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- Hülsenfrüchte bis Schalenobst:

50 Proben - 4 Beanstandung (8 %)

Eine Probe wurde aufgrund zu hoher Afla-toxingehalte und eine Probe wegen der fehlerhaften Nährwertkennzeichnung bean-standet. Die Probe mit den erhöhten Afla-toxinwerten wurde im Rahmen eines Moni-toringprogrammes erhoben. Für dieses Pro-gramm wurden neun Proben Cashewkerne und 11 Proben Pistazien zusätzlich zur Afla-toxinuntersuchung auf Schwermetalle und Bromid geprüft. Keine der untersuchten Proben wies eine Grenzwertüberschreitung bei Schwermetallen oder Bromid auf. Weitere Ausführungen sind dem Kapitel 2.3.2 „Produkt-übergreifende Untersuchungen“ (Untersuchun-gen auf Pflanzenschutzmittelrückstände, My-kotoxine und Rückstände) zu entnehmen. Dort werden auch die Ergebnisse der 15 unter-suchten Proben der Einfuhrkontrollen mit be-rücksichtigt.

Warenkode 24 – Kartoffeln, stärke-reiche Pflanzenteile:

4 Proben – 1 Beanstandung (25%)

Vier Kartoffelprodukte wurden auf Pflanzen-schutzmittelrückstände hin untersucht. Eine Höchstmengenüberschreitung wurde nicht festgestellt.

Auf der Fertigpackung „Röstkartoffeln“ wurden jedoch nährwertbezogene Angaben gemacht, die dann erforderliche Nährwertkennzeichnung fehlte. Aufgrund dieses Mangels wurde die Kennzeichnung beanstandet.

46 Warenkodes 25, 29 - Obst, Gemüse

348 Proben (131 in Warenkode 25, 215 in Warenkode 29) - 9 Beanstandungen (3 %) Der Schwerpunkt der Prüfung lag, wie auch in den Vorjahren, in der Untersuchung auf Rück-stände von Pflanzenschutzmitteln (siehe dazu auch Kapitel 2.1.2 „Untersuchungsprogramm Pflanzenschutz- /Pflanzenbehandlungsmittel“.

In einer Probe Paprika wurde der nicht zuge-lassene Wirkstoff Isophenophos-methyl nach-gewiesen, eine Paprika aus der Türkei über-schritt den Grenzwert für Hexaconazol, eine Charge Trauben hell musste aufgrund des zu hohen Imazalilgehaltes beanstandet werden.

Vier Proben waren gemäß VO (EG) 178/2002 nicht mehr zum Verzehr geeignet, bei einer Probe wurde die Kennzeichnung beanstandet.

Die Untersuchungen von 20 Proben

„Salate, Sprossen, Keimlinge“ im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsprogramms auf das Vorhandensein von pathogenen Keimen (Salmonellen, Campylobacter, Listeria mono-cytogenes und VTEC/STEC) verliefen negativ.

Warenkode 26 – Gemüseerzeugnisse (warenkundliche Untersuchungen):

3 Proben – keine Beanstandung

Warenkode 30 - Obstprodukte, ausge-nommen 31 und 32

70 Proben – 4 Beanstandungen (6 %)

44 Proben Trockenfrüchte wurden auf Afla-toxine untersucht, zwei Proben Feigen über-schritten den zulässigen Höchstgehalt.

In 14 Apfelmus- bzw. –kompottproben wurde der Patulingehalt bestimmt. Alle Proben unter-schritten den zulässigen Höchstgehalt von 25 µg /kg. Ausführliche Informationen hierzu finden sich auch in Kapitel 2.1.2 „Untersu-chungsprogramm „Pflanzenschutz- /Pflanzen-behandlungsmittel“.

Der zulässige Höchstgehalt an Ochratoxin A wurde in vier Korinthenproben und einer Sulta-ninenprobe kontrolliert. Eine Höchstgehalts-überschreitung wurde nicht festgestellt.

Zwei weitere Beanstandungen waren auf man-gelhafte Kennzeichnung zurückzuführen.

Warenkode 31 - Fruchtsäfte, Frucht-nektare u. ä.:

17 Proben - 3 Beanstandungen (18 %) 14 Proben Apfelsaft wurden auf ihren Patulin-gehalt untersucht. Die Ergebnisse waren un-auffällig, jedoch war bei zwei Apfelsaftproben, die Kennzeichnung zu beanstanden.

In einer Probe eines ausländischen Mehr-fruchtsirups, der auf Süßstoffe geprüft wurde, fehlte die deutsche Kennzeichnung.

Zwei Proben wurden aufgrund der bundesweit festgestellten erhöhten Werte an PCP in Guar-kernmehl auf Rückstände dieses chlorierten Kohlenwasserstoffs hin untersucht. Die PCP-Gehalte waren jedoch unauffällig.

