Definition Das Gebiet Psychotherapie für Erwachsene umfasst kurative, präventive und rehabilita-tive Maßnahmen bei Erwachsenen in ambulanten, teilstationären und stationären sowie anderen institutionellen Versorgungsbereichen und -settings zur Erkennung und Behand-lung von Erkrankungen und Funktionsstörungen zur Wiedererlangung, Erhaltung und För-derung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der Teilhabe mit Mitteln der Psychotherapie.
Weiterbil-dungszeit
Mindestens 60 Monate (bei Vollzeitweiterbildung), davon
• mindestens 24 Monate in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für Er-wachsene
• mindestens 24 Monate in Einrichtungen der Psychiatrie, Psychosomatik, Suchtrehabi-litation oder weiteren Einrichtungen der (teil-)stationären psychotherapeutischen Versorgung
• bis zu 12 Monate in weiteren institutionellen Bereichen
• bis zu 12 Monate in einem anderen Gebiet
Weiterbil-dungsstätten
Ambulante Weiterbildung: Weiterbildungsambulanzen, Lehrpraxen und Hochschulambu-lanzen. Abhängig von der Breite des möglichen Kompetenzerwerbs können Zulassungen für weniger als 24 Monate erteilt werden.
Stationäre Weiterbildung: psychiatrische oder psychosomatische Kliniken bzw. Klinikab-teilungen einschließlich der Gerontopsychiatrie, Rehabilitationskliniken, Krankenhäuser des Maßregelvollzugs, teilstationäre Einrichtungen wie Tageskliniken, Psychiatrische und Psychosomatische Institutsambulanzen. Abhängig von der Breite des möglichen Kompe-tenzerwerbs können Zulassungen für weniger als 24 Monate erteilt werden. Abhängig vom möglichen Kompetenzerwerb bis zu 6 Monate in Psychiatrischen oder Psychosoma-tischen Institutsambulanzen.
Weitere institutionelle Bereiche: u. a. Einrichtungen der somatischen Rehabilitation, der Organmedizin, der Geriatrie, der Suchthilfe, Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, des Jus-tizvollzugs, der Gemeindepsychiatrie, der Jugendhilfe, des Öffentlichen Gesundheits-dienstes sowie psychosoziale Fachberatungsstellen und -dienste. Abhängig von der Breite des möglichen Kompetenzerwerbs können Einrichtungen darüber hinaus auch der ambu-lanten oder stationären Weiterbildung zugeordnet oder Zulassungen für weniger als 12 Monate erteilt werden.
Zeiteinheiten Eine Einheit Theorie, Supervision und Selbsterfahrung entspricht 45 Minuten.
Weiterbildungsinhalte: Kompetenzen und Richtzahlen
Kompetenz Richtzahlen
Vertiefte Fachkenntnisse
Spezifische Aspekte der Entstehungsbedingungen, Differenzialdiag-nostik und Verlaufsformen der psychischen Erkrankungen bei Heran-wachsenden und Erwachsenen aller Altersgruppen
Mindestens 500 Einheiten Theorie, davon mindestens 350 Einheiten zum vertieften Psychotherapiever-fahren, davon mindestens 48 Einhei-ten zur Gruppenpsychotherapie Klassifikationssysteme psychischer Erkrankungen (z. B. ICD, DSM; ICF)
in der Anwendung
Erwerb von Kenntnissen über somatische Ursachen in Zusammenhang mit psychischen Symptomen
Indikationen für Psychotherapie und differenzielle Indikationsstellung zu verschiedenen Settings (Einzel-, Paar-, Familien-, Gruppentherapie), Einbeziehung relevanter Bezugspersonen und des sozialen Umfeldes Indikationen für Ergotherapie, Physiotherapie, Heilpädagogik, Logopä-die, Bewegungstherapie, Kreativtherapien und Soziotherapie, psychi-atrische Krankenpflege, medizinische Reha und andere medizinische Leistungen sowie psychosoziale Hilfen, Verordnung und Veranlassung einer Krankenhauseinweisung
Wirkungen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen von Psycho-pharmakotherapie, auch unter Berücksichtigung der bestverfügbaren Evidenz
Spezielle Versorgungsformen und aufsuchende Behandlung, z. B.
