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GEGENÜBERSTELLUNG DER BESTIMMUNGEN ZU DEN FÖRDERBEREICHEN DER RICHTLINIE ZIELGRUPPEN-

STUDIE ZUR BEWERTUNG DER REGIONALISIERUNG DER ARBEITSMARKTPOLITIK IN SACHSEN-ANHALT

1. GEGENÜBERSTELLUNG DER BESTIMMUNGEN ZU DEN FÖRDERBEREICHEN DER RICHTLINIE ZIELGRUPPEN-

UND BESCHÄFTIGUNGSFÖRDERUNG (A, B, C, D)

Förderbereich A Aktive Eingliederung

Budget Virtuelles Budget nach regionalem Verteilungsschlüssel (Budget), der auf der Höhe des Bestands an Arbeitslosen im SGB II-Bezug beruht

Förderzeitraum und -höhe

24 Monate mit der Option einer einmaligen Verlängerung Zuwendungen für 24 Monate maximal 400.000 Euro

Förderung aus Mitteln des ESF und des Landes Sachsen-Anhalt [Arbeitslosengeld II der Teilnehmenden ist in Form einer teil-nehmerbezogenen Pauschale als öffentliche Kofinanzierung möglich]

Zuwendungsempfänger juristische Personen Gegenstand der

Förderung

Förderbereich A zur beruflichen Integrationen von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen fördert Projekte zur Ver-besserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Ar-beitslosen mit ausgeprägten beschäftigungsrelevanten Defiziten und Integrationsschwierigkeiten.

Zielgruppe(n) am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen, die mit Hilfe der För-derangebote nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grund-sicherung für Arbeitsuchende – (SGB II) oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (SGB III) nicht mehr er-reicht werden können und einen besonderen Unterstützungsbe-darf bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung haben; hierzu zählen:

• Ältere Arbeitslose ab dem vollendeten 50. Lebensjahr

• Langzeitarbeitslose

• Arbeitslose mit gesundheitlichen und/oder psychischen Be-einträchtigungen oder Behinderungen

• Arbeitslose mit Migrationshintergrund

• Geflüchtete Menschen, das heißt Personen mit einer Aufent-haltserlaubnis, die uneingeschränkt als Beschäftigte arbei-ten dürfen und die im Rechtskreis des SGB II registriert o-der bei o-der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet sind

Aufgaben des Regionalen Arbeitskreises (RAK)

Zuwendungsvoraussetzung: Förderempfehlung des Regionalen Arbeitskreises

Konzeption, Durchführung und Begleitung der Ideenwettbe-werbe und Projektauswahlverfahren, Begleitung und Kontrolle (Qualitätssicherung)

Förderbereich B Familien stärken – Perspektiven eröffnen

Budget Eigenständige Festlegung der Anzahl der Coaches auf Grundlage des regionalen Bedarfs durch die Gebietskörperschaften, daraus ergibt sich ein Budget für Personal- und Sachausgaben. Zusätz-lich eine Koordinationsstelle pro Gebietskörperschaft.

Förderzeitraum und -höhe

i.d.R. drei Jahre, Verlängerung für einen zweiten Förderzeitraum mit der Erfüllung der Projektziele möglich

Höchsten sieben Monate, mindestens drei Monate

Zuwendungsempfänger Landkreise und kreisfreie Städte, Arbeitgeber mit Sitz oder Nie-derlassung in Sachsen-Anhalt

Gegenstand der Förderung

Förderbereich B zur Unterstützung überwiegend jüngerer Hilfe-bedürftiger aus Familienbedarfsgemeinschaften fördert das Pro-jekt „Familienintegrationscoach“ mit dem Ziel, die Integration von überwiegend jüngeren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus sogenannten Familienbedarfsgemeinschaften mit mindestens ei-nem Kind in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch intensive Betreuung zu unterstützen.

Zielgruppe(n) Leistungsberechtigte aus Familienbedarfsgemeinschaften aus dem Rechtskreis des SGB II mit mindestens einem Kind im Haushalt, in denen bei Aufnahme in das Projekt

• beide Partner arbeitslos sind und ein Partner jünger als 35 Jahre ist, oder

• der Alleinerziehende arbeitslos und jünger als 35 Jahre ist.

Aufgenommen werden können auch Familienbedarfsgemein-schaften, in denen sich ein Partner in einer Maßnahme der akti-ven Arbeitsmarktpolitik befindet.

