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Gegenwärtige Projektlandschaft und Veränderungsmöglichkeiten

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4.1 Gegenwärtige Projektlandschaft und Veränderungsmöglichkeiten

In den Ergebnissen der empirischen Erhebung dokumentiert sich ein breites Angebot an Projek-ten und inhaltlicher Ansätzen. In Berlin haben die „Projekte gegen Rechtsextremismus“ nach eigenen Angaben in den Jahren 2005 und 2006 mehr als 180.000 Personen erreicht.

Betrachtet man die Verteilung der Projekte auf verschiedene Zielgruppen, so bestätigen sich die Diagnosen, die von verschiedenen Beobachtern auch für andere Programme erstellt wurden.119 Mit bildungsärmeren Zielgruppen wird relativ wenig gearbeitet (Tabelle 3.4). Mit rechtsextrem orientierten und gewaltaffinen Gruppen wird relativ wenig gearbeitet. Rechtsextremismus hat in Berlin, das war ein Ergebnis des zweiten Kapitels, deutliche stadtregionale Schwerpunkte. Auf Basis der untersuchten Projekte kann festgestellt werden, dass für einige Ortsteile und Bezirke die Zahl der Projekte in einem asymmetrischen Verhältnis zur Problemdichte steht.

Dies gilt etwa für Friedrichshain, wo (jedenfalls auf Basis der durchgeführten Erhebung) kein Projekt mit gewaltaffinen jungen Leuten arbeitet, und für Prenzlauer Berg. Obwohl dieser Alt-bezirk zu den am stärksten gewaltbelasteten Stadtregionen gehört, wird dort (jedenfalls auf Ba-sis der durchgeführten Erhebung) lediglich ein Projekt mit gewaltorientierten Jugendlichen durchgeführt (vgl. Tabelle 3.13).

Die Veränderungsmöglichkeiten bei den Zielgruppen, bei den praktizierten Arbeitsansätzen und bei der sozialräumlichen Schwerpunktsetzung in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremis-mus werden im Folgenden anhand einer Differenzierung von Präventionskonzepten dargestellt.

Wie im zweiten Teil begründet, stellt der Komplex rechter Gewalt die gravierendste Provokati-on staatlicher Politik dar. Das Gewaltproblem formuliert gleichsam die intensivste Handlungs-aufforderung. Mit dem deutlichen Anstieg der rechten Gewalt vom Jahr 2005 zum Jahr 2006 hat sich dieser Interventionsimperativ verstärkt.

4.1.1 Präventionstypen

In den Fachdiskussionen zur Prävention wird häufig die Unterscheidung zwischen drei Typen oder Stufen der Prävention verwendet. In einer griffigen Formel lassen sich die drei Funktionen und Zielgruppen mit Peter Friese folgendermaßen unterscheiden:

„1. Primäre Prävention. Hierbei versucht man direkt, grundlegend ursächliche Faktoren sozialer Probleme anzugreifen. Man versucht, die generellen Lebensbedingungen einer Teilbevölkerung oder eines lokalen Gemeinwesens zu beeinflussen. Dieser Einsatz zielt auf alle ab.

119 Vgl. auch die gleichen Befunde aus der Evaluation des Civitas - Programms Heinz Lynen von Berg/

Kerstin Palloks/ Armin Steil: Interventionsfeld Gemeinwesen. Evaluation zivilgesellschaftlicher Strate-gien gegen Rechtsextremismus, Weinheim München 2007, S. 327, 340.

2. Sekundäre Prävention. Wenn es nicht gelingt, günstige Lebensbedingungen für alle zu schaf-fen (primäre Prävention), dann muss man versuchen, die Entwicklung sozialer Probleme bei besonders gefährdeten Gruppen oder in gefährdeten lokalen Milieus zu verhindern. Dieser Ein-satz zielt auf Risikogruppen ab.

