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3. Vergleich der Varianten und Wahl der Linie

3.4 Gewählte Linie

Zur besseren Darstellung der Vorzugsvariante für die gesamte Strecke wurden zwei zusammenhängende Abschnitte betrachtet und die gemeinsame Vorzugsvariante für diese beiden Abschnitte dargestellt.

Streckenabschnitt I+II (Bennigsenstraße)

Im Abschnitt I+II ist in der Bennigsenstraße der besondere Bahnkörper in Mittellage als Vorzugsvariante gewählt worden. Die Variante in Mittellage ist die einzige Linienführung am Knotenpunkt mit der Hastedter Heerstraße/Bei den drei Pfählen/Georg-Bitter-Straße, die in der Simulation die Qualitätsstufe D erreicht hat und damit auch zukünftig leistungsfähig ist. Alle heute möglichen Fahrbeziehungen bleiben erhalten.

Die Mittellage als Grüngleis ist auch nördlich des Einmündungsbereiches zur Feuerkuhle / Ruhrstraße beibehalten worden, um einen stetigen Verkehrsfluss, ein einheitliches städtebauliches Erscheinungsbild und die bestmögliche Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Nördlich der Feuerkuhle wird das stadtauswärtige Gleis als Rasengleis ausgeführt. Das stadteinwärtige Gleis erhält einen geschlossenen Oberbau mit Asphalt. Dieser ermöglicht der Feuerwehr am, auf der einstreifigen Fahrbahn Richtung Georg-Bitter-Straße, fahrenden Verkehr vorbei über den Gleiskörper zum Einsatz zu fahren.

Die gewählte Variante mit gegenüberliegenden Haltestellen in der Bennigsenstraße und in der Hastedter Heerstraße stellt eine komfortable Umsteigesituation dar und ermöglicht eine flexible Nutzung im Hinblick auf eine spätere Optimierung des Liniennetzes.

Streckenabschnitt III+IV (Stresemannstraße)

Die Vorzugsvariante für die Abschnitte III+IV sieht in der Stresemannstraße einen besonderen Bahnkörper als Grüngleis in Mittellage vor.

Die vier Fahrstreifen bleiben erhalten. Um diesen ca. 19,75 m breiten Verkehrsraum herstellen zu können, muss auf beiden Straßenseiten jeweils auf die innere Baumreihe der doppelreihigen Allee verzichtet werden.

Die Nebenanlagen bleiben bei dieser Variante nahezu unverändert erhalten.

Östlich der Kreuzung Bennigsenstraße / Stresemannstraße wird das stadtauswärtige Gleis auf einer Länge von ca. 120 m straßenbündig in der Fahrbahn geführt. Diese Lösung ermöglicht die Beibehaltung der Bushaltestellen und die Planung der Nebenanlagen in Regelbreiten, ohne Grunderwerb tätigen zu müssen. Die Bushaltestellen werden als Kaphaltestellen ausgeführt.

Die vier Fahrstreifen erhalten jeweils eine Breite von 3,25 m, der besondere Bahnkörper erhält einen erforderlichen Gleisabstand von 3,50 m, um hier Mittelmaste zu stellen.

Alle Grundstücke an der Stresemannstraße bleiben in ihrer Erschließungsqualität unverändert angebunden (rechts rein, rechts raus).

An der Kreuzung der Stresemannstraße mit der Steubenstraße biegt die Straßenbahn in eine westliche Seitenlage ab. Direkt nach dem Knotenpunkt wird in der Steubenstraße eine Straßenbahnhaltestelle (Stadtamt) angelegt. Die Anzahl der Fahrstreifen für den Individualverkehr im geplanten Zustand entspricht der heutigen Anzahl an Fahrstreifen. Entfallen werden die vorhandenen Dreiecksinseln. Der Knotenpunkt wird kompakter und damit sowohl städtebaulich ansprechender als auch sicherer für Radfahrer und Fußgänger gestaltet. Die erweiterte Simulation hat für diesen Knotenpunkt nachgewiesen, dass die Leistungsfähigkeit und die Aufstelllängen ausreichend dimensioniert sind.

In allen Fahrtrichtungen wird jeweils eine Bushaltestelle als Kaphaltestelle jeweils hinter dem Kreuzungsbereich angelegt.

Im weiteren Verlauf der Steubenstraße verläuft die Straßenbahntrasse in westlicher Seitenlage. Die vorhandenen Zufahrten eines Baumarktes werden signalgesichert über den Gleiskörper geführt. Die Anbindung des Stadtamtes auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird in alle Richtungen gewährleistet. An der Parkplatzein- und -ausfahrt wird jedoch nur rechts rein und rechts raus angeboten.

