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Jeder Freitag ist ein WALDTAG!

Erfahrungen der Kita „Kinderland“ in Pechüle bei der Umsetzung einer noch ungewöhnlichen Idee

einer alten Eiche sollte dort schon vor vielen Jahren ein Baumhaus entstehen. Ameisen-haufen säumen den Waldrand, eine Wiese lädt zum Spielen und das Bardenitzer Fließ zum Entdecken und Forschen ein. Unweit von diesem Platz gibt es auch eine Schutz-hütte, die unser zweiter Stützpunkt werden soll. Nun erfolgen die Absprachen mit dem Revierförster und Waldbesitzern. Auch sind die oft hohen Waldbrandstufen im Land Brandenburg ein Thema, das geregelt wer-den muss. Mit dem Revierförster verstän-digten wir uns darauf, daß er uns in der Kita benachrichtigt, wenn ein Besuch im Wald nicht möglich ist oder wir bestimmte Stellen meiden sollen. Festgelegt wird der Tag, an dem wir immer in den Wald gehen. Zu beachten war, dass die Hortkinder auch die-sem Nachmittag in den Wald gehen

So heisst es ab sofort jede Woche freitags mit Sack und Pack in den Wald. Alle Eltern bekommen von uns eine Karte, auf der genau eingezeichnet ist, wo sich unsere Stützpunkte befinden und wo wir im Wald zu finden sind.

Organisation eines Waldtages:

Freitags werden die Kinder in der Kita ent-gegengenommen, wie an anderen Tagen in der Woche auch. Morgens werden alle Sachen zusammengepackt, die voraussicht-lich benötigt werden. Dazu gibt es schon eine Waldliste, auf der wichtige Dinge ver-merkt werden, wie zum Beispiel Sanitasche, Getränke, Wassereimer, aber auch Windeln, Müllbeutel und vielleicht auch ein Buch oder die Lupen.

Die Kinder kommen mit Rucksäcken, haben ihre Vesperbrote darin und wenn nötig Wechselwäsche. Decken, Isomatten und

einen weiteren Wasserbehälter können wir bei einer Familie lagern, die ganz in der Nähe wohnt und uns diese Dinge immer freitags bereitstellt. Gut gerüstet und mit einem Wagen, in dem auch unsere Jüngsten Platz finden, ziehen wir los. Welchen Weg wir zum Wald gehen, bestimmen oft die Kinder oder auch die Situation. Wir müssen nur gegen 11.45 Uhr an unserem verein-barten Treffpunkt sein, denn dann gibt es Mittagessen. Das Geschirr liefert die Küche mit, sodass wir keine Zeit für notwendige Aufräumarbeiten benötigen. Nach dem Essen gibt es meist eine Ruhepause, in der die größeren Kinder beraten, was sie am Nachmittag tun wollen oder wohin die Expedition hin gehen soll. Unsere Jüngsten freuen sich schon auf ihr Lager, und nach einer kurzen Geschichte schlafen sie tief und fest. In der Zwischenzeit werden die Hort-kinder vom Bus abgeholt und können im Speiseraum der Küche essen, und wer möchte, kann auch noch die Hausaufgaben erledigen. Dann kommen auch sie in den Wald zu unserem Treffpunkt.

Von hier starten nun am Nachmittag neue Unternehmungen und Exkursionen. Die Kinder werden freitags aus dem Wald von den Eltern abgeholt und erzählen oft auf dem Rückweg von Erlebnissen, die sie im Wald hatten. Wir – die Erzieherinnen und die Kinder – genießen die Waldtage als zusätzliches Angebot und willkommene Bereicherung.

Gern geben wir Informationen über den Waldtag an interessierte Erzieherinnen weiter:

Einige Möglichkeiten, die Eltern auf den Kita-Alltag aufmerksam zu machen, das Interesse für die Einrichtungen zu wecken, wird genutzt mit regelmäßig erscheinden-den Informationsblätter und Kitazeitungen.

Im März 1998 lag eine erste Ausgabe einer solchen Broschüre aus der Kita „Kunter-bunt“in Lychen vor. Das monatlich heraus-gegebene Heft enthält Anregungen zur Gestaltung von Spielnachmittagen, Gedich-te, Lieder und Kinderzeichnungen und macht auf besondere Veranstaltungen in der Einrichtung aufmerksam.