3. Tertiäre Prävention. Wenn es nicht gelingt, die Entstehung sozialer Probleme bei allen Indi-viduen in einer Risikogruppe zu verhindern, dann muss man versuchen, die existierenden sozia-len Probleme am Wachsen bzw. am Chronischwerden zu hindern. Dieser Einsatz zielt auf Indi-viduen oder Gruppen ab.“120

Der formelle Charakter dieser Einteilung erlaubt es, sie für verschiedene Problembereiche zu verwenden: Rechtsextremismus, Drogen, Alkohol, Gesundheit etc.. Bezogen auf das Problem-feld Rechtsextremismus würde dies bedeuten:

Primäre Prävention zielt auf Personen und Gruppen ohne Auffälligkeiten, die man in einem allgemeinen, d.h. eben unspezifischen Sinne stärken möchte, um ihrem Auffälligwerden vorzu-beugen.

Sekundäre Prävention bedeutet im Feld des Rechtsextremismus die Arbeit mit Gruppen, die als besonders problematisch gelten, also etwa mit rechtsextrem orientierten und gewalt-affinen jungen Männern mit relativ niedrigem Bildungsniveau.

Tertiäre Prävention wäre die Arbeit mit Personen, die bereits mit einschlägigen Straftaten aufge-fallen sind und bei denen es nun um eine Vermeidung von Rückfälligkeiten geht.

Das Gros der Projekte praktiziert inhaltliche Arbeitsansätze, die sich der primären Prävention zuordnen lassen. So stehen soziales Lernen und die Stärkung von allgemeinen interkulturellen Kompetenzen in keinem spezifischen Verhältnis zum Rechtsextremismus. Auch die Bildungs-arbeit zum historischen Nationalsozialismus wird systematisch missverstanden, wenn von ihr spezielle Effekte gegen Rechtsextremismus erwartet werden (vgl. Abschnitt 4.2).

Zu prüfen wäre für eine künftige Förderungspolitik, inwieweit die Arbeit im Sinne einer sekun-dären und tertiären Prävention auszubauen ist. Im derzeitigen Verhältnis von Projekten domi-niert die Primärprävention.

4.1.2 Sekundäre Prävention

Im Rahmen einer dezidiert als sekundäre Prävention definierten Programmschiene wäre die Arbeit mit Gruppen von rechtsextrem und gewaltbereit orientierten jungen Männern zu fördern.

Die empirische Untersuchung zeigt, dass bildungsarme Gruppierungen von jungen Leuten als Zielgruppen von Projekten bislang ebenso relativ wenig an Projekten gegen Rechtsextremismus teilnehmen wie Gruppen mit hoher Gewaltaffinität. Folgt man dem skizzierten Präventionsmo-dell mit seinen problemgruppenspezifischen Ansätzen, bestünde hier Veränderungsbedarf.

Die Befunde zu den Gewalttätigkeiten (vgl. Abschnitt 2.3.1.5) zeigen deutlich, dass rechte Ge-walttaten in nahezu allen Bezirken und Ortsteilen registriert worden sind. Ebenso deutlich aber lassen sich zu gegebenen Zeiträumen stadtgeographische Schwerpunkte identifizieren. Dies ist das zentrale Argument für eine stärkere Förderung von sozialräumlich angelegten Projekten, die sich gezielt an die Klientel wendet, die eine hohe Nähe zu Gewaltpraktiken hat und stärker als andere als fremdenfeindlich gilt.

Es wird also zu prüfen sein, inwieweit sozialräumlich angelegte Projekte mit solchen Gruppen stärker als bisher gefördert werden können, die als rechtsextrem Orientierte identifizierbar sind wie auch mit solchen Gruppen, die darüber hinaus durch eine Gewaltpraxis charakterisiert sind.

Auf der sozialräumlich lokalen Ebene, der Arbeit also in den Stadtteilen, sollte es darum gehen, den Zustrom weiterer Kinder und Jugendlicher in rechtsextrem orientierte Szenen zu verringern.

120 Peter Friese: Milieuarbeit - Begriffe und Methoden, in: Kirsten Ebbe/ Peter Friese (Hrsg.): Milieuar-beit. Grundlage präventiver Sozialarbeit im lokalen Gemeinwesen, Stuttgart 1989, S. 39-63, S. 48.

