Max. FG NA/DL CC/IFS QS
FG-1 Bodenschutz gesamt: 1
A) Erosionsminderung 1
Angemessene Maßnahmen zur Erosionsminderung Einhaltung AH MM 10: Schlagkartei der Grundsätze der guten fachlichen Praxis bei der
Boden-bearbeitung (unter Berücksichtigung der Vermeidung von Bodenerosionen).
FG-2 Düngung gesamt: 7
A) Klärschlammeinsatz 1 ifs
Kein Einsatz von Klärschlamm und gewerblichen Komposten AH MM 10: Schlagkartei FG im Gemüseanbaujahr und im vorangegangenen Jahr.
B) Gärsubstrate 1
Ausschließlicher Einsatz von Gärsubstraten aus Biogasanlagen, AH MM 19: Gärsubstrate die nach dem EEG erzeugt wurden (Gülle und Mais oder andere
NawaRo). Der Substrateinsatz erfolgt nicht in stehende Bestände.
Die eingesetzten Ausgangsstoffe sind anhand des Einsatzstoff-Tagebuches belegt. Die Schwermetallgehalte entsprechen den Vorgaben der BioAbfV [§4 (3)].
C) Nmin-Versorgung
a) Vorlage einer aktuellen Nmin-Sollwerttabelle Gemüsebau. 1
b) Aktuelle Nmin-Analyseergebnisse liegen für den 1 ifs
Gemüsebau vor. AH MM 10: Schlagkartei
D) Bodenanalyse Grundnährstoffe 1
Wiederholung der Bodenuntersuchung auf pH-Wert, P, K, Mg auf den Gemüseflächen nach 4 Jahren.
E) Kopfdüngung mit organischen Düngemitteln 1 ifs
Grundsätzlich kein Einsatz von org. Düngemitteln tierischen AH MM 10: Schlagkartei Ursprungs (Tiermehl, Knochenmehl, ...) sowie von flüssigen Wirt-
schaftsdüngern als Kopfdünger (Anwendung bis max. 12 Wochen vor Erntebeginn)
F) Risikoanalyse organischer Dünger 1
bei Einsatz organischer Dünger in den letzten 3 Monaten vor der AH PP 14: Risikoanalyse org. Dünger Ernte muss vor der Ausbringung eine Risikoanalyse durchgeführt
und dokumentiert werden
Bindung Erfüllung
Bewertungskriterium (nur für Feldgemüse zutreffend)
FG-3 Pflanzenschutz gesamt: 4
A) Rückstandsmonitoring
Teilnahme am Rückstandsmonitoring.
a) Teilnahmeerklärung Rückstandsmonitoring liegt vor. 1 ifs
FG
b) Nach erfolgter Beprobung liegen Analyseprotokolle vor. 1 ifs
CCP
B) Nachweis einer PSM-Liste 1
Vorlage einer aktuellen PSM-Liste (einschließlich Genehmigung im Einzelfall nach § 22 (2) PflSchG
C) Dokumentation der Wartezeiten bei PS-Maßnahmen 1 Dokumentation der Wartezeiten bei PS-Maßnahmen gemäß
Herstellerangaben, ggf. gesonderte Kennzeichung der Flächen FG-4 Beregnung und Bewässerung gesamt: 1
A) Wasserqualität + Risikoanalyse 1
(Bei Kulturen für Rohverzehr mit Benetzung des Verzehrguts!) Die hygienisch-mikrobiologische Eignung des Beregnungs-wassers ist belegbar gegeben (Einhaltung der Grenzwerte Intestinale Enterokokken, Escherichia coli).
FG-5 Ernte gesamt: 4
A) Erntebedingungen 1
Eine dokumentierte Einschätzung der Erntebedingungen liegt vor. AH MM 10: Schlagkartei
B) Schonende Ernte 1
Ordnungsgemäßer Zustand der Erntetechnik.
Schutzvorrichtungen sind vorhanden.
