Richtlinie vom 13. November 2007, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 1, S. 3 vom 9. Januar 2008
Welches Ziel wird mit der Förderung verfolgt?
Anliegen der Umsetzung der Richtlinie ist es, mit der Förderung von Maßnahmen die wirtschaftliche Lei-stungsfähigkeit des ländlichen Raumes zu stärken, insbesondere durch den Erhalt und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Förderinstrument ist auf die Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspek-tive aller dort lebenden Altersgruppen ausgerichtet.
Ein Bestandteil der umzusetzenden Maßnahmen ist auch die Erhaltung und Verbesserung des na-türlichen Erbes in Natura-2000-Gebieten sowie in sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert. Die För-derung im Rahmen dieser Richtlinie soll eine regio-nale nachhaltige Entwicklung im Sinne der Landes-förderstrategie unterstützen.
Was wird gefördert?
› Maßnahmen zur Förderung der Vernetzung und Vermarktung land- und naturtouristischer Angebote und Dienstleistungen (Teil II A)
• Bündelung und Vernetzung land- und natur- touristischer Angebote und Dienstlei- stungen
• Marktforschung und Entwicklung von Ange- boten und Dienstleistungen des Land- und Naturtourismus
• Vermarktung land- und naturtouristischer Angebote und Dienstleistungen
Die Maßnahmen müssen eine landesweite Bedeu-tung für die Entwicklung des Angebotes „Land- und Naturtourismus im Land Brandenburg“ haben.
› Maßnahmen zur Information und Qualifizie- rung zur Entwicklung des ländlichen Raumes und zur Verbesserung der Akzeptanz von Natur- und Umweltschutzzielen (Teil II B)
• Schulungen, Seminare, Kurse für lokale Akteure - vorrangig für Wirtschaftsakteure sowie Qualifizierungsmaßnahmen in für die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft erforderlichen Tätigkeiten
• Vorarbeiten und Dorfentwicklungskonzepte zur Entwicklung des ländlichen Raumes entsprechend des Rahmenplanes der Ge- meinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK)
• Informationsmaßnahmen zur Unterstützung von ehrenamtlichen Aktivitäten
• Aus- und Fortbildung von Gäste-, Natur-
und Landschaftsführern
• Informationsmaßnahmen zur Unterstützung von Vorhaben zur Akzeptanzsteigerung in Natura-2000-Gebieten
› Maßnahmen der wirtschaftlichen Entwick- lung zur Erhaltung oder Schaffung von Be- schäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten (Teil II C)
• Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum ent- sprechend GAK
• Dorftypische Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungstätigkeiten
• Unterbringung von Feriengästen sowie qualitätsverbessernde oder saisonverlän- gernde Maßnahmen
• Ausbau von kleinen touristischen Infrastruk- tureinrichtungen, einschließlich dazugehö- riger Ausstattung sowie Informations- und Leitsysteme entsprechend GAK
• Errichtung und Ausstattung von Besucher- informationszentren (BIZ)
› Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung ländlich geprägter Orte und der mit der Landwirtschaft verbundenen Infrastruktur (Teil II D)
• Erhaltung ortsbildprägender/ortstypischer Gebäude einschließlich des für die wirt- schaftliche Nutzung notwendigen Innen- ausbaus entsprechend GAK
• Dienstleistungseinrichtungen zur Grundver- sorgung für die ländliche Wirtschaft und Be- völkerung
• Vorhaben junger Familien zum Erhalt länd- licher Bausubstanz für Wohnzwecke ent- sprechend GAK
• Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Siedlungsbereich und Rückbau von nicht mehr genutzten baulichen ländlichen Anla- gen einschließlich der erforderlichen Be- gleitmaßnahmen entsprechend GAK
• Verbesserung der ländlichen Infrastruktur entsprechend GAK
› Maßnahmen von überregionaler Bedeutung zur Entwicklung und Gestaltung von ländlichen Räumen mit hohem Kultur- und Naturwert und zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbes- serung des Kulturerbes (Teil II E)
• Investitionen zur Entwicklung von Vorhaben mit hohem Kultur- und Naturwert
› Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung des natürlichen Erbes (Teil II F)
• Anlage, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Landschaftselementen und Biotopen sowie Wiederherstellung und Verbesserung des Landschaftsbildes
• Maßnahmen des Artenschutzes LEADER
› Regionalmanagement durch qualifizierte Stel- len außerhalb der öffentlichen Verwaltung (Teil II G)
› Modellhafte Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Schwerpunkte , 2 und 3 der Ver- ordnung (EG) Nr. 698/2005 (Teil II H)
• Informations-, Bildungs- und Beratungslei- stungen
• Aktionen der Zusammenarbeit zwischen den ländlichen Gebieten, Kooperations- maßnahmen
• Innovative Vorhaben zur Entwicklung und Verbesserung der betrieblichen Wertschöp- fung oder zur Verbesserung der Umweltsi- tuation und der Lebensqualität
• Infrastrukturinvestitionen im Zusammen- hang mit innovativen Vorhaben zur Ent- wicklung und Verbesserung der betrieb- lichen Wertschöpfung oder zur Verbesse- rung der Umweltsituation und der Lebens- qualität
Wer kann gefördert werden?
