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3.1 Immunhistochemie

Die Rohdaten der Immunhistochemie sind in der Anlage zusammengestellt.

Vergleich von Normal- und Tumorgeweben

Der IRW für Kathepsin F beträgt 0,07 für Normalgewebe und 0,14 für Tumorgewebe. Damit färbt sich Kathepsin F in beiden Gewebearten nicht an (IRW<0,4). Ein signifikanter Unterschied zwischen Normal- und Tumorgeweben besteht nicht (Tab. 6).

Kathepsin X färbt sich in den beiden Gewebearten schwach an (IRW=0,70 vs.

IRW=0,83). Ein signifikanter Unterschied lässt sich jedoch nicht feststellen (Tab. 6).

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass zwischen den Expressions-mustern von Kathepsin F und X ein hoch signifikanter Unterschied besteht (p<0,001):

Kathepsin F wird weder in Normal- noch in Tumorgeweben exprimiert. Im Gegenteil dazu ist Kathepsin X sowohl in Normal- als auch in Tumorgeweben schwach nach-weisbar.

Normalgewebe Tumorgewebe p Kathepsin F 0,07 (0,19) 0,14 (0,29) n.s.

Kathepsin X 0,70 (0,87) 0,83 (0,70) n.s.

Tab. 6: Kathepsin F und X. Vergleich von Normal- und Tumorgewebe. Angabe des IRW (Standardabweichung in Klammern).

Vergleich von epithelialen und mesenchymalen Tumoren

Ein Unterschied im Färbeverhalten von Kathepsin F bei epithelialen und mesenchymalen Tumoren kann nicht festgestellt werden (IRW=0,10 vs. IRW=0,23;

damit keine Anfärbung und kein signifikanter Unterschied) (Tab. 7).

Bei Kathepsin X hingegen besteht für epitheliale und mesenchymale Tumoren jeweils ein schwache Anfärbung (IRW=0,94 vs. IRW=0,55). Kathepsin X färbt sich dabei signifikant stärker in epithelialen als in mesenchymalen Tumorgeweben an (p=0,006) (Tab. 7).

Weder für Kathepsin F noch für Kathepsin X besteht ein signifikanter Unterschied im Färbeverhalten zwischen Normalgewebe und epithelialen Tumor-geweben. Kathepsin F ist immunhistochemisch in beiden Gewebearten nicht nach-weisbar (IRW=0,06 vs. IRW=0,10). Kathepsin X hingegen färbt sich jeweils schwach an (IRW=0,74 vs. IRW=0,94) (Tab. 8).

Ergebnisse 35

Für Kathepsin F besteht kein Unterschied im Färbeverhalten im Vergleich von Normalgewebe und mesenchymalen Tumoren (IRW=0,27 vs. IRW=0,23). Hingegen kann für Kathepsin X ein signifikanter Unterschied festgestellt werden (p<0,001):

Kathepsin X wird im mesenchymalen Normalgewebe überhaupt nicht, aber in ent-sprechenden mesenchymalen Tumoren schwach angefärbt (IRW=0,00 vs. IRW=0,55) (Tab. 9).

In Abb. 9 sind die Daten graphisch dargestellt.

epitheliale Npl. mesenchymale Npl. p Kathepsin F 0,10 (0,20) 0,23 (0,45) n.s.

Kathepsin X 0,94 (0,74) 0,55 (0,47) 0,006

Tab. 7: Kathepsin F und X. Vergleich von epithelialen und mesenchymalen Tumor-geweben. Angabe des IRW (Standardabweichung in Klammern).

Normalgewebe epitheliale Npl. p Kathepsin F 0,06 (0,16) 0,10 (0,20) n.s.

Kathepsin X 0,74 (0,88) 0,94 (0,74) n.s.

Tab. 8: Kathepsin F und X. Vergleich des Normalgewebes mit dem entsprechenden epithelialen Tumor. Angabe des IRW (Standardabweichung in Klammern).

Normalgewebe mesenchymale Npl. p Kathepsin F 0,27 (0,46) 0,23 (0,45) n.s.

Kathepsin X 0,00 0,55 (0,47) <0,001

Tab. 9: Kathepsin F und X. Vergleich des Normalgewebes mit dem entsprechenden mesenchymalen Tumor. Angabe des IRW (Standardabweichung in Klammern).

Abb. 9: Kathepsin F und X. Graphischer Vergleich von Normal- und Tumorgewebe sowie differenziert in epitheliale und mesenchymale Tumoren. Angabe des IRW.

Vergleich der Malignitätsgrade

Für Kathepsin F besteht hinsichtlich des Färbeverhaltens zwischen den drei Malignitätsgraden G1, G2 und G3 für alle Tumoren sowie aufgeschlüsselt nach epithelialen und mesenchymalen Tumoren kein signifikanter Unterschied. Kathepsin F färbt sich, auch wenn die einzelnen Malignitätsgrade gesondert betrachtet werden, nicht an (Tab. 10).

