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Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik Titel: Finanzierung der Weiterbildung im Krankenhaus

Im Dokument Beschluss vom 27.-30. Mai 2014 (Seite 57-63)

Vorstandsüberweisung

Der Entschließungsantrag von Prof. Dr. Uwe Köhler, Dr. Eberhard Huschke, Dipl.-Med.

Sabine Ermer und Dr. Dietrich Steiniger (Drucksache I - 33) wird zur weiteren Beratung an

den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert die politisch zuständigen Gremien auf, einen weiterbildungsbezogenen Systemzuschlag als Bestandteil einer jeden

Krankenhausrechnung einzurichten, der dann sowohl verursachungs- als auch

verteilungsgerecht an die Weiterbildungsstätten weitergegeben wird.

Begründung:

Eine gute ärztliche Weiterbildung ist essenzielle Voraussetzung und tragende Säule für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen. Die verschärften Rahmenbedingungen,

insbesondere aufgrund zunehmender Arbeitsverdichtung, lassen zu wenig Raum für strukturierte Weiterbildung und betreffen sowohl den ambulanten als auch

gleichbedeutend den stationären Bereich.

Bisher und auch zukünftig werden wesentliche Anteile der Weiterbildung durch die Krankenhäuser realisiert.

Parallel zur Finanzierung der Weiterbildung im ambulanten Bereich muss daher auch eine Refinanzierung der Aufwendungen für die Weiterbildung in den stationären Einrichtungen eingefordert werden.

Unabhängig von den Personalkosten muss eine adäquate Refinanzierung jener stationären Einrichtungen, die sich an der Weiterbildung beteiligen, sowohl

aufwandsbezogen als auch abhängig von der Anzahl der Ärzte in Weiterbildung erfolgen.

Dafür muss ein weiterbildungsbezogener Systemzuschlag als Bestandteil der Krankenhausrechnung eingerichtet werden.

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Beschlussprotokoll Seite 55 von 338

Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:

Stimmen Ja: 0 Stimmen Nein: 0 Enthaltungen:0

Titel: Finanzierung der ambulanten Weiterbildung Vorstandsüberweisung

Der Entschließungsantrag von Dr. Wolfgang Wesiack (Drucksache I - 37) wird zur

weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert die Politik in Deutschland auf, einen angemessenen Beitrag der Krankenkassen zur Finanzierung der ambulanten

Weiterbildung gesetzlich zu regeln.

Begründung:

Die fachärztliche Weiterbildung erfolgt in Deutschland ganz überwiegend in der stationären Versorgungsebene. Durch die zunehmende Bedeutung der ambulanten Versorgung in der Medizin kann dort bei bestimmten Erkrankungen nicht mehr genügend klinische Erfahrung gesammelt werden. Um die Qualität der Versorgung zu erhalten, wird in Zukunft vermehrt die ambulante Medizin auch obligat an der Weiterbildung beteiligt werden müssen. Die zurzeit mögliche fakultative Weiterbildung im ambulanten Bereich wird nur selten gelebt. Bei der üblichen Begrenzung des KV-Honorars aus der

kassenärztlichen Abrechnung muss der Vertragsarzt für einen Weiterbildungsassistenten in der Regel noch zusätzliches Geld mitbringen.

Demgegenüber ist die Weiterbildung in der stationären Versorgung in der DRG-Kalkulation bereits enthalten und wird so durch Krankenkassen und damit den Beitragszahler finanziert.

Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert die Politik auf, Regelungen zu beschließen, damit auch in der ambulanten Versorgung die Krankenkassen an der Finanzierung beteiligt werden.

Beschlussprotokoll Seite 56 von 338

117. Deutscher Ärztetag

Düsseldorf, 27.05. - 30.05.2014

Ärztetags-Drucksache Nr.

I - 43

Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:

Stimmen Ja: 0 Stimmen Nein: 0 Enthaltungen:0

TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Titel: Ambulante Weiterbildung - Forderung einer gesetzlichen Regelung zur Finanzierungspflicht

Vorstandsüberweisung

Der Entschließungsantrag von Dr. Peter Kentner (Drucksache I - 43) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert den Gesetzgeber auf, Regelungen zu schaffen, die eine Finanzierung für alle ambulanten fachärztlichen Weiterbildungsabschnitte

sichern.

Die Finanzmittel sollten aus dem Gesundheitsfonds über die Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der Vergütung der Ärzte in Weiterbildung in den ambulanten Weiterbildungsabschnitten sollte sich an der Vergütung der Ärzte in Weiterbildung in Krankenhäusern orientieren.

