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2 .1 Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik

In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind für das Jahr 2013 in Sachsen-Anhalt 28.713 Opfer von Straftaten im Bereich der Gewalt- und Sexualkriminalität erfasst worden. Darunter sind 2.454 Opfer im Kindesalter (unter 14 Jahren) sowie 2.365 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahren). Generell ist festzustellen, dass sich Gewalt Minderjähriger zumeist gegen gleich-altrige Personen richtet. Werden jedoch Min-derjährige Opfer von Gewalt, geht diese meist von Erwachsenen aus.

Die infrage kommenden Phänomene der Misshandlung und Vernachlässigung sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern finden überwiegend im sozialen Nahraum der Opfer, vor allem in den Familien, statt. Aus dem Kreis der Beteiligten werden nach wie vor kaum Anzeigen bei den Strafverfolgungsbehörden erstattet, aber die Sensibilität der Gesellschaft

gegenüber diesen Gewaltphänomenen hat zugenommen, was eine erhöhte Anzeigebe-reitschaft bewirkt. Dennoch ist von einem hohen Dunkelfeld auszugehen.

Dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern wird mit gesonderten Strafrechtsnormen Rechnung getragen. Die dazu in der Polizei-lichen Kriminalstatistik dokumentierten Fälle lassen allerdings lediglich Aussagen zum Hell-feld – also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität – zu, die Fälle der Kindesmiss-handlung (§ 225 StGB), der Verletzung der Für-sorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB) sowie des sexuellen Missbrauchs (§ 176 StGB) zum Nachteil von Kindern (unter 14 Jahren) berücksichtigen.

In Sachsen-Anhalt lässt sich für die Jahre 2009 bis 2013 bezogen auf die einschlägigen Straf-tatbestände folgende Entwicklung aus der Polizeilichen Kriminalstatistik ablesen.

GUT ZU WISSEN!

Sozialer Nahraum | ist der geschützte Bereich, in dem jeder Mensch Sicherheit, Geborgen-heit und Vertrauen er-wartet, d. h. innerhalb der Familie und in der eigenen Häuslichkeit.

Wird dieser Lebens-raum verletzt, hat dies oft schwerwiegende psychische und phy-sische Folgen für He-ranwachsende.

Misshandlung von Kindern (§ 225 StGB)

Jahr

Für das Jahr 2013 wurden bei 155 Fällen von Kindesmisshandlung 180 Opfer registriert, davon waren 107 männlich und 73 weiblich. 50 Prozent der verletzten Kinder waren jünger als 6 Jahre.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt

Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB)

insgesamt

T a t v e r- d ä c h t i g e

Land Sachsen-Anhalt 2009

117 140 35 105

2010 99 118

31 87

2011 101 114 25 89

2012 123 145 34 111

2013 88 105

30 75 davon männlich

davon weiblich Jahr erfasste Fälle

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt

Es ist festzustellen, dass überwiegend Frauen als Tatverdächtige registriert wurden.

Fast 72 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen waren im Jahr 2013 weiblich.

Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)

Jahr erfasste Fälle

Insgesamt

T a t v e r- d ä c h t i g e

Land Sachsen-Anhalt 2009

381 310 296 14

2010 425 356 340 16

2011 451 396 368 28

2012 461 392 377 15

2013 450 396 384 12 davon männlich

davon weiblich

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt

Von den im Jahr 2013 registrierten 450 Fällen sexuellen Missbrauchs waren 515 Kinder (128 Jungen und 387 Mädchen) betroffen. Fast 87 Prozent der verletzten Kinder waren im Alter zwischen 10 und bis unter 14 Jahren, knapp 13 Prozent der betroffenen Kinder waren unter 6 Jahren alt. Die Tatverdächtigen waren überwiegend männlich.

