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4.3 Ergebnisse der Überwachung des KKW Rheinsberg

4.3.2 Immissionsüberwachung

In der Abbildung 49 sind die Mess- und Beprobungsorte der unabhängigen Messstelle für die Umgebungsüberwachung des KKR dargestellt.

Die ermittelten Messwerte der Immissionsüber-wachung des KKR weisen aus, dass die durch das im Rückbau befindliche KKR verursachte Belastung der Umgebung und der Bevölkerung gegenüber an-deren Quellen (natürliche Radioaktivität, Tscherno-byl-Katastrophe, frühere Kernwaffentests) vernach-lässigbar ist. Die in der Umgebung des KKR gemessenen Werte in den verschiedenen Umwelt-medien lagen im Größenbereich derer, wie sie auch im Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung in den meisten Teilen des Landes Brandenburg vor-gefunden werden. Damit wird belegt, dass im Berichtszeitraum keine nennenswerte durch das KKR verursachte radiologische Belastung der Um-gebung auftrat. Nachfolgend werden die Über-wachungsergebnisse der einzelnen Umweltbereiche und Medien dargestellt.

4.3.2.1 Umweltbereich Luft

Die kontinuierliche Überwachung der Gammaorts-dosisleistung der äußeren Gammastrahlung erfolgt durch den Betreiber an 4 Messorten auf dem Gelän-de Gelän-des KKR nahe Gelän-des Außenzaunes.

An allen Standorten entsprachen die mittleren Wer-te zwischen 0,09 und 0,11 µSv/h annähernd dem Pegel in den Vorjahren und im unteren Bereich auch den Werten des Pegels der Gammaortsdosisleistung im Land Brandenburg. Die maximalen Werte haben auch mal 0,16 µSv/h erreicht und sind auf zeitweise Erhöhungen durch betriebliche Abläufe zurückzu-führen (Lagerung und Entsorgung von radioaktiven Abfällen im Aktiven Lager für radioaktive Rückstän-de). Da sich die Messorte nicht unmittelbar am Außenzaun der Anlage befinden, ist sicher gestellt, dass der leicht erhöhte Strahlenpegel der Gamma-ortsdosisleistung keinen Einfluss auf die Umgebung des KKR außerhalb des betrieblichen Überwa-chungsbereiches hat.

Die Bestimmung der Ortsdosis (Jahresdosis) der äußeren Gammastrahlung erfolgt mit Thermo-lumineszenzdosimetern an 50 Standorten (10 am Innenzaun des KKR, 40 in der Umgebung) durch den

Betreiber und an 30 Standorten (10 am Innenzaun des KKR, 20 in der Umgebung) durch die unabhän-gige Messstelle. Der Vergleich der Dosimeter-ergebnisse ergab keine signifikante Änderung zu den Vorjahren (Mittelwerte um 0,6 mSv). Ein Dosimeter im Betriebsgelände zeigte einen erhöhten Wert (2,7 mSv) an. Dieser Maximalwert wurde an einem Stand-ort im betrieblichen Überwachungsbereich des KKR in der Nähe des Aktiven Lagers für radioaktive Rück-stände ermittelt, der weit vom Außenzaun des KKR entfernt ist. Er hat keinen Einfluss auf die Umge-bung bzw. auf die Bevölkerung.

Die Beprobung von Aerosolen erfolgt an 2 Standor-ten im betrieblichen Überwachungsbereich des KKR nahe des Außenzaunes mittels 14-tägiger Filter-sammlung und anschließender gammaspektrome-trischer Auswertung durch den Betreiber und an Quartalsmischproben durch die unabhängige Messstelle. Es wurden keine künstlichen Radionuk-lide nachgewiesen.

An 2 Standorten in der Umgebung des KKR wurde in Behältern mit ca. 0,5 m2 Auffangfläche trockener Fallout und Niederschlag gesammelt und als Monats-proben durch das KKR gammaspektrometrisch aus-Abb. 49: Probenahmeorte zur Umgebungsüberwachung des KKW Rheinsberg

gewertet (Eigenüberwachung). Für beide Standorte wurden diese Monatsproben durch die unabhängige Messstelle gammaspektrometrisch nachgemessen.

Dabei wurden von beiden Messinstitutionen keine künstlichen Radionuklide festgestellt.

