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Internationale und nationale Kooperationen

3. Umsetzung der Kernaufgaben

3.5 Internationale und nationale Kooperationen

Aus der Tradition und dem Selbstverständnis der Universität Wien ergibt sich der Anspruch, eine international sichtbare und attraktive Universität zu sein, die im internationalen

Wettbewerb um Personal, Studierende und Forschungsgelder bestehen kann, die aber auch als ein stabiler, attraktiver Partner in Forschungsverbünden gesehen wird.

Internationalisierung der Forschung ist dabei kein Selbstzweck, sondern ein Teilbereich einer umfassend gedachten Qualitätssicherung. Forschungsresultate müssen nach außen getragen werden und Forschende müssen sich der Kritik internationaler Foren stellen. Die Aufgabe der Universitätsleitung besteht darin, die über die nationalen Grenzen hinausgehenden persönlichen Interaktionen der Forschenden und Lehrenden, die es in großer Zahl gibt und die auf der Eigeninitiative der Angehörigen der Universität basieren, zu unterstützen, institutionell aufzubereiten und auch längerfristig abzusichern.

Darüber hinaus ist auch die Internationalisierung im Bereich der Lehre weiter zu entwickeln.

Das bedeutet einerseits, Möglichkeiten zu schaffen, damit Studierende Teile ihres Studiums an einer Universität im Ausland absolvieren können. Internationalisierung beinhaltet andererseits auch die Aufnahme von Studierenden oder Lehrenden aus dem Ausland in den Lehrbetrieb der Universität Wien. Die Internationalisierung führt in beiden Fällen dazu, dass Studierende neue Lehrinhalte und Sichtweisen kennenlernen und damit angeregt werden, auch über die Relativität und Kulturgebundenheit des vermittelten Wissens zu reflektieren.

Abermals stehen die Universitätsleitung und die damit befassten Dienstleistungseinheiten vor der Aufgabe, Internationalisierungsprozesse zu fördern, organisatorisch zu begleiten und wenn nötig vertraglich abzusichern.

Kooperationen sollen aber auch im nationalen Kontext gefördert werden, um Infrastrukturen besser zu nützen und beobachtbare oder sich abzeichnende Doppelgleisigkeiten in Forschung und Lehre durch Zusammenarbeit zu ersetzen und damit eine Verbreiterung und

Qualitätsverbesserung zu erreichen. Die Aufgabe der Universitätsleitung besteht dabei in der institutionellen Absicherung existierender Kooperationen auf der Ebene der Forschenden und Lehrenden, aber auch in der Erschließung neuer Kooperationen.

3.5.1 Internationale Kooperationen im Forschungsbereich Die Universität Wien hat in den vergangenen Jahren mit einer Reihe renommierter Universitäten Kooperationsabkommen abgeschlossen, die eine gesamtuniversitäre

Reichweite haben. Insgesamt bestehen gegenwärtig 54 gesamtuniversitäre und vertraglich abgesicherte Partnerschaften. Darüber hinaus existieren ungezählte individuelle

Partnerschaften in unterschiedlicher Intensität auf der Ebene der Forscher und Forscherinnen selbst.

An besonderen Maßnahmen im Bereich der Forschungskooperation sind in der kommenden Entwicklungsplanperiode zu erwarten:

• Individuelle Internationalisierung durch Mittelzuteilung: Die Förderung der

internationalen Kooperationen auf der Ebene der Forscher und Forscherinnen ist durch Bereitstellung von finanziellen Ressourcen durch die Fakultäten und Zentren

sicherzustellen. Im neuen Budgetierungsmodell der Fakultäten und Zentren ist diese Aufgabe berücksichtigt.

• Institutionelle Internationalisierung: Die Anzahl und Intensität gesamtuniversitärer Kooperationen mit führenden Forschungsuniversitäten in Europa und darüber hinaus sollen gesteigert werden.

• Verbesserte Dokumentation: Die internationalen Kooperationen, sowohl auf

gesamtuniversitärer als auch auf fakultärer Ebene, werden in eine zentrale Datenbank aufgenommen, um die geografische Anbindung der Universität Wien dokumentieren zu können. Ebenso wurden Verfahrensrichtlinien erarbeitet, die die einzelnen Schritte, die zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen führen, darstellen und erläutern. Beides ist stärker als bisher publik zu machen.

• Serviceleistungen bereitstellen: Der Ausbau der Services für WissenschafterInnen, die im Rahmen von Kooperationsprogrammen an die Universität Wien kommen, aber auch für GastforscherInnen außerhalb der Kooperationsverträge, ist geplant. Die gewährten Hilfestellungen umfassen allgemeine und spezifische Informationen, das Herstellen von Verbindungen innerhalb der Universität, Beratung bei Visaangelegenheiten und bei der Suche nach einer Unterkunft.

