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Grad der Übereinstimmung der zu erwartenden Entwicklung mit den gültigen

Im Dokument - 2 Regionsbericht Wellenberg (Seite 74-78)

5. SÖW Teil Gesellschaft

5.1 Grad der Übereinstimmung der zu erwartenden Entwicklung mit den gültigen

Raumentwicklungskon-zepten (Richtpläne) (G 1.1.1.1)

Situationsbeschrieb

Massgebende Raumentwicklungsgrundlagen für den Standort WLB-1 sind: Kanto-nale Richtpläne Kanton Nidwalden und Obwalden (Kanton Nidwalden 2014, Kan-ton Obwalden 2007), kommunaler Nutzungsplan Wolfenschiessen sowie Land-schaftsentwicklungskonzept Kt. NW (Fachstelle Natur- und Landschaftsschutz des Kantons Nidwalden 2003). Infolge der Kleinräumigkeit der Kantone NW/OW exis-tieren keine Regionalentwicklungskonzepte.

Abbildung 60: Auszug kantonaler Richtplan Kt. Nidwalden

Quelle: Nagra NAB 13-61

Der gesamte Talabschnitt zwischen Wolfenschiessen und Grafenort ist Landwirt-schaftsgebiet mit der kleinen Wohnzone beim Weiler «Dörfli». Das Standortareal ist im kommunalen Nutzungsplan als «Sondernutzungszone» eingetragen. In der laufenden Ortsplanungsrevision wird dies an den aktuellen Richtplan angepasst:

Dort wurde das ehemalige «Koordinationsblatt Wellenberg» bereits 2009/2010 gestrichen. Seither wird das Standortareal im kantonalen Richtplan wie die nahe Umgebung als Fruchtfolgeflächen ausgewiesen.

Die weitere kommunale Siedlungsentwicklung soll schwerpunktmässig in den nörd-lichen Gebieten von Wolfenschiessen erfolgen. Noch unbebaute Arbeitszonenre-serven bestehen vor allem zwischen der Kantonsstrasse und der Engelberger Aa, am nördlichen Dorfrand. Insgesamt sind die Wohnzonenreserven aber deutlich umfangreicher als die Arbeitszonenreserven. Die Ansiedlung neuer Betriebe oder Betriebserweiterungen sind eher schwierig. Zwischen 2001 und 2008 stagnierte die Anzahl der Beschäftigten bei rund 700. Zwischenzeitlich konnte vor allem durch den Zuzug einer mittelgrossen Firma die Beschäftigtenzahl etwas erhöht werden.

Die kantonalen Entwicklungsschwerpunkte liegen im nördlichen Kantonsteil zwi-schen Buochs und Stansstad.

Die Bevölkerung von Wolfenschiessen hat zwischen 2000 und 2010 um 2 % abge-nommen. Im gleichen Zeitraum ist die Gesamtbevölkerung von NW um über 8 % gewachsen. In den letzten 3 Jahren erfolgte jedoch eine Trendwende in Wolfen-schiessen (+ 4 %). Das wird vor allem auf den immer knapper und teurer werden-den Wohnraum im übrigen Kanton Nidwalwerden-den bzw. im Raum Stans zurückgeführt.

Sowohl kantonale wie kommunale Raumstrategien postulieren für Wolfenschies-sen ein eher zurückhaltendes Wachstum.

Raumstrategisch muss des Weiteren der Tourismus beachtet werden. Die Richt-pläne beider Kantone NW und OW betonen die generelle Bedeutung des Touris-mus:

Richtplan Kt. NW (z. B. L4): «Der Nidwaldner Tourismus befindet sich generell in einer Aufbauphase (vor allem im Marketingbereich), besitzt weiteres Entwick-lungspotenzial und ist eine entsprechend wichtige Ressource für die kantonale Volkswirtschaft.»

Richtplan Kt. OW (z. B. RPT. 65): «Der Kanton fördert die Entwicklung der tou-ristischen Schwerpunktregionen, indem er die raumplanerischen Massnahmen auf die touristischen Ziele gemäss Langfriststrategie ausrichtet.»

Würdigung und Nutzwerte

Eine Oberflächenanlage am Standort WLB-1 deckt sich im Grundsatz nicht mit den raumstrategischen Absichten von Kanton und Standortgemeinde. Der betroffene Talabschnitt ist Landwirtschaftsgebiet und mit der Streichung der bisherigen Son-dernutzungszone aus Richtplan und kommunalem Nutzungsplan besteht auch keine zonenrechtliche Grundlage mehr. Es müssten Fruchtfolgeflächen geopfert werden. Die kantonalen Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten befinden sich in den nördlichen Kantonsteilen, Synergien zum Standortareal gibt es keine. Wolfen-schiessen selber soll und möchte zwar weiterhin wachsen, aber sanft und eher in den nördlichen Gemeindegebieten.

