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Forschungsmethodik iv

Um in der empirischen Sozialforschung, hier im Bereich qualitativer Forschung, zu gewährleisten, dass die Ergebnisse von anderen Wissenschaftler*innen nachvollzogen, überprüft und ggf. mit eigenen Er-gebnissen verglichen werden können, ist es wichtig, Einheitlichkeit in der Gewinnung der Daten her-zustellen. Neben der Offenlegung des Forschungsinteresses, der Darstellung der Theorien und Begriffe müssen folglich auch die Erhebungs- und Auswertungsmethoden vorgestellt werden.

4.1 Erhebungsmethode: Dokumentenanalyse

Bei der Erhebung von Daten, sei es in Form von verbalen Daten, bspw. im Rahmen von Expert*innen-Interviews oder der Aufzeichnung von Gruppendiskussionen, oder, wie vorliegend, auf der Repräsen-tation medialer Daten basierend, geht es primär darum, möglichst vergleichbare oder in Vergleichbar-keit zu setzende Informationen zu erhalten. In Bezug auf das Forschungsinteresse, der Suche nach der Implementierung und Verankerung von Menschenrechten und Menschenrechtsbildung in den Curri-cula des Studiums der Sozialen Arbeit an unterschiedlichen Hochschulen, wurde die Dokumentenana-lyse gewählt. Diese Form der Untersuchung ergibt vor allem dann Sinn, wenn eine AnaDokumentenana-lyse und eine Fragestellung auf bereits vorhandenen Daten und Quellen basiert. Als Dokumente können dabei Schriftstücke aller Art, Bilder und Videos, Zeitungen und Tagebücher, Internettauftritte, Gerichtsurteile und Akten gesehen werden. Diese Dokumente existieren bereits und sind einsehbar (vgl. Wolff 2012: 502f).

Die kriteriengeleitete Analyse von Dokumenten der ausgewählten Hochschulen (siehe 4.2) möchte überprüfen, inwieweit die von einigen Theoretiker*innen und Praktiker*innen der Sozialen Arbeit ver-tretene Auffassung, Soziale Arbeit sei eine Menschenrechtsprofession, in den Lehrplänen und im Selbstverständnis der Hochschulen tatsächlich repräsentiert wird. Sie stellt die Frage, ob Menschen-rechte, Menschenrechtsbildung und im Zuge dessen die Bereiche Recht, Ethik und normative Grund-lagen eine wichtige Fundierung im Studium der Sozialen Arbeit darstellen. Hierzu werden auch Univer-sitäten aus den USA, Südamerika, Spanien und Australien betrachtet. Den Hochschulen und Universi-täten fällt eine besondere Bedeutung bei der Entwicklung eines Begriffs von Menschenrechten und Menschenrechtsbildung zu. Die Dokumentenanalyse stützt sich auf eine Auswertung der Modulhand-bücher oder Curricula, sowie der einschlägigen Modulbeschreibungen und der dazugehörigen Semina-rinhalte der Bachelor- und Masterstudiengänge „Soziale Arbeit“, „Trabajo Social“ und „Social Work“.

Wie bei anderen Erhebungsmethoden auch, können durch die Dokumentenanalyse nur Ausschnitte der Wirklichkeit in Form öffentlich zugänglicher Informationen (Internetseite, Flyer, veröffentlichte Lehr- und Modulablaufpläne, etc.) oder durch Zusendung vorselektierter Dokumente analysiert wer-den. Dokumente dienen damit dem Verständnis sozialer Realitäten in institutionellen Kontexten (vgl. Flick 2019: 331).

4.2 Sampling

Die Entscheidung für die Wahl der nachfolgend bestimmten Hochschulen fiel, nachdem in einer Vor-abprüfung über das Internet möglichst viele, relevante Informationen in Richtung Forschungsfrage zu-sammengetragen wurden. Im Anschluss wurde zu einigen Hochschulen und den entsprechenden Mo-dulverantwortlichen Kontakt mit der Bitte hergestellt, nicht im Netz zugängliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Die folgenden Bachelor- und Masterstudiengänge Soziale Arbeit wurden an Hochschulen und Universitäten aus Deutschland, der Schweiz, Spanien, den USA, Lateinamerika und Australien ausgewählt.

