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Vom Projekt zum Prozess – idealtypische Darstellung

18. Übergang vom Projekt zum Prozess

4.1 Hilfreiche Seiten im Internet

www.baua.de

Die Internetpräsenz der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet vielfältige Informationen zum gesamten Spektrum des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die übersichtlich strukturierte Startseite bietet unter der Rubrik

›Themen von A-Z‹ den Einstieg zu qualifizierten Hilfestellungen zum Inhalt ›Psychische Belastungen/Stress‹.

Die BAuAToolbox enthält eine umfassende Übersicht zu Instru -menten zur Ermittlung von psychischen Belastungen mit einer umfassenden Beschreibung der Instrumente und der Nennung von Ansprechpersonen, in der Regel den Instrumentenentwick lern.

Unter ›Gute Beispiele zur Bekämpfung psychischer Belastungen‹

sind zahlreiche betriebliche Beispiele aus allen Branchen zusam -mengestellt, die psychische Belastungen vorbildlich bearbeitet haben. Auch hier sind jeweils betriebliche Ansprechpersonen benannt. Die oben angesprochene Broschüre ›Stress im Betrieb?‹

der BAuA steht auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.

Über die Internetseite ist das gesamte Schriftenverzeichnis der BAuA abrufbar.

www.inqa.de

Die Homepage der ›Initiative für neue Qualität der Arbeit‹ bietet Inhalte zu den verschiedensten Themen der betrieblichen Arbeits -gestaltung. Zum Thema Psychische Belastung/Stress findet sich das deutschsprachige Informationsangebot der ›Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit‹

sowie verschiedene Broschüren zum Download.

Unter der Rubrik ›Gute Praxis/Datenbank Gute Praxis‹ findet sich eine umfangreiche, gut aufgearbeitete Sammlung von Beispielen guter Praxis zur Umsetzung einer ganzheitlichen Gefährdungs beurteilung. Eine integrierte Suchmaschine er leichtert das Auf -finden von Praxisbeispielen aus dem eigenen Tätigkeitsfeld. Zu jedem eingestellten Beispiel ist ein betrieblicher Ansprechpartner benannt, der den Erfahrungstransfer sicherstellen soll.

www.buero-fuer-arbeitsschutz.de

Die Internetseite des ›Büro für Arbeitsschutz & Betriebsöko logie‹

stellt eine Sammlung von praxiserprobten Beispielen zur Umset -zung der Gefährdungsbeurteilung zum einfachen Download zur Verfügung.

Unter der Rubrik ›Für die Praxis‹ sind Fragebögen, Betriebsver einbarungen, Musterbriefe, Betriebsberichte, Einigungsstellen -sprüche sowie aktuelle Arbeitsgerichtsurteile eingestellt.

Es sind Links zu mehreren einschlägigen Arbeits und Gesund -heitsschutzseiten vorhanden.

www.igmetall.de

Die Homepage der Industriegewerkschaft Metall bietet unter dem Stichwort ›Psychische Belastungen‹ viele Handlungshilfen und Arbeits blätter zum kostenlosen Download an. Es können auch an die Handlungshilfen angepasste Foliensätze zur Vortragsge-staltung herunter geladen werden. Außerdem findet man eine Vielzahl weiterer sehr guter Hilfen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

www.gutearbeit-online.de

Die Internetpräsenz der Fachzeitschrift ›gute ARBEIT.‹ für Gesund -heitsschutz und Arbeitsgestaltung liefert Fachinfor mationen für alle betrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Inhaltsangaben und Kommentare zu neuen Gesetzen, die Er geb -nisse arbeitswissenschaftlicher Studien und eine Reihe von Veranstaltungshinweisen ergeben eine informative Mischung.

Interessenvertretungen finden Anregungen zur Gestaltung Dienst- und Betriebsverein barungen.

www.gefaehrdungsbeurteilung.de

Das nationale Portal zur Gefährdungsbeurteilung vermittelt Basis und Expertenwissen zur Gefährdungsbeurteilung, darun -ter auch zu psychischen Faktoren. Ferner enthält es zahlreiche Handlungshilfen und Instrumente für die Gefährdungsbeurtei -lung sowie Beispiele guter Praxis.

www.gefaehrdungsbeurteilung-forschung.de

Die Internetpräsenz des Forschungsprojektes ›Aufarbeitung betrieblicher Erfahrungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurtei lung bei psychischen Belastungen‹ der Bundesanstalt für Arbeits -schutz und Arbeitsmedizin dokumentiert in Präsenta tionen und Workshops Schwerpunktaktionen, Handlungsansätze und betriebliche Beispiele. Aufgezeigt wird u.a., wie Gefähr dungs -beurteilungen zu psychischen Belastungen realisiert werden können, welche Probleme bearbeitet und wie sie gelöst werden können.