Dies scheint nur möglich, wenn die offene Jugendarbeit und die aufsuchende Jugendarbeit An-gebote machen, die selbst milieubildenden Charakter haben, d.h. wenn sie Sozialräumlichkeit als ein Arbeitsprinzip praktizieren. Lothar Böhnisch, Professor für Sozialpädagogik, hat in die-sem Zusammenhang von der Notwendigkeit gesprochen, „offene Milieus“ zu fördern, in denen zwischen Individualität und Kollektivität eine Balance herrscht und der Respekt vor der Integri-tät aller Personen gewahrt wird. 121

Auch in den wissenschaftlichen und fachlichen Bewertungen der mit dem Jahr 2006 zu Ende gegangenen Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus ist darauf hingewiesen worden, dass die Arbeit mit rechtsextrem orientierten Gruppen nach wie vor viel zu wenig durchgeführt wird.

„Ohne Berücksichtigung der Täter verlieren sich präventive und Bekämpfungsmaßnahmen in einem weiten Horizont gesellschaftspolitischer Betrachtungen.“122

Im Vergleich mit den 1990er Jahren hat hier nach dem Jahr 2000 eine Entwicklung eingesetzt, die letztlich auf eine Entspezifizierung der Auseinandersetzung hinauszulaufen scheint: Bewusst hat man die Arbeit mit rechtsextrem orientierten Gruppen zurückgestellt und stattdessen auf eine „Stärkung der Zivilgesellschaft“ gesetzt. Häufig wurde dieser Kurswechsel auch als ein Paradigmenwechsel bezeichnet. Letztlich haben zu dieser Schwerpunktverlagerung der Förder-mittel aber nicht fachliche Einsichten geführt - dann könnte man wirklich von einem Paradig-menwechsel sprechen. In den Entscheidungen über die Verteilung der Fördermittel haben sich lediglich andere politische Kräfte durchgesetzt.

Die Arbeit mit jugendlichen rechtsextremen Szenen wird seit Jahren von verschiedener Seite kritisiert. Dabei lassen sich die öffentlichen, häufig polarisierenden Positionen von den in den fachlichen und wissenschaftlichen Arenen ausgetauschten Argumenten unterscheiden.

In den außerfachlichen Debatten (Stichwort: „Glatzenpflege auf Staatskosten“123) wird vor al-lem aus Gründen einer politischen Feindschaft zum Rechtsextremismus die Arbeit mit rechtsex-trem orientierten jungen Leuten weitgehend abgelehnt.124 Nicht selten ist dabei auch der Denk-fehler zu beobachten, dass man das Konzept der Arbeit unter Hinweis auf einzelne gescheiterte Fälle widerlegen zu können meint.

Die fachlichen und wissenschaftlichen Diskussionen verfahren differenzierter und machen zu Recht geltend, dass eine sozialpädagogische Arbeit ohne ein Arbeitsbündnis mit den Klienten kaum Aussichten auf Erfolg haben wird.125

121 Lothar Böhnisch. Sozialpädagogik der Lebensalter. Eine Einführung (1997) (2. Aufl.), Weinheim, München 1999, S. 280.

122 Werner Sohn: Rechtsextremismus als Herausforderung für Staat und Gesellschaft. Eine kritische Ein-führung in die Dokumentation von Maßnahmen, Projekten und Konzepten, in: Kriminologische Zentral-stelle KrimZ (Hrsg.): Bekämpfung des Rechtsextremismus. Konzepte, Programme, Projekte 2000-2005, Wiesbaden 2005, S. 5-23, S. 13.