4.3.2.2 Boden, Bewuchs

Boden- und Bewuchsproben werden vom KKR und der unabhängigen Messstelle jeweils 2 mal im Ka-lenderjahr, im II. und III. Quartal, an 2 Standorten in der Umgebung entnommen und als Trockenmasse gammaspektrometrisch ausgewertet.

Im Boden (unbearbeiteter Boden) sowie im Bewuchs wurde Cs-137 (Boden: 6 bis 13 Bq/kg, Bewuchs: 1 bis 13 Bq/kg) nachgewiesen.

Diese Messergebnisse ordnen sich in Ihrer Größen-ordnung in die allgemeine Überwachung des Lan-des Brandenburg ein (siehe auch Kap. 4.1). Das Cäsium stammt aus dem Fallout der Reaktor-katastrophe in Tschernobyl und im geringen Teil auch noch vom Kernwaffenfallout. Weitere künstliche Radionuklide, die dem KKR zuzuordnen wären, wur-den nicht ermittelt.

4.3.2.3 Pflanzliche Nahrungsmittel

Im Berichtszeitraum wurden durch die unabhängige Messstelle von Beprobungsorten in der Umgebung des KKR jeweils im II. und III. Quartal 24 Proben pflanzliche Nahrungsmittel (Gemüse und Obst) gammaspektrometrisch ausgemessen und auf Sr-90 untersucht. Außerdem erfolgten an 9 Waldpilz-proben aus der Umgebung ebenfalls gamma-spektrometrische Messungen sowie an 4 Proben Sr-90-Messungen.

Cs-137 wurde bei Obst und Gemüse nicht nachge-wiesen. In der Frischmasse aller untersuchten Pro-ben wurde jedoch Sr-90 zwischen 0,04 und 1,1 Bq/

kg nachgewiesen. In Waldpilzen, vor allem in Maro-nenröhrlingen, wurde bis zu 190 Bq/kg Cs-137 und bis zu 0,4 Bq/kg Cs-134 jeweils in der Frischmasse ermittelt. Die Sr-90-Messungen ergaben Konzent-rationen bis zu 0,04 Bq/kg.

Diese künstlichen Radionuklide resultieren gleich-falls, wie bereits ausgeführt, nicht aus den Radio-aktivitätsabgaben des KKR, da in übrigen Landes-teilen vergleichbare Werte ermittelt wurden.

0 5 10 15 20

Auslaufkanal Einlaufkanal Stechlinsee 50 m vor Einleitstelle

50 m nach Einleitstelle

mBq/l

Abb. 50: Probenahmeorte zur Umgebungsüber-wachung des KKW Rheinsberg 4.3.2.4 Kuhmilch

Zweimal im Kalenderjahr im II. und III. Quartal wer-den jeweils Milchproben eines Milcherzeugers aus der Umgebung sowie einer Milchsammelstelle gammaspektrometrisch ausgewertet und Sr-90 be-stimmt. Bei der Gammaspektrometrie wurden keine künstlichen Radionuklide nachgewiesen. Die Sr-90-Bestimmung ergab Werte zwischen 0,01 und 0,04 Bq/l, die nur geringfügig über der geforderten Nach-weisgrenze lagen. Die Aufnahme des Sr-90 erfolgt über die Futterpflanzen, die wie pflanzliche Nah-rungsmittel, ebenfalls noch durch den Kernwaffen-fallout bedingt, sehr geringe spezifische Sr-90-Akti-vitäten aufweisen.

4.3.2.5 Gewässer

Die Beprobung und monatliche Messung von Oberflächenwasser durch den Betreiber erfolgt an 2 Stellen in der Havelwasserstraße (vor und hinter der genehmigten Einleitstelle schwach radioaktiv kontaminierter Abwässer), im Einlaufkanal (Kühlwas-ser aus dem Nehmitzsee) und im Auslaufbauwerk sowie im Stechlinsee. Bei Abgabe von Wässern in die Havelwasserstraße wird eine Sofortbeprobung durchgeführt. Aus den Einzelproben werden Monats-mischproben, die gammaspektrometrisch ausgewer-tet werden und Quartalsmischproben, an denen H-3 (Tritium) bestimmt wird, erstellt. Die unabhängige Messstelle führt analoge Messungen an Quartals-mischproben durch, die anteilig aus Monatsmisch-proben des Betreibers hergestellt werden . Die in Abb. 50 dargestellten Ergebnisse der unabhängigen Messstelle sind im Rahmen der Messunsicherheit mit den Ergebnissen des Betreibers vergleichbar.

