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Handlungsfeld Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Beruf und Pflege

Im Dokument 2017 - 2022 (Seite 28-33)

VII. Bericht und Fortschreibung

2. Fortschreibung - Ziele und Maßnahmen zur Chancengleichheit

2.4 Handlungsfeld Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Beruf und Pflege

Die Kreisverwaltung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Ver-einbarkeit von Beruf und Familie sowie von Beruf und Pflege zu fördern. Dazu gehört, dass sie sich verpflichtet hat, Rah-menbedingungen zu schaffen, die den Bediensteten eine Vereinbarkeit von beruflichem Engagement und familiären Aufgaben erleichtern. Im Jahre 2010 erfolgte für die Kreis-verwaltung eine erste Auditierung durch das Audit berufund-familie – eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung.

Dieses strategische Managementinstrument unterstützt die Kreisverwaltung seitdem dabei, die Personalpolitik familien- und lebensphasenbewusst auszurichten. Rezertifizierungen durch das Audit berufundfamilie fanden in den Jahren 2013 und 2016 statt.

Klassische Instrumente zu dieser Zielerreichung sind neben dem gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit auch die Gewäh-rung von Sonderurlaub/Beurlaubung, VereinbaGewäh-rung einer Teilzeitbeschäftigung, flexible Arbeitszeiten und Telearbeit.

Hinzu kommen neuere Maßnahmen wie die Möglichkeit ei-ner Ausbildung in Teilzeit, Angebote zur Kinderferienbetreu-ung sowie UnterstützKinderferienbetreu-ung und Informationen zur Vereinbar-keit von Beruf und Pflege.

a) Elternzeit und familienbedingte Beurlaubung, Pflegezeit

Situationsanalyse

Neben dem gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit für die Betreuung von Kindern gewährt die Kreisverwaltung ihren Bediensteten auch eine familienbedingte Beurlaubung zur Pflege von Angehörigen und Betreuung von Kindern. Vor dem Beginn einer familienbedingten Auszeit werden mit den Bediensteten seit Ende 2012 strukturierte Informations- und Planungsgespräche geführt. Auch der Wiedereinstieg wird

begleitet. Diese Gespräche werden von den Bediensteten sehr positiv aufgenommen.

Im Zeitraum vom 01.07.2012 bis 30.06.2016 haben insge-samt 70 Bedienstete Elternzeit in Anspruch genommen, da-von auch einige mehrfach:

gesamt davon Anteil Männer

Anteil Männer Elternzeit bis zu

2 Monate 29 29 100%

Elternzeit länger

als 2 Monate 41 3 7%

Elternzeit

gesamt 70 13 46%

Die Übersicht zeigt, dass auch mit der neuen Elterngeld-Re-gelung Elternzeiten wie auch familienpolitische Beurlaubun-gen noch immer ganz überwieBeurlaubun-gend von Frauen in Anspruch genommen werden. Seit Inkrafttreten der erweiterten Eltern-geldregelung wird auch beim Kreis Steinfurt Elternzeit häufig von Männern beansprucht, jedoch regelmäßig nur in Form der zwei Partnermonate.

Im Anschluss an die Elternzeit haben sich im Betrachtungs-zeitraum 01.07.2012 bis 30.06.2016 lediglich 10 Mitarbeite-rinnen beurlauben lassen. Alle anderen sind nach der Eltern-zeit oder noch in der ElternEltern-zeit in den Beruf zurückgekehrt.

Zum Stichtag 01.07.2016 waren 5 Mitarbeiterinnen beur-laubt, 5 Mitarbeiterinnen in Mutterschutz und 28 Bediens-tete in Elternzeit. Grundsätzlich besteht die Tendenz, dass die Bediensteten (vorwiegend Mütter) nach einem oder zwei Jahren Elternzeit in Teilzeit zurückkehren und die Wochen-stundenzahl sukzessive aufstocken.

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu verbessern bestehen gesetzliche Möglichkeiten für eine Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz:

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— eine kurzfristige Pflegezeit (bis zu 10 Tagen) zur Organi-sation einer akuten Pflegesituation bei Lohnersatz durch die Pflegekasse

— eine mittelfristige Pflegezeit (bis zu 6 Monaten), ohne Lohnersatz, jedoch mit Darlehensanspruch

— eine langfristige Pflegezeit (Familienpflegezeit bis zu 24 Monate) bei teilweiser Freistellung und teilweisem Darle-hen auf Lohnausfall.