C) Bereitstellung mobiler Toiletten 1 ifs
Zugang zu (mobilen) Toiletten im Feldarbeitsbereich gewährleistet (Zutreffend auf Erntearbeiten, bei denen ein direkter Kontakt zwischen Erntearbeiter und Ernteprodukt gegeben ist.).
D) Risiokoanalyse Ernte / Transportvorgänge 1
Risikoanalyse für Ernte und Transportverfahren durchgeführt, AH PP 9: Risikoanalyse entsprechendes Hygieneverfahren eingerichtet Ernte / Transport
2-II-3-FG Feldgemüse
BewertungMax. FG NA/DL CC/IFS QS
Bindung Erfüllung
Bewertungskriterium (nur für Feldgemüse zutreffend)
FG-6 Einlagerung gesamt: 3
A) Vermischungen und Verunreinigungen 1 ifs
Vermeidung von Vermischungen und Verunreinigungen AH PP 7.3: Lagerdokumentation durch Förder- und Lagertechnik und durch eindeutige AH PP 8: Reinigung/Desinfektion Kennzeichnung des Lagerguts (Partienummer).
B) Qualität 1 ifs
Dokumentation der durchgeführten qualitätserhaltenden AH PP 7.3: Lagerdokumentation Maßnahmen (Trocknung, Vorsortierung, Belüftung,
Kühlung) liegt vor.
C) Produktqualität bei Einlagerung zur Langzeitlagerung 1 ifs
Einschätzung/Bewertung der Produktqualität zur Einlagerung. AH PP 7.3: Lagerdokumentation Entnahme einer repräsentativen Probe bei Einlagerung (eine
Probe/Partie). Das Erntegut wurde auf äußere und innere Qualitätsmängel bonitiert. Die Ergebnisse sind dokumentiert.
FG-7 Erntenachbehandlung gesamt: 2
(Belüftung)
A) Verfahren 1
Ausschließlicher Einsatz zugelassener Belüftungsverfahren AH PP 7.3: Lagerdokumentation dokumentiert.
B) Belüftungstechnik 1
Einwandfreier Zustand der Belüftungstechnik. Die notwendigen Bescheide liegen vor.
FG-8 Lagerung gesamt: 8
A) Lagerbedingungen 1 ifs
Kontrolle der qualitätsbestimmenden Lagerbedingungen. AH PP 7.3: Lagerdokumentation
Dokumentation der Klima-/Temperaturführung CCP
(Messergebnisse und durchgeführte Maßnahmen).
B) Lagerzustand
Einwandfreier Zustand des Zufahrt- und Annahmebereichs sowie des Lagers.
a) Vermeidung der Einschleppung von Fremdkörpern. 1 ifs
b) Wände, Decken und Böden sind trocken und sauber. 1
C) Äußere Einflüsse
Schutz des Lagers vor äußeren Einflüssen.
a) Keine wesentlichen Schmutzansammlungen/Vogelnistplätze. 1 ifs
b) Dächer, Fenster, Schächte dicht. 1
c) Angemessener Schutz vor Glasbruch (Leuchtkörper, Fenster). 1 ifs
d) Schutz vor unbefugtem Zugang (Mensch und 1
Tier) gewährleistet.
D) Dokumentation der eingesetzten Nachernte- 1 ifs
behandlungsmittel AH PP 7.3: Lagerdokumentation
Dokumentation der eingesetzten Nacherntebehandlungsmittel (Termin, Mittel, Menge, anwender Indikation, usw.).
FG-9 Auslagerung und Verpackung gesamt: 10
A) Schonende Auslagerung 1
Die mechanischen Belastungen während der Auslagerung werden minimiert. Die technischen Einrichtungen ermöglichen eine schonende Auslagerung. Geeignete Einrichtungen zur Belastungsminderung vorhanden (z. B. Fangnetze, Prallsegel).