Daher wird auf die Darstellung der Betreiber-messwerte verzichtet.

In allen Proben wurde Cs-137 in der in Brandenburg üblichen Größenordnung nachgewiesen.

An der Einleitungsstelle für leicht kontaminierte Wässer in die Havel wurde nur durch die unabhän-gige Messstelle Co-60 mit geringen

Aktivitäts-konzentrationen von 0,003 bis 0,004Bq/l festgestellt.

Das Co-60, das eindeutig dem KKR zuzuordnen ist, wurde hinter der Einleitungsstelle der Abwässer in die Havelwasserstraße aber auch davor gefunden.

Das ist durch die unmittelbar davor liegende Schleu-se möglich, wo die WäsSchleu-ser durch den SchleuSchleu-sen- Schleusen-betrieb verwirbelt werden.

Bei allen Tritiummessungen wurde kein Wert ober-halb der Nachweisgrenze von ca. 5-7 Bq/l festge-stellt.

Neben der Beprobung des Oberflächenwassers wird auch im Routineprogramm der unabhängigen Mess-stelle 2 mal jährlich Schlamm (Sediment) mittels Schlammgreifer vom Grund der Havelwasserstraße vor und hinter der Einleitungsstelle der schwach ra-dioaktiven Abwässer entnommen und die Trocken-masse gammaspektrometrisch ausgewertet. Damit werden überwiegend akkumulierte Radionuklide vom Untergrund bestimmt.

Für den Berichtszeitraum wurde an allen acht Pro-ben Cs-137 in Konzentrationen zwischen 2,7 und 22,0 Bq/kg sowie Co-60 zischen <NWG und 0,3 Bq/

kg ermittelt. Die geringen Co-60-Kontaminationen sind eindeutig dem KKR zuzuordnen, die Cs-Mess-werte jedoch auch den bereits oben genannten Er-eignissen (Tschernobylkatastrophe, Kernwaffen-tests).

Das teilweise auch vor der Einleitstelle gefundene Co-60 wird, wie oben bereits angeführt, bei den ge-ringen Strömungsgeschwindigkeiten in der Wasser-straße durch Verwirbelungen des Wassers in der Nähe zur Schleuse bei Strasen durch die Schifffahrt verursacht. Dadurch findet eine Verteilung der Kon-taminationen statt.

4.3.2.6 Fische

Von der unabhängigen Messstelle wurden im Berichtszeitraum 10 Fischproben (4 aus dem Ellbogensee hinter der Einleitstelle der schwach ra-dioaktiven Abwässer, 6 aus dem Stechlinsee) gammaspektrometrisch ausgewertet. Tabelle 13 zeigt die Ergebnisse der Überwachung.

Es wurde in allen Proben in der Frischmasse Cs-137 zwischen 4,6 und 120 Bq/kg und in 1 Probe auch Cs-134 (0,3 Bq/kg) bestimmt. Generell war zu ver-zeichnen, dass überwiegend in Fischen aus dem Stechlinsee ein höherer Cs-Gehalt als in Fischen aus

dem Ellbogensee auftrat. Der Maximalwert für Cs-137 bei Fischen aus dem Stechlinsee lag bei 120 Bq/kg, der aus dem Ellbogensee bei 12 Bq/kg. Der im Vergleich zu anderen Brandenburger Gewässern höhere Cs-Gehalt in Fischen aus dem Stechlinsee (siehe auch Abschnitt 4.1.3.4) hat seine Ursache im Tschernobyl- und Kernwaffenfallout in Verbindung mit der Kaliumarmut des Gewässers (Akkumulation von Cäsium statt Kalium), wurde also nicht durch das KKR verursacht. Außerdem wurden sowohl im Was-ser als auch in den Fischen keine weiteren künstli-chen Radionuklide nachgewiesen, die auf einen Ein-trag durch des KKR schließen ließen.

