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Grußwort

Im Dokument Schuljahr 2020/2021 (Seite 96-101)

Entwicklung, geistige Entwicklung und Sehen

9.1. Grußwort

Leistung kennt kein Handicap!

Der Schulwettbewerb „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“ fand 2019 bereits zum 50.

Mal statt. Im Rahmen des Wettbewerbes „Jugend trainiert für Paralympics“ (JtfP) werden die Wettkämpfe in den Sportarten Para Schwimmen, Para Leichtathletik, Para Tischtennis, Fußball (ID) und Floorball (ID) in Sachsen-Anhalt als Landesfinale ausgetragen. Die beste Schulmannschaft qualifiziert sich in einer Sportart für das Bundesfinale in Berlin und hat die Möglichkeit, Sachsen-Anhalt dort erfolgreich zu vertreten. Der „Schule am Heidetor“ aus Zerbst (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) gelang es dabei als erste Schule bei „Jugend trainiert“ in der Para Leichtathletik einen dritten Platz beim Bundesfinale 2019 zu erreichen - herzlichen Glückwunsch!

Die sportliche Aktivität von Schüler*innen, die an Förderschulen lernen sowie von integrativ beschulten Schülern, ist ein besonderes Anliegen des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Sachsen-Anhalt (BSSA). Seit Oktober 2019 arbeitet daher Jens Sauerbier, der seit einem Unfall selbst Rollstuhlfahrer ist, als Sichtungskoordinator für den BSSA. Bereits im vergangenen Schuljahr besuchte er die ersten Schulen, um sie für den Wettbewerb zu motivieren. Es nahmen erstmalig 2019/2020 beim Para Schwimmen zwölf und beim Para Tischtennis sechs Schulen teil, jeweils ein Melderekord! Alle weiteren Landesfinals sowie die Bundesfinals sind leider aufgrund der Covid-19-Pandemie ausgefallen. Daher wünschen wir uns, dass im neuen Schuljahr 2020/21 noch mehr Schulen mit den Förderschwerpunkten

„Körperlich-motorische Entwicklung“, „Geistige Entwicklung“ sowie „Sehen“ am Schulwettkampf

„Jugend trainiert für Paralympics“ teilnehmen. Für uns ist der Wettbewerb gleichzeitig eine wichtige Grundlage, um die Schüler*innen nachhaltig für den Sport im Verein zu motivieren, denn: Leistung kennt kein Handicap! In vielen Vereinen gibt es verschiedene Sportarten für Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung. Der Jahreshöhepunkt im Breitensport sind die „Landessportspiele des BSSA-gemeinsam aktiv“, an denen jeweils Sportler mit und ohne Handicap gemeinsam als Paar an den Start gehen und somit Integration bzw. Inklusion aktiv leben. Inklusion wird auch bei „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“ gelebt, denn seit 2017 werden im Fußball die Landesfinals beider Veranstaltungen in einem gemeinsamen Schulwettkampf ausgetragen- Fußballer mit und ohne Handicap kommen hier gemeinsam zusammen. In der Para Leichtathletik wird es 2021 auch erstmalig ein gemeinsames Landesfinale geben, worüber wir uns sehr freuen.

Im Namen unseres Verbandes wünschen wir allen teilnehmenden Schulen an den Landesfinals viel Erfolg und wir drücken ebenfalls fest die Daumen für ein erfolgreiches Abschneiden der besten Mannschaft in der einzelnen Sportart, die Sachsen-Anhalt bei den Bundesfinals 2021 in Berlin vertreten wird.

PD Dr. med. Volkmar Stein Präsident BSSA

9.2. Allgemeines

In den folgenden Sportarten werden Landesfinals durchgeführt. Die Sieger der Landesfinals sind für das Bundesfinale qualifiziert.

Von allen am Bundesfinale teilnehmenden Sportlern wird ein Eigenanteil von 75 Euro pro Teilnehmer erhoben.

Termine der Landesfinalveranstaltungen

Sportart Datum Ort

Para Tischtennis Dienstag, 02.03.2021 Gernrode

Para Schwimmen Montag, 15.03.2021 Staßfurt

Floorball (ID) Donnerstag, 25.03.2021 Halle

Fußball (ID) Mittwoch, 02.06.2021 Magdeburg

Para Leichtathletik Mittwoch, 16.06.2021 Magdeburg

In den Sportarten Rollstuhlbasketball und Skilanglauf sowie im Demonstrationswettbewerb Goalball finden in diesem Wettkampfjahr keine Landesfinalveranstaltungen statt.

Sportart Förderschwerpunkt(e) Wettkampfklassen Para

Tischtennis

KME,GE

WK II (2003 und jünger) Para

Floorball (ID) GE WK II (2003 und jünger)

Para U14: 2008 und jünger)

Fußball (ID) GE WK II (2003 und jünger)

Legende: GE = Geistige Entwicklung, KME: Körperlich-motorische Entwicklung, S = Sehen Für den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS im Schuljahr 2020/21 finden folgende Bundesfinalveranstaltungen statt:

Winterfinale: 7. bis 11. März 2021 in Nesselwang

Sportarten: Skilanglauf für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung

Meldeschluss: 05. Februar 2021

Frühjahrsfinale: 4. bis 8. Mai 2021 in Berlin

Sportarten: Goalball, Rollstuhlbasketball, Tischtennis, Demonstrationswettbewerb Basketball für gehörgeschädigte und gehörlose Schülerinnen und Schüler

Meldeschluss: 23. März 2021

Herbstfinale: 19. bis 23. September 2021 in Berlin

Sportarten: Fußball für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung, Leichtathletik, Schwimmen

Meldeschluss: 30. Juli 2021

10.

Ausschreibungen für die einzelnen Landesfinals im Schuljahr 2020/21

Landesausschreibung SACHSEN-ANHALT Schuljahr 2020/2021

Para Tischtennis

Veranstalter: Ministerium für Bildung Anhalt/Landesschulamt Sachsen-Anhalt

Ausrichter: SV Germania Gernrode, Abt. Tischtennis e. V. in Zusammenarbeit mit dem BRSV „SINE-CURA“ e. V. Quedlinburg in und mit dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt (BSSA)

Termin: Dienstag, 02.03.2021

Ort: Turnhalle Hagenberg, Starenweg 18, 06485 Gernrode Zeit: Anreise ab 9:00 Uhr, Einspielzeit bis 10:00 Uhr,

Schulwettkampf: 10:00 Uhr - ca. 13:00 Uhr Leitung: Wolfram Kühne (SV Germania Gernrode)

Meldeanschrift: Petra Klingner – BRSV „SINE CURA“ e.V., Starenweg 19, 06485 Quedlinburg, OT Gernrode, Tel.: 039485/610012,

Fax: 039485/610090, E-Mail: info@sportverein-sine-cura.de

Meldung: Die Meldung erfolgt auf Meldeformular, termingerecht laut Ausschreibung.

Meldetermin: 05.02.2021 (Datum Poststempel, Faxbericht oder E-Mail)

Die meldende Einrichtung bekommt vom Verein eine Eingangsbestätigung. Später eingehende Meldungen werden nicht berücksichtigt! Nachmeldungen sind nicht möglich!

Allgemeine Bestimmungen

1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln des Internationalen Tischtennis-Verbandes und der Wettspielordnung des Deutschen-Tischtennis-Bundes. Sie stehen als Download im Internet unter:

www.tischtennis.de/fuer_aktive/regeln/

2. Startberechtigt sind Schulmannschaften mit Schüler*innen mit körperlich-motorischen und geistigen Beeinträchtigungen. Zu einer Schulmannschaft können auch Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung gehören, die an verschiedenen Schulen beschult werden. Wenn in den Ländern eine Qualifikation für das Bundesfinale stattgefunden hat, müssen sie jedoch für diesen Verbund auf allen Ausscheidungsebenen an den Start gegangen sein.

3. Eine Mannschaft besteht aus maximal 4 Schüler*innen. Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der Zusammensetzung. Die Schulen melden ihre Mannschaft in der Reihenfolge der Spielstärke der Spielerinnen/ Spieler.

4. Es werden vier Einzel- und zwei Doppelspiele in folgender Spielfolge ausgetragen:

Mannschaft A Mannschaft B 1. Spiel Einzel A 1 Einzel B 1

Bei Bedarf kann zeitgleich auf mehreren Tischen gespielt werden.

5. Es wird auf zwei Gewinnsätze bis jeweils 11 Punkte gespielt. Eine Regelung, dass Spiele nach Erreichen des Siegpunktes aus Zeitgründen abgebrochen werden, ist möglich. Sie muss aber vor Turnierbeginn bekannt gegeben werden.

6. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge:

a) Punktdifferenz b) Spieldifferenz c) Satzdifferenz d) Balldifferenz

7. Bei einseitiger/beidseitiger Armbehinderung kann die Art des Aufschlags frei gewählt werden. Die Angabe darf jedoch nicht geschmettert werden. Der Aufschlag darf nicht auf die gegnerische Tischhälfte gespielt werden. Schwerstbehinderte dürfen sich am Tisch festhalten bzw. anlehnen.

8. Beim Aufschlag muss der Ball über die Grundlinie des Tisches gespielt werden. Geht er im Verlauf des Aufschlages zu einer Seitenlinie heraus oder durch die Rotation zurück zum Netz, ist der Aufschlag zu wiederholen. Diese Regel findet nur Anwendung beim Spiel gegen eine/n Rollstuhlfahrer*in.

9. Beide Schlägerseiten unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz.

10. Gespielt wird mit einem Plastik-Tischtennisball mit 40 mm Durchmesser.

11. Das Tragen von weißer oder stark gemusterter Spielkleidung ist nicht gestattet.

12. Für abhanden gekommene Gegenstände übernehmen Veranstalter und Ausrichter keine Haftung.

13. Für die Einholung der Einverständniserklärung bei den Erziehungsberechtigten ist jeweils die meldende Schule verantwortlich. Außerdem wird mit der Meldung bestätigt, dass aus medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Wettkampfteilnahme der Schülerinnen und Schüler vorliegen.

14. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist eine Versorgung auf eigene Kosten (3,50 € p. P.) vor Ort möglich. Bitte auf Meldeliste unten vermerken!

15. Mit der Anmeldung zur o. g. Veranstaltung erklärt/erklären der/die Unterzeichner*in sein/ihr Einverständnis, dass die im Meldebogen / in der Meldeliste gemachten Anmeldedaten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen für Zwecke der betreffenden Veranstaltung elektronisch gespeichert und den Mitarbeitern der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden. Ferner willigen die Teilnehmer bzw. deren gesetzlichen Vertreter in die Veröffentlichung ihrer Bildnisse ein.

16. Bitte beachten! Änderungen nach Redaktionsschluss (Juli 2020) werden ausschließlich im Internet unter https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/, Menüpunkt „Themen“ – Außerunterrichtlicher Schulsport bekannt gegeben.

Mannschaftsmeldebogen

Im Dokument Schuljahr 2020/2021 (Seite 96-101)