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Gebiet Psychotherapie für Erwachsene

Im Dokument MWBO für Psychotherapeut*innen (Seite 23-27)

Definition Das Gebiet Psychotherapie für Erwachsene umfasst kurative, präventive und rehabilita-tive Maßnahmen bei Erwachsenen in ambulanten, teilstationären und stationären sowie anderen institutionellen Versorgungsbereichen und -settings zur Erkennung und Behand-lung von Erkrankungen und Funktionsstörungen zur Wiedererlangung, Erhaltung und För-derung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der Teilhabe mit Mitteln der Psychotherapie.

Weiterbil-dungszeit

Mindestens 60 Monate (bei Vollzeitweiterbildung), davon

• mindestens 24 Monate in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für Er-wachsene

• mindestens 24 Monate in Einrichtungen der Psychiatrie, Psychosomatik, Suchtrehabi-litation oder weiteren Einrichtungen der (teil-)stationären psychotherapeutischen Versorgung

• bis zu 12 Monate in weiteren institutionellen Bereichen

• bis zu 12 Monate in einem anderen Gebiet

Weiterbil-dungsstätten

Ambulante Weiterbildung: Weiterbildungsambulanzen, Lehrpraxen und Hochschulambu-lanzen. Abhängig von der Breite des möglichen Kompetenzerwerbs können Zulassungen für weniger als 24 Monate erteilt werden.

Stationäre Weiterbildung: psychiatrische oder psychosomatische Kliniken bzw. Klinikab-teilungen einschließlich der Gerontopsychiatrie, Rehabilitationskliniken, Krankenhäuser des Maßregelvollzugs, teilstationäre Einrichtungen wie Tageskliniken, Psychiatrische und Psychosomatische Institutsambulanzen. Abhängig von der Breite des möglichen Kompe-tenzerwerbs können Zulassungen für weniger als 24 Monate erteilt werden. Abhängig vom möglichen Kompetenzerwerb bis zu 6 Monate in Psychiatrischen oder Psychosoma-tischen Institutsambulanzen.

Weitere institutionelle Bereiche: u. a. Einrichtungen der somatischen Rehabilitation, der Organmedizin, der Geriatrie, der Suchthilfe, Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, des Jus-tizvollzugs, der Gemeindepsychiatrie, der Jugendhilfe, des Öffentlichen Gesundheits-dienstes sowie psychosoziale Fachberatungsstellen und -dienste. Abhängig von der Breite des möglichen Kompetenzerwerbs können Einrichtungen darüber hinaus auch der ambu-lanten oder stationären Weiterbildung zugeordnet oder Zulassungen für weniger als 12 Monate erteilt werden.

Zeiteinheiten Eine Einheit Theorie, Supervision und Selbsterfahrung entspricht 45 Minuten.

Weiterbildungsinhalte: Kompetenzen und Richtzahlen

Kompetenz Richtzahlen

Vertiefte Fachkenntnisse

Spezifische Aspekte der Entstehungsbedingungen, Differenzialdiag-nostik und Verlaufsformen der psychischen Erkrankungen bei Heran-wachsenden und Erwachsenen aller Altersgruppen

Mindestens 500 Einheiten Theorie, davon mindestens 350 Einheiten zum vertieften Psychotherapiever-fahren, davon mindestens 48 Einhei-ten zur Gruppenpsychotherapie Klassifikationssysteme psychischer Erkrankungen (z. B. ICD, DSM; ICF)

in der Anwendung

Erwerb von Kenntnissen über somatische Ursachen in Zusammenhang mit psychischen Symptomen

Indikationen für Psychotherapie und differenzielle Indikationsstellung zu verschiedenen Settings (Einzel-, Paar-, Familien-, Gruppentherapie), Einbeziehung relevanter Bezugspersonen und des sozialen Umfeldes Indikationen für Ergotherapie, Physiotherapie, Heilpädagogik, Logopä-die, Bewegungstherapie, Kreativtherapien und Soziotherapie, psychi-atrische Krankenpflege, medizinische Reha und andere medizinische Leistungen sowie psychosoziale Hilfen, Verordnung und Veranlassung einer Krankenhauseinweisung

Wirkungen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen von Psycho-pharmakotherapie, auch unter Berücksichtigung der bestverfügbaren Evidenz

Spezielle Versorgungsformen und aufsuchende Behandlung, z. B.

