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Der Ansatz zur Integration von Tätigkeiten des ELI ERIC kann gemäß dem integrierten Organisationsmodell in allen ELI- Einrichtungen einheitlich angewendet werden. Jedoch hat jedes Aufnahmeland einen eigenen Blick darauf, wie schnell und in welchem Umfang seine ELI-Einrichtung in das ELI ERIC integriert werden kann. Eine Standardlösung passt möglicher­

weise nicht für alle Einrichtungen und es können rechtliche und politische Umstände bestehen, die die Geschwindigkeit und den Grad der Integration einschränken.

C 230/50 DE Amtsblatt der Europäischen Union 15.6.2021

Tabelle 1

Übergang des verteilten integrierten Betriebs der ELI-Einrichtungen

Integriertes Organisationsmodell des

ELI ERIC 2019 2020 2021 2022

Governance CZ/HU CZ/HU CZ/HU CZ/HU

Wissenschaftspolitik CZ/HU CZ/HU CZ/HU CZ/HU

Nutzerzugang CZ/HU CZ/HU CZ/HU CZ/HU

Haushalt CZ/HU CZ/HU CZ/HU CZ/HU

Beschäftigungspolitik — CZ CZ CZ/HU

Technologiemanagement — CZ CZ CZ/HU

Anlagenmanagement — CZ CZ CZ/HU

Rechtliche Fragen & Haftung — CZ CZ/HU CZ/HU

Verwaltung — CZ CZ/HU CZ/HU

Dies bedeutet, dass bestimmte Tätigkeiten integriert werden können, während andere für einen bestimmten Zeitraum weiterhin den Vereinbarungen über die ELI-Einrichtungen unterliegen. Jeder Abschnitt über die ELI-Einrichtungen enthält auch die Absichten, die jedes Aufnahmeland für die ELI-Einrichtung auf seinem Grund und Boden und den Übergangs­

zeitraum erklärt hat. Dies ist von Bedeutung, da dies auch mit der Beitragshöhe jedes Aufnahmelands und der Beitrags­

höhe der übrigen Mitglieder zusammenhängt (siehe Abschnitt 5.3).

5. VERANSCHLAGTE KOSTEN FÜR DIE ELI-EINRICHTUNGEN

Um die Voraussetzungen für eine langfristige Tragfähigkeit zu definieren, müssen die Kosten und die möglichen Finan­

zierungsquellen genau angegeben werden. Wie in der Satzung des ELI ERIC vorgesehen, sind die allgemeinen Grundsätze für die Nutzung der ELI-Einrichtungen und die Aufteilung der Beiträge der Mitglieder zu den Betriebskosten Gegenstand eigenständiger, von der VV vereinbarten Leitlinien. So werden auch die Voraussetzungen geschaffen, die erforderlich sind, um ein erhebliches und dauerhaftes Ungleichgewicht zwischen den Beiträgen und der Nutzung durch die wissenschaft­

liche Gemeinschaft eines jeden Mitglieds zu vermeiden.

Hier werden die grundlegenden Elemente für die Bestimmung der Kosten dargestellt, die in die folgenden Kategorien eingeteilt werden können:

1) Errichtung — Investitionsausgaben (Capital Investment Expenditure — CAPEX) vor dem Betrieb,

2) Betrieb — operative Ausgaben (Operational Expenditure — OPEX) für den im Zuge einer Peer Review zu gewährenden Zugang; hier sind auch einige Investitionsausgaben (CAPEX) enthalten, die der Erhaltung der im ELI-OPEX-Bericht definierten Spezifikationen und Kapazitäten dienen,

3) künftige Erweiterungen — weitere Investitionen (CAPEX) sind erforderlich, um die Spezifikationen und verfügbaren Instrumente zu verbessern, um dem Wettbewerb und den Anforderungen der Nutzer gerecht zu werden.

Im folgenden Abschnitt geht es schwerpunktmäßig um Aspekte der Punkte 1 (Errichtung) und 2 (Betrieb).