Diesen negativen Argumenten sind aber auch Relativierungen gegenüberzustellen:

Eine OFA am Standort «Oberst Ei» beeinträchtigt keine umfangreichen Wohnge-biete, die direkte Einsehbarkeit konzentriert sich auf die umliegenden Landwirt-schaftsgebäude. Der Zersiedelungseffekt am Standort WLB-1 kann als mittel-schwer beurteilt werden. Der betroffene Talabschnitt ist topografisch durchaus offen, d. h. der Streusiedlungscharakter wird durch die OFA beeinträchtigt. Der Flächenverbrauch kann jedoch durch die bauliche Anordnung in den Wellenberg hinein minimiert werden. Eine OFA am Standort WLB-1 würde auch keine ander-weitig geplanten Infrastrukturentwicklungen beeinträchtigen.

Schliesslich sind die raumstrategisch-touristischen Absichten der beiden Kantone NW und OW zu beachten. Der betroffene Talabschnitt ist kein unmittelbar (als Ziel) aufgesuchtes Naherholungsgebiet von überregionaler Bedeutung. Zu berücksichti-gen gilt es jedoch, dass dieser Abschnitt der Engelberger Aa in Zukunft aufgewer-tet werden soll. Zusammen mit den bereits bestehenden Wander- und Velowegen würde dies den Talabschnitt als Naherholungsgebiet aufwerten. Die touristischen Schwerpunktgebiete von Nidwalden (z. B. Stanserhorn, Bürgenstock, Nieder-/Oberrickenbach, Emmetten) sind vom Standort Wolfenschiessen nicht direkt be-troffen. Hingegen führt der touristische Zugang nach Engelberg am Standort vor-bei. Engelberg ist für den Kanton Obwalden die touristische Hauptdestination. Ins-gesamt kann eine direkte baulich bedingte Beeinträchtigung touristischer Gebiete ausgeschlossen werden. Die TL-bedingten Mehrverkehre können hingegen zu Konfliktpotenzial mit dem Tourismusverkehr führen. Dies ist stark davon abhängig, wieviel Verkehr die Bahn übernehmen kann. Letztlich dürften die potenziellen indi-rekten, Image-bedingten Wirkungen auf den Tourismus gegenüber den direkten Beeinträchtigungen klar überwiegen. Deren Ausmass kann und muss die SÖW nicht beurteilen. Insgesamt muss gleichwohl konstatiert werden, dass ein Tiefenla-ger nicht mit den touristischen Grundsätzen in den Raumkonzepten übereinstimmt.

Abbildung 61: Bewertungsresultate Indikator G 1.1.1.1

G 1.1.1.1 Grad der Übereinstimmung der zu erwartenden Entwicklung mit den gül-tigen Raumentwicklungskonzepten

Lagertyp: SMA Hauptaktivität Total

Bau Betrieb Verschluss

Quantitative Argumentation

-- -- --

Qualitative Argumentation

Standort ist Landwirtschafts-gebiet (Verlust von Aber auch keine

Behinde-rung sonst geplanter Bauten Flächenverbrauch kann

durch bergseitige Einbauten minimiert werden. Gleich-wohl bleibt Zersiedelungsef-fekt in dieser ansonsten von Bauernsiedlungen und Wei-lern geprägten Kulturland-schaft

Wohngebiete sind sied-lungsstrukturell nicht beein-trächtigt, Einsehbarkeit ist aber im Talboden im Um-kreis von ca. 2 km gegeben Geplante Renaturierung der Engelberger Aa und Aufwer-tung des Korridors als Nah-erholungsraum (mit gewis-sem Konfliktpotenzial) Nicht Übereinstimmung mit

den richtplanerischen

-5 Pt: Die erwarteten Veränderungen des TL sind mit den in den gülti-gen Raumentwicklungskonzepten vorgesehenen Entwicklungülti-gen über-haupt nicht in Deckung zu bringen bzw. das TL behindert die vorgese-hene Entwicklung stark (z. B. Schwerpunkt auf Wohnen und Erholung).

0 Pt: Die erwarteten Veränderungen des TL verhindern noch begünsti-gen die in den gültibegünsti-gen Raumentwicklungskonzepten vorgesehenen Entwicklungen.

+ 5 Pt: Die erwarteten Veränderungen des TL decken sich vollständig mit den in den gültigen Raumentwicklungskonzepten vorgesehenen Entwicklungen bzw. diese werden durch das TL stark begünstigt (z. B.

Schwerpunkt auf Industrialisierung und Gewerbe).

Nutzwert -3 Pt. -3 Pt. -3 Pt. -3 Pt

Gewichtung 19 % 73 % 5 %

5.2 Veränderung des Anteils der Erwerbstätigen an

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