Home Treatment, Akutbehandlung im häuslichen Umfeld, Interventio-nen in den Bereichen WohInterventio-nen und Arbeit

Grundlagen der Behandlung in der Forensik Grundlagen der Palliativversorgung

Krisenintervention Rückfall- und Suizidprophylaxe, Erhaltungstherapie sowie Erwerb von Kenntnissen über Nebenwirkungen und uner-wünschte Effekte der Psychotherapie

Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung

Fachspezifische Möglichkeiten zur Unterstützung von Maßnahmen zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen

Psychotherapieverfahren, Methoden und Techniken

Kenntnisse in (mindestens) einem in der Weiterbildung vertieften wis-senschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren

Näheres zu den Inhalten der Weiterbildung in Psychotherapieverfah-ren regelt Abschnitt C.

Handlungskompetenzen

Über die gesamte Weiterbildung mindestens

60 dokumentierte (Erst-)Untersu-chungen

100 Behandlungsfälle im Einzel-kontakt (auch in Kombination mit Gruppenpsychotherapie oder im Anamnese, einschließlich Fremdanamnese, Befunderhebung und

Er-stellung des psychopathologischen Befunds, DiagnoseEr-stellung, Patien-ten- und Angehörigenaufklärung, Dokumentation und Kodierung un-ter Einbeziehung familiärer, psychosozialer, alun-tersspezifischer Aspekte und Berücksichtigung menschlicher Diversität in Bezug auf Gender, Ethnie bzw. Kultur, sexuelle Orientierung, Beeinträchtigung und an-dere Aspekte in der ambulanten und stationären Versorgung

Beurteilung krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Mehrpersonensetting) unter Su-pervision, davon mindestens o 600 Stunden Kurz- und

Langzeit-behandlungen im vertieften Ver-fahren

o mindestens 5 Therapien unter Einbezug von Bezugspersonen

200 Stunden Gruppenpsychothera-pie, davon mindestens 120 Stun-den (60 DoppelstunStun-den) im vertief-ten Verfahren, davon 40 Stunden (20 Doppelstunden) unter Supervi-sion

80 Einheiten (40 Doppelstunden) Selbsterfahrung in der Gruppe im vertieften Verfahren

Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung

6 für die Fachpsychotherapeuten-prüfung ausführlich dokumentierte Behandlungsfälle

Nachweis der Behandlung der Breite des Krankheitsspektrums

Erstellung von 3 Gutachten Davon ambulant mindestens

Diagnostik und Behandlung, davon mindestens

o 40 Behandlungsfälle (im Einzel-kontakt auch in Kombination mit Gruppenpsychotherapie oder im Mehrpersonensetting) unter Su-pervision im vertieften Verfahren o 60 Erstkontakte mit Diagnostik,

Indikationsstellung und Beratung o 5 Akutbehandlungen

Supervision

o im Verhältnis von in der Regel 1:4 bis 1:8 abhängig vom Kompe-tenzfortschritt und der Fallkons-tellation

o je Weiterbildungsteilnehmer*in mindestens 150 Supervisionsein-heiten, davon sind mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision durchzuführen

o Gruppensupervision mit max.

6 Teilnehmer*innen sind anre-chenbar

3 für die Fachpsychotherapeuten-prüfung ausführlich dokumentierte Feststellen des Erfordernisses einer Abklärung somatomedizinischer

Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der psychischen Sympto-matik stehen könnten, und Veranlassung von Konsilen

Diagnostik und Behandlung bei Selbst- und Fremdgefährdung Indikationsstellung, Erstellen eines Therapieplans einschließlich der Abklärung, ob und welche Spezialtherapien oder anderen Hilfen erfor-derlich sind (spezialtherapeutische Leistungen, Heilmittel, Soziothera-pie, psychiatrische Krankenpflege, Gemeindepsychiatrie), deren Ver-ordnung bzw. Veranlassung und Anpassung im Verlauf einschließlich Krankenhauseinweisung bzw. Verordnung medizinischer Rehabilita-tion