Bachelor- u. Masterstudiengänge in

Bachelor- u. Masterstudiengänge in den USA und Australien

• Universität Georgia

• Monmouth University

• Flinders University

Mit der Dokumentenanalyse wurde die Absicht verfolgt, die Curricula und Modulhandbücher sowie andere Dokumente wie Flyer, Leitbilder und Seminarpläne oder auch die Internetpräsenz der Bachelor- und Masterstudiengänge auf die Frage hin zu untersuchen, auf welche Weise im inhaltlichen Aufbau Aspekte zu Menschenrechten und Menschenrechtsbildung in den Studiengängen eingebunden wur-den.

Als Schlüsselbegriffe, anhand derer Textstellen als relevant ausgewählt und ausgewertet wurden, dien-ten die Begriffe „Menschenrechte“, „Menschenrechtsbildung“ und „Menschenrechtsprofession“.

4.3 Fragestellung

Das Forschungsinteresse und mögliche Fragestellungen zur angestrebten Studie wurden innerhalb der Forschungsgruppe vielfach diskutiert, um die gemeinsame Zielrichtung auszuloten. Dabei kristallisierte sich aus der allgemeinen Idee zum Thema Menschenrechte/Menschenrechtsbildung im Hochschulbe-trieb allmählich eine konkretere Fragestellung heraus. Im weiteren Verlauf der Forschungsarbeit muss auch diese Fragestellung immer wieder mit in weiterführende Überlegungen einbezogen werden, um valide Antworten produzieren zu können (vgl. Flick 2019: 132; 140).

Neben den im Theorieteil erörterten Fragen, die für die Einordnung der Thematik in einen breiteren Zusammenhang bedeutsam sind, folgen Annäherungsfragen:

• In welchem Umfang zeigt sich die Relevanz von Menschenrechten und Menschenrechtsbil-dung in der Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit?

• Welche Relevanz hat die Menschenrechtsbildung für das Herausbilden eines professionellen Selbstverständnisses?

Schließlich wurde die konkrete Forschungsfrage, die die Analyse leitet, als sog. „Tür zum untersuchten Forschungsfeld“ (Flick 2019: 140) entwickelt:

Wie sind die Menschenrechte und die Menschenrechtsbildung in den Curricula der Studien-gänge der Sozialen Arbeit, sowohl national, als auch international, verankert?

Der Begriff international wurde im Zuge des Forschungsumfangs auf einige Universitäten in der Schweiz, in Spanien, in Lateinamerika, den USA und Australien festgelegt. Hierbei sollen und können lediglich Ausschnitte analysiert werden, da das Forschungsvorhaben zeitlich begrenzt ist. Die länder-übergreifende Vergleichbarkeit soll jedoch Anreize bieten, den deutschen Diskurs mit weiteren

Per-4.4 Dokumentenauswahl und Vorgehen

Die im Sampling aufgeführten Hochschulen und Universitäten haben jeweils eigene Internetpräsenzen, die eine Vielzahl von Informationen bieten, sei es in Form von Leitbildern und Beschreibungen von Studiengängen oder mittels Suchfunktion entdeckter Artikel. Gesucht wurden Informationen rund um die Fragestellung mit Hilfe einschlägiger Schlagworte (siehe 4.6). Neben der Analyse der leichter zu-gänglichen Informationen auf den Internetseiten wurden weitere Dokumente (Curricula, Studienver-laufspläne, Flyer, PowerPoint-Präsentationen etc.) herangezogen. Einige der nicht auf den Internetsei-ten präsentierInternetsei-ten Dokumente konnInternetsei-ten durch direkte Kontaktaufnahme mit MitarbeiInternetsei-tenden der jewei-ligen Einrichtungen angefordert werden.

So wurden also in einem ersten Schritt Internetseiten und verfügbare Dokumente auf die Fragestellung hin und anhand der Kategorien (I: Menschenrechte, Menschenrechtsbildung, Ethik, Normative Grund-lagen der Sozialen Arbeit) gesichtet und untersucht und in einer eigenen, die Hochschule betreffenden Analyse zusammengefasst. Im Zentrum des zweiten Schritts standen die Analysen der Modulhandbü-cher und der Modulbeschreibungen sowie die damit verbundenen Inhalte der Veranstaltungen der einzelnen Bachelor- und Masterstudiengänge.