Warenkode 32 - alkoholfreie Getränke einschl. Getränkepulver:

32 Proben - 14 Beanstandungen (44 %) Aufgrund der hohen Beanstandungsquoten im Jahr 2006 wurde die Überprüfung der Kenn-zeichnung an ausländischen Produkten, ins-besondere hinsichtlich der Zusatzstoffe, fort-geführt. Es zeigte sich, dass auch im Jahr 2007 eine Vielzahl der Produkte nur unzu-länglich gekennzeichnet waren. Bei vier Proben fehlte die deutsche Kennzeichnung vollständig. Vier Proben wurden als irreführend beanstandet, da die deutsche Kennzeichnung nicht mit der ausländischen Kennzeichnung übereinstimmte, zusätzlich waren die Zusatz-stoffe zum Teil nicht gemäß LMKV mit ihrem Klassennamen und der Verkehrsbezeichnung

47 aufgeführt. Bei einer Probe Noni Saft wurden auf der Verpackung in englischer Sprache Aussagen über eine gesundheitsfördernde Wirkung von Noni Saft aufgeführt. Zusätzlich wurde das Produkt im Englischen als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet.

Obwohl die deutsche Zusatzetikettierung for-mal richtig ist, sind englischen Auslobungen zur Irreführung geeignet.

Bei weiteren Proben fehlte die Mengen-kennzeichnung (QUID) oder die Verkehrs-bezeichnung .

In einer angebrochenen PET-Flasche mit ei-nem kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränk schwammen Pilzmycelien und es war ein ekel-erregender Fremdgeruch nach Knoblauch fest-gestellt worden. Als Ursache werden ein Missbrauch der Leerflasche und eine unzu-reichende Reinigung vermutet. Ein anderes Erfrischungsgetränk enthielt in der original ver-schlossenen PET-Flasche gut sichtbare Pilz-mycelien und ein verwischtes MHD. Nach-proben mit gleichem MHD aber anderem Lot ergaben keine Beanstandungsgründe. Die Hersteller wurden unterrichtet und aufgefordert ihre Reinigungs- und Überprüfungsmaß-nahmen zu verstärken.

Ein “Granatapfelsaft“ aus Russland enthielt mit 75 % einen sehr hohen Fruchtanteil und somit Kennzeichnungsmängel. Er hätte als „Granat-apfelnektar“ gekennzeichnet werden müssen.

Warenkode 33 – Wein:

77 Proben - 26 Beanstandungen (34 %) Wie schon in den vergangenen Jahren scheint ein zentrales Problem die Überlagerung von einfachen Weinen, insbesondere Weißweinen im Verkaufsregal zu sein.

Australischer Weißwein aus der Ernte 2001 (!) wurde wegen deutlicher Oxidation als fehler-haft beurteilt. Der Wein war seit mindestens zweieinhalb Jahren im Verkaufsregal dem Einfluss von Licht und Wärme ausgesetzt und verfügte über keinerlei Oxidationsschutz in Form von freier schwefliger Säure. Auch ein wesentlich jüngerer, aus dem Jahr 2005 stam-mender australischer Weißwein in 0,25 l-Flaschen mit Drehverschluss war hochfarbig, oxidiert und nicht mehr von handelsüblicher Beschaffenheit.

Ein in Deutschland abgefüllter chilenischer Weißwein wies eine derart deutliche untypi-sche Alterungsnote auf, dass der Restbestand des Weines aus dem Verkehr genommen werden musste. Als „untypische Alterungsnote“

wird ein Fehlton im Wein bezeichnet, der durch eine Stressreaktion der Reben infolge Wasser- oder Nährstoffmangels hervorgerufen wird.

Auffallend häufig wurden sogenannte Euro-blends („Verschnitte von Weinen aus mehreren Ländern der Europäischen Gemeinschaft“) an-geboten, die nahezu vollständig in kyrillischen Schriftzeichen etikettiert waren. Dabei wird durch die gesamte Ausstattung der Flaschen der falsche Eindruck erweckt, es handele sich um ein Erzeugnis aus der ehemaligen Sowjet-union. In einem Fall lag der Gesamtalkohol-gehalt mit 16,4 %vol über dem erlaubten Höchstgehalt von 15 %vol und der Zucker-gehalt von über 80 g /l überstieg den für einen als „lieblich“ bezeichneten Rotwein maximal zulässigen Gehalt von 45 g /l deutlich. Darüber hinaus war die Abfüllerangabe falsch und die

48 vorgeschriebene Verkehrsbezeichnung „Tafel-wein“ und „Verschnitt von Weinen aus mehreren Ländern der Europäischen Gemein-schaft“ war unvollständig und kaum lesbar.

Bei zwei spanischen und einem chilenischen Wein wich der auf dem Etikett deklarierte Gehalt an vorhandenem Alkohol derart von dem durch die Analyse gefundenen Wert ab, dass die Kennzeichnung als irreführend beurteilt wurde. Insgesamt war bei über 10 % aller Proben der Alkoholgehalt nicht vor-schriftsmäßig deklariert.

Die in der Europäischen Union bei Wein vorge-schriebenen Angaben der Verkehrsbezeich-nung und des Importeurs waren in der Etikettierung mehrfach entweder nicht oder nicht korrekt angegeben.

Bei nahezu jeder zehnten Probe war die er-forderliche Allergenkennzeichnung „Enthält Sulfite“ nicht in deutscher Sprache angegeben;

bei zwei Weinen fehlte diese Angabe sogar vollständig. Damit war die entsprechende Mängelquote exakt genauso hoch wie im Vorjahr.

Um Hinweisen auf chilenische Weine mit er-höhtem Gehalt an Rückständen des Pflanzen-schutzmittels Carbaryl nachzugehen wurden 10 Weine dieses Herkunftslandes untersucht.

In keinem Fall wurde die in der Weinver-ordnung festgelegte Höchstmenge von 0,05 mg /l überschritten.