› Gemeinden und Gemeindeverbände
› Natürliche Personen (Einzelpersonen, Perso- nengesellschaften und Personengemein- schaften) und juristische Personen des pri- vaten Rechts
› Teilnehmergemeinschaften gemäß Paragraf 6 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
› Juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landes- und Bundesverwal- tung
› Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zu- sammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit Einbindung von Gemeinden oder Gemein- deverbänden
Wie wird gefördert?
Einzelheiten sind der Richtlinie zu entnehmen.
› Maßnahmen zur Förderung der Vernetzung und Vermarktung land- und naturtouristischer Angebote und Dienstleistungen (Teil II A)
• Bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamt- ausgaben Verbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Stifungen), Vereine und Verbände, die nicht unterneh- merisch tätig sind, im Rahmen von Gemein- schaftsaktionen der überregional tätigen Vereine und Verbände.
• Bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ge- samtausgaben für sonstige Zuwendungs- empfänger
› Maßnahmen zur Information und Qualifizie- rung zur Entwicklung des ländlichen Raumes und zur Verbesserung der Akzeptanz von Natur- und Umweltschutzzielen (Teil II B)
• Bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ge- samtausgaben
› Maßnahmen der wirtschaftlichen Entwick- lung zur Erhaltung oder Schaffung von Be- schäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten (Teil II C)
• Bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ge- samtausgaben für Gemeinden und Gemein- deverbände
• Bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ge- samtausgaben für sonstige Zuwendungs- empfänger
› Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung ländlich geprägter Orte und der mit der Land- wirtschaft verbundenen Infrastruktur (Teil II D)
• Bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ge- samtausgaben für Gemeinden und Ge- meindeverbände und Teilnehmergemein- schaften
• Bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ge- samtausgaben für sonstige Zuwendungs- empfänger
› Maßnahmen von überregionaler Bedeutung zur Entwicklung und Gestaltung von ländlichen Räumen mit hohem Kultur- und Naturwert und zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbes- serung des Kulturerbes (Teil II E)
• Bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ge- samtausgaben für Gemeinden und Gemein- deverbände
• Bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ge- samtausgaben für sonstige Zuwendungs- empfänger
› Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung des natürlichen Erbes (Teil II F)
• Bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ge- samtausgaben
• Bis zu 00 Prozent der förderfähigen Ge- samtausgaben bei Nachweis der Verbes- serung von Umwelt- und Naturschutz-
belangen bei Maßnahmen zur Erhaltung von Landschaftselementen und Lebensräu- men auf Sonderstandorten. Als Sonder- standorte gelten geschützte Biotope gemäß „Landesumweltamt Brandenburg: Biotop- kartierung Brandenburg, Band , 2004.
LEADER
› Regionalmanagement durch qualifizierte Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung (Teil II G)
• Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 50.000 Euro in den Jahren 2008 und 2009
• Bis zu 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 50.000 Euro im Jahr 200
• Bis zu 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 75.000 Euro ab 20
› Modellhafte Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Schwerpunkte , 2 und 3 der Ver- ordnung (EG) Nr. 698/2005 (Teil II H)
• Bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ge- samtausgaben für Gemeinden und Gemein- deverbände
• Bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ge- samtausgaben für sonstige Zuwendungs- empfänger
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Anliegen der Umsetzung der Richtlinie ist es, mit den geförderten Maßnahmen einen möglichst gro-ßen Beitrag zur Entwicklung in der jeweiligen Re-gion zu leisten.
Investive Vorhaben, die Einkommen sichern bzw.
weitere Einkommensquellen erschließen, haben Priorität.