5.1. Errichtung

Die Gesamtinvestitionen (Baukosten) für die Errichtung der ELI-Einrichtungen werden sich während der Bauphase auf rund 509,3 Mio. EUR belaufen (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2

Kosten für die Errichtung der ELI-Einrichtungen

(in EUR) POSTEN ELI-BL ELI-ALPS ELI

GEBÄUDE + GRUND UND BODEN 94 643 88 705 183 348

TECHNOLOGIE 181 876 105 435 287 311

DIENSTLEISTUNGEN 7 601 9 788 17 389

PERSONAL 41 206 27 484 68 690

INSGESAMT 325 326 231 412 556 738

Diese Kosten werden auf Grundlage der von den nationalen Verwaltungsbehörden genehmigten und überwachten Pro­

jekte vollständig von den Aufnahmeländern gedeckt, und zwar über ESI-Fonds und nationale Mittel. Von den Investi­

tionen sind rund 30 % in Gebäude, 60 % in Technologie und 10 % in Personal und Dienstleistungen geflossen. Diese Kosten sind aus Sicht des ELI ERIC nicht erstattungsfähig und werden nicht in die Betriebskosten des ELI ERIC einbezo­

gen.

5.2. Betrieb

Das Engagement der Aufnahmemitglieder ermöglicht es Mitgliedern, die keine Aufnahmemitglieder sind, ihre künftigen Verpflichtungen schrittweise festzulegen, und auf der Grundlage der Beiträge der Mitglieder kann so ab 2019 eine längerfristige Tragfähigkeit des ELI ERIC erreicht werden:

Tabelle 3

Veranschlagte Betriebskosten des ELI ERIC für die ELI-Einrichtungen

(in Tausend EUR) 2019 2020 2021 2022 2023

Direkte Personalkosten 2 772 5 895 8 789 9 370 9 632 ELI-ALPS 411 1 529 2 752 3 334 3 596 ELI-BL 2 361 4 366 6 036 6 036 6 036 Direkte Hardwarekosten 3 530 7 980 11 423 11 823 12 536

ELI-ALPS 47 1 707 4 035 4 435 5 148

ELI-BL 3 483 6 273 7 388 7 388 7 388 Indirekte Kosten 4 904 12 347 19 615 21 303 23 285

ELI-ALPS 457 4 002 8 616 10 230 12 139 ELI-BL 4 447 8 346 10 999 11 074 11 146 Gesamtkosten ELI-Einrichtungen 11 205 26 223 39 826 42 496 45 453 Hauptsitz 1 531 2 477 2 551 2 564 2 641 ELI ERIC insgesamt 12 736 28 700 42 378 45 060 48 094 Der Beitritt von Mitgliedern, die keine Aufnahmemitglieder sind, während der Gründungsphase ermöglicht eine schritt­

weise Anpassung der Höhe der Beiträge während der Anlaufphase, und so können die endgültige Beitragshöhe und -verpflichtungen kurz nach der Gründung des ELI ERIC festgelegt werden. Der frühzeitige Beitritt ermöglicht es poten­

ziellen Mitgliedern, an der Festlegung der Grundregeln für den Betrieb der ELI-Einrichtungen mitzuwirken und ihre finanziellen Verpflichtungen über die Anfangsphase zu erhöhen.

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Oben sind die für ELI ERIC veranschlagten Betriebskosten unter Berücksichtigung aktueller Meilensteine aufgeführt.

Abhängig davon, ob die Meilensteine erreicht werden, handelt es sich mit Blick auf die Kosten des Nutzerzugangs im Zeitraum der Inbetriebnahme wahrscheinlich um einen großzügigen Voranschlag. Für die Dauer des Zeitraums der Inbetriebnahme sind Voranschläge zu erstellen und jährlich zu überprüfen.

5.3. Beiträge

Der Zusammenhang zwischen technischen und organisatorischen Meilensteinen und Beiträgen ist für einen reibungslosen Übergang von entscheidender Bedeutung. Es werden Anreize für die Aufnahmeländer gesetzt, Meilensteine zu erreichen und die ELI-Einrichtungen in das ELI ERIC zu integrieren. So wird sichergestellt, dass die übrigen Mitglieder die Beiträge zur Finanzierung des Zugangs, der Tätigkeiten und der Vermögenswerte aufstocken, über die sie über die Leitungs- und Verwaltungsorgane des ELI ERIC direkte Kontrolle haben.