3.5.2 Förderung der Studierenden- und Lehrendenmobilität Die Erhöhung des Anteils der Studierenden, die einen Teil ihres Studiums an einer

ausländischen Universität absolviert haben, um dort andere Lehrinhalte kennenzulernen, die Sprachkompetenz zu verbessern und eine über Österreich hinausgehende Sichtweise zu entwickeln, ist eine wichtige Zielsetzung.

Die Universität verfügt über rund 1.250 Erasmus Abkommen mit insgesamt 2.500 Plätzen („incoming“ und „outgoing“). Dazu kommen 50 meist bilaterale individuelle Abkommen mit rund 260 Plätzen für Studierende, die an die Universität Wien kommen bzw. an einer

Partneruniversität studieren. Im Wintersemester 2011/12 stammten die Studierenden an der Universität Wien aus 135 Ländern, der Anteil der ausländischen Studierenden liegt bei 24%, was auch im internationalen Vergleich einen ausgesprochen hohen Wert darstellt, und der Anteil der Lehrveranstaltungen, die in nicht-deutscher Sprache abgehalten werden, hat sich 2011 auf nahezu 20% erhöht.

Im Bereich der Internationalisierung in der Lehre sind folgende besondere Maßnahmen geplant:

• Konsolidierung der bestehenden Erasmus-Partnerschaften: Eine signifikante Expansion der bestehenden Erasmus-Partnerschaften ist nicht vorgesehen, vielmehr eine

Konsolidierung und Abrundung. Neue Verträge oder Vertragserweiterungen soll es dann geben, wenn inhaltliche Gründe sowie die Kompatibilität der Curricula dafür sprechen und wenn die beobachtbare oder erwartbare Auslastung hoch ist oder sein wird. Verträge, in deren Rahmen keine Mobilitäten mehr stattfinden, sollen auslaufen.

• Erweiterung der gesamtuniversitären bilateralen Austauschprogramme im Bereich der Lehre: Eine Erweiterung solcher Programme gemeinsam mit renommierten

Universitäten wird nach Diskussion mit den Fakultäten und den FunktionsträgerInnen im Bereich der Lehre dann angestrebt, wenn in mehreren Studienprogrammen Interesse besteht und wenn personelle oder inhaltliche Schnittstellen vorhanden sind.

• Mobilitätsfenster in Studienprogrammen: Bei der curricularen Ausgestaltung der Studienprogramme sind Möglichkeiten eines Aufenthalts an einer ausländischen Universität zu schaffen. In den Bereichen Master und Doktorat/PhD soll vor allem die vertikale Mobilität (incoming und outgoing) gesteigert werden.

• Studierende mit Migrationshintergrund: Schließlich wird angestrebt, den Anteil der Studierenden mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Dies soll einerseits aufgrund einer übergeordneten gesellschaftspolitischen Perspektive erfolgen, andererseits aber auch, um neues Wissen und andere Erfahrungswelten in den studentischen Alltag zu importieren.

Die angestrebte Erhöhung setzt bei der LehrerInnenausbildung an, bei der die interkulturelle Kompetenz zu verstärken ist, denn eine Erhöhung der Anzahl der MaturantInnen mit Migrationshintergrund ist Voraussetzung für eine erhöhte AkademikerInnenquote in dieser Gruppe.

3.5.3 Institutionalisierung der nationalen Zusammenarbeit

Die Universitäten sind autonom geworden und befinden sich trotz der traditionell guten Beziehungen auf personeller Ebene in einem institutionellen Konkurrenzverhältnis mit anderen Universitäten oder mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Aus Gründen knapper Ressourcen, aber auch zur Hebung synergetischer Potenziale stellt sich zunehmend die Notwendigkeit, nationale Kooperationen aus strategischen Gründen einzugehen und institutionell zu verankern.

Folgende konkrete Aktivitäten sind zu verstärken:

• Erarbeitung einer Kooperationsstrategie: Ausarbeitung einer strategischen Konzeption über die nationale Verankerung der Universität Wien und eine entsprechende

institutionelle Kooperation mit anderen universitären und außeruniversitären Forschungs- und Bildungseinrichtungen, die auch die Empfehlungen des ExpertInnenberichts zum Hochschulplan aufgreift und berücksichtigt.

• Bestehende Kooperationen weiterentwickeln: Bestehende Kooperationen, insbesondere in Gebieten wie Bioinformatik oder Computational Science, High Performance

Computing sowie in Quantenphysik und ausgewählten Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften sind weiter zu entwickeln. Diese sind vertraglich abzusichern.

Bestehende Beispiele sind unter anderem der Wassercluster Lunz, die Beteiligung an der FH Campus Wien, die Diplomatische Akademie Wien, die Mitgliedschaft im Climate Change Center Austria CCCA und das Vienna Center for Quantum Science and Technology (VCQ).

• Die Kooperation mit der Medizinischen Universität Wien soll (über die gemeinsamen sehr erfolgreichen Max F. Perutz Laboratories hinaus) insbesondere durch gemeinsame Forschungsprojekte, die Grundlagenforschung und klinische Forschung verbinden, vertieft werden.

3.6 Standort- und Infrastrukturplanung,