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Gefährlichen Produkten in Bremen konsequent begegnet

Im Dokument Jahresbericht 2014 (Seite 44-51)

Nach dem Produktsicherheitsgesetz haben die Marktüberwachungsbehörden eine wirksame Marktüberwachung auf der Grundlage eines Überwachungskonzepts durchzuführen. Die Überwachung soll den freien Warenverkehr gewährleisten, ins-besondere unsichere Produkte vom Verkehr ausschließen und Wettbewerbsverzer-rungen vermeiden. Die obersten Landesbehörden legen daher im Arbeitsausschuss Marktüberwachung für Deutschland entsprechende Konzepte und Marktüberwa-chungsprogramme gemeinsam fest. Unter Berücksichtigung dieser bundesweiten Festlegungen, sowie EU-weiter und landesspezifischer Schwerpunktsetzungen ver-einbart die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz mit der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen spezifische Marktüberwachungsprojekte im Bereich der Produktsicherheit für das Land Bremen. Die Überwachung im Rahmen dieser Projekte erfolgt als eigeninitiierte („aktive“) Stichprobenkontrollen.

Daneben führt die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen noch eine kaum zu beein-flussende Zahl von reaktiven Prüfungen durch. Diese Überprüfungen werden insbe-sondere durch Informationen von anderen Marktüberwachungs- oder Arbeitsschutz-behörden sowie Beschwerden oder Unfälle angestoßen.

Abb. 7: Marktüberwachungskontrollen der Gewerbeaufsicht 2012 - 2014

0 50 100 150

reaktive Produktprüfungen aktive Produktprüfungen Besichtigungen im Rahmen von

Produktprüfungen Beratungen zum Produktsicherheitsgesetz

2014 2013 2012

Nach einer Umstrukturierungsphase in 2013 konnten die Produktprüfungen und die Besichtigungen im Rahmen von Produktprüfungen wieder gesteigert werden. Die wesentlich höhere Zahl an reaktiven Produktprüfungen ist auf einer sehr engen Zu-sammenarbeit mit den Zollbehörden zurück zu führen.

Insbesondere Laserpointer, Photovoltaikmodule und Spielzeug wurden bei der Ein-fuhr von den Hafenzollämtern identifiziert und an die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen zur weiteren Prüfung gesandt. Bei circa 60% der Produkte, die mit einem Mängelverdacht an die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen gemeldet wurden, konnten schließlich Mängel verifiziert werden, was zu Korrekturmaßnahmen führte.

Abb. 8: Übersicht der Mängelverteilung reaktiver und aktiver Produktprüfungen Bei den reaktiven Überprüfungen wurden mit über 60% insbesondere formale Män-gel im Hinblick auf die Nichtkonformität zu den rechtlichen Vorgaben festgestellt.

Hingegen wurden bei den aktiven Produktprüfungen im Rahmen der Projektarbeit vorwiegend technische Mängel mit geringem oder hohem Risiko festgestellt.

Die betroffenen Hersteller, Importeure und Händler ergriffen nach Aufforderung durch die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen in der Regel freiwillige Maßnahmen wie das Einstellen der Bereitstellung auf den Markt. Nur einmal mussten Maßnahmen angeordnet werden.

Und ein anderes Mal wurden für die Beurteilung notwendige technische Unterlagen zum Produkt der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen trotz Aufforderung nicht frist-gemäß vorgelegt, was mit einem Bußgeld geahndet wurde. Im Bereich der aktiven Marktüberwachung wurden folgende Projekte durchgeführt:

reaktiv aktiv

Nichtkonformität geringes Risiko mittleres Risiko hohes Risiko ernstes Risiko

Projekte Prüfungen (Anzahl) Spielzeug - Schlüsselanhänger mit

Spiel-zeugcharakter 8

Spielzeug - Merchandisingprodukte mit

weicher Füllung 4

Mehrfachsteckdosen 10

Maschinen - für Bau- und Gartengeräte 11

Gebrauchte Maschinen 7

Tab. 3: Projekte der aktiven Marktüberwachung Sicherheit von weichem Spielzeug

Europaweit wird ein hoher Anteil von gefährlichen technischen Mängeln bei Spiel-zeugen über das RAPEX-System gemeldet. Daher widmet sich die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen seit Jahren schwerpunktmäßig auch diesem Problemfeld.