Begründung:

Der 116. Deutsche Ärztetag 2013 hat die verpflichtende Einführung ambulanter fachärztlicher Weiterbildungsabschnitte unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung gestellt. Bisher konnten keine konkreten Ergebnisse zwischen den

zuständigen Verhandlungspartnern zu einer bundesweit einheitlichen Finanzierung auch fachärztlicher Weiterbildungsabschnitte erzielt werden.

Durch diesen Entschließungsantrag wird gesichert, dass eine einheitliche Finanzierung für die haus- und fachärztliche Weiterbildung gesetzlich definiert wird. In dessen Folge

würden alle durch die Weiterbildungsordnungen möglichen ambulanten Weiterbildungsabschnitte finanziert werden können.

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Beschlussprotokoll Seite 57 von 338

Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:

Stimmen Ja: 0 Stimmen Nein: 0 Enthaltungen:0

Titel: Arbeitsgemeinschaft für Tarifverhandlungen zur ambulanten Weiterbildung Vorstandsüberweisung

Der Beschlussantrag von Dr. Klaus Thierse (Drucksache I - 53) wird zur weiteren

Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) sorgt für die Gründung einer

"Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich" analog zur "Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA)", um einen Tarifpartner für entsprechende Tarifabschlüsse zu schaffen.

Begründung:

Obwohl beide Tarifpartner im Bereich Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte nur eine geringe Mitgliederzahl aufweisen, wird der von diesen geschlossene Tarifvertrag allgemein als normativ akzeptiert.

Es ist daher davon auszugehen, dass auch für Ärztinnen und Ärzte ein analoger Tarifvertrag entsprechend akzeptiert wird.

Bisher basierten Arbeitsverträge für Ärzte/Ärztinnen im ambulanten Bereich (hoffentlich) auf den entsprechenden Tarifverträgen der Klinikbetreiber.

Nicht zuletzt die Diskussion über die Finanzierung von Weiterbildung im ambulanten Bereich hat jedoch gezeigt, dass der Verweis hierauf nicht ausreichend ist.

Mit der Schaffung eines Tarifvertrages würde der Druck auf Politik und Kassen steigen, entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.

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117. Deutscher Ärztetag

Düsseldorf, 27.05. - 30.05.2014

TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik GOÄ

I - 50 Grundbedingungen einer Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte I - 46 Erhalt einer echten privatärztlichen Gebührenordnung

I - 39 Die Gebührenordnung für Ärzte muss als Identitäts- und Alleinstellungsmerkmal des freien Berufs "Arzt/Ärztin" erhalten bleiben

I - 51 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Rahmenvereinbarung I - 08 GOÄ-Novellierung jetzt gesetzlich umsetzen!

I - 17 GOÄ-Novelle umsetzen

I - 47 Mehr Transparenz bei der GOÄ-Reform I - 42 Vergütung der ärztlichen Leichenschau I - 49 Analogziffer Durchführung Leichenschau I - 48 Eigene Vergütung für Obduktionen

Beschlussprotokoll Seite 59 von 338

Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:

Stimmen Ja: 0 Stimmen Nein: 0 Enthaltungen:0

Titel: Grundbedingungen einer Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte Beschluss

Auf Antrag von Dr. Wolfgang Wesiack, Dr. Wolf Römer, Dr. Horst Feyerabend und Dr.

Wolf Andreas Fach (Drucksache I - 50) beschließt der 117. Deutsche Ärztetag 2014:

Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert, den medizinischen Fortschritt in die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einzuarbeiten und bei der Bewertung den

Inflationsausgleich zu berücksichtigen. Innovationen müssen durch Beibehaltung der Instrumente der Analogberechnung auch zukünftig auf Basis der GOÄ verzögerungsfrei erbracht und abgerechnent werden können. Der Steigerungsfaktor zur Darstellung und Berechnung von besonderen Aufwandssteigerungen im Individualfall (besondere Schwierigkeit, besonderer Zeitaufwand, besondere Umstände bei der Ausführung) ist beizubehalten. In Zukunft soll die GOÄ in ihrer Bewertung regelmäßig und zeitnah angepasst werden. Eine Angleichung an die EBM-Systematik ist unter allen Umständen zu vermeiden.

Beschlussprotokoll Seite 60 von 338

117. Deutscher Ärztetag

Düsseldorf, 27.05. - 30.05.2014

Ärztetags-Drucksache Nr.

I - 46

Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:

Stimmen Ja: 0 Stimmen Nein: 0 Enthaltungen:0

TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Im Dokument Beschluss vom 27.-30. Mai 2014 (Seite 57-63)