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Die Gewichtung beruht auf zwei grundlegenden Kriterien, die die Biodiversität beeinflussen. Es sind dies die Landbedeckung und die Intensität der Landnutzung (siehe §3).

4.4.1 Landbedeckung

Für eine ausgewählte Artengruppe haben die verschiedenen Habitatstypen der Agrarlandschaft meist nicht die gleiche Bedeutung als Lebensraum. Zum Beispiel hat eine Ackerkultur für die Tagfalter nicht die gleiche Wichtigkeit wie eine Wiese. Entsprechend hat eine bestimmte

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Bewirtschaftungsweise, je nach Habitat in der sie stattfindet, nicht die gleichen Folgen für die betrachtete Artengruppe. Aufgrund dessen ist es notwendig für jede Artengruppe eine spezifische Gewichtung pro Habitat vorzunehmen. Die Gewichtung pro Habitatstyp erlaubt es, den vergebenen Noten (Charakterisierung der Optionen) das korrekte Gewicht zu geben.

4.4.2 Intensität der Landnutzung

Die Benotung der Option eines gegebenen Inventareintrags (landwirtschaftliche Aktivität, welche in einem gegebenen Habitat stattfindet) wird relativ zu den anderen Optionen der gleichen Bewirtschaftungskategorie III vorgenommen (siehe §4.3.3, Regel 3), aber die Wirkung auf die Biodiversität ist nicht a priori mit den Inventardaten einer anderen Bewirtschaftungskategorie vergleichbar (z.B. haben Mahd und Düngung nicht die gleiche Bedeutung für die Tagfalter).

Somit ist es pro Indikator-Artengruppe notwendig eine Gewichtung zwischen den Bewirtschaftungskategorien durchzuführen.

4.4.3 Gewichtungsregeln

Die Gewichtung findet für jede Artengruppe getrennt nach folgendem Modus statt:

Regel 1: Ein grundlegender Gewichtungskoeffizient ‚Habitat’, genannt Habitatskoeffizient I, wird jeder Habitatskategorie (Habitat – Niveau I, siehe §3.2, Tabelle 4 und Tabelle 5) zugeordnet.

Dies erfolgt in Abhängigkeit seiner potentiellen Bedeutung als Lebensraum für die betrachtete Artengruppe. Die Skala reicht von 1 (eng begrenztes Potential) bis 10 (sehr hohes Potential).

Die Konsultation der Experten zeigte, dass eine gröbere Skala die Bedeutung der Habitatstypen ungenügend differenzieren würde.

Regel 2: Innerhalb jeder Habitatskategorie wird jedem Habitatstyp (Habitat – Niveau II) ein untergeordneter Gewichtungskoeffizient, der Habitatskoeffizient II, in Abhängigkeit seiner Wichtigkeit als Lebensraum für die betrachtete Artengruppe gegeben. Die Skala für den Koeffizienten reicht von 1 (sehr geringe Wichtigkeit) bis 10 (sehr grosse Wichtigkeit), mit der Bedingung, dass der maximal vergebene Wert des Habitatskoeffizienten II der Habitatstypen jenen des Habitatskoeffizienten I der betrachteten Habitatskategorie (siehe Regel 1) nicht überschreitet. Der Habitatskoeffizient II bildet den finalen Koeffizienten ‘Habitat’, CfinH.

Regel 3: Ein grundlegender Gewichtungskoeffizient ‘Bewirtschaftung, namens Bewirtschaftungs-koeffizient I, wird jeder Bewirtschaftungskategorie I in Abhängigkeit ihrer Bedeutung für die betrachtete Artengruppe zugeordnet. Die Skala reicht von 1 (sehr geringe Bedeutung) bis 10 (sehr hohe Bedeutung) mit der Bedingung, dass der maximal vergebene Bewirtschaftungskoeffizient I der Bewirtschaftungskategorien I eines Habitattyps nicht den Wert des Habitatskoeffizienten II (siehe Regel 2) jenes Habitattyps überschreitet.

Regel 4: Innerhalb jeder Bewirtschaftungskategorie I wird jeder untergeordneten Bewirtschaftungskategorie II ein erster, untergeordneter Gewichtungskoeffizient

‘Bewirtschaftung’, der Bewirtschaftungskoeffizient II, gegeben. Der Koeffizient wird gemäss einer Skala von 1 bis 10 vergeben, mit der Bedingung, dass der maximal innerhalb der Bewirtschaftungskategorie I vergebene Bewirtschaftungskoeffizient II nicht den Bewirtschaftungskoeffizienten I (siehe Regel 3) überschreitet.

Regel 5: Innerhalb jeder Bewirtschaftungskategorie II wird ein zweiter, untergeordneter Gewichtungskoeffizient ‘Bewirtschaftung’, genannt Bewirtschaftungskoeffizient III, jeder Bewirtschaftungskategorie III in Abhängigkeit seiner Wichtigkeit für die betrachtete Artengruppe zugeteilt. Der Koeffizient wird – wie zuvor – gemäss einer Skala von 1 bis 10 vergeben, mit der Bedingung, dass der maximal innerhalb der Bewirtschaftungskategorie III vergebene Bewirtschaftungskoeffizient III nicht den Bewirtschaftungskoeffizienten II (siehe Regel 3) überschreitet. Der Bewirtschaftungskoeffizient III bildet den finalen Koeffizienten

‘Bewirtschaftung’, CfinE.