123 Diese polemische Formulierung geht auf eine Veröffentlichung zurück: Andreas Buderus: Fünf Jahre Glatzenpflege auf Staatskosten. Jugendarbeit zwischen Politik und Pädagogik, Bonn 1998. Vgl. aus fach-licher Sicht: Titus Simon/ Jürgen Elsässer: Glatzenpflege auf Staatskosten?! 10 Thesen zur akzeptieren-den Jugendarbeit. in: Andreas Buderus/ Gerd Dembowski/ Jürgen Scheidle (Hrsg.): Das zerbrochene Fenster. Hools und Nazi-Skins zwischen Gewalt, Repression, Konsumterror und Sozialfeuerwehr, Bonn 2001, S. 87-98.

124 Vgl. als ein aktuelles Berliner Beispiel den Bericht: Musterbeispiel Weitlingkiez. Rechte Alltagskultur mitten in Berlin, in: Antifaschistisches Infoblatt Nr. 72, 2006, H. 3, S. 28f.; erwähnt wird der „Sportju-gendclub des Sozialarbeiters Peter Steger“, der „offensichtlich ohne Erfolg“ arbeite. Der Bericht belässt es bei derartigen pauschalen Behauptungen ohne sich der Frage zu stellen, wie der Sportjugendclub tat-sächlich arbeitet und welche Erwartungen legitimerweise an Soziale Arbeit zu stellen sind. Die latente Vorstellung, dass die Arbeit eines einzigen Projektes den Charakter eines ganzen Stadtquartiers verände-re, ist offensichtlich eine von außen herangetragene unrealistische Erwartung.

125 Vgl. Peter Rieker: Die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus in der Jugendarbeit: Ansätze - Entwicklungen - Herausforderungen, in: Rudolf Egg (Hrsg.): Extremistische Kriminalität: Kriminologie und Prävention, Wiesbaden 2006, S. 203-216.

Pointiert wurde der Unterschied zwischen einer politisch-gegnerischen und einer sozialpädago-gischen - kooperativen Bearbeitung während einer Fachdiskussion von einem Praktiker auf den Punkt gebracht: „Ich plädiere also entschieden dafür, dass die Menschen mit diesen Jugendli-chen arbeiten. Das geht nicht gegen ... Man kann nicht gegen Jugendliche arbeiten wie gegen einen 'Ismus'.“126

Innerhalb der sozialpädagogischen Fachdiskussion ist nach wie vor unbestritten, dass ohne eine Anerkennung der Klienten und Maßnahmeteilnehmer eine Arbeit mit ihnen ebensowenig mög-lich ist wie eine Bearbeitung ihrer problematischen Haltungen und Verhaltensweisen. „Die Aus-einandersetzung mit rechtsextremistischen Orientierungsmustern hat nur eine Chance, wenn sie dialogisch auf der Basis wachsender personaler Beziehungen zu den Jugendlichen erfolgt.“127 Zudem lassen sich heute - auch aufgrund der zurückliegenden Debatten - mehrere, zwischen-zeitlich entwickelte Ansätze in eine Arbeit mit den genannten Problemgruppen einbauen: Stefan Danner hat den missverständlichen Terminus der „akzeptierenden Jugendarbeit“ ersetzt durch die sachangemessene Bezeichnung einer „sozialräumlichen Jugendarbeit mit rechtsextrem ori-entierten Jugendcliquen“.128 In diese Arbeit, die sich vor allem durch ihre indirekte und mittel-fristige Anlage der Arbeit mit problematischen jungen Leuten auszeichnet, lässt sich etwa die

„Verunsicherungspädagogik“ integrieren, wie sie von Eckart Osborg entwickelt worden ist.129 Dazu können auch Elemente einer historisch-politischen Bildungsarbeit gehören, die vor- und nachbereitete, begleitete Besuche mit Gruppen junger Leute in den Lagern der NS-Diktatur mit einschließen kann.130 Doch garantieren solche Exkursionen so wenig wie alle anderen Arbeits-ansätze in der Pädagogik und der Sozialen Arbeit weder einen wie immer auch definierten „Er-folg“, noch sollten generell dem Besuch historisch belasteter Orte magische Wirkungen zuge-schrieben werden.