Nach dem Pflegezeitgesetz haben bisher zwei Bedienstete (2 Männer) die Möglichkeit der kurzfristigen Pflegezeit in Anspruch genommen. Die mittelfristige Pflegezeit sowie die langfristige Pflegezeit werden als Anspruchsgrundlage eher nicht gewählt, weil Beurlaubungen und Teilzeitvereinbarun-gen in der Kreisverwaltung auch ansonsten ermöglicht werden.

Die weitere Unterstützung der pflegenden Bediensteten der Kreisverwaltung wird unter Punkt 2.4.b) dargestellt.

Ziele

— Förderung der Akzeptanz der Familienarbeit, insbe-sondere auch für Männer

— Qualifikationsmöglichkeiten während der familienbe-dingten Auszeit und Unterstützung des Wiederein-stiegs in das Berufsleben

— Aufrechterhalten des Kontakts während der Familien-phase

Maßnahmen

— Fortsetzung der strukturierten Personalgespräche bei familienbedingten Auszeiten.

— Beratungsangebote zur Elternzeit und Beurlaubung speziell für Männer werden geschaffen.

— Der Zugriff auf das Intranet bleibt während der Famili-enphase sichergestellt.

— Angebot eines jährlichen Informationsgesprächs für die Beurlaubten.

— Bedienstete in der Familienphase werden bei Vertre-tung o.ä. vorrangig angesprochen.

— Frühzeitige Ermittlung der Fortbildungsbedarfe von Rückkehrenden und Umsetzung der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen.

— Beurlaubungen aus familiären Gründen sind auch wei-terhin auf Antrag mit der Möglichkeit einer Verlänge-rung möglich.

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b) Teilzeit, Ausbildung in Teilzeit Situationsanalyse

Die Kreisverwaltung Steinfurt ermöglicht es ihren Bediens-teten, viele verschiedene Teilzeitmodelle zu wählen, sofern dienstliche Belange nicht beeinträchtigt werden; hier steht der Grundsatz, dass jede Stelle teilbar ist, im Vordergrund (§ 8 Abs. 6 LGG). Ein grundsätzlicher Mindestumfang von 16 Wochenstunden soll sicherstellen, dass die Bediensteten ausreichend in die Arbeitsabläufe und –strukturen eingebun-den sind. Zudem sind sie für interne (Kollegen/innen und Füh-rungskräfte) und externe Kontakte ausreichend erreichbar.

Die Bediensteten werden vom Haupt- und Personalamt über die Möglichkeiten, die Vor- und Nachteile der Teilzeitarbeit im Vergleich zur Vollzeitarbeit sowie die Auswirkungen auf die ökonomische und soziale Absicherung (z.B. beamten-, arbeits-, versorgungs- und rentenrechtliche Auswirkungen) informiert. Kann die Teilzeitbeschäftigung im bisherigen Umfang vor Ablauf einer vereinbarten Befristung nicht mehr zugemutet werden, wird eine Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung oder der Übergang zur Vollzeitbeschäf-tigung vorrangig ermöglicht.

Die nachfolgenden Tabellen und Grafiken geben einen Über-blick über die am 01.07.2016 vereinbarten Teilzeitbeschäfti-gungen:

Anteil der Teilzeitvereinbarungen aller Bediensteten (s. a. 1.1)

Hinweis:

Die absoluten Zahlen weichen von denen im Kennzahlen-Bericht ab, weil nach dem LGG ein festgelegter Beschäftigtenbegriff zugrunde zu legen ist. So sind z. B. Auszubildende, Bedienstete im Bundesfreiwilli-gendienst und Bedienstete in der Freizeitphase der Altersteilzeit in die-ser Auswertung nicht mitgerechnet.

Gesamt 1190 426 35,80%

Anteil der Teilzeitvereinbarungen nur von Frauen

davon

Gesamt 710 379 53,38%

Verteilung der Teilzeitvereinbarungen auf Frauen und Männer

Gesamt 426 47 379 88,97%

9

davon Männer davon Frauen

31

Von den insgesamt 710 beschäftigten Frauen arbeiten 53 % (379 Frauen) in Teilzeit ; bei den insgesamt 480 beschäftig-ten Männern sind es nur knapp 10 % (47 Männer).