Aufgaben des Regionalen Arbeitskreises (RAK)

Zuwendungsvoraussetzungen: Förderempfehlung des RAK ist keine Zuwendungsvoraussetzung

Koordinierung der Aufgaben der Coaches, des Projektbeirates und des Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Förderbereich C STABIL (Selbstfindung-Training-Anleitung-Betreuung-Initiative-Lernen)

Budget Virtuelles Budget auf Grundlage der zwischen Gebietskörper-schaft und Jobcenter abgestimmten sicher zu besetzenden Teil-nehmerplätze. Darauf aufbauend Bestimmung der Anzahl der Projekte.

Förderzeitraum und -höhe

24 Monate mit der Option einer ein- oder mehrmaligen Verlän-gerung

für 24 Monate maximal 500.000 Euro, abhängig von der Anzahl der Teilnehmerplätze

Zuwendungsempfänger Bildungsträger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe Gegenstand der

Förderung

Förderbereich C zur Sicherung der Bildungs- und Beschäfti-gungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen fördert die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen, sodass sie in geeignete weiterführende Maß-nahmen, in Ausbildung oder in Beschäftigung integriert werden können.

Zielgruppe(n) Förderungsbedürftige junge Menschen in der Regel unter 25 Jahren, in begründeten Fällen bis unter 30 Jahren, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, keinen Berufsabschluss besitzen, ar-beitslos sind und mit Hilfe der Förderangebote der Agenturen für Arbeit oder Träger der Grundsicherung nicht oder nicht mehr erreicht werden können, wie junge Menschen ohne Schulab-schluss, ohne Ausbildungsplatz, die eine Ausbildung abgebro-chen haben oder mit besonderem individuellen sozialpädagogi-schen Hilfebedarf

Aufgaben des Regionalen Arbeitskreises (RAK)

Zuwendungsvoraussetzung: Förderempfehlung des Regionalen Arbeitskreises

Konzeption, Durchführung und Begleitung der Ideenwettbe-werbe und Projektauswahlverfahren, Begleitung und Kontrolle (Qualitätssicherung)

Förderbereich D Gesellschaftliche Teilhabe: Jobperspektive 58+

Budget Virtuelles Budget auf Grundlage des Anteils der Langzeitarbeits-losen über 55 Jahre an allen ArbeitsLangzeitarbeits-losen pro Gebietskörper-schaft.

Förderzeitraum und -höhe

Arbeitsverhältnisse mit mindestens 20 Arbeitsstunden/Woche;

Zuschuss von bis zu 950 Euro zu den förderfähigen Personal-ausgaben je Beschäftigungsmonat und Arbeitnehmer

Beschäftigungszeit: i.d.R. mindestens ein bis maximal drei Jahre; maximale Projektlaufzeit: drei Jahre

Zuwendungsempfänger ergänzend juristische Personen des öffentlichen Rechts und ju-ristische Personen des privaten Rechts mit Sitz oder Betriebs-stätte in Sachsen-Anhalt; juristische Personen des privaten Rechts müssen nicht selbst gemeinnützig sein, es ist ausrei-chend, dass die Tätigkeitsbereiche der geförderten Projekte ge-meinnützigen Zielen dienen und eine Gewinnentnahme der Ge-sellschafter nicht stattfindet.

Gegenstand der Förderung

Förderbereich D zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmög-lichkeiten zur Vermeidung von sozialer und beruflicher Ausgren-zung fördert Projekte für langzeitarbeitslose Personen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, im Rechtskreis des SGB II be-treut werden und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhal-tes beziehen. Diesen Personen soll mit längerfristigen, zusätzli-chen und im öffentlizusätzli-chen Interesse liegenden sozialversiche-rungspflichtigen Beschäftigungen die Möglichkeit zur sozialen Teilhabe eröffnet werden.

Zielgruppe(n) Langzeitarbeitslose Personen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes be-ziehen (SGB II)

Aufgaben des Regionalen Arbeitskreises (RAK)

Zuwendungsvoraussetzung: Förderempfehlung des Regionalen Arbeitskreises

Konzeption, Durchführung und Begleitung der Ideenwettbe-werbe und Projektauswahlverfahren, Begleitung und Kontrolle (Qualitätssicherung)

Bestätigung des RAK: Einhaltung der Kriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität

2. ÜBERBLICK ÜBER DIE DATEN- UND DOKUMENTENANALYSE IM ZUGE DER