Home Treatment, Akutbehandlung im häuslichen Umfeld, Interventio-nen in den Bereichen WohInterventio-nen und Arbeit
Grundlagen der Behandlung in der Forensik Grundlagen der Palliativversorgung
Krisenintervention Rückfall- und Suizidprophylaxe, Erhaltungstherapie sowie Erwerb von Kenntnissen über Nebenwirkungen und uner-wünschte Effekte der Psychotherapie
Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung
Fachspezifische Möglichkeiten zur Unterstützung von Maßnahmen zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
Psychotherapieverfahren, Methoden und Techniken
Kenntnisse in (mindestens) einem in der Weiterbildung vertieften wis-senschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren
Näheres zu den Inhalten der Weiterbildung in Psychotherapieverfah-ren regelt Abschnitt C.
Handlungskompetenzen
Über die gesamte Weiterbildung mindestens
• 60 dokumentierte (Erst-)Untersu-chungen
• 100 Behandlungsfälle im Einzel-kontakt (auch in Kombination mit Gruppenpsychotherapie oder im Anamnese, einschließlich Fremdanamnese, Befunderhebung und
Er-stellung des psychopathologischen Befunds, DiagnoseEr-stellung, Patien-ten- und Angehörigenaufklärung, Dokumentation und Kodierung un-ter Einbeziehung familiärer, psychosozialer, alun-tersspezifischer Aspekte und Berücksichtigung menschlicher Diversität in Bezug auf Gender, Ethnie bzw. Kultur, sexuelle Orientierung, Beeinträchtigung und an-dere Aspekte in der ambulanten und stationären Versorgung
Beurteilung krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Mehrpersonensetting) unter Su-pervision, davon mindestens o 600 Stunden Kurz- und
Langzeit-behandlungen im vertieften Ver-fahren
o mindestens 5 Therapien unter Einbezug von Bezugspersonen
• 200 Stunden Gruppenpsychothera-pie, davon mindestens 120 Stun-den (60 DoppelstunStun-den) im vertief-ten Verfahren, davon 40 Stunden (20 Doppelstunden) unter Supervi-sion
• 80 Einheiten (40 Doppelstunden) Selbsterfahrung in der Gruppe im vertieften Verfahren
• Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung
• 6 für die Fachpsychotherapeuten-prüfung ausführlich dokumentierte Behandlungsfälle
• Nachweis der Behandlung der Breite des Krankheitsspektrums
• Erstellung von 3 Gutachten Davon ambulant mindestens
• Diagnostik und Behandlung, davon mindestens
o 40 Behandlungsfälle (im Einzel-kontakt auch in Kombination mit Gruppenpsychotherapie oder im Mehrpersonensetting) unter Su-pervision im vertieften Verfahren o 60 Erstkontakte mit Diagnostik,
Indikationsstellung und Beratung o 5 Akutbehandlungen
• Supervision
o im Verhältnis von in der Regel 1:4 bis 1:8 abhängig vom Kompe-tenzfortschritt und der Fallkons-tellation
o je Weiterbildungsteilnehmer*in mindestens 150 Supervisionsein-heiten, davon sind mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision durchzuführen
o Gruppensupervision mit max.