Werden alle sowie die epithelialen und mesenchymalen Tumoren gesondert hinsichtlich des Färbeverhaltens von Kathepsin X betrachtet, lässt sich feststellen, dass Kathepsin X in G1-Tumoren am schwächsten und in G3-Tumoren am stärksten exprimiert wird. Die Immunreaktivität für G2-Tumoren liegt zwischen der von G1 und G3. Es besteht jedoch nur zwischen den Malignitätsgraden G1 vs. G2 sowie zwischen G1 vs. G3 ein signifikanter Unterschied (p=0,04 bzw. p=0,03), wenn alle Tumoren zusammen analysiert werden. Für eine Differenzierung in epitheliale und mesen-chymale Tumoren lässt sich kein signifikanter Unterschied finden. Bis auf den Malignitätsgrad G1 bei mesenchymalen Tumoren besteht für alle Malignitätsgrade eine schwache Positivität für Kathepsin X (Tab. 11).

In Abb. 9 und 10 sind die Daten graphisch dargestellt.

0,07

0,70

0,14

0,83

0,10

0,94

0,23

0,55

0,0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0

Kathepsin F Kathepsin X

IRW

Normalgewebe Tumorgew. (gesamt) epitheliale Npl.

mesenchymale Npl.

Ergebnisse 37

G1 G2 G3 p (G1/G2) p (G2/G3) p (G1/G3)

alle Npl. 0,27 0,15 0,12 n.s. n.s. n.s.

epitheliale Npl. 0,18 0,10 0,16 n.s. n.s. n.s.

mesenchymale Npl. 0,33 0,35 0,04 n.s. n.s. n.s.

Tab. 10: Kathepsin F. Vergleich der unterschiedlichen histologischen Differenzierungs-grade (G1-G3) für die gesamten Tumorgewebe sowie speziell für epitheliale und mesenchymale Tumoren. Angabe des IRW.

G1 G2 G3 p (G1/G2) p (G2/G3) p (G1/G3)

alle Npl. 0,57 1,00 1,04 0,04 n.s. 0,03

epitheliale Npl. 0,78 1,12 1,18 n.s. n.s. n.s.

mesenchymale Npl. 0,44 0,52 0,74 n.s. n.s. n.s.

Tab. 11: Kathepsin X. Vergleich der unterschiedlichen histologischen Differenzierungs-grade (G1-G3) für die gesamten Tumorgewebe sowie speziell für epitheliale und mesenchymale Tumoren. Angabe des IRW.

Abb. 10: Kathepsin F. Graphischer Vergleich der histologischen Differenzierungsgrade (G1-G3) für die gesamten Tumorgewebe sowie differenziert in epitheliale und mesenchymale Tumoren. Angabe des IRW.

0,35

0,12

0,16

0,04 0,33

0,27

0,18 0,15

0,10

0,0 0,1 0,2 0,3 0,4

alle Npl. epitheliale Npl. mesenchymale Npl.

G1 G2 G3

IRW

Abb. 11: Kathepsin X. Graphischer Vergleich der histologischen Differenzierungsgrade (G1-G3) für die gesamten Tumorgewebe sowie differenziert in epitheliale und mesenchymale Tumoren. Angabe des IRW.

Kathepsin F und X im gesunden Gewebe in Abhängigkeit vom Alter

Für Patienten <60 Jahre konnte für Kathepsin F in gesunden Geweben ein IRW von 0,13 errechnet werden; für Patienten ≥60 Jahre beträgt der Wert 0,04. Ein positives Färbeverhalten für Kathepsin F besteht damit für beide Altersgruppen nicht.

Für Kathepsin X dagegen beträgt der IRW für Jüngere (<60 Jahre) 0,94 und der für ältere Patienten (≥60 Jahre) 0,59. Somit besteht für beide Altersgruppen eine schwache Positivität für Kathepsin X. Ein signifikanter Unterschied besteht jedoch nicht (p=0,23).

Subgruppenanalysen

Sofern es sinnvoll bzw. erforderlich erschien, wurden für einige ausgewählte Fälle Subgruppenanalysen durchgeführt. Da Kathepsin F zumeist weder in gesunden noch in neoplastischen Geweben nachweisbar war, wurde hierfür - bis auf das Kolon-karzinom - keine spezifische Analyse erstellt.

Bei der Analyse von Kathepsin X bei Lungentumoren lässt sich die Tendenz, dass Kathepsin X eine stärkere Immunreaktion in Adeno- (IRW=1,70) als in Platten-epithelkarzinomen (IRW=0,80) aufweist (p=0,09). Adenokarzinome sind demnach mittelgradig und Plattenepithelkarzinome schwach positiv für Kathepsin X. Bei den entsprechenden Normalgeweben ist keine solche Tendenz erkennbar. Ebenfalls besteht keinerlei Unterschied im Färbeverhalten von Normal- und Tumorgewebe gegenüber Kathepsin X, wenn man sich alle elf Lungenpräparate betrachtet. Es besteht jeweils eine schwache Positivität (IRW=0,85 vs. IRW=0,99).

0,52 1,04

1,18

0,74 0,44

0,57

0,78 1,00

1,12

0,0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 1,2 1,4

alle Npl. epitheliale Npl. mesenchymale Npl.