Im Jahr 2016 hat die Kreisverwaltung Steinfurt erstmals Frau-en und Männern die Möglichkeit gebotFrau-en, eine qualifizierte Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl zu absolvieren; eine Ausbildungsstelle als Verwaltungsfachangestellte/r in Teilzeit wurde ausgeschrieben. Einer Mutter konnte eine Ausbildung in Teilzeit mit Beginn 01.08.2016 ermöglicht werden. Auch zum 01.08.2017 wird eine junge Mutter eine Teilzeitausbil-dung beginnen.

Die Kreisverwaltung Steinfurt ist damit Vorreiter und auch Vorbild für andere Arbeitgeber. Indem er die Möglichkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz nutzt, erhalten junge Mütter und Väter die Chance, ihre Kinder zu betreuen und trotzdem eine regulär anerkannte und vollwertige Ausbildung zu ab-solvieren. Dies wäre auch zur Betreuung eines pflegebedürf-tigen Angehörigen möglich. Die Ausschreibung der Teilzeit-berufsausbildung ist geschlechtsneutral formuliert und richtet sich an Frauen und Männer. Bisher zeigen jedoch nur Mütter an diesem Angebot Interesse (2016 15 und 2016 19 Bewer-berinnen).

Der Berufsschulunterricht findet bei dieser Form der Ausbil-dung, wie für alle, in Vollzeit statt. Die Verkürzung der Ar-beitszeit bezieht sich auf die praktische Ausbildung (75 %, d.h. 30 Stunden statt 39).

Ziele

— Öffnung aller Stellen für Teilzeitarbeit, soweit zwingen-de dienstliche Belange nicht entgegenstehen

— Erhöhung der Akzeptanz der Teilzeitarbeit von Männern

— Keine Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens durch Arbeitszeitreduzierung

— Sensibilisierung der Führungskräfte zur Teilzeitarbeit

Maßnahmen

— Vereinbarungen zur Arbeitszeitreduzierung sind auch weiterhin auf Antrag mit einer Befristung bis zur Dauer von 5 Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung möglich.

— Beibehaltung des Mindestumfangs von 16 Wochen-stunden

— Interne Stellenausschreibungen enthalten weiterhin die Aufforderung, Vorschläge zur Aufgaben- und Ar-beitszeitverteilung zu machen, wenn der ausgeschrie-bene Stellenumfang nicht der individuell verfügbaren Arbeitszeit entspricht.

— Keine Benachteiligung bei dienstlichen Beurteilungen und LOB (siehe Punkt 2.e)

— Angebot von Informationen und Veranstaltungen spe-ziell für Männer zur Vereinbarkeit von Beruf und Fami-lie sowie Beruf und Pflege

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c) Flexible Arbeitszeit, Telearbeit Situationsanalyse

Die bei der Kreisverwaltung bestehende Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit ermöglicht bereits jetzt eine weitgehend flexible Arbeitszeitgestaltung. Die Dienstver-einbarung wird aber zurzeit überarbeitet mit dem Ziel, eine weitere Flexibilisierung durch die Abschaffung der Kernar-beitszeiten zu ermöglichen. In den Arbeitseinheiten bleibt jedoch sicherzustellen, dass die Servicezeit (von 08:00 bis 16:30 Uhr, freitags bis 13:00 Uhr) gewährleistet wird. Inner-halb des Arbeitszeitrahmens von 6:30 bis 19:00 Uhr, freitags bis 16:00 Uhr müssen die Bediensteten ihre Arbeitszeiten so aufeinander abstimmen, dass die Organisationseinheiten für Bürgerinnen und Bürger und andere externe Adressaten so-wie für die Kolleginnen und Kollegen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Diese Flexibilität ermöglicht es den Bediensteten, ihre be-ruflichen Tätigkeiten mit Familie, Pflege und sonstigen Ver-pflichtungen besser zu vereinbaren.

Ein weiterer Baustein zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder auch Beruf und Pflege ist die alternierende Telearbeit, die bei der Kreisverwaltung Steinfurt angeboten wird. Telearbeit kann sowohl bei einem Vollzeitarbeitsverhält-nis als auch bei einer Teilzeitbeschäftigung vereinbart wer-den. Näheres regelt die Dienstvereinbarung über die alter-nierende Telearbeit in der Kreisverwaltung Steinfurt, so auch die Aufteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Dienst-stelle und den häuslichen Arbeitsplatz, wobei wöchentlich mindestens ein Arbeitstag in der Dienststelle zu leisten ist.