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5 Anlagen

5.1 Anlage: Mitarbeiterbefragung psychische Belastungen Alstom Power Generation

39 AN L A G E

5.2 Anlage:

Rahmenbetriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Fa. Sauer-Danfoss GmbH.

Siehe auch, einschließlich Checklisten, unter www.buero-fuer-arbeitsschutz.de fi Für die Praxis

Rahmenbetriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Fa. Sauer-Danfoss GmbH

Rahmenbetriebsvereinbarung Nr. 181

zwischen der Geschäftsleitung der Sauer-Danfoss GmbH & Co. OHG

Krokamp 35

24539 Neumünster

und dem Betriebsrat

Sauer-Danfoss GmbH & Co. OHG

Krokamp 35

24539 Neumünster

wird folgende Regelung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vereinbart:

Präambel

Unternehmensleitung und Betriebsrat sind sich einig, dass es für die Sauer-Danfoss GmbH & Co. OHG eine wichtige Aufgabe darstellt, den Anforderungen eines modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes gerecht zu werden und diesen durch innerbetriebliche Maßnahmen zu fördern. Die Erreichung dieses Zieles ist nur durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten möglich.

1) Geltungsbereich 1.1 Persönlich:

Die folgende Vereinbarung gilt für alle MitarbeiterInnen der Sauer-Danfoss GmbH & Co. OHG gem. § 5 BetrVG.

1.2 Räumlich:

Die Betriebsvereinbarung gilt für den Standort Neumünster.

2) Zielsetzung

Mit dieser Betriebsvereinbarung wird das Arbeitsschutzgesetz betrieblich konkretisiert. Die Betriebsvereinbarung hat das Ziel, den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern.

Dies soll dadurch erreicht werden, dass zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes Inhalte und Verfahren bei der Unterweisung (§ 12 ArbSchG) sowie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG, § 3 Bildschirmarbeitsverordnung) und der Dokumentation (§ 6 ArbSchG) festgelegt werden und die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt wird.

3) Betriebliche Organisation

Die Unternehmensleitung und Betriebsrat arbeiten gemeinsam in einem gemeinsamen Ausschuss für Arbeits- und Gesundheitsschutz (GAGS) paritätisch zusammen. Ziel dieses Ausschusses ist es, partnerschaftlich für die Umsetzung dieser Betriebsvereinbarung Sorge zu tragen.

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Beauftragten der Unternehmensleitung, des Betriebsrates sowie in beratender Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Schwerbehindertenvertrauensmann.

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4) Unterweisungen 4.1. Organisation

Die erforderlichen Maßnahmen für die Unterweisung gemäß § 12 ArbSchG werden entsprechend der abgestimm-ten Zeitplanung laut Anlage 2 eingeleitet. Verantwortlich für die Unterweisungen sind die betrieblichen Vorgesetz-ten (Team-, Abteilungs- und Gruppenleiter). Diese werden für diese Aufgabe qualifiziert.

Die übergeordneten Vorgesetzten werden über die Aufgaben der ihnen unterstellten, für die Unterweisung zu-ständigen Beschäftigten unterrichtet.

Dem Betriebsrat werden vorab die Inhalte der Qualifizierung der betrieblichen Vorgesetzten und die Unterweisung der Mitarbeiter zur Zustimmung vorgelegt und ist berechtigt, ein Betriebsratsmitglied aus dem gemeinsamen Ausschuss Arbeits- und Gesundheitsschutz (GAGS) an den Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen zu lassen.

Der Betriebsrat hat außerdem das Recht, ein beauftragtes Betriebsratsmitglied aus dem oben genannten Aus-schuss an den Unterweisungen teilnehmen zu lassen.

