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Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung (BVWP 2003)

Der von der Bundesregierung im Jahr 2003 beschlossene BVWP 2003 ist Grundlage für alle Neubau- und Ausbauaktivitäten im Bundesfernstraßenbau.

Im BVWP 2003 sind alle Bundesfernstraßenmaßnahmen integriert, die im Zeitraum bis zum Jahr 2015 geplant, vorbereitet oder realisiert werden dürfen.

Die unten aufgeführten, sich im Land Bremen befindlichen Maßnahmen mit den dort darge-stellten Einstufungen sind Bestandteil des BVWP 2003.

Die Maßnahmen des vordinglichen Bedarfs werden aus den Mitteln, die Bremen vom Bund in fixen Jahresraten zur Verfügung gestellt werden, finanziert.

Diese, Bremen vom Bund zur Verfügung gestellten Jahresraten werden nicht ausreichen, al-le aufgeführten Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs bis zum Jahre 2015 finanzieren zu können.

Die Planungen der Maßnahmen des weiteren Bedarfs dürfen nur in Ausnahmefällen (in Bremen nur die B 6n) vor 2015 begonnen oder fortgeführt werden. Die Planung der restli-chen Maßnahmen des weiteren Bedarfs muss bis zum Jahre 2015 ruhen.

Vordringlicher Bedarf

Laufende und fest disponierte Vorhaben

ƒ A 281 BA 2/1 Warturmer Heerstraße – Neuenlander Ring (bereits im Bau)

ƒ A 281 BA 2/2 Neuenlander Ring – Kattenturmer Heerstraße

ƒ A 281 BA 3/1 Stromer Landstraße – Warturmer Heerstraße (bereits im Bau)

ƒ A 281 BA 3/2 Bremen/Strom – Stromer Landstraße

ƒ A 281 BA 4 Hafenrandstraße – Bremen/Strom (Wesertunnel)

ƒ B 71 (Brhv.) Landesgrenze HB/Nds. – AS Bremerhaven/Wulsdorf (Fertigstellung in 2006)

Neue Vorhaben

ƒ A 27 Sechsstreifiger Ausbau Bremen / Burglesum – Überseestadt

(fertig gestellt)

ƒ A 27 Sechsstreifiger Ausbau Bremen/Vahr – Bremer Kreuz

ƒ B 74 Verlegung Farger Straße - Kreinsloger Straße (A 270)

ƒ B 212 (Brhv.) Ausbau von der Hafenstraße bis AS Bremerhaven/Mitte Neue Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag

ƒ B 212 Landesgrenze HB/Nds. – A 281

Weiterer Bedarf

Neue Vorhaben mit Planungsrecht

• B 6n Neuenlander Straße (A 281) – Bremen/Brinkum (A 1) Neue Vorhaben

ƒ A 1 Achtstreifiger Ausbau Bremer Kreuz – Bremen/Brinkum

ƒ A 27 Sechsstreifiger Ausbau Bremen/Überseestadt – Bremen/Vahr

ƒ B 6 Brücke Verteilerkreis Utbremen

Projekt BAB A 281

Die BAB A 281 stellt die künftige nordwestliche Eckverbindung zwischen den vorhandenen Autobahnen BAB A 27 und BAB A 1 dar. Sie ist in vier Bauabschnitte (BA) aufgeteilt, wobei die Bauabschnitte 2 und 3 in jeweils 2 Baustufen unterteilt sind.

Der erste Bauabschnitt zwischen der BAB A 27 und der Hafenrandstraße wurde bereits 1995 dem Verkehr übergeben.

Der BA 2/1 vom Neuenlander Ring bis zur Warturmer Heerstraße ist seit dem Sommer 2002 im Bau. An dem Brückenbauwerk über den ehemaligen Großmarkt sind die Unterbauten, die Widerlager und die Stützen sowie der Überbau fertig gestellt. Bei der ca. 1,1 km langen Hochstraße im Bereich der Richard-Dunkel-Strasse und des Flughafendamms sind im März 2006 die Pylone aufgestellt und anschließend mit der Seilmontage begonnen worden. Die Stahlbauarbeiten an dem Überbau konnten abgeschlossen werden. Zudem ist mit der Beto-nierung der Fahrbahnplatte begonnen worden. Das Trogbauwerk im Bereich der „AS Neu-stadt“ ist im Jahr 2006 fertig gestellt worden. Der BA 2/1 soll Ende 2007 dem Verkehr über-geben werden.