Mit jedem Schritt, den eine ELI-Einrichtung und ihr jeweiliges Aufnahmeland in Richtung einer höheren Integration tätigen, übernimmt das ELI ERIC mehr Verantwortung für den „Betrieb“ der ELI-Einrichtungen. Dementsprechend nehmen die Verantwortung für die direkte Finanzierung der ELI-Einrichtung durch das jeweilige Aufnahmeland und die Höhe der Finanzierung ab.

Die übrigen Mitglieder honorieren die Fortschritte bei der Erreichung der Meilensteine, was sich in einer geringeren Höhe der Beiträge der Aufnahmeländer niederschlägt und durch Beiträge von Nichtaufnahmeländern ausgeglichen wird. Die angestrebte Höhe der Beiträge wird von den Aufnahmemitgliedern und den übrigen Mitgliedern festgelegt. Die einzelnen Meilensteine werden gewichtet und der Zeitplan wird in den Vereinbarungen über den Betrieb der ELI-Einrichtung gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Satzung des ELI ERIC festgelegt.

Dieser Übergang von Risiken, Verantwortung, Vermögenswerten und finanziellen Verpflichtungen bildet die Grundlage für ein Arbeitsmodell für den Übergangszeitraum. Dieses Modell stellt technische und organisatorische Verpflichtungen für die Nichtaufnahmemitglieder sicher, was durch eine Verringerung der finanziellen Verpflichtungen für die Aufnahme­

mitglieder ausgeglichen wird.

Dieser schrittweise und systematische Ansatz wird durch die Vereinbarungen über den Betrieb der ELI-Einrichtung unterstützt, in denen der Übergang für jede Einrichtung detailliert dargelegt wird. Die „Übergabe“ der Verantwortung wird laufend überwacht und bildet die Grundlage für die jährliche Planung während des Zeitraums der Inbetriebnahme.

Das Erreichen der einzelnen Meilensteine wird überprüft, dokumentiert, vom VFA geprüft und von der VV genehmigt.

Nach dem Zeitraum der Inbetriebnahme werden die Beiträge auf Grundlage der tatsächlichen Nutzung festgelegt.

6. VEREINBARUNGEN ÜBER DEN BETRIEB DER ELI-EINRICHTUNG

Mit der Gründung des ELI ERIC werden die ELI-Einrichtungen die Durchführungsphase beenden, die Einrichtung ab­

schließen und eine Phase der Inbetriebnahme durchlaufen. Die ELI-Einrichtungen befinden sich im Eigentum lokaler Rechtsträger in den Aufnahmeländern. Diese lokalen Einrichtungen können, sofern sie als Vertretende Einrichtung des Aufnahmemitglieds benannt werden, eine formelle rechtliche Verbindung zum ELI ERIC haben. Dies geschieht jedoch nicht automatisch und ist möglicherweise nicht der Fall, wenn es im Aufnahmeland hierfür keine politische und rechtliche Grundlage gibt.

Die direkte Übertragung von Vermögenswerten und Eigentum an den Einrichtungen oder Teilen der ELI-Einrichtungen auf das ELI ERIC ist nicht unmittelbar zu Beginn des Betriebs möglich. Damit das ELI ERIC seinen Auftrag erfüllen, den Nutzern Zugang zu den Einrichtungen gewähren und den „Betrieb“ ermöglichen kann, müssen mit den Aufnahmeländern und/oder den lokalen Einrichtungen einige formelle Vereinbarungen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für die Inbetriebnahme und den Übergang zum Stetigbetrieb, da so die Verantwortung für die Ressourcen über einen bestimmten Zeitraum hinweg übertragen werden kann. Die Beiträge der Mitglieder werden nicht für Investitions- oder Errichtungs­

kosten verwendet. Die Beiträge fließen ab 2022 ausschließlich in die Inbetriebnahme, den Stetigbetrieb und Erweiterun­

gen.

Diese Regelung ist in Artikel 2 Absatz 1 der Satzung des ELI ERIC definiert, in dem darauf verwiesen wird, dass die ELI- Einrichtungen in Anhang I (Technische und wissenschaftliche Beschreibung) beschrieben sind. In Artikel 19 der Satzung ist festgelegt, dass das ELI ERIC die ELI-Einrichtungen als eine gemeinsame integrierte Organisation mit einer einheitlichen Governance- und Verwaltungsstruktur leitet.