Letztlich sind die politischen Entscheidungsträger hier gefordert, sich an den fachlichen und wissenschaftlichen Debatten zu der aufsuchenden Arbeit mit problematischen Gruppen zu ori-entieren und nicht an Bewertungen im öffentlichen Raum, die letztlich in politischer Gegner- und Feindschaft begründet sind.

4.1.3 Tertiäre Prävention

Im Rahmen einer Förderung von tertiärer Prävention sollte geprüft werden, inwieweit Projekte mit Verurteilten und im Jugendstrafvollzug einsitzenden Straftätern stärker gefördert werden können. Ziel wäre hier, bei den Tätern die Einsicht in ihre Verantwortung und in die Dynamiken des Zustandekommens von Gewaltstraftaten zu erreichen und auf diesem Wege die Rückfall-quote zu reduzieren. Erfahrungen mit solchen Arbeitsansätzen wurden bereits auch in Berlin gemacht. In Brandenburg wird diese Arbeit seit 2002 durchgeführt.

126 Bundesverband der Jugendrechtshäuser Deutschland e.V. (Hrsg.): Dokumentation der 1. Potsdamer Fachtagung: Ein Bündnis zwischen Bildung und Justiz gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Frem-denfeindlichkeit, Berlin 2003, S. 132.

127 Franz-Josef Krafeld: Zur Praxis der pädagogischen Arbeit mit rechtsorientierten Jugendlichen, in:

Wilfried Schubarth/ Richard Stöss (Hrsg.): Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland: eine Bilanz, Bonn 2001, S. 271-291, S. 288.

128 Vgl. Stefan Danner: Was bedeutet "Akzeptanz" in der Pädagogik? in: Neue Sammlung 41 (2001), H.

3, S. 425-462.

129 Vgl. u.a. Eckart Osborg: Akzeptierende Sozialarbeit mit Rechtsorientierten. Was kommt danach? in:

Standpunkt: Sozial. Hamburger Forum für Soziale Arbeit 2002, H. 1, S. 34-41.

130 Vgl. dazu die Erfahrungsberichte von Werner Nickolai zu Besuchen von Gedenkstätten des NS-Terrors: Werner Nickolai: Marko und die Folgen: ein Skinhead in Auschwitz, in: Neue Praxis 26 (1996), H. 2, S. 160-168; Werner Nickolai/ Henry Lehmann (Hrsg.): Grenzen der Gedenkstättenpädagogik mit rechten Jugendlichen, Freiburg i.B. 2002.

Der Trägerverbund besteht dort aus der Bundeszentrale für politische Bildung, dem Justizminis-terium Brandenburg, der Brandenburgischen Landeszentrale für Politische Bildung und einem Freien Träger. Mittlerweile wird das Projekt auch in Mecklenburg - Vorpommern und in Sach-sen - Anhalt durchgeführt.131

Grundsätzlich kommen hier sicherlich auch andere Arbeitsansätze in Frage.132 Entscheidend ist aber zunächst der politische Wille, die Arbeit mit den Zielgruppen sekundärer Prävention stär-ker und mit den Zielgruppen tertiärer Prävention intensiver zu fördern und dabei die Erfahrun-gen aus anderen Bundesländern nutzen zu wollen.

Die Prüfempfehlungen dieses Abschnitts basieren auf der für diese Studie genutzten Datenzu-sammenstellung der Sicherheitsbehörden und der zivilgesellschaftlicher Träger sowie der eige-nen Erhebung. Die auf dieser Datengrundlage erstellten intereige-nen Relationierungen zwischen verschiedenen Zielgruppen, Arbeitsansätzen und Stadtregionen sagen für sich allein genommen wenig aus über den tatsächlichen Bedarf, da die verwendeten Daten hinsichtlich der aktuellen konkreten Problemlagen nicht differenziert genug sind.

Für eine planungsbezogene Bedarfsermittlung und Bedarfsdefinition zu konkreten Sozialräu-men sollten die Beobachtungen weiterer zivilgesellschaftlicher und institutioneller Akteure ein-geholt werden (vgl. Abschnitt 4.4).