In 2014 wurden dabei insbesondere Groß- und Einzelhändler in der Stadt Bremen und auf Volksfesten überprüft. Ein besonderes Augenmerk galt dabei Produkten, die nicht sofort als Spielzeug erkennbar sind. Aufgrund von weichen Füllungen oder klei-nen Anhängern sind sie aber gerade für Kinder unter drei Jahren besonders interes-sant und durch verschluckbare Kleinteile besonders gefährlich.

Abb. 9: Schlüsselanhänger

75% der Merchandisingprodukte und 63% der Schlüsselanhänger wiesen Mängel auf. ⅓ der Produkte wiesen dabei gefährliche technische Mängel auf.

Abb. 10: Mängel der überprüften Spielzeuge

Plüschspielzeuge insbesondere in Form von Tierbabys oder Zeichentrickfiguren sprechen erfahrungsgemäß kleine Kinder an. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie als reguläres Spielzeug verkauft werden, an einem Schlüsselanhänger angebracht sind oder als Fanmaterial ausgegeben werden. Gerade bei Kindern unter 36 Monaten be-steht dabei die Gefahr des Verschluckens. Insbesondere bei den Merchandisingarti-keln entsprach die Nachprüfung nicht den Vorgaben der DIN EN 71-1. Das Füllmate-rial war zugänglich und könnte von einem Kleinkind verschluckt werden. Bei drei Produkten lösten sich die Saugnäpfe und die Schlüsselverschlüsse nach der Zugprü-fung vom Plüschspielzeug. Aufgrund ihrer Größe besteht die Gefahr des Verschlu-ckens und ErstiVerschlu-ckens.

Die mängelbehafteten Produkte wurden durch die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen einer Risikobewertung unterzogen. Dabei wurden unterschiedliche Verlet-zungsszenarien betrachtet und dokumentiert. Im Ergebnis bestand bei circa 17% der untersuchten Spielzeugartikel ein mittleres bis hohes gesundheitliches Risiko und bei circa 65% ein geringes Risiko für Kleinkinder. Die Händler wurden umgehend über die Ergebnisse informiert und haben in der Regel sofort die Produkte aus dem Ver-kauf genommen. Parallel wurden die für die Importeure/Hersteller jeweils örtlich zu-ständigen Marktüberwachungsbehörden über das ICSMS-System unterrichtet, um eine möglichst deutschlandweite Gefahrenbehebung zu bewirken.

Prüfung von Tisch-Mehrfachsteckdosen

Diese Aktion erfolgte im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung unserer Aktion aus 2009.

Ziel dieser Aktion war es zu prüfen, wie nachhaltig die seinerzeit durchgeführten Kor-rekturmaßnahmen gegriffen haben. Dazu hat die Gewerbeaufsicht des Landes Bre-men formale Prüfungen und einfache sicherheitstechnische Überprüfungen wie Mes-sung der

Leitungsquer-schnitte, der Maßhaltigkeit und Zugentlastung an Bil-ligprodukten aus Restpos-ten- und Baumärkten so-wie aus Internetangeboten geprüft. Von zehn

geprüf-ten Produkgeprüf-ten waren zwei Produkte aus einem Restposgeprüf-tenmarkt und Internet män-gelbehaftet; einmal fehlten die Typbezeichnung und die Herstellerdaten und einmal war der Leitungsquerschnitt zu klein. Über diesen erheblichen sicherheitstechnischen Mangel wurde die für den Importeur zuständige Marktüberwachungsbehörde infor-miert. Die jeweiligen Importeure stellten freiwillig die weitere Bereitstellung der Pro-dukte auf dem Markt ein. Neun ProPro-dukte wiesen ein gültiges GS-Zeichen-Zertifikat auf, auch das sicherheitstechnisch beanstandete Produkt. Hier wurde die GS-Stelle über den Mangel informiert. Die Aktion zeigte, dass die seinerzeit durchgeführte Überprüfungsmaßnahmen zu einer erfreulichen sicherheitstechnischen Verbesse-rung in diesem Produktsegment geführt haben.

