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3.4 Funktionelle Ergebnisse

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Von den konventionell-chirurgisch behandelten Patienten überlebte ein Drittel (n=3) die gesamte Nachbeobachtungszeit von über fünf Jahren tumorfrei. Die übrigen zwei Drittel (n=6) verstarben allesamt tumorabhängig innerhalb der ersten beiden Jahre nach Therapiebeginn.

Abbildung 10: Überlebenskurven nach konventionell-chirurgischer Therapie (Reihe 1: Gesamtüberleben; Reihe 2: tumorfreies Überleben)

Zur Nachuntersuchung und Befragung konnten insgesamt 17 Patienten einbestellt werden.

Hierunter befanden sich 15 in kurativer Absicht (12 laserchirurgisch, 3 konventionell-chirurgisch) und zwei palliativ behandelte Patienten.

Bis auf drei der laserchirurgisch behandelten Patienten mussten sich alle einer postoperativen Bestrahlung bzw. vier einer adjuvanten kombinierten Radiochemotherapie unterziehen. Somit war es nicht immer möglich, das Auftreten bestimmter posttherapeutischer Funktionseinschränkungen einem speziellen Therapieabschnitt zuzuordnen.

3.4.1 Patientenbefragung

Die Befragungsergebnisse der 17 Patienten zeigten eindeutig, dass die Dysphagie das herausragende posttherapeutische Problem war, welches die Lebensqualität einschränkte. Alle 15 befragten Patienten, die mit kurativem Ziel behandelt wurden und beide palliativ behandelten Patienten gaben auch mehrere Jahre nach der Therapie noch mehr oder weniger starke Schluckprobleme an. Diese reichten von gelegentlichem Verschlucken bei flüssiger Nahrungsaufnahme bis zum Unvermögen überhaupt zu schlucken und der ausschliesslichen Ernährung über eine PEG-Sonde. Weiterhin geäusserte persistierende posttherapeutische Beschwerden bezogen sich auf Xerostomie, Gewichtsverlust, Dysphonie, Dysgeusie und Bewegungseinschränkungen im Schulter-, Hals- oder Kieferbereich.

Kurativ laserchirurgisch behandelte Patienten

Von den zwölf befragten Patienten aus der Lasergruppe schätzten zwei ihre Dysphagie direkt posttherapeutisch als stark ein, wobei sich bei dem einen bald eine Besserung einstellte. Der andere Patient ist bis heute auf die Ernährung über eine PEG-Sonde angewiesen. Vier Patienten gaben ihre Dysphagien posttherapeutisch als mittelstark an. Hier kam es in drei Fällen zu einer Verbesserung der Beschwerden, in einem Fall blieb die Stärke unverändert.

Fünfmal wurden die Schluckprobleme im Gesamtzeitraum seit der Operation als gering eingeschätzt. Eine nicht adjuvant behandelte Patientin bemerkte weder direkt posttherapeutisch noch später eine Dysphagie.

Ein einziger Patient beklagte seit Abschluss der adjuvanten Radiatio eine leichte persistierende Odynophagie im Sinne eines Rachenbrennens.

Weiterhin wurde verhältnissmässig häufig ein posttherapeutischer Gewichtsverlust beklagt.

Zwei der zwölf interviewten Patienten gaben einen Gewichtsverlust von über 30 Kilogramm direkt posttherapeutisch an. In beiden Fällen war eine adjuvante Bestrahlung durchgeführt

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worden. Beide Patienten konnten bis zur gegenwärtigen Nachuntersuchung wieder Gewicht zunehmen, blieben aber deutlich untergewichtig. Vier Patienten hatten direkt posttherapeutisch zwischen 10 und 20 Kilogramm an Gewicht verloren, aber im Laufe der Nachbeobachtungszeit ihr ursprüngliches Normalgewicht zurückgewonnen. In drei Fällen wurde überhaupt kein Gewichtsverlust bemerkt.

Drei Patienten bewerteten eine posttherapeutisch aufgetretene Dysphonie als mittelschwer, zwei Patienten als leicht. Sieben Patienten bemerkten keinerlei Stimmveränderungen. In allen Fällen von Dysphonie war die Stärke der Beschwerden seit der Therapie persistent.

Über moderate Bewegungseinschränkungen im Schulter- oder Halsbereich klagten fünf der zwölf Patienten. Eine Beziehung zur Art der durchgeführten Neck dissection und zum zervikalen Lymphknotenstatus liess sich nicht herstellen.

Alle neun postoperativ bestrahlten Patienten beklagten eine unterschiedlich ausgeprägte Xerostomie. Drei dieser Patienten bewerteten diese als stark, fünf als mittelmässig und einer als leicht. In nur drei Fällen gaben die Patienten eine Besserung ihrer Mundtrockenheit im Laufe der Zeit an. Ebenfalls durch die Radiatio erklärbar war die Dysgeusie einiger Patienten.

Diese wurde in zwei Fällen als stark im Sinne einer Ageusie und in einem Fall als mittelmässig bewertet.

Fünf Patienten wurden zur Sicherung der enteralen Nahrungsaufnahme mit einer PEG-Sonde versorgt. Diese konnte bei drei Patienten bereits nach der Bestrahlungsbehandlung wieder entfernt werden, in einem Fall erst zwei Jahre danach. Ein Patient muss sich aufgrund einer erheblich gestörten Schluckfunktion durch ein ausgedehntes Lokalrezidiv noch heute über die Sonde ernähren. Letztgenannter Patient ist auch der einzige unter den Nachuntersuchten, bei welchem ein Verschluss des Tracheostoma bisher nicht erfolgen konnte.