Im Anschluss wurde diskutiert, welche der Kategorienbildungen sich für die Durchsicht der zur Verfü-gung stehenden Dokumente als besonders sinnvoll und welche sich als weniger sinnvoll erwiesen ha-ben. Daraufhin wurden alle hilfreichen Kategorien noch einmal überdacht und es kam zu einer weite-ren Kategorienbildung, die die erste modifizierte. Im folgenden Schritt wurden diese Analysedoku-mente mithilfe von MAXQDA sortiert und Treffer den Kategorien (II: Menschenrechte, Menschen-rechtsbildung, Leitbild, Module à Menschenrechte, Reflexion, Profession, Ethik/Normative Grundla-gen, Recht; Semester, Wahl- oder Pflichtmodul) zugeordnet. Im Anschluss konnten Fallzusammenfas-sungen auf Basis der computergestützten Analysen der einzelnen Hochschulen und Universitäten er-stellt werden.

4.5 Auswertungsmethode: Qualitative Inhaltsanalyse

Die der Forschungsarbeit zugrunde liegende strukturierende Inhaltsanalyse als Form qualitativer In-haltsanalysen macht es möglich, bei der Untersuchung der Artefakte – hier den Dokumenten mit den daraus erstellen Fallzusammenfassungen – gemeinsame Strukturmerkmale kenntlich zu machen, sie mithin systematisch zu bearbeiten (vgl. Mayring 2012: 468f). Ein Kategoriensystem (systematische Co-dierung) stellt die Grundlage für regelgeleitetes Vorgehen dar (vgl. Mayring 2012: 471). Die gewählte Vorgehensweise der strukturierenden Inhaltsanalyse will dabei bestimmte Eigenschaften (Aspekte kommunikativer Art, hier: der Fragestellung entsprechend Menschenrechte und Menschenrechtsbil-dung) herausfiltern. Dabei werden vorher festgelegte Ordnungskriterien (Codes) verwendet. Es soll also ein Codierleitfaden entstehen, der im Laufe der Analyse die Strukturierungsarbeit präzisiert (vgl. Mayring 2012: 473). Im Laufe des Forschungsprozesses ist dabei jedoch zu berücksichtigen, dass die gebildeten Kategorien und Codes durch Rückkopplungsschleifen während der Analysevorgänge ge-ändert, das heißt flexibel an das Material angepasst werden (vgl. Mayring 2012: 474). Das ist insofern wichtig, als dass die strukturierende Inhaltsanalyse mittels Vorannahmen die erste Kategorienauswahl (deduktiv) festlegt, anhand derer weiter analysiert werden muss (vgl. Flick 2019: 409). Die zugrunde liegende Forschungsarbeit hat hierzu theoriegeleitet verschiedene Dimensionen der Menschenrechte beschrieben. Die genannte Modifikation des Code- oder Kategoriensystems ist auch im Zuge der ge-meinsamen Forschungsarbeit geschehen, um sich den Forschungsfragen besser, insbesondere präziser annähern zu können.

4.6 Kategorien

Kategorie Beschreibung Dokumente

Menschenrechte Zentrale Aussagen zum Thema

Menschenrechte in den

Handelt es sich um Wahl- oder

Pflichtmodule? Modulhandbuch

Durch die Systematik der qualitativen Inhaltsanalyse (Kategorisierung) kann diese gut mit computer-gestützten Auswertungen kombiniert werden, um Unterstützung und Dokumentation einzelner Ana-lyseschritte – wie der Re-Codierung, der Suche und der Ordnung – zu vereinfachen und weiter zu sys-tematisieren (vgl. Mayring 2012: 474f).

Für die Auswertung der erhobenen Daten wurde die Software MAXQDA verwendet. Der Schwerpunkt liegt hierbei, in Fortführung zur o. g. systematischen Bearbeitung, auf einer kategorienbasierten Aus-wertung und Ergebnisdarstellung, die einheitlich und überprüfbar ist (vgl. Pawicki 2014: 141).

MAXQDA ermöglicht ein Importieren von Texten mit anschließender Hierarchisierung (des Inhalts) mit-tels eines Kategoriensystems (Codesystem). Hierbei lassen sich Segmente gewichten und in der