1) Werte bereits im Kap. 4.1.3.4 grafisch dargestellt

Tab. 13: Cäsium in Fischen aus Ellbogensee und Stechlinsee (Überwachung KKW Rheins-berg)

4.3.2.7 Trinkwasser und Grundwasser

Die unabhängige Messstelle beprobt quartalsweise Trinkwasser aus den Brunnen des KKR-eigenen Wasserwerkes in Beerenbusch.

Durch den Betreiber werden zwei Grundwasser-messstellen innerhalb des Betriebsgeländes des KKR für das Routineprogramm ebenfalls quartals-weise beprobt.

An den Trinkwasserbrunnen erbrachten die gamma-spektrometrischen Untersuchungen sowie die Tritiummessungen keine Hinweise auf künstliche Nu-klide. Für die gammaspektrometrischen Untersu-chungen der Grundwasserbrunnen trifft das ebenfalls zu. Bei den Tritiummessungen zeigten sich jedoch ab März 2002 im Mittelpegel eines Grundwasser-brunnens Befunde, die beginnend mit 9,4 Bq/l auf 16 Bq/l anstiegen und im Dezember 2002 wieder abfielen. Eingeleitete weitergehende Untersuchun-gen zeigten keine weiteren Auffälligkeiten. Analysen und Bewertungen einer hinzugezogenen hydrologi-schen Fachfirma führten zu dem Schluss, dass

älte-re Lecks in der Leitung, in der kontaminierte Wäs-ser zur Havel abgeleitet werden, zu diesen Ergeb-nissen führten. Eine Gefährdung für die Umwelt und für die Bevölkerung ist auf Grund der geringen Wer-te ausgeschlossen.

Auf Grund von Ereignissen in den 70-er und 80-er Jahren, die zu einer Kontamination des Bodens und des Grundwassers auf dem Gelände des Lagers für flüssige und feste Rückstände (ALfR) führten, wur-de kontinuierlich ein zusätzliches umfangreiches Grundwassermessstellennetz sowohl für radiologi-sche als auch für chemiradiologi-sche Untersuchungen auf-gebaut. Parallel dazu wurden hydrogeologische Gutachten erstellt, die eine Ausbreitung von kontaminiertem Grundwasser in Richtung Stechlin-see voraussagten und entsprechende Vorgaben für

Mit dem vorliegenden Bericht wird ein Überblick über den Stand der Umweltradioaktivität im Land Branden-burg anhand der Messergebnisse aus den Unter-suchungsprogrammen nach Strahlenschutzvor-sorgegesetz (IMIS) und Atomgesetz (REI) gegeben.

Datenbasis sind Messungen aus den Jahren 2001 und 2002. Dem Auftrag der Messprogramme gemäß liegt der Schwerpunkt auf künstlicher Radioaktivität.

das Messnetz lieferten. Gegenwärtig lässt sich anhand der Ergebnisse, der daraufhin in Richtung Stechlinsee errichteten Messstellengalerie feststel-len, dass eine Grundwasserkontamination über das Betriebsgelände hinaus nur in sehr geringem Um-fang erfolgt ist. Im Jahr 2002 wurde nur an drei Grundwasserschächten in Fließrichtung Stechlinsee das Nuklid Co-60 in Konzentrationen von 0,05 bis 0,7 Bq/l gemessen.

Zur Zeit wird das ALfR zurückgebaut. Die Quellterme sowie kontaminierte Bodenbereiche werden entfernt.

Dabei wird das Grundwassermessnetz dem Rückbaugeschehen angepasst, so dass zu jedem Zeitpunkt, auch nach erfolgtem Rückbau, detaillier-te Aussagen zur Grundwassersituation möglich sind.

5 Zusammenfassung der Ergebnisse

Deutlich wird, dass die Strahlenbelastung durch künstliche Radionuklide in der Umwelt heute - fast 40 Jahre nach dem Ende der atmosphärischen Kernwaffentests und fast 20 Jahre nach Tscherno-byl -vernachlässigbar gering ist. Die speziell zur Über-wachung des stillgelegten Kernkraftwerks Rheins-berg durchgeführten Messungen belegen, dass unzulässige Strahlenbelastungen weder aufgrund des früheren Betriebs noch aufgrund der aktuellen Rückbauarbeiten auftreten.

6.1 Begriffserläuterungen, Größen

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