Diskussion der Stellungnahmen zum Strategiebericht für Sozialschutz und soziale eingliederung 2008–2010
Methode 1: Auswertung in einer Tabelle
3.2.2.8 Information über die Entscheidung
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erstellen Sie einen Bericht über den Konsultationsprozess. Fassen Sie darin alle eingelangten Stellungnahmen zusammen und erläutern Sie zumindest im Überblick, welche Argu mente in den überarbeiteten entwurf einge
flossen sind, welche nicht und warum nicht.
Obwohl die erstellung des Berichts über den Konsultationsprozess einen gewissen Aufwand verur sacht, ist dieser wichtig, um zu dokumentieren, dass die Stellungnahmen ernst genommen und berück sichtigt wurden.
Der Bericht schafft transparenz, fördert das Vertrauen der Beteiligten in Politik und Verwaltung und stärkt die Glaubwürdigkeit des Beteiligungs
prozesses. Der Bericht hilft die Lücke zwischen der Abgabe der Stellung
nahmen und der politischen entscheidung zu schließen und macht die entscheidung für die Beteiligten nachvollziehbarer.
Leiten Sie den entwurf des Berichtes zum Konsultationsprozess rechtzeitig vor der entscheidung an die politischen entscheidungsträgerInnen weiter, damit diese die dar gestellten Argumente bei Ihren entscheidungen berücksichtigen können. Schreiben Sie ge gebenenfalls eine aussagekräftige Zusammenfassung und erläutern Sie, wenn möglich, den politischen entscheidungsträgerInnen persönlich, wie die Stellungnahmen in den über ar beiteten entwurf der Politik, des Plans, des Programms oder des Rechtsaktes ein geflossen sind. Stimmen Sie den Bericht mit den politischen entscheidungsträgerInnen ab.
Wenn Sie einzelne Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht wie empfohlen erfüllen konnten, können Sie dies im Bericht über den Konsultationsprozess mit einer nachvollziehbaren Begründung erläutern. eine offensive Vorgangsweise dazu ist besser, als wenn KritikerInnen aufzeigen, dass manche Standards nicht eingehalten wurden.
Tipp Achtung
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onitoringBeispiel 13: Beispiel für einen Bericht über den Konsultationsprozess
Die Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden in einem Beteiligungsprozess ent
wickelt. Alle Bundesministerien und zahlreiche InteressenvertreterInnen und NGOs wurden zu einem entwurf der Standards konsultiert. Nach Berücksichtigung der einge
langten Stellungnahmen wurde ein 13seitiger Konsul tationsbericht erstellt.
Dieser enthält
Informationen über den Konsultationsprozess:
thema der Konsultation, wer hat den vorgelegten entwurf erstellt, wer hat wann für wie lange zur Konsultation eingeladen, wer wurde eingeladen (Verteiler evtl.
im Anhang anführen), an wen sollten die Stellungnahmen geschickt werden, was sollte mit der Konsultation erreicht werden
eine Übersicht über die eingelangten Stellungnahmen:
wie viele Stellungnahmen langten ein, wann, von wem, was waren die häufigsten themen, die angesprochen wurden, Auflistung der Kernpunkte der positiven Stellungnahmen und der Kritik punkte sowie weitere Ideen, die eingebracht wurden eine Beschreibung der Vorgangsweise zur Berücksichtigung der Stellungnahmen:
nach welcher Methode wurde vorgegangen, wer hat die Stellungnahmen bearbeitet Die Dokumentation der Berücksichtigung der Stellungnahmen:
nach themen geordnet
In einem separaten Anhang wurden dokumentiert:
die Mitglieder der Arbeitsgruppe »Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung«, die den entwurf erarbeitet haben; der Verteiler, an den die einladung zur Konsultation ge
gangen ist; das einladungsschreiben zur Konsultation; der entwurf der Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung, der zu Stellungnahmen ausgesandt wurde, und die einge
langten Stellungnahmen im Originaltext.
Der Bericht ist unter www.partizipation.at/standards_oeb.html veröffentlicht.