Über die Arbeit der Erzieherin in einer Kita-Gruppe der zwei- bis siebenjährigen Kinder berichtet die Nr. 1 der Zeitung der Kita

„Sonnenschein“ in Bad Wilsnack. Lieder, Gedichte, Zeichnungen und eine Termin-Ankündigung (Seniorensingen, Babytreff, Frühlingstreff) gehören zum Inhalt. Auch die Kita „Olga Benario“ nutzt die Kitazeitung, um die Elternarbeit anzuregen. Über einen Ausflug der Schulanfänger, die Kinder zelte-ten am Gleuensee, berichzelte-ten hier die Erzie-her.

A U S D E R P R A X I S – F Ü R D I E P R A X I S –

Kitazeitung

Neben den Kitazeitungen werden in der Kita

„Villa Kunterbunt“ in Crussow, der Kita

„Haus Sonnenschein“ in Pritzwalk und der Kita „Sonnenschein“ in Bad Wilsnack auch bunte Wandtafeln mit Fotos,

Veranstal-tungshinweisen und Informationen für die Eltern gestaltet. Auch hiermit werden Kon-takte zu den Eltern angeregt, das Gespräch zwischen Erzieherin und Eltern zielgerichtet gesucht

A U S D E R P R A X I S – F Ü R D I E P R A X I S –

G E S E T Z E U N D V E R O R D N U N G E N

Gemäß §§ 45 – 49 SGB VIII KJHG bedarf der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unter-kunft erhalten, einer Erlaubnis durch das Landesjugendamt. Diese Erlaubnis ist zu versagen, zurückzunehmen oder zu wider-rufen, wenn das Wohl der Kinder oder Jugendlichen in der Einrichtung gefährdet ist und der Träger der Einrichtung nicht bereit oder in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden.

Aufbauend auf dieser gesetzlichen Grund-lage hat das Landesjugendamt für den Betrieb von „Waldkindergärten“ folgende Rahmenbedingungen festgeschrieben, die vom Träger einer solchen Einrichtung jederzeit zu gewährleisten sind:

1. Das Waldgebiet, welches für die Be-treuung der Kinder genutzt werden soll, ist dem Landesjugendamt konkret zu benennen.

Dazu sind die Vorlage einer Flurkarte mit Kennzeichnung des Gebietes und ein schriftlicher Nachweis über die Zu-stimmung der zuständigen Forstver-waltung und ggf. des Eigentümers erforderlich.

2. Durch den Träger ist das Vorhanden-sein eines Notraumes zu gewährleisten, der beheizbar ist, die Möglichkeit zur Bereitung eines warmen Getränkes bie-tet und über eine Toilette verfügt.

3. Mit der zuständigen Forstverwaltung und den Waldarbeitern haben regel-mäßige Absprachen zu erfolgen, um mögliche Gefahren durch Ast- oder Eis-bruch, Waldarbeiten, Jagdzeiten o.ä. zu

4. Als Betreuungsrahmen wird vom Lan-desjugendamt die Betreuung von maxi-mal 18 Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit einer maxima-len Betreuungszeit von 5 Stunden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr genehmigt.

5. Grundsätzlich ist das notwendige pädagogische Personal entsprechend der KitaPersVO zu gewährleisten, aber mindestens das Vorhandensein von zwei Mitarbeitern.

Im Rahmen des notwendigen pädagogi-schen Personals sind Fachkräfte im Sinne von § 9 KitaPersVO zu beschäftigen.

6. Die Versorgung der Kinder mit einer Mahlzeit muss geklärt sein.

7. Die Ausrüstung der Gruppe hat folgen-de Dinge zu umfassen:

– ein Mobiltelefon, welches ständig von den Mitarbeitern bei sich zu führen ist, mit einer Telefonliste der Notruftelefonnummern und den Telefonnummern der Eltern,

– Erste-Hilfe-Ausrüstung,

– Sitzunterlagen für jedes Kind (z.B.

Isomatte),

– Bollerwagen oder ähnliches Trans-portmittel für notwendige Dinge wie Mittel für Hygienemaßnahmen (z.B. Händereinigung, Fäkalienbe-seitigung), Regenplane,

– Getränke,

– Utensilien für die pädagogische Arbeit.

8. Dem Landesjugendamt ist die pädago-gische Konzeption zur Kenntnis zu geben.

Ansprechpartner im Landesjugendamt: