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Grenzen Maschine Förderbandanlage und Maschine Voraufbereitungsanlage

4. Förderbandanlage

4.7. Grenzen Maschine Förderbandanlage und Maschine Voraufbereitungsanlage

Zwischentrichter bzw. Puffersilo. Von Zwischentrichter wird der diskontinuierliche Materialstrom über ein Dosierband kontinuierlich auf die Voraufbereitungsanlage aufgegeben.

5.1 Wellstahltunnel L45

Es wird ein Wellstahltunnel für die neue Förder

offener Bauweise errichtet. Dazu wird die vorhandene Landesstraße entfernt und nach Errichtung des Tunnels entsprechend den Erfordernissen für den Straßenbau gleichwertig wiederhergestellt.

Der Wellstahltunnel wird mit der Oberkante Fußboden auf der Höhe +190,07 m.ü.A. errichtet und ist im Grundriss 3,89 m x 64,67 m und 3,24 m hoch. Die Tunnelanlage wird entsprechend den

statischen Erfordernissen unter Berücksichtigung des Untergrundes, der Wind- und Schneelasten inklusive der Verkehrslasten entsprechend den gültigen ÖNORMEN bzw. EUROCODE ausgeführt.

Als Grundlage wird die ÖN EN 1991-2 LM1 angewendet.

Der Wellstahltunnel wird in offener Bauweise errichtet. Dazu wird die L45 für ca. 3-4 Wochen gesperrt und eine örtliche Umfahrung in Absprache mit der zuständigen Straßenbauabteilung hergestellt. Im Zuge der Errichtung muss die neben der L45 verlaufende Gasmitteldruckleitung gemeinsam mit der Netz NÖ GmbH freigelegt werden. Die Gasleitung wird von den Mitarbeitern der Netz NÖ mit einem Überschubrohr zur Abstützung versehen. Danach wird der Tunnel in offener Bauweise errichtet. Der Aushub wird mit dem entsprechenden Arbeitsraum und Böschungen durchgeführt.

Nach der Profilierung der Rohrsohle werden die Wellstahlfertigteile durch entsprechendes

Fachpersonal versetzt. Seitlich neben dem Tunnel werden Leerrohre für das 20kV-Kabel und auch ein Druckrohr DN 250 PN 10 für die Wasserleitung in den Schlämmteich verlegt. Anschließend wird der Tunnel lagenweise verfüllt und mit geeigneten Geräten entsprechend den Vorgaben des

Lieferanten verdichtet. Sobald der Wellstahltunnel verlegt ist, wird die Gasmitteldruckleitung gemeinsam mit der Netz NÖ GmbH im Feinsandbett fachgerecht in einer Höhe von +193,1 neu verlegt.

Danach wird die restliche Verfüllung durchgeführt und mit dem Unterbau der L45 begonnen.

Die Asphaltierung der L45 entsprechend der RVS wird so rasch wie möglich durchgeführt.

Nach Fertigstellung der Straße wird mit dem Innenausbau des Tunnels begonnen.

Die Sohle wird mit Pflastersteinen ausgelegt und somit die erforderliche Fläche für das Förderband und den Wartungsweg, der auch als Fluchtweg dient, geschaffen.

Beide Seiten des Tunnels werden nach der Errichtung des Förderbandes mit einer Abgitterung samt Fluchtwegtür versehen. Damit wird ein unbefugtes Betreten des Tunnels verhindert.

Die Türen werden außen mit einem Knauf und innen mit einem Antipanikschloss versehen, damit auch bei verschlossener Tür eine Flucht aus dem Tunnel möglich ist.

Der Tunnel wird mit FR-LED-Balken beleuchtet. Zusätzlich wird eine Fluchtwegebeleuchtung entsprechend der TRVB E 102 mit einer Leuchtdauer von 1h installiert (Einzelbatterieleuchten und Aufheller mit Heizung für Temperaturen bis -20°C geeignet).

Es werden jeweils bei den Eingängen Feuerlöscher mit 6kg für die Brandklassen A und B, geeignet für den Außenbereich, montiert.

Es wird eine Erdungsanlage im Bereich des Tunnels mittels einem verzinkten Rundleiter RD 10 errichtet, der mit der Anlagenerdung über Potentialausgleichsschienen verbunden wird. Der Wellstahltunnel und sämtlich darin befindliche Stahlbauteile werden über Potentialausgleichsleiter mit der im Tunnel befindlichen Potentialausgleichsschiene verbunden.

Der Tunnel und die Ausführung sind in der Baubeschreibung und im Bauplan für den Tunnel ersichtlich.

Baubeschreibung: 2.3.1 A4 8 Bl.

Bauplan Tunnel L45: 2.3.2 ME2019-J1002-B001-0*-0070 A0 1 Bl.

5.2 Tunnel / Überfahrten Wege

Es werden zwei idente Stahlbetonfertigteiltunnel für die neue Förderbandstrecke ins neue Abbaufeld erden die vorhandenen beiden Wege entfernt und nach Errichtung der Tunnel entsprechend den Erfordernissen für den Straßenbau gleichwertig wiederhergestellt.

Der Stahlbetonfertigteiltunnel wird mit der Oberkante Fußboden auf der Höhe der Förderbandtrasse errichtet und ist im Grundriss 3,5 x 8,49 m und 2,70 m hoch. Die Tunnelanlage wird entsprechend den statischen Erfordernissen unter Berücksichtigung des Untergrundes, der Wind- und

Schneelasten inklusive der Verkehrslasten entsprechend den gültigen ÖNORMEN bzw.

EUROCODE ausgeführt.

Die Stahlbetonfertigteiltunnel werden auf Streifenfundamenten errichtet. Auf diesen

Streifenfundamenten werden die einzelnen Fertigteilwände aufgestellt. Die Wände haben oben zwei Dorne mit einem Durchmesser von 30mm und unten eine Anschlussbewehrung zur Bodenplatte.

Nachdem die Wände aufgestellt wurden, wird das Dachelement auf die Wände aufgesetzt bzw.

verklebt (Sikadur 31). Anschließend wird die Bodenplatte betoniert.

Beide Seiten der Tunnel werden nach der Errichtung des Förderbandes mit einer Abgitterung samt Fluchtwegtüren versehen. Damit wird ein unbefugtes betreten der Tunnel verhindert.

Die Türen werden außen mit einem Knauf und innen mit einem Antipanikschloss versehen, damit auch bei verschlossener Tür eine Flucht aus dem Tunnel möglich ist.

Beide Tunnel werden mit FR-LED-Balken beleuchtet. Zusätzlich wird eine Fluchtwegebeleuchtung entsprechend der TRVB E 102 mit einer Leuchtdauer von 1h installiert (Einzelbatterieleuchten und Aufheller mit Heizung für Temperaturen bis -20°C geeignet).

Es werden jeweils bei den Eingängen Feuerlöscher mit 6kg für die Brandklassen A und B, geeignet für den Außenbereich, montiert.

Es wird ein Fundamenterder RD 10 errichtet, der mit der Anlagenerdung über

Potentialausgleichsschienen verbunden wird. Sämtliche Stahlbauteile im Tunnel werden über Potentialausgleichsleiter mit der Potentialausgleichsschiene verbunden.

Die beiden Tunnel und die Ausführung sind in der Baubeschreibung und im Bauplan für die beiden Tunnel ersichtlich.

Baubeschreibung: 2.3.1 A4 8 Bl.

Bauplan Tunnel Überfahrten Wege: 2.3.3 ME2019-J1002-B002-0*-0070 A0 1 Bl.

5.3 Elektrocontainer

Es ist geplant, auf dem Grundstück Nr.: 722 einen wärmegedämmten Steuerungscontainer (Raum Modul) zu errichten.

Der Steuerungscontainer wird auf zwei Stahlbetonsockeln mit einem Meter Höhe entsprechend den statischen Erfordernissen, nicht unterkellert, aufgestellt und ist im Grundriss 4,780 x 2,435 m groß und 2,865 m hoch.

Im Container wird die elektrische Schaltanlage für die Förderbandanlage untergebracht.

Die Türe wird mit einem Antipanikbeschlag ausgestattet.

Eine Einzelbatterieleuchte mit einer Kapazität von 1 h wird im Bereich vom Ausgang montiert.

Mit dem Fundament wird ein Erder RD10 verlegt, welcher mit der Erdungsanlage verbunden wird.

Die Containeranlage wird in das Erdungs- und Blitzschutzkonzept potentialausgleichsmäßig eingebunden.

Der Elektrocontainer wird nach der Fertigstellung des ersten Teiches auf das Grundstück Nr.: 708 im Bereich vom Straßentunnel versetzt.

Der Elektrocontainer und die Ausführung sind in der Baubeschreibung und im Bauplan für den Elektrocontainer ersichtlich.

Baubeschreibung: 2.3.1 A4 8 Bl.

Bauplan Elektrocontainer: 2.3.4 ME2019-J1002-B003-0*-0070 A0 1 Bl.

6.1 Angewendete Gesetze und Verordnungen

- Mineralrohstoffgesetz MinRoG

- Bergpolizeiverordnung für Elektrotechnik BPV - Arbeitnehmerinnenschutzgesetz ASchG

- Elektrotechnikgesetz ETG

- Elektrotechnikverordnung ETV

- Elektroschutzverordnung ESV

- Arbeitsstättenverordnung AStV

- Arbeitsmittelverordnung AM-VO

- Maschinensicherheitsverordnung MSV 6.2 Angewendete Normen (SNT-Vorschriften)

- ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2000 Errichtung von elektrischen Anlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 1 (Schutzmaßnahmen)

inkl. allen Änderungen A1 bis A4

- ÖVE/ÖNORM E 8001-1-23:2000 Errichtung von elektrischen Anlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 1 Schutz gegen thermische Einflüsse

- ÖVE/ÖNORM E 8001-1-24:2006 Errichtung von elektrischen Anlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 1 Schutz gegen Unterspannung

- ÖVE/ÖNORM E 8001-2-30:2008 Errichtung von elektrischen Anlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 2-30:

Schaltanlagen und Verteiler

- ÖVE/ÖNORM E 8001-2-31:2003 Errichtung von elektrischen Anlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 2-31:

Freischalten, Trennen und Schalten Anforderungen, Auswahl und Verwendung von Geräten

inkl. Änderung AC1

- ÖVE/ÖNORM E 8001-2-39:2008 Errichtung von elektrischen Anlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 2-39:

Stromschienensysteme

- ÖVE/ÖNORM E 8001-3-41:A1 2002 Errichtung von elektrischen Anlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 3-41:

Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung von Leitungen und Kabel Bemessungen von Leitungen und Kabel in mechanischer und elektrischer Hinsicht -Überstromschutz

- ÖVE/ÖNORM E 8001-3-41:A2 2004 Errichtung von elektrischen Anlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 3-41:

Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung von Leitungen und Kabel Bemessungen von Leitungen und Kabel in mechanischer und elektrischer Hinsicht -Überstromschutz

- ÖVE/ÖNORM E 8001-4-44: 2001 Errichtung von elektrischen Anlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 4-44:

Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten - ÖVE/ÖNORM E 8001-4-45: 2000 Errichtung von elektrischen Anlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 4-45:

Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien

- ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61: 2001 Errichtung von elektrischen Anlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 6-61:

Prüfungen Erstprüfung

- ÖVE/ÖNORM E 8014-1: 2006 Errichtung von Erdungsanlagen für elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 1:

Allgemeine Anforderungen und Begriffe

- ÖVE/ÖNORM E 8014-2: 2006 Errichtung von Erdungsanlagen für elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 2:

Fundamenterder

- ÖVE-EN1, Teil 2:1993 Errichtung von Starkstromanlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 2:

Elektrische Betriebsmittel (ausgenommen § 28) - ÖVE-EN1, Teil 2a:1996 Errichtung von Starkstromanlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 2:

Elektrische Betriebsmittel (ausgenommen § 28) - ÖVE-EN1, Teil 3(§ 40):1998 Errichtung von Starkstromanlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 3:

Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung von Leitungen und Kabel - § 40 Beschaffenheit und Verwendung von Leitungen und Kabeln

- ÖVE-EN1, Teil 3(§ 41):1995 Errichtung von Starkstromanlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 3:

Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung von Leitungen und Kabel - § 41 Bemessung von Leitungen und Kabeln in mechanischer und elektrischer Hinsicht, Überstromschutz

- ÖVE-EN1, Teil 3(§ 42):1998 Errichtung von Starkstromanlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 3:

Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung von Leitungen und Kabel - § 42 Verlegung von Leitungen und Kabeln

- ÖVE-EN1, Teil 3(§ 42):1998 Errichtung von Starkstromanlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 3:

Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung von Leitungen und Kabel - § 42 Verlegung von Leitungen und Kabeln

- ÖVE/ÖNORM EN 50110-2-700: 1998 Betrieb von elektrischen Anlagen Teil2-700: Betrieb Elektrischer Anlagen im Bergbau

- ÖVE/ÖNORM E 8383: 2000 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannung über 1 kV

6.3 Angewendete Normen (Stand der Technik)

- ÖVE/ÖNORM EN 50110-1: 2014 Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 1: Europäische Norm; Teil 2-100: Nationale Ergänzung

- ÖVE-EN68:1983 Errichten elektrischer Anlagen im Tagbau - ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62: 2003 Errichtung von elektrischen Anlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 6-62:

Prüfungen Wiederkehrende Prüfungen und Außerordentliche Prüfung

- ÖVE/ÖNORM E 8001-6-63: 2003 Errichtung von elektrischen Anlagen mit

Nennspannungen bis ~ 1000V und = 1500V Teil 6-63:

Prüfungen Anlagenbuch und Prüfbefund

- ÖVE/ÖNORM E 8120: 2013 Verlegung von Energie-, Steuer- und Messkabel

- ÖNORM EN 12464-2:2007 Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten Teil 2: Arbeitsplätze im Freien

- TRVB E 102:2005 Fluchtweg Orientierungsbeleuchtung und bodennahe Sicherheitsleitsysteme

6.4 Angewendete Normen Förderbandanlage (Stand der Technik)

- ÖVE/ÖNORM EN 60204-1:2011 Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen

Inkl. Änderungen AC1 u. AC2

- ÖNORM EN ISO 12100:2013 Sicherheit von Maschinen Allgemeine Gestaltungsleitsätze Risikobeurteilung und Risikominderung

- ÖNORM EN ISO 13849-1:2016 Sicherheit von Maschinen Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Teil 1: Gestaltungsleitsätze

- ÖNORM EN ISO 13849-2:2013 Sicherheit von Maschinen Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Teil 2: Validierung

- ÖNORM EN 620:2011 Stetigförderer und Systeme Sicherheits- und EMV Anforderungen an ortsfeste Gurtförderer für Schüttgut - ÖNORM EN ISO 13850:2016 Sicherheit von Maschinen - Not-Halt

Gestaltungsleitsätze

- ÖNORM EN ISO 13857:2008 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen

- ÖNORM EN ISO 14122-1:2016 Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 1: Wahl eines ortsfesten Zugangs zwischen zwei Ebenen

- ÖNORM EN ISO 14122-2:2016 Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 2: Arbeitsbühnen und Laufstege

- ÖNORM EN ISO 14122-3:2016 Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer

6.5 Angewendete Normen Eimerkettenbagger (Stand der Technik)

- ÖNORM EN 1037:2008 Sicherheit von Maschinen - Vermeidung von unerwartetem Anlauf

- ÖNORM EN 1088:2008 Sicherheit von Maschinen Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen -Leitsätze für Gestaltung und Auswahl

- ÖNORM EN 12385-3:2008 Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 3:

Informationen für Gebrauch und Instandhaltung - ÖNORM EN 12385-4:2008 Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 4:

Litzenseile für allgemeine Hebezwecke

- ÖNORM EN 13411-7:2009 Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht Sicherheit - Teil 7: Symmetrische Seilschlösser - ÖNORM EN 349:2008 Sicherheit von Maschinen - Mindestabstände zur

Vermeidung des Quetschens von Körperteilen

- ÖVE/ÖNORM EN 60204-1:2011 Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen

Inkl. Änderungen AC1 u. AC2

- ÖVE/ÖNORM EN 60204-32:2009 Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 32: Anforderungen für Hebezeuge - ÖNORM EN 842:2009 Sicherheit von Maschinen - Optische Gefahrensignale

Allgemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung - ÖNORM EN 894-1:2010 Sicherheit von Maschinen Ergonomische

Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen - Teil 1: Allgemeine Leitsätze für Benutzer-Interaktion mit Anzeigen und Stellteilen

- ÖNORM EN 894-2:2009 Sicherheit von Maschinen - Ergonomische

Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen - Teil 2: Anzeigen

- ÖNORM EN ISO 12100:2013 Sicherheit von Maschinen Allgemeine Gestaltungsleitsätze Risikobeurteilung und Risikominderung

- ÖNORM EN ISO 13849-1:2016 Sicherheit von Maschinen Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Teil 1: Gestaltungsleitsätze

- ÖNORM EN ISO 13849-2:2013 Sicherheit von Maschinen Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Teil 2: Validierung

- ÖNORM EN ISO 13850:2016 Sicherheit von Maschinen - Not-Halt Gestaltungsleitsätze (ISO 13850:2006)

- ÖNORM EN ISO 13857:2008 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen

- ÖNORM EN ISO 14122-1:2016 Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 1: Wahl eines ortsfesten Zugangs zwischen zwei Ebenen

- ÖNORM EN ISO 14122-2:2016 Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 2: Arbeitsbühnen und Laufstege

- ÖNORM EN ISO 14122-3:2016 Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer

6.6 Angewendete nationale Normen Eimerkettenbagger

- BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

- BGV C12 Silos

- BGV D21 Schwimmende Geräte

- DIN 15020-1 Grundsätze für Seiltriebe - Berechnung und Ausführung - DIN 15020-2 Grundsätze für Seiltriebe - Überwachung und Gebrauch - DIN 18800-1 Stahlbauten - Bemessung und Konstruktion

- DIN 18800-2 Stahlbauten - Herstellung, Eignungsnachweis zum Schweißen

- VDI 2358 Drahtseile für Fördermittel

Für den Eimerkettenbagger und für die Förderbandanlage gibt es jeweils eine Konformitätserklärung samt CE-Kennzeichnung entsprechend der Maschinenrichtlinie, wo die entsprechenden

elektrotechnischen Normen, wie z.B. die ÖVE/ÖNORM EN 60204-1, angeführt werden.

Für den Eimerkettenbagger und für die Förderbandanlage werden alle Unterlagen, welche im Zuge der CE-Kennzeichnung und Ausstellung der Konformitätserklärung erstellt wurden, wie z.B. eine Risikoanalyse entsprechend der ÖNORM EN ISO 12100 bzw. ÖNORM EN ISO 13849-2 usw., im Betrieb zur Einsicht bereitgestellt. Ein Nachweis über die Einhaltung der VOLV wird im Zuge der CE-Kennzeichnung erstellt.