Prüfung benzinmotorangetriebener Maschinen des Bau- und Gartenbereiches Es wurden elf

benzinmotorangetriebe-ne Maschibenzinmotorangetriebe-nen aus dem Bau- und Gar-tenbereich im Hinblick auf die formalen Anforderungen der

en fehlten die Konformitätserklärungen, die Herstellerangaben, eine deutsche Be-triebsanweisung. Die Warnhinweise waren unvollständig sowie der Motorstoppschal-ter nicht gut zugänglich.

Gerade kleinere Unternehmen beschaffen sich größere Maschinen über den Ge-brauchtmaschinenhandel. Auch diese Produkte müssen den Vorgaben der Maschi-nenverordnung entsprechen. Alle elf überprüften gebrauchten CNC- und Langdreh-maschinen erfüllten die formalen Anforderungen der Maschinenverordnung.

Einfuhr von Laserpointern - intensive Zusammenarbeit mit dem Zoll

Nachdem 2012 und 2013 eine erhebliche Anzahl an gefährlichen Laserpointern er-mittelt wurde, wurde auch in diesem Jahr schwerpunktmäßig die Einfuhr von Laser-pointern überwacht. Dabei wird auf ein enges Zusammenwirken mit den Zolldienst-stellen in Bremen und Bremerhaven gesetzt. Die Sicherheit von Laserpointern, die Verbrauchern in der EU angeboten werden (und bei denen es sich um batteriegetrie-bene Geräte und kein Spielzeug handelt), wird durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt. Konkretisiert werden die Regelungen durch die „Technische Spe-zifikation zu Lasern als bzw. in Verbraucherprodukte(n)“ (http://www.baua.de /de/Produktsicherheit/Produktgruppen/Stellungnahme.html). Diese wurde vom Aus-schuss für Produktsicherheit (AfPS) ermittelt und ist als nationale technische Spezifi-kation nach ProdSG gelistet. Danach dürfen Laserpointer mit einer höheren Strahlen-leistung als Klasse 2M nicht an Verbraucher verkauft werden, weil sie die Augen bei versehentlichem Kontakt mit dem Laserstrahl schädigen können.

Auf dieser Grundlage wurden durch die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen gerade auch bei der Einfuhr in Zusam-menarbeit mit dem Zoll restriktive Maß-nahmen getroffen, damit gefährliche La-serpointer nicht auf den Markt gelangen.

Es wurden 26 Laserpointer verschiedener Hersteller überprüft. In 21 Fällen wurde die Einfuhr von Laserpointern aufgrund einer festgestellten Leistung größer als 1 mW versagt, die maximal festgestellte Abb. 13: Laserpointer

Leistung betrug 93mW. In allen Fällen waren dies sogenannte Direktimporte, die über das Internet gut verfügbar sind und eine neue Herausforderung für die Markt-überwachung darstellen.

Um den Import von nicht-konformen Lasern nachhaltig zu verbessern, wird die Ge-werbeaufsicht des Landes Bremen weiterhin intensiv die Einfuhr und den Verkauf von Laserpointern überwachen. Schwerpunkte werden dabei insbesondere neue Im-portwege (Direktimporte, Fullfillmentcenter) und modifizierte Laser (zum Beispiel mit abnehmbaren Reduktionsteilen) sein.

Ansprechpartner: Heiko Drube, Harald Ulbricht, Rüdiger Wedell

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Ansprechpartnerin: Gertrud Vogel

Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und schutz der Freien Hansestadt Bremen

Im Dokument Jahresbericht 2014 (Seite 44-51)