4.2 Qualifizierung der betrieblichen Vorgesetzten

Die Qualifizierung der betrieblichen Vorgesetzten berücksichtigt folgende Inhalte:

Notfallprozeduren und betriebliche Organisation

- Durchführung und Organisation von Gefährdungsbeurteilungen.

Menschengerechte Gestaltung der Arbeit, Gefährdungen und gesetzliche Anforderungen

- Den Begriff der menschengerechten Arbeit unter Einbeziehung der physischen und psychischen Belas-tung deutlich zu machen sowie EntlasBelas-tungsmöglichen aufzuzeigen

- Die Beschäftigten in den Stand zu setzen, ihre Mitwirkungsrechte und Pflichten aus §§ 15 – 17 ArbSchG wahrzunehmen, Arbeitsschutzanordnungen richtig zu erfassen und sich sicherheitsgerecht zu verhalten - Anforderungen an die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren zur Vermeidung von

gesundheit-lichen Beeinträchtigungen

- Gefährdungen durch Arbeitsabläufe und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken sowie Entlastungsmög-lichkeiten

- Die Anforderungen an gut gestaltete Arbeitsaufgaben entsprechend ISO 9241 - Teil 2

- Die Anforderungen der Lastenhandhabungsverordnung, sofern an den Arbeitsplätzen mit Lasten umge-gangen wird.

• Psychische Belastungen

- Psychische Belastungen und Beanspruchungen sowie Entlastungsmöglichkeiten entsprechend ISO 10075

Die besondere Situation Schwerbehinderter

• Unterweisungsmethoden

Für die Qualifizierung der betrieblichen Vorgesetzten können interne und externe Experten einbezogen werden.

In dem gemeinsamen Ausschuss Arbeits- und Gesundheitsschutz (GAGS) werden die jeweiligen Experten von den Betriebsparteien bestimmt. Der gemeinsame Ausschuss überprüft bei Bedarf die Qualifizierungsunterlagen, um sicherzustellen, dass dem neusten Stand der Technik, Arbeitswissenschaft und der gesetzlichen Bestimmun-gen entsprochen wird.

4.3 Unterweisung der Mitarbeiter

Basierend auf den Unterlagen und Inhalten der Qualifizierung der betrieblichen Vorgesetzten werden die Unterla-gen zur Unterweisung der Mitarbeiter von den in Anlage 2 aufgeführten Verantwortlichen für ihre Bereiche erstellt.

Ziel der Unterweisung ist die Vermittlung von Kenntnissen über die Belastungen und Gefährdungen durch die Arbeit, mögliche Maßnahmen der Entlastung sowie der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsmittel, der Arbeits-organisation und der Arbeitsumgebung. Weiterhin sollen die Beschäftigten in den Stand gesetzt werden, ihre Rechte und Pflichten aus §§15-17 ArbSchG wahrzunehmen.

Die Unterweisungen erfolgen grundsätzlich während der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Un-terweisung nur von Personen durchgeführt wird, die ausreichend qualifiziert wurden.

Die Unterweisungen gliedern sich in Grundunterweisungen und aufgabenbezogene Unterweisungen.

4.3.1 Grundunterweisungen

Die Grundunterweisung beinhalten mindestens:

- Notfallprozeduren und betriebliche Organisation - Grundlagen Gefährdungen

- Grundlagen gesetzlicher Anforderungen - Grundlagen psychischer Belastungen

- Grundlagen der Gestaltung menschengerechter Arbeitsplätze - Inhalt dieser Betriebsvereinbarung

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Die Unterweisung der Grundlagen ist für jeden Mitarbeiter verbindlich und Bestandteil des Einarbeitungsplans für neue Mitarbeiter. Bei Veränderungen betrieblicher Abläufe, gesetzlicher Bestimmungen oder dem Stand der Arbeitswissenschaft ist die Grundunterweisung zu wiederholen.

4.3.2 Aufgabenbezogene Unterweisungen

Die aufgabenbezogenen Unterweisungen beziehen sich auf die im Arbeitsbereich speziell auftretenden Gefahren und Belastungen sowie Entlastungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.

Vor der Unterweisung erfolgt durch den betrieblichen Vorgesetzten eine Bestandsaufnahme der im Arbeitsbereich anfallenden Tätigkeiten. Daraus werden die jeweiligen Gefährdungspotentiale ermittelt, die dann konkret den Inhalt der Unterweisung darstellen.