7.1. Erstprüfung

Die elektrische Anlage wird unmittelbar bei der Inbetriebnahme einer Erstprüfung entsprechend der ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 bzw. ÖVE/ÖNORM EN 60204-1 unterzogen. Das Anlagenbuch

(Elektrobuch), entsprechend der ÖVE/ÖNORM E 8001-6-63, wird nach der IBN samt erforderlicher Aufbau-, Stromlauf- und Klemmenpläne sowie den Kabellageplänen und den Betriebsanleitungen erstellt und im Betrieb zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Die Erstprüfung beinhaltet die Prüfung und Dokumentation der elektrischen Anlage und sämtliche NOT AUS und NOT HALT Geräte bzw. deren Funktion.

7.2. Wiederkehrende Prüfungen

Elektrische Anlage ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62 jährlich (lt. ESV u. BPV) NOT AUS / NOT HALT Prüfbuch Stetigförderer jährlich (lt. AM-VO) NOT AUS / NOT HALT Prüfbuch Eimerkettenbagger jährlich (lt. AM-VO)

8.1. Bergbauanlage Betrieb

Alle anfallenden Abfälle wie Altöle, Schmierstoffe etc. werden von Seiten der Konsenswerberin auf dem Bergbaugelände ordnungsgemäß gesammelt und fachgerecht entsorgt.

Abfallart

Schlüssel-nummer Anfallstelle Zwischenlagerung Menge /

Jahr Verbleib Behälter / Tonnen im Öllagerraum

ca. 200 L Entsorgung

Fette Behälter / Tonnen im Öllagerraum

ca. 100 kg Entsorgung

Fördergurt 57501 Bergbauzubehör

Die Anlagen stehen im Eigentum der Rohrdorfer Sand und Kies GmbH, Lagerstraße 1-5, 2103 Langenzersdorf

Die Betriebsführung und Wartung werden von der Fa. Rohrdorfer Sand und Kies GmbH durchgeführt.

9.1. Betriebszeiten

Betriebszeiten für die Gewinnung

Montag bis Freitag: 06:00 bis 22:00 Uhr Samstag: 06:00 bis 15:00 Uhr

Abbauabschnitt 1 See 1: 2.2.2 ME2019-J1002-A101-0*-0070 A0 1 Bl.

Abbauabschnitt 6 See 1: 2.2.3 ME2019-J1002-A102-0*-0070 A0 1 Bl.

Abbauabschnitt 18 See 1: 2.2.4 ME2019-J1002-A103-0*-0070 A0 1 Bl.

Abbauabschnitt 1 See 2: 2.2.5 ME2019-J1002-A104-0*-0070 A0 1 Bl.

Abbauabschnitt 3 See 2: 2.2.6 ME2019-J1002-A105-0*-0070 A0 1 Bl.

Abbauabschnitt 9 u. 10 See 2: 2.2.7 ME2019-J1002-A106-0*-0070 A0 1 Bl.

Abbauabschnitt 11 See 2: 2.2.8 ME2019-J1002-A107-0*-0070 A0 1 Bl.

Abbauabschnitt 15 See 2: 2.2.9 ME2019-J1002-A108-0*-0070 A0 1 Bl.

Verfahren Bestand: 2.2.10 ME2019-J1002-V001-0*-0070 A0 1 Bl.

Maschinenliste Bestand: 2.2.11 ME2019-J1002-L001-0*-0090 A4 4 Bl.

Verfahren Abbaufeld Grafenegg: 2.2.12 ME2019-J1002-V002-0*-0070 A0 1 Bl.

Maschinenliste NEU: 2.2.13 ME2019-J1002-L102-0*-0090 A4 4 Bl.

Eimerkettenbagger K175 R 2.2.14 ME2019-J1002-M001-0*-0070 A0 1 Bl.

Konstruktion Förderbänder 2.2.15 ME2019-J1002-M002-0*-0070 A0 1 Bl.

Ergänzung Elektrotechnik 2.2.16

Engelhartstetten, am 20.08.2019