Einzel- und gruppenpsychotherapeutische Behandlung des gesamten Spektrums von psychischen Erkrankungen einschließlich Suchterkran-kungen, Traumafolgestörungen und Psychosen vom Transitions- bis ins hohe Erwachsenenalter sowie psychischer Ursachen, Begleiter-scheinungen und Folgen von körperlichen Erkrankungen, bei denen Psychotherapie indiziert ist, nach bestverfügbarer Evidenz unter Be-rücksichtigung von Gender- und Kulturaspekten, der sozialen Lage, der Arbeitswelt und des sozialen Umfeldes

Familiengespräche bzw. Einbezug relevanter Bezugspersonen in die Behandlung, insbesondere auch im gerontopsychiatrischen Bereich, Psychoedukation für Angehörige

Psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung, Koordinierung von Komplexleistungen und die weiteren vertragspsychotherapeuti-schen Leistungen

Notfälle: Diagnostik, Indikation und Krisenintervention mit Einsatz de-eskalierender Maßnahmen bei akuten Ausnahme- und Erregungszu-ständen und akuter Eigen- und/oder Fremdgefährdung

Psychotherapeutische Interventionen im Zusammenhang mit Unter-bringungen und Zwangsbehandlungen

Behandlung psychischer Erkrankungen bei Menschen mit Behinderun-gen und Menschen mit IntelliBehinderun-genzminderung

Durchführung von Psychotherapie unter Nutzung elektronischer Me-dien (insbesondere Videobehandlung) sowie Indikationsstellung und Verordnung digitaler Anwendungen

Bewertung von Indikation, Wirkungen und Nebenwirkungen psycho-pharmakologischer Medikation und ihrer Wechselwirkung mit Psycho-therapie

Anwenden von übenden und suggestiven Interventionen, z. B. autoge-nem Training, progressiver Muskelrelaxation und Hypnose

Anwendung supportiver und psychoedukativer Methoden

Versorgung von Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf, inklu-sive des Arbeitens in und mit einem multiprofessionellen Team, auch im Bereich der Planung, Umsetzung und Verantwortung für die be-rufsgruppen- und sektorenübergreifende Koordination und Koopera-tion, auch an den Schnittstellen unterschiedlicher Hilfesysteme und

Verlaufsuntersuchung, Überwachung der Behandlung unter Berück-sichtigung aller Therapien und unerwünschter Nebenwirkungen sowie ggf. Anpassung des Therapieplans

Behandlungsfälle im vertieften Verfahren

Davon (teil-)stationär mindestens

40 dokumentierte Erstuntersu-chungen

40 Behandlungsfälle unter Supervi-sion

o 5 Fälle unter Einbezug von Be-zugspersonen

o 20 Einzeltherapien

o zur Supervision gehören auch Balint-Gruppen und interakti-onsbezogene Fallarbeit

10 Krisen- und Notfallinterventio-nen

3 für die Fachpsychotherapeuten-prüfung ausführlich dokumentierte Behandlungsfälle

Psychotherapeutische Konsiliar- und/oder Liaisondienste Angehörigenarbeit und trialogische Arbeit

Prävention und Früherkennung einschließlich Familienberatung Beratung, Koordination, Begleitung und Einleitung präventiver und re-habilitativer Maßnahmen zur Teilhabe an allen Lebensbereichen Rückfall- und Suizidprophylaxe sowie Erhaltungstherapie

Entlassmanagement, Nachsorge- und Rehabilitationsplanung, inklu-sive Befunderstellung für Rehabilitationsanträge.

Erstellen von Gutachten

Diagnostik und Behandlung mittels wissenschaftlich anerkannter Psy-chotherapieverfahren, Methoden und Techniken

Diagnostik und Behandlung in (mindestens) einem in der Weiterbil-dung vertieften wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfah-ren

Näheres zu den Inhalten der Weiterbildung in Psychotherapieverfah-ren regelt Abschnitt C.

Fähigkeit, den personalen Anforderungen an Psychotherapeut*innen zu entsprechen, z. B. durch Selbstreflexion und Selbstwahrnehmung inklusive der Bewusstheit für eigene Schwächen und Grenzen.

Selbsterfahrung soll zu Beginn der Weiterbildung aufgenommen wer-den und die Weiterbildung beglei-ten. Eine begonnene Selbsterfah-rung soll beim Wechsel der Weiter-bildungsstätte weitergeführt wer-den können.

Näheres wird in Abschnitt C gere-gelt.

Im Dokument MWBO für Psychotherapeut*innen (Seite 23-27)