Weiter sind die Mitarbeiter über bevorstehende Gefährdungsbeurteilungen zu unterrichten. Die Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen, sowie bei Veränderungen des Aufgabenbereichs, in der Arbeits-organisation oder der technischen Ausstattung.

4.4 Dokumentation

Die Unterlagen der Qualifizierung der betrieblichen Vorgesetzten werden in der Datenbank Arbeits- und Gesund-heitsschutz hinterlegt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt sicher, dass die Datenbank gepflegt wird.

Die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen für die betrieblichen Vorgesetzten und die Unterweisung der Mitarbeiter ist so zu dokumentieren, dass

- Inhalte - Teilnehmer - Durchführender - Zeitpunkt und Dauer

nachvollziehbar sind. Für die Dokumentation sind die Vorlagen der Personalentwicklung zu verwenden. Die Do-kumente werden in der Personalentwicklung abgelegt. Die Vollständigkeit der Qualifizierungen und der Unterwei-sungen wird in der Anlage 2 dokumentiert.

4.5 Wirksamkeitskontrolle

Die Betriebsparteien sind sich darüber einig, dass die definierten Lernziele der Unterweisung im Rahmen von Wirksamkeitskontrollen einer ständigen Überprüfung unterliegen. Diese Wirksamkeitskontrollen sind mit dem Betriebsrat abzustimmen.

Durch die Durchsicht der Unterweisungsunterlagen und die Teilnahme an den durchgeführten Unterweisungen wird die Wirksamkeit der Unterweisungen durch die betrieblichen Vorgesetzten im gemeinsamen Ausschuss überprüft.

5) Gefährdungsbeurteilung 5.1 Grundsätze

Es besteht Übereinstimmung, dass alle Arbeitsplätze sowohl auf physische als auch auf psychische Gefährdun-gen zu untersuchen sind und dass alle erforderlichen Maßnahmen sich auf beide Gefährdungstatbestände bezie-hen. Eine Gefährdungsbeurteilung kann nur nach der Durchführung der Unterweisungen (Grund- und aufgaben-bezogene Unterweisung) stattfinden.

Die Gefährdungsbeurteilung wird in Form eines Beobachtungsinterviews durchgeführt, bestehend aus einer Be-gehungs-/Beobachtung des zu untersuchenden Bereichs und einem Gespräch mit den beteiligten Mitarbeitern.

5.2 Organisation

Die Gefährdungsbeurteilung wird von einer beauftragten Person (BeGeBe = Beauftragter für Gefährdungsbeurtei-lungen) oder seinem Stellvertreter (Anlage 1) und einem Betriebsratsmitglied aus dem gemeinsamen Arbeits- und Gesundheitsausschuss (GAGS) durchgeführt. Es ist auszuschließen, dass der BeGeBe und sein Vertreter ihre eigenen Verantwortungsbereiche beurteilen.

Bei der Beobachtung der Bereiche nimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit teil. Der Werksarzt kann hinzugezo-gen werden.

Das Mitarbeiterinterview wird nur von BeGeBe oder seinem Stellvertreter und einem Betriebsratsmitglied aus dem gemeinsamen Arbeits- und Gesundheitsausschuss (GAGS) durchgeführt.

5.3 Qualifizierung

Die mit der Gefährdungsbeurteilung befassten Mitarbeiter und die beauftragten Betriebsratsmitglieder sind vor der Durchführung zu qualifizieren, und für die Schulung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im

erforderli-42 IN T E G R AT I O N D E R P S Y C H I S C H E NBE L A S T U N G E N I N D I EGE F Ä H R D U N G S B E U R T E I L U N G

chen Umfang von ihren sonstigen Aufgaben freizustellen. Den Qualifizierungsbedarf bestimmt der gemeinsame Arbeits- und Gesundheitsausschuss (GAGS) gemeinsam.

Für die vereinbarte Methode (siehe 5.6) ist der BeGeBe und sein Vertreter zu qualifizieren. Bei Veränderungen legen die Betriebsparteien im gemeinsamen Arbeits- und Gesundheitsausschuss (GAGS) die Qualifizierungs-maßnahmen fest.

5.4 Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung wird in den in Anlage 2 aufgeführten Bereichen durchgeführt und beinhaltet alle Mitarbeiter und Tätigkeiten, die in den einzelnen Bereichen ausgeführt werden.