Die übrigen Fahrbeziehungen sind lediglich über Wendefahrten jeweils am Ende der Steubenstraße möglich. Der kleine Parkplatz direkt am Knotenpunkt mit der Stresemannstraße erhält nur eine gemeinsame Zu- und Ausfahrt. Mit dem Umbau werden hier 19 Stellplätze geschaffen.

Streckenabschnitt V+VI (Steubenstraße)

In dem Streckenabschnitt der Vorzugsvariante der Abschnitte V+VI befinden sich in der Steubenstraße zwei Bauwerke der DB. Da die Bauwerke aus Kostengründen nicht verändert werden sollen, bilden die bestehenden Durchfahrtsbreiten Zwangspunkte bei der Entwicklung der Varianten bzw. bei der Vorzugsvariante.

Die vorhandene Durchfahrtsbreite von 14,90 m lässt den Bau eines besonderen Bahnkörpers bei Beibehaltung eines beidseitigen Rad- und Gehweges nicht zu. Im Bereich der Bauwerke sehen alle Varianten einen straßenbündigen Bahnkörper vor.

Im Bereich zwischen den beiden Bauwerken ist ein besonderer Bahnkörper in Mittellage als Vorzugsvariante gewählt worden. Die Anbindung des beidseitig der Steubenstraße liegenden Gewerbegebietes erfolgt über den Knotenpunkt an der

Insterburger Straße. Der Knotenpunkt wird mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet und bietet neben einem verbesserten Verkehrsabfluss, z.B. für LKW-Verkehre, aus der untergeordneten Straße nun auch einen bis dato nicht vorhandenen gesicherten Überweg für Fußgänger. Zur Sicherung der Zufahrt für Rettungs- Feuerwehrfahrzeuge in die Lötzener Straße im Falle eines Noteinsatzes wurden in diesem Bereich zur Überfahrbarkeit des Grüngleises in der Steubenstraße Rasengittersteine vorgesehen. Diese Maßnahme erfolgt mit der Zustimmung der Feuerwehr.

Im Bereich der nördlichen Bahnüberführungen muss die Fahrbahn um ca. 50 cm abgesenkt werden, um die notwendige Durchfahrtshöhe für die Straßenbahn zu gewährleisten. Die ausgeschilderte Durchfahrtshöhe beträgt damit an beiden Unterführungen 4,0 m. Durch diese notwendige bauliche Änderung wird die Fahrbahn aufgrund des Grundwasserstandes im Bereich der beiden Bahnüberführungen jeweils in einem Trog geführt. Um die neuen Tiefpunkte entwässern zu können, wird für beide Trogbauwerke jeweils ein Pumpwerk erforderlich. Die Nebenanlagen werden nicht abgesenkt und bleiben auf heutigem Geländeniveau. Somit bleibt die Situation an den Widerlagern unverändert, und die Bauwerke der DB werden in ihrem Bestand nicht berührt.

Da innerhalb der Bauwerke ein Radweg geplant ist, wird dieser in der Steubenstraße, wie im vorhandenen Zustand, mit einer Breite zwischen 1,60 m und 2,00 m kontinuierlich fortgeführt. Gegenüber einem Radfahrstreifen hat diese Radwegeführung den Vorteil, den Radfahrer signalunabhängig an den Bauwerken vorbeiführen zu können.

Die Kreuzung Julius-Brecht-Allee / Beneckendorffallee / Konrad-Adenauer-Allee / Steubenstraße wird unter Berücksichtigung der verkehrlichen Bedeutung und des neuen Gleisdreiecks entsprechend geplant. Das heißt, dass die Verkehrsflächen in erheblichem Maße reduziert werden und ein kompakter, übersichtlicher Knoten entsteht. Die Konrad-Adenauer-Allee bleibt als vom Knotenpunkt wegführende Einbahnstraße auch zukünftig erhalten. Die Ausfahrt aus dem Bauhof (südl. Konrad-Adenauer-Allee) wird in die Kreuzung integriert.

Die Straßenbahnhaltestelle wird für die Fahrtrichtung Tenever neu in der Julius-Brecht-Allee eingerichtet. Für die Einrichtung der Haltestelle ist Grunderwerb auf der Ostseite von der dortigen Kleingartenanlage erforderlich. Die Haltestelle in der Konrad-Adenauer-Alle bleibt als Betriebshaltestelle unverändert erhalten. Die attraktive Ost-West-Radverbindung in der Beneckendorffallee und südlich der

Straßenbahntrasse in der Konrad-Adenauer-Allee wird durch Anlage eines 3,0 m breiten Zweirichtungsradweges weiter verbessert.