Schrägseilbrücke

Schrägseilbrücke

Trogbauwerk im Bereich der „AS Neustadt“

Der BA 2/2 erstreckt sich vom Neuenlander Ring bis zur Kattenturmer Heerstraße. Der Bund hat dem RE-Entwurf mit einem Kostenvolumen von 77,5 Mio. € im Mai 2006 den Sichtver-merk erteilt. Anschließend sind die Planfeststellungsunterlagen erstellt worden, sodass die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im Dezember 2006 beantragt worden ist.

Der BA 3/1 schließt am BA 2/1 an und erstreckt sich von der Warturmer Heerstraße bis zum GVZ (Stromer Landstraße). Der BA 3/1 soll zeitgleich mit dem BA 2/1 Ende 2007 dem Ver-kehr übergeben werden. Die konstruktiven Ingenieurbauwerke sind fertig gestellt worden.

Zudem ist der Erdbau (Einbau von ca. 650.000 m³ Sand) abgeschlossen worden. Die Stra-ßenbauarbeiten für die Bauabschnitte BA 2/1 und BA 3/1 sind im Juni 2006 vergeben wor-den und sollen bis Mai 2007 realisiert werwor-den.

BA 3/1 Pylonbauwerk im Zuge der Visbeker Straße

Der BA 3/2 schließt sich an den BA 3/1 an und verläuft von der Stromer Landstraße südlich des GVZ bis zur AS Bremen-Strom. Das Kostenvolumen des Bundes beläuft sich hier auf insgesamt 42,7 Mio. €. Dieser Abschnitt muss aus bautechnischen Gründen zusammen mit der Verlängerung der Merkurstraße einschließlich Anschluss über die Anschlussstelle Strom an die A 281 hergestellt werden. Die zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens er-forderlichen Unterlagen sind gefertigt und der Antrag auf Einleitung der Planfeststellung ist im September 2006 ausgesprochen worden.

Im BA 4, der westlich von GVZ (AS Bremen-Strom) bis zur Hafenrandstraße verläuft, ist die Weserquerung integriert. Um die Interessen des Ortsteils Seehausen und die Planung der Weserquerung in Einklang zu bringen, ist im September 2004 ein Moderationsverfahren (Runder Tisch) mit dem Ziel eingerichtet worden, einen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten herbei zu führen. Dieser Runde Tisch ist im Februar 2006 ergebnislos beendet worden. Anschließend ist der RE-Vorentwurf für den Einschwimm- und Absenktunnel an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) übersandt worden. Für die RE-Unterlagen ist mit Datum vom 20.07.2006 der Sichtvermerk durch den BMVBS erteilt worden. Derzeit werden die Antragsunterlagen für die Planfeststellung erarbeitet.

Projekt B 212n

Die B 212 neu zwischen der Landesgrenze Bremen/Niedersachsen (Ochtum) und der AS Strom der A 281 stellt eine äußerst wichtige Zulaufstrecke für den über Maut zu finanzieren-den Wesertunnel dar. Eine länderübergreifende und integrative Planung einschließlich Vknüpfung der Neubaustrecke mit dem nachgeordneten Straßennetz in Niedersachsen ist er-forderlich.

Zur Linienfindung auf Bremer Gebiet läuft derzeit eine Flächennutzungsplanänderungsver-fahren. Der Senat und die niedersächsische Landesregierung haben sich zwischenzeitlich für den Übergabebereich Stromer Landstraße ausgesprochen. Zur Bestätigung dieses Über-gabepunktes ist in Niedersachsen eine Neuauflage des Raumordnungsverfahrens erforder-lich. Da nach den bisherigen Planungen aus naturschutzfachlicher Sicht (EU-Vogelschutz-gebiet) in Abstimmung mit Niedersachsen ausschließlich der Übergabepunkt Strom in Be-tracht kommt, sind erste Planungsschritte (Vermessung, Grundlagenklärung) zur Erarbeitung der RE-Unterlagen durchgeführt worden. Die Freigabe soll zeitgleich mit der Freigabe des BA 4 erfolgen.

I.2 Bundesfernstraßen