Bei der Beurteilung ist von den 13 Gefährdungstatbeständen der Anlagen 3 auszugehen, die in allen Bereichen überprüft werden.

5.5 Kriterien

Die Kriterien für die Gefährdungsbeurteilung gliedern sich in 5 Kategorien.

Unfallgefahr Arbeitstätigkeit Arbeitsumgebung Arbeitsorgani-sation

Spezifische Belastungen Mechanische

Gefährdung Abwechslungs-

reichtum Umgebung Organisations-

form Ausbildung

Elektrische

Gefährdung Ganzheitlichkeit Beleuchtung Ablauf-

organisation Körperliche Kräfte Biologische

Gefährdung Handlungsspielraum Lärm Arbeitszeit-

regelung Aufmerksamkeit Monotonie Brand und –

Explosionsgefahr Verantwortung Klima Schichtsystem Leistungser-

fordernisse Thermische

Gefährdung

Rückmeldungen Gefahrstoffe Pausenregelung Zeitbindung

Zeitdruck Physikalische

Einwirkungen

Kommunikation / Information

Geruchsbelastung Überstunden Arbeitsunter- brechungen Sonstige

Belastungen Verwendete

Hilfsmittel Arbeitstisch Aufstiegsmög-

lichkeiten Über- und Unterforderung

Arbeitsstuhl Entlohnung Soziale

Konflikte Geräte, Tafeln,

Borde

Führung Zwangshaltun- gen

Monitor Kommunikation Arbeitsplatz-

unsicherheit Tastatur

Ergonomie der Software Sozialräume

5.6 Methoden

Als Methode wird das Sigma Verfahren (Beobachtung, Gespräch und Beurteilung) angewendet. Dabei ist das Zusammenwirken von Mensch und Arbeitsmittel im Einzelfall zu beurteilen und nicht der Normmensch.

5.7 Verfahren

Vor der Gefährdungsbeurteilung berät der BeGeBe, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, ggf. der Werksarzt und der Vertreter des Betriebsrates über die möglichen Gefährdungspotenziale in den jeweiligen Bereichen, die im Rahmen der Unterweisung ermittelt worden sind. Zu Beginn werden alle Mitarbeiter über den Ablauf der Gefähr-dungsbeurteilung informiert. Mit dem betrieblichen Vorgesetzten werden anschließend die Tätigkeiten und die Organisation des Bereichs besprochen. Nach der Beobachtungsphase erfolgt das Interview mit Mitarbeitern, die von der Gruppe in dem Arbeitsbereich benannt werden.

Die Ergebnisse des Beobachtungsinterviews werden vom BeGeBe, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Vertreter des Betriebsrates aus dem gemeinsamen Arbeits- und Gesundheitsausschuss (GAGS) in dem Bericht Gefährdungsbeurteilung (Anlage 3) zusammengefasst und der Handlungsbedarf ermittelt.

Das Ergebnis wird dem gemeinsamen Arbeits- und Gesundheitsausschuss (GAGS) vorgestellt und die Maßnah-men werden gemeinsam beraten. Zu der Beratung der MaßnahMaßnah-men kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Werksarzt hinzugezogen werden.

43 AN L A G E

Geschäftsleitung und Betriebsrat werden durch den BeGeBe über die durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen und deren Ergebnisse informiert und müssen den Ergebnissen zustimmen. Dabei werden auch die Erfahrungen aus den Gefährdungsbeurteilungen überprüft, ob die Festlegungen durch diese Betriebsvereinbarung praktikabel sind und den gesetzlich definierten Zielen des Gesundheitsschutzes Rechnung tragen.

5.8 Information der Mitarbeiter

Persönliche oder vertrauliche Ergebnisse werden nicht veröffentlicht. Der gemeinsamen Arbeits- und Gesund-heitsausschuss (GAGS) legt fest, welche vertraulichen Berichtsbestandteile veröffentlicht werden, um das Gebot der Vertraulichkeit nicht zu verletzen.

Die Ergebnisse, der Handlungsbedarf und die vorgeschlagenen Maßnahmen werden den beurteilten Bereichen vom BeGeBe und einem Vertreter des Betriebsrats aus dem gemeinsamen Arbeits- und Gesundheitsschutzsaus-schuss (GAGS) vorgestellt und mit den Mitarbeitern diskutiert. Die Vorschläge der Mitarbeiter werden dokumen-tiert. Termine und Verantwortliche sind zu bestätigen.