6 Teilnehmer*innen sind anre-chenbar
• 3 für die Fachpsychotherapeuten-prüfung ausführlich dokumentierte Feststellen des Erfordernisses einer Abklärung somatomedizinischer
Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der psychischen Sympto-matik stehen könnten, und Veranlassung von Konsilen
Diagnostik und Behandlung bei Selbst- und Fremdgefährdung Indikationsstellung, Erstellen eines Therapieplans einschließlich der Abklärung, ob und welche Spezialtherapien oder anderen Hilfen erfor-derlich sind (spezialtherapeutische Leistungen, Heilmittel, Soziothera-pie, psychiatrische Krankenpflege, Gemeindepsychiatrie), deren Ver-ordnung bzw. Veranlassung und Anpassung im Verlauf einschließlich Krankenhauseinweisung bzw. Verordnung medizinischer Rehabilita-tion
Einzel- und gruppenpsychotherapeutische Behandlung des gesamten Spektrums von psychischen Erkrankungen einschließlich Suchterkran-kungen, Traumafolgestörungen und Psychosen vom Transitions- bis ins hohe Erwachsenenalter sowie psychischer Ursachen, Begleiter-scheinungen und Folgen von körperlichen Erkrankungen, bei denen Psychotherapie indiziert ist, nach bestverfügbarer Evidenz unter Be-rücksichtigung von Gender- und Kulturaspekten, der sozialen Lage, der Arbeitswelt und des sozialen Umfeldes
Familiengespräche bzw. Einbezug relevanter Bezugspersonen in die Behandlung, insbesondere auch im gerontopsychiatrischen Bereich, Psychoedukation für Angehörige
Psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung, Koordinierung von Komplexleistungen und die weiteren vertragspsychotherapeuti-schen Leistungen
Notfälle: Diagnostik, Indikation und Krisenintervention mit Einsatz de-eskalierender Maßnahmen bei akuten Ausnahme- und Erregungszu-ständen und akuter Eigen- und/oder Fremdgefährdung
Psychotherapeutische Interventionen im Zusammenhang mit Unter-bringungen und Zwangsbehandlungen
Behandlung psychischer Erkrankungen bei Menschen mit Behinderun-gen und Menschen mit IntelliBehinderun-genzminderung
Durchführung von Psychotherapie unter Nutzung elektronischer Me-dien (insbesondere Videobehandlung) sowie Indikationsstellung und Verordnung digitaler Anwendungen
Bewertung von Indikation, Wirkungen und Nebenwirkungen psycho-pharmakologischer Medikation und ihrer Wechselwirkung mit Psycho-therapie
Anwenden von übenden und suggestiven Interventionen, z. B. autoge-nem Training, progressiver Muskelrelaxation und Hypnose
Anwendung supportiver und psychoedukativer Methoden
Versorgung von Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf, inklu-sive des Arbeitens in und mit einem multiprofessionellen Team, auch im Bereich der Planung, Umsetzung und Verantwortung für die be-rufsgruppen- und sektorenübergreifende Koordination und Koopera-tion, auch an den Schnittstellen unterschiedlicher Hilfesysteme und
Verlaufsuntersuchung, Überwachung der Behandlung unter Berück-sichtigung aller Therapien und unerwünschter Nebenwirkungen sowie ggf. Anpassung des Therapieplans
Behandlungsfälle im vertieften Verfahren
Davon (teil-)stationär mindestens
• 40 dokumentierte Erstuntersu-chungen
• 40 Behandlungsfälle unter Supervi-sion
o 5 Fälle unter Einbezug von Be-zugspersonen
o 20 Einzeltherapien
o zur Supervision gehören auch Balint-Gruppen und interakti-onsbezogene Fallarbeit
• 10 Krisen- und Notfallinterventio-nen
• 3 für die Fachpsychotherapeuten-prüfung ausführlich dokumentierte Behandlungsfälle
Psychotherapeutische Konsiliar- und/oder Liaisondienste Angehörigenarbeit und trialogische Arbeit
Prävention und Früherkennung einschließlich Familienberatung Beratung, Koordination, Begleitung und Einleitung präventiver und re-habilitativer Maßnahmen zur Teilhabe an allen Lebensbereichen Rückfall- und Suizidprophylaxe sowie Erhaltungstherapie
Entlassmanagement, Nachsorge- und Rehabilitationsplanung, inklu-sive Befunderstellung für Rehabilitationsanträge.
Erstellen von Gutachten
Diagnostik und Behandlung mittels wissenschaftlich anerkannter Psy-chotherapieverfahren, Methoden und Techniken
Diagnostik und Behandlung in (mindestens) einem in der Weiterbil-dung vertieften wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfah-ren
Näheres zu den Inhalten der Weiterbildung in Psychotherapieverfah-ren regelt Abschnitt C.
Fähigkeit, den personalen Anforderungen an Psychotherapeut*innen zu entsprechen, z. B. durch Selbstreflexion und Selbstwahrnehmung inklusive der Bewusstheit für eigene Schwächen und Grenzen.
Selbsterfahrung soll zu Beginn der Weiterbildung aufgenommen wer-den und die Weiterbildung beglei-ten. Eine begonnene Selbsterfah-rung soll beim Wechsel der Weiter-bildungsstätte weitergeführt wer-den können.
Näheres wird in Abschnitt C gere-gelt.