Zwischen dem 01.07.2012 und 30.06.2016 sind 56 neue Te-learbeitsplätze eingerichtet (sowie einige aufgegeben) wor-den; die gesamte Anzahl steigt weiter – der aktuelle Stand am 01.05.2017 liegt bei 76 Plätzen.

15 17

2012 2013 2014 2015 2016 2017

Entwicklung der Telearbeitsplätze

jeweils 01.07.; 2017: Stand 01.05.

Ziel e

— Weiterentwicklung der Flexibilität durch moderne Ar-beitsformen (z. B. mobiles Arbeiten, Home-Office, Tele-arbeit)

Maßnahmen

— Weiterer Ausbau der Telearbeitsplätze auf der Grund-lage der Dienstvereinbarung

— Fortsetzung der flexiblen Arbeitszeitgestaltung; die Flexibilität der Arbeitszeit soll von Bediensteten und Führungskräften beiderseits genutzt werden, um dienstliche Notwendigkeiten (Besprechungen, Ser-vicezeiten etc.) und persönliche Bedarfe der Bediens-teten zu ermöglichen.

d) Unterstützung und Informationen zur Verein-barkeit von Beruf und Familie und Beruf und Pflege

Zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde erstmals im Sommer 2012 eine Ferienbetreuung für die Kinder der Beschäftigten angeboten. Die Kinderferienbe-treuung wurde als Ziel im Rahmen der Teilnahme am Audit berufundfamilie vereinbart.

Die Kinderferienbetreuung wird jährlich im Sommer ange-boten und ist mittlerweile auch auf die Osterferien erweitert worden – die Anmeldezahlen steigen stetig an (2012: 19 ge-buchte Wochen und 2017: 55 gege-buchte Wochen).

Entwicklung der Telearbeitsplätze

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Zum Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ haben im Jahre 2015 Informationsveranstaltungen in Steinfurt und im Jahre 2016 in Tecklenburg stattgefunden, an der insgesamt ca. 70 Bedienstete teilgenommen haben. Vorgestellt wurden dort jeweils die hausinternen Pflegeberatungen, finanzielle Aspekte der Pflege und die Angebote der pflegesensiblen Personalpolitik – sowohl über die gesetzlichen Möglichkeiten als auch über die betrieblichen Unterstützungsangebote.

Im Jahre 2017 wurden sowohl in Steinfurt als auch in Teck-lenburg Informationsveranstaltungen zum Thema „Vorsorge-vollmacht“ angeboten, die von insgesamt ca. 260 Bedienste-ten besucht worden sind. Dort wurde von ReferenBedienste-ten/Innen aus den hausinternen Betreuungsstellen sowie den örtlichen Betreuungsvereinen Informationen gegeben, wie man mit-tels einer Vollmacht rechtzeitig eine Vertrauensperson be-stimmen kann, die im Notfall handeln und Entscheidungen treffen kann.

Ziele

— Optimierung der Rahmenbedingungen für die Verein-barkeit von Beruf und Familie.

— Die Bediensteten werden im Hinblick auf ihre Pflege-verantwortung weiter unterstützt.

Maßnahmen

— Das Angebot der Kinderferienbetreuung wird weiterge-führt.

— Sofern es das Raumangebot zulässt, soll in den Räu-men der Kreisverwaltung ein Familienzimmer einge-richtet werden, in dem sich Kinder und betreuungsbe-dürftige Angehörige vorübergehend aufhalten können, während die betreuenden Bediensteten ihrer Arbeit nachgehen.

— Der Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten für U3 Kinder der Beschäftigten soll im Zuge einer Bediens-tetenbefragung ermittelt werden. Umsetzungsmöglich-keiten, Kooperationen etc. werden bei Bedarf geprüft.

— Fortsetzung der Informationsreihe aus dem Projekt

„Beruf und Pflege“ für Bedienstete, die Angehörige betreuen

— Internes Schulungsangebot zum Thema „Wenn Eltern älter werden…-kümmern, ohne krank zu werden“ für alle Bediensteten

Im Dokument 2017 - 2022 (Seite 28-33)