5.9 Maßnahmen

Die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Maßnahmen werden von den benannten Personen abgear-beitet. Die betrieblichen Vorgesetzten melden dem Ausschuss für Arbeits- und Gesundheitsschutz die Umsetzung der Maßnahmen.

5.10 Dokumentation

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden in einem Bericht (Anlage 3) dokumentiert. Der Bericht enthält:

- Welcher Bereich untersucht wurde

- Wer die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat - Die Tätigkeiten, die im Bereich ausgeführt werden - Die Ergebnisse der Befragung und Beobachtung - Die Auswertung der Befragung und Beobachtung - Den Handlungsbedarf

- Die vorgeschlagenen Maßnahmen sowie Verantwortliche und Termine - Der Abschluss der Maßnahmen

Der Bericht wird in einem Verzeichnis auf dem Laufwerk T hinterlegt, dessen Zugriff limitiert ist auf den BeGeBe, seinem Stellvertreter und den HR Director und zwei zu benennende Betriebsratsmitglieder aus dem gemeinsa-men Arbeits- und Gesundheitsschutzausschuss (GAGS). Die Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilungen und die Umsetzung der Maßnahmen wird in der Anlage 2 dokumentiert.

5.11 Wirksamkeitskontrolle

Die Gefährdungsbeurteilungen werden spätestens nach einem Zeitraum von 3 Jahren wiederholt, auch um die langfristige Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Bei Veränderungen betrieblicher Abläufe, gesetzlicher Bestimmungen oder dem Stand der Arbeitswissenschaft ist die Gefährdungsbeurteilung zu wiederholen.

Die Wirksamkeitskontrolle der umgesetzten Maßnahmen wird innerhalb von 6 Monaten nachdem die Maßnah-men durchgeführt wurden von den zuständigen Vorgesetzten, dem BeGeBe und einem Betriebsratsmitglied aus dem gemeinsamen Arbeits- und Gesundheitsschutzausschuss (GAGS) durchgeführt und mit den betroffenen Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern kommuniziert.

6. Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten über die Durchführung und das Verfahren bei der Unterweisung, der Gefährdungsbeurteilung und der Auswertung ist eine innerbetriebliche Einigung innerhalb von vier Wochen anzustreben. Scheitert diese, ist zunächst eine paritätische Kommission anzurufen; diese besteht aus zwei vom Betriebsrat und zwei vom Ar-beitgeber benannten betriebsinternen Mitgliedern. Falls in der Kommission innerhalb von zwei Wochen ab Anru-fung keine Einigung zustande kommt, kann jede Seite die Einigungsstelle anrufen.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte in dieser Rahmenbetriebsvereinbarung unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung nicht berührt. Für die unwirksame Klausel ist eine Regelung zu finden, die der un-wirksamen inhaltlich nahe kommt.

8. Schlussbestimmung

Diese Vereinbarung tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann mit der gesetzlichen Frist gekündigt wer-den.

6. Literatur

BAuA 2010: Psychische Belastungen und Beanspruchung im Berufsleben. Dortmund: BAuA 2010

BAuA 2007: Mit Sicherheit mehr Gewinn. Wirtschaftlichkeit von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit. Dortmund: BAuA 2007 BAuA-Toolbox: www.baua.de/toolbox

Berufsgenossenschaft Chemie (BG Chemie): Merkblatt A 017, Gefährdungsbeurteilung. Heidelberg: Jedermann-Verlag 2005 Bundesverband der Unfallkassen (Hrsg.): Psychische Belas -tungen am Arbeits- und Ausbildungsplatz – ein Handbuch.

GUV-I 8628. München: 2005

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA):

Position der Arbeitgeber zur Bedeutung psychischer Belastungen im Betrieb. Berlin 2005

Belkic, K.: Is job strain a major source of cardiovascular disease risk?, in : Scand J Work Environ Health 2004; 30(2): 85–128; s.a.

www.workhealth.org

Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI): Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen.

LASI Veröffentlichung LV 28, München 2002

Flake, C.; Freigang-Bauer, I.; Gröben, F.; Wenchel, K.-T.:

Psychischer Stress in der Arbeitswelt: erkennen-mindern-bewältigen. Dokumentation der RKW-Fachtagung am 24.11.1999.