IRW

G1 G2 G3

Ergebnisse 39

Der IRW für Kathepsin X in normalem Nierengewebe ist mit 2,27 höher im Vergleich zu 1,53 in neoplastischem Nierengewebe. In beiden Geweben ist damit eine mittelgradige Positivität nachweisbar. Ein signifikanter Unterschied besteht allerdings nicht (p=0,19).

Wie für die Niere, ist die Immunreaktivität für Kathepsin X in der gesunden Leber höher als im neoplastischen Lebergewebe (IRW=2,33 vs. IRW=1,57). Auch hier besteht kein signifikanter Unterschied (p=0,38).

Kathepsin X wird im gesunden Magen-Darm-Trakt (Magen, Dünn- und Dick-darm) mittelgradig stark angefärbt (IRW=0,95). Für Neoplasien im Magen-Darm-Trakt beträgt der IRW=1,41. Ein signifikanter Unterschied ist nicht zu erkennen (p=0,13). Für gesunde Magenschleimhaut beträgt für Kathepsin X der IRW=0,05, für gesunde Dünn-darmschleimhaut 1,47 und für gesunde DickDünn-darmschleimhaut 0,99.

In die Fallsammlung wurden neun Kolonkarzinome aufgenommen. Dabei waren alle drei Malignitätsgrade G1 bis G3 vorhanden. Weiterhin handelt es sich mit dem Adenokarzinom um einen einheitlichen histologischen Subtyp. Kathepsin F war weder im gesunden Epithel noch im Tumorgewebe immunhistochemisch nachweisbar (IRW=0,03 vs. IRW=0,12). Kathepsin X hingegen ist im gesunden Dickdarm, wie bereits gezeigt, schwach positiv (IRW=0,99). Im Adenokarzinom des Kolons ist Kathepsin X mittelgradig positiv (IRW=1,54). Ein signifikanter Unterschied zwischen diesen beiden Geweben lässt sich vielleicht noch erahnen (p=0,11). Ein signifikanter Unterschied besteht allerdings für das Färbeverhalten von Kathepsin X bei gut vs.

schlecht differenzierten Karzinomen. So beträgt der IRW für G1-differenzierte Karzinome 1,60 und für G3-differenzierte 2,13 (p=0,05). Für beide Malignitätsgrade besteht demnach eine mittelgradige Positivität. Ebenfalls besteht ein signifikanter Unterschied, wenn G2- (IRW=1,08) und G3-differenzierte Karzinome betrachtet werden (p=0,05). Kein signifikanter Unterschied besteht zwischen G1- und G2-Karzinomen (p=0,22).

Mikroskopische Verteilungsmuster/Besonderheiten von Kathepsin F und X Im Folgenden sind einige Besonderheiten bzw. Auffälligkeiten im Verteilungs-muster von Kathepsin F und X aufgeführt. Es scheint so zu sein, dass Kathepsin X vor allem im Zytoplasma lokalisiert ist. Kathepsin F dagegen scheint eher membran-ständig zu sein. Allerdings kann dies auch auf die meist schwache Anfärbung zurück-zuführen sein.

Auffällig in den Präparaten des Ösophagus ist, dass Kathepsin X stärker in mehrkernigen Tumorriesenzellen angefärbt ist (Abb. 12A). Kathepsin F hingegen ist in diesen spezifischen Zellen nicht angefärbt.

In den Leberpräparaten fällt auf, dass Kathepsin X positiv sowohl in Tumor-zellen als auch in gesunden ParenchymTumor-zellen angefärbt ist (Abb. 12B).

Kathepsin X ist deutlich positiv in Alveolarmakrophagen (Abb. 12C), nicht jedoch Kathepsin F. Dass es sich um Alveolarmakrophagen handelt, wurde durch die Berliner Blau-Reaktion bestätigt (nicht gezeigt).

In den Nieren ist auffällig, dass Kathepsin X deutlich positiv in gesunden Tubuli der Nierenrinde angefärbt ist (Abb. 12D). Glomeruli hingegen werden nicht angefärbt.

Ebenfalls deutlich positiv ist Kathepsin X in den Tumorzellen (Abb. 12E).

In den Talgdrüsen der Haut ist Kathepsin F schwach positiv (Abb. 12F), Kathepsin X jedoch ist negativ.

Ergebnisse 41

Abb. 12. Immunhistochemische Abbildungen, Kathepsin F und X. A) Ösophagus, Plattenepithelkarzinom, Kathepsin X, 200x. Positive Tumorriesenzellen. B) Leber, cholangiozelluläres Karzinom, Kathepsin X, 100x. Lebergewebe (oben) und Karzinom (unten) positiv. C) Lunge, Kathepsin X, 100x. Positive Alveolarmakrophagen;

Bronchialepithel negativ. D) Niere, Kathepsin X, 100x. Positive Tubuli; Arterie und Glomeruli negativ. E) Niere, chromophiles Karzinom, Kathepsin X, 100x. Positive Tumorzellen. F) Haut, Kathepsin F, 100x. Schwach positive Talgdrüsen; Plattenepithel negativ.

A B

C D

E F