Regel 6: Der finale Gewichtungskoeffizient Cfin ist das arithmetische Mittel vom finalen Habitatskoeffizienten CfinH und dem finalen Bewirtschaftungskoeffizienten CfinE,

2 finE fin CfinH C

C ==== ++++ (1).

4.4.4 Berechnung der Wirkung

4.4.4.1 Berechnung der gewichteten Note einer Option

Die Note N, festgelegt bei der Charakterisierung der Wirkung einer Bewirtschaftungsoption (kurz Option) auf die Indikator-Artengruppe (siehe §4.3.1 und 4.3.2), wird multipliziert mit dem finalen Gewichtungskoeffizienten Cfin (siehe §4.4.3). Dies ergibt die gewichtete Note einer Bewirtschaftungsoption Nopt:

fin

opt N C

N ==== ∗∗∗∗ (2)

Das Resultat dieser Berechnung ist die Quantifizierung der Wirkung der Option (z.B.

Schnittzeitpunkt einer Wiese) auf die Indikator-Artengruppe. Dabei wird die relative Bedeutung zum einen von dem Habitatstyp (z.B. Ansaatwiese versus extensive Wiese), in welchem die Option stattgefunden hat, und zum anderen der Bewirtschaftungskategorie (z.B. Mahd im Vergleich mit Düngung) berücksichtigt. Die Berechnung der gewichteten Note erfolgt für jede gegebene Option der Sachbilanz, jeweils separat für jede Indikator-Artengruppe.

4.4.4.2 Berechnung der Habitatsnote

Die Endnote oder Biodiversitätspunkte Nhab für die Charakterisierung einer Indikator-Artengruppe in einem gegebenen Habitat (Niveau II) wird berechnet als Mittelwert der Nopt geteilt durch die Anzahl der Bewirtschaftungskategorien III, ExpIII, welche in diesem Habitat stattgefunden haben:

ExpIII N ====

∑ ∑ ∑ ∑

Nopt

hab (3)

Wenn Aktivitäten mehrmals innerhalb einer gegebenen Bewirtschaftungskategorie III stattgefunden haben, z.B. mehrere Schnitte zu verschiedenen Zeitpunkten, wird die minimale oder durchschnittliche Note Nopt berechnet, bevor sie in (3) mit den Nopt von anderen Aktivitäten integriert wird (Erklärungen, siehe §4.5.1.1).

Die Berechnung von Nhab ergibt als Resultat die Quantifizierung der globalen Wirkung von allen gewählten Optionen in den verschiedenen Bewirtschaftungskategorien für jeden einzelnen Habitatstyp. Die Division durch die Anzahl von Bewirtschaftungskategorien III (ExpIII) ist für den Vergleich der Lebensräume notwendig, da diese nicht immer die gleiche Anzahl von Bewirtschaftungsaktivitäten haben.

4.4.4.3 Feldränder

Jedes Habitat und jede Parzelle1 eines landwirtschaftlichen Betriebs ist umgeben von einem Rand. Dieser Rand kann sehr schmal oder auch breit sein, ohne dass er als ökologische Ausgleichsflächen angemeldet und bewirtschaftet wird. Der Rand besteht oft aus einer artenarmen Grasland- oder Unkrautflora und wird durch den Landwirten auf unterschiedliche Weise „bewirtschaftet“ (Mahd, Pflanzenschutz-Behandlungen). Die Bewirtschaftungsweise des angrenzenden Habitats oder der angrenzenden Parzelle kann einen Einfluss auf den Rand

1 Die Parzelle ist hier als Ort berücksichtigt, wo eine Abfolge von Ackerkulturen (= Habitate) erfolgt.

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haben. Ränder spielen in der Kulturlandschaft eine wichtige Rolle für eine Vielzahl von Organismen.

In den Charakterisierungstabellen unserer Methode SALCA-Biodiversität wurde jedem Habitat ein Feldrand zugeordnet. Im Falle einer Parzelle mit mehreren sich folgenden Ackerkulturen gibt es nur einen einzigen Feldrand (welcher den ganzen Umfang der Parzelle berücksichtigt). Doch kann dieser in Abhängigkeit der angrenzenden Kultur unterschiedlich „bewirtschaftet“ werden.

Die Rubriken in den Charakterisierungstabellen für die Feldränder, welche jeder Kultur in der Fruchtfolge entsprechen, sind einzeln einbezogen. Der Feldrand wird als eigenständiger Lebensraum betrachtet. Dennoch wird auf Parzellenebene der Mittelwert der Punkte für den Rand über das Jahr hinweg gerechnet:

wobei:

Nhab-R = Biodiversitätspunkte des Rands einer Parzelle während eines Jahrs;

Nhab-r = Biodiversitätspunkte des Rands einer Kultur berechnet mit (3);

n = Anzahl der während eines Jahrs auf der Parzelle vorkommenden Kulturen.

Für alle Parzellen, die während des ganzen Jahrs mit der gleichen Kultur bedeckt sind (Wiesen), ist Nhab-R = Nhab-r.

Auf Betriebsebene werden die Ränder, wie die Parzellen, unter Verwendung der Gewichtungsregel nach Fläche aggregiert. Ihre Fläche ist definiert durch ihre Länge (Umfang der Parzelle) multipliziert mit der durchschnittlichen Breite (siehe §4.5.3.1).