Vorhaben zur Entwicklung der Infrastruktur sollen die Belange einer nachhaltigen Entwicklung - unter besonderer Beachtung der Wirtschafts- und Bevöl-kerungsentwicklung - berücksichtigen.
Als Fördergebietskulisse gilt der im EPLR definierte ländliche Raum Brandenburgs, der außerhalb der verdichteten städtischen Gebiete liegt. Typische dörfliche Siedlungsstrukturen, die im Ergebnis der Gemeindegebietsreform 2003 nicht mehr als länd-liche Gemeinden juristisch eigenständig sind, aber im Hinblick auf den Siedlungsbereich und Infra-struktur als eigenständige dörfliche Strukturen iden-tifiziert werden, sind ebenfalls ländlicher Raum.
Grundsätzlich erfolgt eine Unterstützung von Maß-nahmen in Orten mit einer Einwohneranzahl von bis zu 0.000 Einwohnern.
Grundsätzlich sind gebietsbezogene lokale
Ent-wicklungsstrategien Grundlage einer Förderung, außer bei Maßnahmen zur Förderung der Vermark-tung land- und naturtouristischer DienstleisVermark-tungen, zur Information und Qualifizierung, bei Maßnahmen in den Besucherinformationszentren und zum Er-halt und zur Verbesserung des natürlichen Erbes.
Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz für Natur- und Umweltschutzziele in den Besucher- informationszentren sowie bei Maßnahmen des natürlichen Erbes gilt als Gebietskulisse die Natu-ra-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert im ländlichen Raum Brandenburgs.
Welche Einschränkungen gibt es?
Von der Förderung sind insbesondere ausgeschlos-sen:
› Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt oder die nach den „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstruk- turierung von Unternehmen in Schwierigkeiten“
Probleme haben
› Landankauf, ausgenommen bei Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung des natür- lichen Erbes (Teil II F)
› Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neu- bau-, Gewerbe- und Industriegebieten
› Kauf von Lebendinventar (Tiere sowie einjähri- ge Pflanzen und deren Anpflanzung)
› Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrie- ben sind
› Erwerb von mobiler Fahrzeugtechnik und Transportmittel
› Erwerb von geringwertigen Wirtschafts- gütern (GWG), nicht inventarisierpflich- tigen Gegenständen sowie Gebrauchs- gütern begrenzten Werts sowie Ersatzbeschaf- fungen
› Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen und Ausrüstungsgegenständen
› Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösungen von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kredit- beschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen sowie Betriebs- und Folgekosten im Zusammenhang mit inve-stiven Maßnahmen
› Überregionale Radwege Wo ist der Antrag einzureichen?
Die Anträge auf Förderung sind zu stellen beim:
Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Am Halbleiterwerk 5236 Frankfurt (Oder)
Wer erteilt Auskunft?
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Heinrich-Mann-Allee 03 4473 Potsdam
Referat Ländliche Entwicklung, Oberste Flurberei-nigungsbehörde
Regionale Zuständigkeit für LVLF Brieselang und Neuruppin
Tobias Wienand
Telefon: (033) 866-7762 Telefax: (033) 275 48-7762
E-Mail: Tobias.Wienand@MLUV.Brandenburg.de Referat Ländliche Entwicklung, Oberste Flurberei-nigungsbehörde
Regionale Zuständigkeit für LVLF Fürstenwalde, Luckau und Prenzlau
Klaus Richter
Telefon: (033) 866-7722 Telefax: (033) 275 48-7722
E-Mail: Klaus.Richter@MLUV.Brandenburg.de
Referat Grundsatzfragen der ländlichen Entwick-lung und der Landwirtschaftspolitik, Förderangele-genheiten der Abteilung, Einzelbetriebliche Förde-rung, Rechtsangelegenheiten
Vernetzung und Vermarktung land- und naturtouri-stischer Dienstleistungen, Richtlinien Teil A
Birgit Zimmer
Telefon: (033) 866-746 Telefax: (033) 275 48-746
E-Mail: Birgit.Zimmer@MLUV.Brandenburg.de Referat Landschaftsplanung, Landschaftsentwick-lung, Erholung
Umwelt- und naturschutzrelevante Themen der Richtlinienteile A, B, C und F
Kerstin Trick
Telefon: (033) 866-7534 Telefax: (033) 275 48-7534
E-Mail: Kerstin.Trick@MLUV.Brandenburg.de