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Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2

Angebot 13 I Vollzeitschulische Ausbildung nach BKAZVO

Zielgruppen/

individuelle Problemlagen

junge Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven (Marktbenachteiligte)

Ziel die Aufnahme sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen Dauer entsprechend möglichen Anrechnungen (z. B. EQ, BFS) und gezielten Übergängen in

betriebliche Ausbildung, je nach Ausbildungsdauer gemäß Ausbildungsordnung zwischen 12 und maximal 42 Monaten

LernorteII ■ Betrieb (betriebliche Praktikumsphasen)

■ BK

Konzeption vollzeitschulische Ausbildung mit Kammerprüfung in eigenen Fachklassen im Berufskolleg, ergänzt durch Betriebspraktika

fachliche und curriculare Abstimmung zwischen Berufs-kolleg und Praktikumsbetrieb entsprechend der Ausbildungsordnung

Wirksamkeit des Angebots

Wechsel in betriebliche Ausbildung bzw. Übergang in Erwerbstätigkeit nicht erfasst zuständige

Institution

MSW integrierbare

Angebote

Anschlussoptionen ■ Wechsel in betriebliche Ausbildung

■ nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit

Angebot 14III

Eignungsabklärung/Arbeitserprobung

§ 112 Abs. 2 SGB III i.V.m.

§ 33 Abs. 4 SGB IX Zielgruppen/

individuelle Problemlagen

(schwerbehinderte) Rehabilitanden

Ziel Unterstützung zur Auswahl der im Reha-Verfahren erforderlichen Leistungen Dauer Eignungsabklärung bis 60 Tage, Arbeitserprobung bis 20 Tage

Lernorte BBW oder vergleichbare Einrichtung nach § 35 SGB IX

Konzeption Mit diagnostischer Begleitung soll ein Berufsziel entwickelt werden, das den individuellen Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Die Teilnehmer/-innen sollen anhand berufsprakti-scher Erprobung und theoretischen Unterrichts eine Einschätzung gewinnen, ob die Anforde-rungen einer Berufsausbildung oder einer Berufstätigkeit zu bewältigen sind.

Es wird eine Empfehlung gegeben, welche Leistungen im Reha-Verfahren erforderlich sind, z. B. die Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung (z. B. im Rahmen einer bvB) oder gegebenenfalls auch eine technische Ausstattung.

Wirksamkeit des AngebotsI V zuständige Institution

Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX integrierbare

Angebote

Anschlussoptionen ■ Ausbildungsvorbereitung

■ Ausbildung

■ Arbeitsaufnahme

Angebot 15III

bvB-Reha (Förderkategorie II und III)V

einschließlich einer Grundausbildung (blindentechnisch oder Vergleichbares)

§ 117 Abs. 1 SGB III i. V. m.

§ 33 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX Zielgruppen/

individuelle Problemlagen

(schwerbehinderte) Rehabilitanden

Ziel ■ Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung

■ Vorbereitung auf die Aufnahme einer Arbeit Dauer ■ in der Regel 11 Monate

■ Verlängerung im begründeten Einzelfall auf 18 Monate ist möglich LernorteII ■ Träger oder BBW oder vergleichbare Einrichtung nach § 35 SGB IX

■ Betrieb

■ BK, Förderberufskolleg

Konzeption 3 Tage Ausbildungswerkstatt unter Anleitung erfahrener Ausbilder. 2 Tage Unterricht mit curricular umgesetzten Qualifizierungsbausteinen in Ausbildungs- vorbereitungsklassen der Berufskollegs

Besonderheit: bvB-Förderkategorie II, erfolgsbezogene Pauschale 1.500 Euro für Vermittlung in betriebliche Ausbildung

Wirksamkeit des AngebotsIV zuständige Institution

Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX

integrierbare Angebote

Anschlussoptionen ■ Ausbildung

■ gegebenenfalls Erwerbstätigkeit

Angebot 16III

Berufliche Ausbildung (Förderkategorie II und III)V

§ 117 Abs. 1 SGB III i.V.m.

§ 33 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX Zielgruppen/

individuelle Problemlagen

(schwerbehinderte) Rehabilitanden

Ziel erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung mit dem Ziel der anschließenden Integration in Arbeit

Dauer Die Zuweisung erfolgt für die Dauer der Ausbildung, ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung wird angestrebt (maßnahmeabhängig).