2 .2 Meldungen zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls Mit dem zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz wurde auch die Jugendhilfestatistik erweitert, sodass Mel-dungen an die örtlichen Jugendämter nach

§ 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlge-fährdung) bundesweit erhoben werden. Damit liegen nunmehr ab 2012 über die der Polizei-lichen Kriminalstatistik hinaus weitere Daten des Statistischen Landesamtes vor. Diese Zahlen zeigen die Fälle auf Verdacht auf Kin-deswohlgefährdung, die den Jugendämtern tatsächlich gemeldet wurden.

In Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2013 von den örtlichen Jugendämtern insgesamt 2.438 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls

durchgeführt. Dies waren 123 mehr als im Vor-jahr (2012: 2.315), was einer Steigerung von fünf Prozent entspricht.

Von den eingeleiteten Verfahren waren 1.275 Jungen (52 Prozent) und 1.163 Mädchen (48 Prozent) betroffen. In 374 Fällen bestätigte sich der Verdacht auf eine akute Kindeswohlgefähr-dung. Eine sogenannte „latente fährdung“ , das heißt, dass eine Kindeswohlge-fährdung nicht eindeutig ausgeschlossen wer-den konnte, wurde in 331 Fällen festgestellt.

Die Jugendämter stellten in 788 Fällen keine Kindeswohlgefährdung fest, jedoch bestand bei diesen Fällen weiterer Hilfe- und Unterstüt-zungsbedarf. In weiteren 945 Fällen lag keine Kindeswohlgefährdung und kein weiterer Hilfe- und Unterstützungsbedarf vor.

16

akut

Schweregrad: latent keine,

jedoch hilfsbedürftig

2012 2013

keine 15

30

15 14

32

39 39 50

40 30 20 10 0

Häufigkeit in Prozent

Unterteilung der Fälle zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach dem Schweregrad der Gefährdung

Quelle: Statistisches Landesamt,

Bearbeitung durch das Ministerium für Arbeit und Soziales, Oesterhaus

In der Mehrzahl der insgesamt 844 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des wohls bei Fällen akuter oder latenter Kindes-wohlgefährdung (Mehrfachnennungen mög-lich) lagen Anzeichen von Vernachlässigung vor (521 Fälle). Anzeichen auf körperliche Miss-handlung lagen in insgesamt 146 Fällen vor, Anzeichen auf psychische Misshandlung wurden in 144 Fällen festgestellt.

Fast jedes dritte Kind hatte zu Beginn des Ver-fahrens der Gefährdungseinschätzung im Jahr 2013 das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.

In dieser Altersgruppe traten insgesamt 222 Fälle akuter oder latenter Kindeswohlgefähr-dung auf. Das entspricht 31 Prozent der Gesamtfälle.

Die häufigste Meldung* über eine mögliche Kindeswohlgefährdung an die Jugendämter erfolgte mit 21 Prozent anonym. In zwölf Pro-zent der Fälle meldeten Nachbarn oder Bekannte den Verdacht, Verwandte mit zehn Prozent. Polizei, Gerichte oder Staatsanwalt-schaft machten einen Anteil von neun Prozent der Verdachtsmeldungen aus.

Im Jahr 2013 wurden sieben Prozent der Fälle möglicher Kindeswohlgefährdung u. a. von Hebammen, Ärzten, Kliniken und Gesund-heitsämtern gemeldet.

* Weitere Meldungen verteilen sich auf Soziale Dienste/

Jugendämter, Beratungsstellen, Jugendhilfeeinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Elternteile/Personensor-geberechtigte, Minderjährige selbst und Sonstige.

Meldungen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch maßgebliche Institutionen oder Personen

2012 2013

22

anonym 21

Nachbarn/

Bekannte 12 12

Verwandte 9 10

Polizei, Gerichte, ...

8 9

Hebammen, Ärzte, ...

7 7 25

20 15 10 5 0

Häufigkeit in Prozent

Quelle: Statistisches Landesamt,

Bearbeitung durch das Ministerium für Arbeit und Soziales, Oesterhaus