Die Frage nach der Wiedereingliederung in das Berufsleben ergab, dass zwei der Patienten wieder zu 100% in ihrem alten Beruf tätig waren, weitere zwei zu 50% arbeiteten. Drei der Patienten waren schon vor Ausbruch der Tumorerkrankung aus Altersgründen berentet, zwei weitere wegen tumorunabhängiger gesundheitlicher Probleme. Bei zwei Patienten ist derzeit ein Rentenanspruchsverfahren im Gange. Nur ein Patient wurde aufgrund seiner Tumorerkrankung als erwerbsunfähig eingestuft.

Abbildung 11: Aktuelle posttherapeutische Beschwerden der nachuntersuchten primär laserchirurgisch behandelten Patienten (n=12)

Kurativ konventionell-chirurgisch behandelte Patienten

Alle drei noch lebenden Patienten aus dieser Gruppe konnten nachuntersucht und interviewt werden. Ein Patient wurde laryngektomiert, die beiden anderen organerhaltend operiert. Der laryngektomierte Patient wurde ausschliesslich nachbestrahlt, während die beiden anderen Patienten postoperativ eine simultane Radiochemotherapie erhielten.

Zwei der drei Patienten klagten über eine anhaltende, schwere Dysphagie, so dass oral nur Flüssignahrung aufgenommen werden konnte, bzw. in einem Fall die Ernährung ausschliesslich über eine Witzel-Fistel erfolgte. Der dritte Patient schätzte seine Schluckbeschwerden als mässig stark, aber ebenfalls konstant ein.

Ein persistierender Gewichtsverlust war nur bei dem Patienten mit der Witzel-Fistel zu beobachten.

Eine leichte Dysphonie beklagte einer der Patienten. Im Fall des laryngektomierten Patienten war eine Verständigung kaum möglich, da das Einsetzen einer Stimmprothese technisch nicht möglich war und die Verständigung über eine elektronische Servox-Sprechhilfe nicht richtig erlernt werden konnte.

Eine starke Bewegungseinschränkung im Schulterbereich gab ein Patient an, bei dem eine radikale Neck dissection auf der entsprechenden Seite durchgeführt worden war.

0 2 4 6 8 10

Dysphagie

Gewichtsverl.DysphonieMotil.Stör.XerostomieDysgeusie

keine gering mittelgradig stark

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Alle drei Patienten gaben für die Zeit direkt posttherapeutisch eine mittelstarke Xerostomie an, die sich nur bei einem Patienten im Laufe der Zeit besserte. Eine Dysgeusie bemerkte keiner der Patienten.

Alle Patienten aus dieser Gruppe wurden aufgrund des Tumorleidens und dessen Folgen für erwerbsunfähig erklärt.

3.4.2 Klinische Nachuntersuchung

Die im Methodenteil beschriebene klinische Nachuntersuchung der 17 einbestellten Patienten ergab in 15 Fällen einen unauffälligen posttherapeutischen Befund. Bei einem der laserchirurgisch behandelten Patienten wurde ein makroskopisch auffälliger Befund der Rachenhinterwand anhand einer Biopsie histologisch untersucht und hierdurch ein Tumorrezidiv ausgeschlossen. Bei einem anderen Patienten der Lasergruppe wurde ein Progress des seit zwei Jahren bekannten Lokalrezidivs festgestellt.

Bei allen Patienten wurde eine Sonographie der Halsweichteile durchgeführt, welche in keinem Fall einen Hinweis auf ein Metastasenrezidiv oder eine Spätmetastase ergab.

Schwerpunkt der Nachuntersuchung war der endoskopisch kontrollierte Methylenblau-Schluckversuch zur Bewertung der Schluckfunktion. Hierbei wurde als objektiver Faktor die Anfärbung der endolaryngealen Schleimhaut bewertet. Es wurde unterschieden zwischen keiner, geringer oder starker Anfärbung, nachdem ein kleiner Schluck der blaugefärbten Lösung getrunken wurde. Der Schluck wurde nach wenigen Minuten zur Kontrolle wiederholt.

Unter den elf Laser-operierten Patienten, mit denen der Schluckversuch durchgeführt wurde, konnte bei sieben keinerlei Anfärbung der Larynxschleimhaut beobachtet werden. Zu einer nur geringen Anfärbung im hinteren Stimmlippen-Bereich kam es bei zwei Patienten. Zu einer starken Anfärbung grossflächiger Schleimhautanteile des Endolarynx mit konsekutivem Hustenreiz kam es bei den zwei übrigen Patienten. Dem Patienten mit einem progredienten Lokalrezidiv konnte kein Schluckversuch zugemutet werden.

Abbildung 12: Endolaryngeale Anfärbung durch Methylenblau-Schluck bei primär laserchirurgisch behandelten Patienten (n=11)

Von den konventionell, mit kurativem Ziel, operierten Patienten konnte bei zweien der Methylenblau-Schluck durchgeführt werden. Der dritte Patient aus dieser Gruppe ist laryngektomiert. In beiden Fällen kam es zur starken Anfärbung der endolaryngealen Schleimhaut mit gleichzeitiger Hustenattacke.

Unter den beiden mit palliativer Zielsetzung behandelten Patienten kam es im Fall des zunächst chirurgisch Therapierten zu einer geringen Anfärbung der Larynxschleimhaut, bei dem primär konservativ Behandelten zu keiner endolaryngealen Anfärbung.