Praxis-Beispiel
Bericht über den Konsultationsprozess bei den Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zuge der entscheidung wägen die politischen entscheidungsträgerInnen die Stellung
nahmen aus ihrem Blickwinkel ab und sie entscheiden, welche Argumente sie aufnehmen oder verwerfen. Die politischen entscheidungs trägerInnen sind per Gesetz, politisch oder verfassungsrechtlich dazu befugt und dafür zuständig, die entscheidung zur jeweiligen Politik, zum Plan, zum Programm oder zum Rechtsakt zu treffen. Die Öffentlich keits be
teiligung verschiebt oder schmälert diese Kompetenzen nicht. Bei der entscheidung sollten die ergebnisse des Beteiligungsprozesses jedoch berücksichtigt werden. Berücksichtigen heißt in diesem Fall, dass sich die politischen entscheidungs trägerInnen mit den ergeb
Haben Sie den Bericht über den Konsultationsprozess möglichst rasch nach der erfolgten Entscheidung veröffentlicht?
Veröffentlichen Sie den Bericht über den Konsultationsprozess möglichst rasch nach der erfolgten entscheidung, am besten auf der Website, auf der auch der entwurf zur Stellungnahme und die beschlossene Politik, der Plan, das Programm oder der Rechtsakt zu finden sind. Legen Sie darüber hinaus den Bericht über den Konsultationsprozess in Ihrer Verwaltungs
stelle zur öffentlichen einsichtnahme auf. Gehen Sie dabei so vor, wie Sie es bereits in den Konsultationsunterlagen angekündigt haben. Berück
sichtigen Sie bei der Information über die entscheidung die entsprechenden Standards in t Kapitel 3.2.1, S. 65. Wenn Sie nur wenige Stellungnahmen bekommen haben, können Sie diese auch persönlich beantworten und den Bericht über den Konsultationsprozess persönlich zusenden.
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nissen respektvoll auseinandersetzen und diese so weit wie möglich in die entscheidung einfließen lassen. Sollten von den ergebnissen des Beteiligungsprozesses abweichende entscheidungen getroffen werden – und dafür können die entscheidungs trägerInnen gute Gründe haben –, dann sollte dies begründet und nachvollziehbar kommuniziert werden.
Bei der Kommunikation der entscheidung sollte auf die Inhalte des Öffentlichkeitsbetei
ligungs prozesses Bezug genommen werden. Damit können Politik und Verwaltung ihre Wertschätzung für die Beiträge der Beteiligten ausdrücken und Vertrauen schaffen. Wenn möglich sollten Sie die Argumente, die hinter den politischen entscheidungen stehen, im Bericht über den Konsultationsprozess festhalten. Klären Sie mit den politischen entschei
dungsträgerInnen auch die weitere Vorgangsweise, v. a. zur Veröffentlichung des Berichts.
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(m itbeStimmung )
im b eteiligungSProzeSS
3.2.3
Kooperative Öffentlichkeitsbeteiligung, bedeutet, dass die Beteiligten die Entscheidung mit-gestalten können, zum Beispiel an Runden Tischen, bei Mediationsverfahren oder bei Stake-holder prozessen. Der Grad der Einflussnahme ist groß und kann bis zur gemeinsamen Ent-scheidungs findung mit den politischen EntEnt-scheidungsträgerInnen reichen. Planungs- oder Entscheidungs trägerInnen und Öffent lich keit kommunizieren intensiv.
Kooperative Öffentlichkeitsbeteiligungsprozesse können sehr unterschiedlich gestaltet sein.
Ge bräuch liche Me tho den sind beispielsweise Konsensus-Konferenzen, Runde Tische oder Planungs zellen (t Standard V 6, S. 32). Jede Methode sieht bestimmte Vorgangsweisen und Strukturen bei der Beteiligung vor. Daher sind auch die Qualitätsstandards sehr individuell.
Einige Standards gelten jedoch für alle Arten der kooperativen Öffentlich keitsbeteiligung.