LernorteII ■ Träger oder BBW oder vergleichbare Einrichtung nach § 35 SGB IX

■ Betrieb (bei kooperativer Ausbildung die fachpraktische Ausbildung im Betrieb, bei integrativer Ausbildung wird die Ausbildung um betriebliche Ausbildungsphasen ergänzt)

■ BK, Förderberufskolleg

Konzeption Fachpraxis im Kooperationsbetrieb oder beim Träger, ergänzt um Betriebspraktika sowie Unterricht in entsprechenden Fachklassen

Besonderheit: Prämie

■ Kategorie II 2.500 Euro Vermittlungspauschale bei Übernahme in eine betriebliche Ausbildung

■ Kategorie III 2.500 Euro Vermittlungspauschale bei Übernahme in eine betriebliche Ausbildung und 4.000 Euro bei Integration in Arbeit für die BBWs, die sich an dem Projekt Prämienmodell beteiligen

Wirksamkeit des AngebotsIV

■ Integrationsgrad Förderkategorie II ca. 46 %

■ Integrationsgrad Förderkategorie III ca. 37 % zuständige

Institution

Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX integrierbare

Angebote

Anschlussoptionen ■ Wechsel in betriebliche Ausbildung

■ nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit

Angebot 17 III

Unterstützte Beschäftigung

§ 33 Abs. 3 Nr. 2 a SGB IX und

§ 38 a SGB IX Zielgruppen/

individuelle Problemlagen

(schwerbehinderte) Rehabilitanden

(Grenzfälle geistig behinderte/lernbehinderte Menschen, psychisch behinderte Menschen) Ziel Vorbereitung auf die Aufnahme einer Arbeit

Dauer ■ in der Regel 2 Jahre

■ Verlängerung um weitere 12 Monate ist im Einzelfall möglich.

Lernorte ■ Träger

■ Betrieb

Konzeption Die Maßnahme der unterstützten Beschäftigung umfasst drei Phasen mit folgender Zielsetzung:

auf Basis des identifizierten besonderen Unterstützungsbedarfs die Akquise grundsätzlich geeigneter Qualifizierungsplätze und betriebliche Erprobung zur Platzierung des Teilneh-mers im Betrieb

(Orientierungsphase)

unterstützte Einarbeitung und Qualifizierung auf dem individuell am besten geeigneten Platz, der eine berufliche Perspektive bietet

(Qualifizierungsphase)

Festigung im betrieblichen Alltag zur Realisierung einer dauerhaften Beschäftigung im Betrieb

(Stabilisierungsphase)

das Vermitteln von berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen sowie Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit sind wesentlicher Inhalt und insoweit integraler Bestandteil aller Phasen.

in Zuständigkeit der Integrationsämter gegebenenfalls Berufsbegleitung im Anschluss Wirksamkeit

des AngebotsIV zuständige Institution

Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX

integrierbare Angebote

Anschlussoptionen Integration in Erwerbstätigkeit

Angebot 18III

Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen

§ 39 und § 40 SGB IX Zielgruppen/

individuelle Problemlagen

(schwerbehinderte) Rehabilitanden

(häufig geistig behinderte Menschen, psychisch behinderte Menschen und schwerstmehrfach behinderte Menschen)

Ziel ■ Integration auf den ersten Arbeitsmarkt

■ Übernahme in den Arbeitsbereich der WfbM Dauer ■ Eingangsverfahren in der Regel 3 Monate

■ Berufsbildungsbereich in der Regel 24 Monate

Lernorte WfbM (eventuell Betrieb mit der Option betriebsintegrierter Berufsbildungsplätze) Konzeption Eingangsverfahren:

Im Eingangsverfahren erfolgt unter Berücksichtigung der Feststellungen aus Vorgutachten (z. B. Schulgutachten, Gutachten aus DIA-AM) eine individuelle Analyse des Leistungs- potenzials durch Einzeltestungen und -erprobungen sowie Beobachtungen in der Gruppe.

Die Analyse des Leistungspotenzials erfolgt auf der Grundlage anerkannter zielgruppen- gerechter Methoden zur Eignungsdiagnostik und schließt Feststellungen zu sozialen Kom-petenzen und Perspektiven für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein.

Berufsbildungsbereich:

Die Förderung durch Lehrgänge und Einzelmaßnahmen umfasst das Erlernen von Fähigkei-ten und FertigkeiFähigkei-ten zu möglichst eigenständigem Ausführen von beruflichen TätigkeiFähigkei-ten, die Vermittlung von Wissen und Einsichten, das Erreichen sozialer Lernziele und dadurch das Erlangen sozialer Kompetenzen. Dabei werden arbeits- und sonderpädagogisch be-währte Lernmodelle und -methoden angewandt, die auch die Persönlichkeitsförderung der Teilnehmer umfassen.

Besonderheit:

Prämien derzeit nur im Rahmen eines Modellprojekts des LVR Wirksamkeit

des AngebotsIV zuständige Institution

Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX

integrierbare Angebote

Anschlussoptionen ■ Übernahme in den Arbeitsbereich der WfbM