B) Waschen des Ernte-/Lagergutes
a) Geeignete Vorrichtungen zum Waschen des Ernte-/ 1 Lagergutes sind vorhanden.
b) Verwendetes Nacherntewaschwasser besitzt 1 ifs
Trinkwasserqualität. CCP
2-II-3-FG Feldgemüse
BewertungMax. FG NA/DL CC/IFS QS
Bindung Erfüllung
Bewertungskriterium (nur für Feldgemüse zutreffend)
C) Verpackung und Kennzeichnung
Eignung und Lagerung von Verpackungsmaterial.
Kennzeichnung der Ware.
a) Die Ware ist ordnungsgemäß gekennzeichnet. 1 ifs
b) Verpackungsmaterial für die Verpackung von Feldgemüse 1 ifs
geeignet (Konformitäts-/Unbedenklichkeitserklärung).
c) Einwegverpackungen unbenutzt und hygienisch 1 ifs
einwandfrei. CCP
d) Hygienisch einwandfreie Lagerung des Verpackungsmaterials. 1
e) Nach Beendigung bzw. längerer Unterbrechung wird bei 1 Feldabpackung das Verpackungsmaterial (über Nacht)
vom Feld entfernt.
f) Mehrwegverpackungen sind frei von Fremdbestandteilen. 1
D) Lagerung verkaufsfähiger Ware 1 ifs
Die Lagerung verpackter Ware erfolgt so, dass keine vermeidbaren Qualitätsbeeinträchtigungen auftreten.
FG-10 Auslieferung gesamt: 2
A) Transport von Frischeprodukten
Einhaltung der produktspezifischen Vorgaben während des Transports.
a) Die technischen Ausstattungen ermöglichen die 1 ifs
Einhaltung der produktspezifischen Temperatur- AH PP 13: Hygienecheckliste und Hygienevorgaben.
b) Dokumentierte Kontrolle der Temperaturführung im 1 ifs
Laderaum liegt vor. CCP
Eigenkontrolle durchgeführt! Datum:
Unterschrift des Verantwortlichen:
FU-1 Aussaat gesamt: 1
A) Nachsaaten 1
Schlag-/teilschlagweise Dokumentation der durchgeführten AH MM 10: Schlagkartei Nachsaaten (Verfahren, Termin, Aussaatmenge,
Sorte/Sortenmischung, Pflanzenart/-mischung).
FU-2 Düngung gesamt: 8
A) Kopfdüngung mit organischen Düngemitteln (inkl. Klärschlamm)
a) Es erfolgt keine Kopfdüngung in ernte- / weidereifen Beständen. 1
AH MM 17: Schlagkartei b) Grundsätzlich kein Einsatz von tiermehlhaltigen Düngemitteln 1
(Tiermehl, Knochenmehl usw.) und Klärschlamm AH MM 17: Schlagkartei als Kopfdünger.
c) Keine Ausbringung von Klärschlamm auf Grünland 1 CC
(generelles Aufbringungsverbot).
B) Gülleuntersuchung 1
Nachweis der Analyse für die eingesetzte Gülle (aus Fremdbetrieben). Einhaltung gültiger Grenzwerte (Standarduntersuchung).
C) Aufbringung organischer Düngemittel 1
Ordnungsgemäße Ausbringung der organischen Düngemittel (gemäß guter fachlicher Praxis, Anforderungen DüV).
D) Düngung auf Grünland
a) Bei der Ausbringung von Stalldung werden je Einzelgabe 1
200 dt/ha nicht überschritten. AH MM 10: Schlagkartei
b) Ausschließlicher Einsatz von gut verrottetem Stallmist. 1 Gleichmäßige Verteilung gewährleistet.
c) Bei Ausbringung von Gülle (außer direkte Injektion in den 1
Boden) werden je Einzelgabe 20 m³/ha nicht überschritten AH MM 10: Schlagkartei (Bezugsbasis ca. 7,5 % TS).