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Gesund bis zur Pension: Verbleib im Erwerbsleben unterstützen

Im Dokument Aus Verantwortung für Österreich. (Seite 180-183)

• Zielgerichtete Optimierung der Altersteilzeit im Hinblick auf Förderung und Erhalt der Gesundheit am Arbeitsplatz

• Verstärkte Anreize für Betriebe, gezielt Gesund-heits- und Alter(n)smanagement zu betreiben, das Arbeitsumfeld altersgerecht und gesundheitsför-dernd zu gestalten sowie passende Arbeitsmodelle anzubieten

– Verstärktes Augenmerk auf den Arbeitsmarkt der Generation 50+

– Bestmöglicher Zugang für Kinder und Jugend-liche, Erwerbstätige sowie Seniorinnen und Senioren zu Rehabilitation

• Prüfung der Ausweitung des Modells der Wiederein-gliederungsteilzeit

• Stärkung und Ausbau der Unterstützung des betrieblichen Gesundheitsmanagements

– Auf betrieblicher Ebene: Bericht, Zielerfassung und Maßnahmen auf freiwilliger Basis. Für Betriebe unter 50 Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern gibt es dafür Unterstützung seitens der AUVA.

– Wissenschaftliche Prüfung von Experience Rating als Maßnahme zur Verhinderung von Berufs- und berufsbedingten Erkrankungen sowie von daraus resultierendem, frühzeitigem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben; Evaluierung der Schwerarbeit

– Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Bedienstete in Sozial- und Pflegeberufen, z. B.

Gesundheitschecks etc.

– Wirksames Anreizsystem für Unternehmen zur Erhöhung der Teilnahme an betrieblichen Gesundheitsprogrammen

• Kooperation zwischen Krankenversicherung, AMS und Pensionsversicherung sicherstellen, um Präven-tion von Berufsunfähigkeit effektiv zu betreiben und Frühintervention zu schaffen

• Grundsatz Prävention, Rehabilitation und Erwerbs-integration vor Pension; Early Intervention: klien-tinnen- und klientenorientiertes Case Management unter Berücksichtigung beruflicher Belastungen, um die Gesundheit der einzelnen Menschen zu erhalten sowie die Wirksamkeit von Rehabilitationsmaßnah-men sowohl in gesundheitlicher als auch in beruf-licher Hinsicht zu erhöhen

– Weiterentwicklung der Vorsorgeuntersuchung (Einbeziehung typischer beruflicher Risiken) – Informationsaustausch zwischen den

zuständi-gen Sozialversicherungsträgern, um auf erkannte gesundheitliche Risiken reagieren und frühzeitig entsprechende Angebote machen zu können – Etablierung von Einladungssystemen für

Vor-sorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (aufgrund

von Informationen aus der betrieblichen Sphäre, der ärztlichen Versorgung etc.)

– Früherkennungssystem bei den Sozialversiche-rungsträgern etablieren

– Klientinnen- und klientenorientiertes, öster-reichweites Case-Management durchführen und standardisieren

– Case-Management bereits bei drohender beruf-licher Einschränkung (noch vor Rehageldbezug) etablieren

– Berufsbegleitende ambulante Rehabilitations-maßnahmen entwickeln und ausbauen auch im Bereich der Telerehabilitation, insbesondere für Gruppen, die bisher für Rehabilitationsmaßnah-men schwer erreichbar waren

– Entwicklung eines Erstattungsmodells für ambu-lante Rehabilitationsmaßnahmen im Ausmaß der Dienstverhinderung

– Überprüfung der Wirkung von Rehabilitations- und Umschulungsgeld auf die soziale Absiche-rung der Betroffenen

– Maßnahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation auch für Menschen ohne Berufs-schutz

• Ausbau der ambulanten Rehabilitation

Arbeit

Wir als Bundesregierung werden alles tun, damit ein gutes Leben für alle in unserem Land erhalten bleibt und von He-rausforderungen wie der fortschreitenden Digitalisierung und Klimakrise nicht gefährdet wird. Wir werden einen breiten gesellschaftlichen Dialog unter Einbindung aller relevanten Stakeholder (Sozialpartner, Zivilgesellschaft etc.) über die Zukunft der Arbeit und dabei vor allem über die Aspekte Digitalisierung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Arbeits- und Lebensqualität führen.

Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, Umwelt, Wirtschaft und Arbeitswelt angesichts dieser Herausforderungen gemeinsam zu denken und für eine sozial verträgliche Bewältigung der Herausforderungen (Just Transition) zu sorgen. Das umfasst, dass Erwerbs-einkommen auch vor Armut schützen. Verstärkter Einsatz in den Bereichen Bildung, Weiterbildung, nachhaltige Qualifikation und berufliche Umorientierung sollen sicher-stellen, dass auch in Zukunft ausreichend gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Gerade Branchen und Betriebe, bei denen die Digitalisierung oder die Klimakrise eine besondere Rolle spielt, sollen aktiv dabei unterstützt werden, zukunftsfit zu werden.

Die Arbeitsmarktsituation hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Einige Gruppen konnten davon jedoch weniger profitieren. Genau für jene Gruppen wollen wir gezielte Maßnahmen setzen, dazu zählen Unterstützungs-angebote sowie Maßnahmenpakete, um Perspektiven zu geben und den Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Dabei spielen auch gemeinnützige, sozialöko-nomische Betriebe und Beschäftigung eine wichtige Rolle.

Ziel ist es, dass Österreich wieder zu einem der Länder mit der geringsten Arbeitslosigkeit im EU-Vergleich wird. Zur Attraktivierung der Beschäftigung in Österreich wird eine zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik verfolgt, die positive Be-schäftigungsanreize schafft, betriebsnahe Qualifizierung fördert sowie eine passende Vermittlung ermöglicht.

Die neue Bundesregierung wird dem Fachkräftemangel aktiv entgegenwirken. Dazu haben wir mit dem System der dualen Ausbildung ausgezeichnete Voraussetzungen.

Deshalb wollen wir den Stellenwert der Lehre aufwerten und die Durchlässigkeit zwischen höherer Schul- und Berufsausbildung erhöhen. Es geht dabei auch um die Unterstützung der Lehre als zweiten Bildungsweg und die Förderung von Mädchen in technischen Be rufen. Gleich-zeitig wollen wir durch die Moder nisierung der Curricula und die Schaffung neuer Lehrberufe, unter anderem im Digital-, Klima- und Umweltbereich, den Lehrberuf fit für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts machen.

Unser Ziel als Bundesregierung ist es, so viele Menschen wie möglich in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis zu bringen, auch weil Erwerbsarbeit eine der besten Maß-nahmen gegen Armut ist. Für das Arbeitsmarktservice (AMS) muss in der Arbeit ein klarer Fokus darauf liegen, so viele Menschen wie möglich in nachhaltige Arbeits-verhältnisse zu vermitteln.

Arbeit mit einem Einkommen, von dem man leben kann, ist ein wesentlicher Schlüssel der Armutsbekämpfung. Es gibt derzeit Bereiche in der österreichischen Wirtschaft, in denen Löhne gezahlt werden, die unter den niedrigsten Kollektivvertragslöhnen der gewerblichen Wirtschaft lie-gen. Diese Lücke soll unter Einbindung der Sozialpartner mit geeigneten Mitteln geschlossen werden. Erforder-lichenfalls kann dieser Lückenschluss auch auf anderem Wege erfolgen (z. B. durch das Bundeseinigungsamt).

Auch im Bereich der bestehenden Kollektivverträge gibt es Fälle, in denen die Löhne bereits seit mehreren Jahr-zehnten nicht mehr angehoben wurden. Wenn eine sozial-partnerschaftliche Einigung zur Lösung dieses Problems nicht zustande kommt, soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Entscheidung durch das Bundeseinigungsamt herbeizuführen.

Die Bundesregierung setzt sich zusätzlich das Ziel, die finanzielle Eigenständigkeit und ökonomische Unabhän-gigkeit von Frauen zu stärken. Zu guter Arbeit und einem guten Leben gehört eine gute Vereinbarkeit von Freizeit, Familie, Erholung und Beruf. Durch Maßnahmen wie u. a.

die Überprüfung von partnerschaftlichen Formen der Elternteilzeit und Pensionssplittingmodellen wollen wir Familien ermöglichen, eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Betreuungsarbeit zu fördern.

Im Dokument Aus Verantwortung für Österreich. (Seite 180-183)