Eschborn: RKW-Verlag 2001

Gäbert, J.; Maschmann-Schulz, B.: Mitbestimmung im Gesundheitsschutz, Frankfurt/Main: IG Metall 2003 gute ARBEIT., Zeitschrift für Gesundheitsschutz und Arbeits -gestaltung, Nr. 10/2005, S. 22 ff : Sozialpartnervereinbarung über arbeitsbedingten Stress

Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG); Berufsgenossenschaftliches Institut Arbeit und Gesundheit (BGAG); BKK Bundesverband: Ausmaß, Stellenwert und Relevanz psychischer Belastungen bei der Arbeit, IGA-Report 5. Sankt Augustin: HVBG 2004

Hofmann, A.; Keller, K.-J.; Neuhaus, R.: Die Sache mit der psychischen Belastung. Eine praxisnahe Handlungshilfe für Unternehmen. Reihe Leistung und Lohn. Bergisch Gladbach:

Heider-Verlag 2002

INQA/BAuA (Hrsg): Unterweisung: Führen, Beteiligen, Erkennen und Vermindern von psychischen Fehlbelastungen. Berlin, Dortmund, Dresden: INQA/BAuA 2005

INQA (Hrsg.): Gute Mitarbeiterführung. Psychische

Fehlbelastung vermeiden. INQA-Bericht 10, Dortmund, Berlin, Dresden: 2008

INQA (Hrsg.): Qualität der Arbeit verbessern. Psychische Fehlbelastung im Betrieb vermeiden. INQA-Bericht 11, Dortmund, Berlin, Dresden: 2005

Industriegewerkschaft Metall (IGM) (Hrsg.): Psychische Belas -tungen beurteilen – aber wie? Eine betriebliche Handlungshilfe für Gefährdungsbeurteilungen. Frankfurt/Main: IGM 2005 Resch, M.: Analyse psychischer Belastungen. Verfahren und ihre Anwendung im Gesundheitsschutz. Bern: Verlag Hans Huber 2003

Richter, G.; Friesenbichler, H.; Vanis, M.: Psychische Gesund heit am Arbeitsplatz. Teil 4. Psychische Belastungen Checklisten für den Einstieg. Tharant: InfoMediaVerlag 2006

Satzer, R.; unter Mitarbeit von Geray, M.: StressPsycheGesund heit. Das StartVerfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeits -belastungen. Frankfurt/Main: Bund-Verlag 2008

Stadler, P.; Strobel, G.; Hoyos, C.: Psychische Belastungen von Mitarbeitern – die Rolle des Führungsverhaltens. ergoMed (2000), 3, 136–142

Vereinigung der Metall Berufsgenossenschaften (VMBG): Stress am Arbeitsplatz. BGI 609. Köln: Carl Heymanns Verlag 2003 44 IN T E G R AT I O N D E R P S Y C H I S C H E NBE L A S T U N G E N I N D I EGE F Ä H R D U N G S B E U R T E I L U N G

Impressum

Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung – Handlungshilfe Autoren:

Dipl.-Ing. Matthias Holm arbeitet im Institut für Gesundheitsförderung und Personalentwicklung in Hannover. Als Arbeitswissenschaftler hat er u.a. Konzepte zur Umsetzung der

Gefährdungsbeurteilung entwickelt und in betrieblichen Projekten umgesetzt.

Dr. Max Geray leitet das Büro für Arbeitsschutz & Betriebsökologie in Hamburg, welches u. a. die Hamburger Fachtagungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durchführt.

Weitere Informationen dazu www.buero-fuer-arbeitsschutz.de fi Hamburger Fachtagungen Fachliche Beratung: Dipl.-Soz. Michael Ertel

Geschäftsstelle der Initiative Neue Qualität der Arbeit Nöldnerstraße 40–42 10317 Berlin

Telefon 030 51548-4000 Fax 030 51548-4743   inqa@baua.bund.de   www.inqa.de Herausgeber:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Friedrich-Henkel-Weg 1–25   44149 Dortmund   

Telefon 0231 9071-0 Fax 0231 9071-2454 poststelle@baua.bund.de   www.baua.de Redaktion: Ute Gräske

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