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Fortbildungen zur Sachverständigentätigkeit 2012

Spezialisierungsmodul Glaub­

haftigkeit und Zeugenaussage 24.01. – 27.01.2012

Neben theoretischen Grundlagen sowie methodischen und didaktischen Aspekten der Glaubhaftigkeitsbegutachtung sowie der aussagepsychologischen Begutach-tung wird die Beurteilung der Aussage-qualität und der Aussagevalidität im Mittel-punkt stehen. Spezielle Probleme, formale Standards sowie juristische Aspekte bei der Glaubhaftigkeitsbegutachtung bilden den Abschluss dieser 4-tägigen Veranstal-tung.

Grundlagenmodul 14.05. – 18.05.2012

In diesem Modul werden wichtige juristi-sche und gesetzliche Rahmenbedingun-gen dargelegt,

Einführun-gen in die verschiedenen Rechtsgebiete gegeben sowie die Rolle der Gut-achter vor Gericht disku-tiert. Weiterhin werden Aspekte zur Erstellung von Gutachten aufge-griffen, häufige Fehler-quellen erläutert und das Auftreten vor Gericht ge-klärt. Die Rechtsgebiete werden als Co-Referate,

jeweils von juristischer und von psycho-therapeutischer Seite vorgetragen. So ent-steht ein interessantes Wechselspiel aus gerichtlicher Praxis und psychotherapeuti-scher Sichtweise und umgekehrt.

Ostdeutsche Psycho- therapeutenkammer

Spezialisierungsmodul Fami­

lienrecht 28.05. – 31.05.2012 Vom 28. bis 31. Mai 2012 findet, eben-falls auf Schloss Machern, die bereits dritte Veranstaltung zum Familienrecht statt. In diesem Modul werden neben rechtlichen Aspekten des Familien- und

Sorgerechts eingehend psychologisch-psychotherapeu tische Voraussetzungen für die Begutachtung im Familien- und Ju-gendbereich behandelt. Weiterhin werden Probleme und Fehlerquellen der familien-rechtlichen Gutachtenerstellung im Mittel-punkt der Veranstaltung stehen.

Informationen

Detaillierte Informationen zur Fortbildung sowie die Flyer und Anmeldeformulare der angekündigten Veranstaltungen finden Sie unter www.opk-info.de.

A. Wendt

Veranstaltungsankündigung

Diagnostik­Auffrischungssemi­

nar 13.10.2011 – 15.10.2011 Vor dem Hintergrund der künftig stren-geren Überprüfung der Kodiervorgaben durch die Kassenärztlichen Vereinigungen bietet die OPK auf vielfachen Wunsch im Rahmen dieser Blockveranstaltung die Ge-legenheit, vorhandenes Wissen über ICD 10, DSM IV und OPD aufzufrischen.

Praxisseminare Fallbespre­

chung

Im Rahmen der Fortbildung zum „Sach-verständigen OPK“ bietet die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer in den Rechts-gebieten Familien- und Strafrecht Praxisse-minare zur Falldiskussion an.

Diese beinhalten die theoretische Analy-se forensisch-psychologischer Diagnostik und Urteilsbildung im Rahmen der Gut-achtenerstellung, ausgehend von einem konkreten Fall. Dazu ist es notwendig, ei-gene Gutachten mit und in die Diskussion einzubringen.

Die Fallseminare umfassen eine Zeit-dauer von zwei Zeitstunden und finden an festgesetzten Terminen statt. Die Gruppengröße ist auf max. 6 Teilnehmer begrenzt. Pro Fallseminar werden 5 Fort-bildungspunkte vergeben. Diese können auf das Praxismodul des Curriculums zur Sachverständigentätigkeit angerechnet werden.

Einführung in die psychody­

namische Gruppentherapie­

Selbsterfahrungsgruppe 23.02.2012 – 26.02.2012

Bei dieser Methode handelt es sich um ein analytisch begründetes Verfahren. Die Gruppe wird als Ganzes behandelt, der Einzelne erlebt sich als Teil dieses Prozes-ses und reflektiert sich in seiner Beziehung zu anderen.

Durch stattfindende Regressionsprozesse werden Übertragungen und Widerstände aktiviert. Diese können auf dem Hinter-grund lebensgeschichtlicher Entwicklung verstanden und bearbeitet werden.

Seitens der Gruppenleiter werden keine Themen vorgegeben. Im Mittelpunkt steht die möglichst freie Assoziation von Gedan-ken und Gefühlen. Ergänzt werden die Ge-sprächsrunden durch Maltherapie.

Das Ende bildet ein kurzer Überblick über die theoretischen Hintergründe der Metho-de, der es jedem Teilnehmer ermöglicht, das Erfahrene gut einzuordnen und die ge-wonnen Erkenntnisse für seine weitere pri-vate und berufliche Entwicklung zu nutzen.

Informationen

Detaillierte Informationen zu den ange-kündigten Veranstaltungen finden Sie un-ter www.opk-info.de.

A. Wendt

Geschäftsstelle Kickerlingsberg 16 04105 Leipzig Tel.: 0341-462432-0 Fax: 0341-462432-19 Homepage: www.opk-info.de Mail: info@opk-info.de

Rheinland- Pfalz

fünf Jahren ihrem Ende zu. Deshalb sind Neuwahlen erforderlich, die im Januar 2012 stattfinden werden.

Die LandesPsychotherapeutenKammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass nicht eine staatliche Einrichtung die für unsere beiden Berufe wichtigen Rege-lungen bestimmt, sondern ein Gremium, das von den Mitgliedern gewählt wird. Die Vertreterversammlung ist das oberste Or-gan der LPK, das alle Satzungen und den Haushaltsplan beschließt, den Vorstand wählt und die Richtlinien seines Handelns festlegt. Deshalb ist es besonders wichtig, dass in einem demokratischen Prozess ei-ne möglichst repräsentative Vertretung des gesamten Berufsstandes erreicht wird.

Die Vertreterversammlung wird nach den Bestimmungen in der Wahlordnung vom 15.02.2006 durchgeführt. Sie finden den Text auch auf unserer Website www.lpk-rlp.de unter der Rubrik „Rechtliches/Satzungen/

Wahlordnung“.

Die 25 Mitglieder der Vertreterversamm-lung werden in unmittelbarer, freier, glei-cher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl findet als Briefwahl statt. Sie wird als Verhältnis-wahl nach Hare/Niemeyer auf Grund von Listenvorschlägen durchgeführt.

Dem Vorstand obliegt die Organisation der Wahlen, wozu unter anderem die Beru-fung des Wahlvorstandes gehört. Dies ist bereits erfolgt, der Wahlausschuss setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

BeisitzerIn:

„

„ Herr Dipl.-Psych. Karl Friedrich, Mainz

„

„ Frau Dipl.-Psych. Dr. Bettina Kaufmann-Grebe, Mainz.

Der Wahlausschuss wird sich zu seiner konstituierenden Sitzung am 28. Sep-tember dieses Jahres, 18.00 Uhr, treffen.

Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich und finden immer in dem Sit-zungsraum der Kammergeschäftsstelle, Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 30, 55130 Mainz, Raum 1E 44, statt. Alle Sitzungster-mine werden auf der Website der Kammer unter der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir die Mitglieder, die an der Sitzung teilneh-men wollen, sich per Fax oder Mail in der Geschäftsstelle anzumelden, damit ausrei-chende Sitzgelegenheiten vorhanden sind.

Der Wahlausschuss wird Sie in einem ge-sonderten Schreiben im Oktober über den genauen Ablauf der Wahl informieren. Für Fragen steht Ihnen der Wahlleiter unter der E-Mail-Adresse wahlleiter@lpk-rlp .de ab 20. September 2011 zur Verfügung.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mit-glieder der Kammer, die sich bis zum Tag der Aufstellung des Wählerverzeichnisses als Mitglieder der Kammer gemeldet ha-ben. Ein Wahlberechtigter kann von sei-nem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn er in das Wählerverzeichnis eingetra-gen ist. Das Wählerverzeichnis liegt ab dem 7. September 2011 bis zum 20. September 2011 in der Geschäftsstelle aus. Innerhalb der Auslegungsfrist haben Sie das Recht,

Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Eintra-gung zu überprüfen.

Falls Sie das Wählerverzeichnis für unrich-tig oder unvollständig halten, können Sie innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der Kammer einlegen. Über den Einspruch entscheidet der Vorstand innerhalb von vierzehn Tagen. Die Entscheidung wird Ih-nen schriftlich bekannt gegeben.

Wie erfahren Sie, wer für die Vertre­

terversammlung kandidiert?

Dem Vorstand ist es ein großes Anliegen, dass alle Mitglieder, die sich für das Eh-renamt zur Verfügung stellen wollen, auch die gleichen Chancen haben, sich bekannt zu machen und über ihre Ziele zu infor-mieren. Gleichzeitig ist aber dem Daten-schutz Rechnung zu tragen. Angesichts der Tatsache, dass eine nicht unerhebli-che Zahl von Mitgliedern der Weitergabe ihres Namens und ihrer Anschrift bereits gegenüber Patienten, Krankenkassen oder Kollegen widersprochen haben, sieht sich der Vorstand nicht berechtigt, den Listen-vertretern die Adressen der Mitglieder zur Verfügung zu stellen. Deshalb hat er beschlossen, dass den Vertretern der zu-gelassenen Listen einmal die Möglichkeit geboten wird, die Wahlwerbung über die Kammer zu versenden. Hierzu muss die Werbung in ausreichender Zahl bis zum 14 . Dezember 2011 bei der Geschäftsstel-le eingegangen sein. Ab dem 19. Dezem-ber 2011 wird dann einmalig die gesamte, bis dahin vorliegende Wahlwerbung aller Listen in einer gemeinsamen Briefsen-dung verschickt werden.

Rheinland- Pfalz

Wegen der zentralen Bedeutung der Ver-treterversammlung in der politischen Ge-staltungsarbeit der Kammer hoffen wir, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen an der Wahl beteiligen und bereit erklären,

sich zukünftig ehrenamtlich in den Kam-mergremien zu engagieren. Nur wer wählt, hat die Möglichkeit, im gesetzlichen Rah-men mitzugestalten.

Die Kammer wird auf ihrer Homepage auch wieder eine FAQ-Liste veröffentli-chen, über die die Antworten auf die häu-figsten Fragen direkt abrufbar sind.