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7. INHALTE DER PLANUNG

7.4 Flächen für Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen

In dem Plangebiet dürfen die folgenden baulichen Anlagen: Stellplätze, Zufahrten, Nebenanlagen und die verfahrensfreien baulichen Anlagen gem. der LBO mit einer

Grundfläche von insgesamt 1. 500 m2 errichtet werden.

Auf dem Grundstück wird östlich des Feuerwehrgerätehauses eine 'Fläche für Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen' mit der Zweckbestimmung Stellplätze festgesetzt. Auf dieser sollen ca. 27 Stellplätze für die Mitglieder der Feuerwehr untergebracht werden.

Auf der Westseite des Gebäudes wird eine 'Fläche für Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen' mit der Zweckbestimmung Aufstellfläche festgesetzt. Diese dient der Unterbringung e;ner Aufsteliftäche für die Einsatzfahrzeuge sowie eines !l Ibungshofes, Multifunktionalplatzes sowie Waschplatzes.

8. Grünordnung

8. 1 Maßnahmen zur Ein- und Durchgrünung 8. 1. 1 Baumpflanzung

An den in der Planzeichnung gekennzeichneten Stellen entlang der Dorfstraße sind mindestens 4 Laubbäume und am östlichen Grundstücksrand 2 weitere Laubbäume (flexibler Standort) als 3 x v. Hochstämme, Stamm-Umfang 16-18 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten, wobei der Baumstandort offen sein und mind. 10m2 umfassen muss. Entlang der Dorfstraße sind Linden zu pflanzen. Zur flexiblen Anordnung der Bäume entlang der Dorfstraße ist eine Standortverschiebung der festgesetzten Baumstandorte in einen Radius von bis zu 2, 00 m von dem in der Planzeichnung festgesetzten Standort zulässig.

8. 1.2 Heckenpflanzungen

In den in der Planzeichnung ausgewiesenen Abschnitten entlang der seitlichen Grundstücksränder sind Laubgehölzhecken auf einem mind. 1, 0 m breiten offenen Grünstreifen anzulegen und dauerhaft zu erhalten, wobei Gehölzarten wie Rotbuche und Feldahorn zu verwenden sind. Die Unterhaltung als geschnittene Hecke ist zulässig; eine Mindesthöhe von 1, 20 m ist einzuhaiten.

8.2 Zuordnung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Innertialb des Plangebietes:

Im rückwärtigen Grundstücksbereich ist als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme eine naturnah zu unterhaltene extensive Obstwiese aus hochstämmigen Gehölzen anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Es sind mind. 16 Obstbäume mit einem Stamm-Umfang von mind. 12 -14 cm zu pflanzen, wobei regionaltypische, robuste und alte Sorten zu bevorzugen sind.

Innerhalb dieser Fläche zum Schutz, zur Entwicklung und zur Pflege von Natur, Landschaft und Boden ist die Ausbildung einer naturnahen Rückhalte- und Versickerungsfläche für das unbelastete Oberflächenwasser zulässig, wobei die Obstgehölze dadurch nicht beeinträchtigt

werden dürfen.

Außerhalb des Plangebietes:

Die verbleibende 728 m2 große Ausgleichsfläche wird außerhalb des Plangebietes auf dem Flurstück 14/86 der Flur 2 in der Gemarkung Hoisbüttel bereitgestellt. Es handelt sich dabei um eine Teilfläche eines ca. 7 ha großen Ackers mit der Bezeichnung Mühlenkoppel. l ereits

Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Ammersbek

für den Ammersbeker B-Plan Nr. 25 für ein Schulbauprojekt in Bünningstedt wird ein ca.

10. 600 m2 großer Teil des Ackers für den naturschutzrechtlichen Ausgleich benötigt. Im

Anschluss daran soll die 728 m2 große Ausgleichsfläche für den B-Plan Nr. 26 angeordnet

werden. Das Entwicklungsziel ist eine gelenkte Sukzessionsfläche mit eingestreuten

Gehölzinseln.

Zur Gestaltung und Pflege des Geländes ist Folgendes vorgesehen: Einmal jährlich erfolgt eine Mahd nach dem 15. Juli, das Mähgut ist abzufahren. Zusätzlich werden auf der Fläche 5

Gehölzinseln als Vogelnähr- und Brutgehölz mit einer Größe von jeweils 50 m2 angelegt. Zur

Bepflanzung sind standortgerechte heimische Laubgehölze zu verwenden, z. B. als Sträucher:

Comus mas (Hartriegel), Corylus avellana (Hasel), Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen), Crataegus monogyna (Weißdorn), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Rosa canina (Hundsrose) in einer Pflanzqualität von mindestens vStr, 3-5 Tr., 100-150 cm. Die Pflanzinseln

sind mindestens 5 Jahre mit einem Wildschutzzaun einzufrieden und zu schützen. Abgängige Gehölze sind adäquat zu ersetzen.

9. Erschließun ij

Die Fläche, die bebaut werden soll, liegt an der 'Dorfstraße' und wird über diese erschlossen.

Bei der 'Dorfstraße' handelt es sich um keine Gemeindestraße, sondern um eine Landesstraße (L 225) des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.

SH).

Die Erschließung des Feuerwehrgerätehauses soll über eine öffentliche Stichstraße erfolgen.

Die Stichstraße soll von den Löschfahrzeugen genutzt werden. Das Feuerwehrgerätehaus wird so ausgerichtet, dass sich die Tore der Fahrzeughalle an der Westseite des Gebäudes

befinden.

Die Stellplatzanlage für die Pkws der Feuerwehrieute befindet sich auf der Ostseite des Feuerwehrgerätehauses und erhält eine eigene Zufahrt, so dass im Einsatzfall ein kreuzender Verkehr von Löschfahrzeugen und Pkws ausgeschlossen ist.

10. Ver- und Entsorgung

Wasserversor un

Die Versorgung mit Trinkwasser ist sichergestellt.

Löschwasserversor un

Die Löschwasserversorgung erfordert 48 m3 /h für einen Zeitraum von zwei Stunden im

Umkreis von 300 m. Nach der Hydranten-Richtlinie sind Hydranten in Wohngebieten so zu errichten, dass der Abstand untereinander 120 m nicht überschreitet. Hierdurch wird sichergestellt, dass von der Feuerwehr die Hilfefrist ( Zeitraum bis zu Einsatzbereitschaft vor

Ort) eingehalten werden kann.

Für die Löschwasserversorgung soll di' i Trinkwasserieitung genutzt werden. Im Plangebiet ist voraussichtlich mindestens ein Hydrant zu errichten.

Schmutzwasserbeseiti un /Re enwasserbeseiti un

Das anfallende Schmutzwasser wird über ein geplantes, grundstücksinternes Kanalsystem im Freigefälle der öffentlichen Kanalisation in der Dorfstraße (L 225) zugeführt. Das während der Nutzung des Waschplatzes anfallende Schmutzwasser wird durch einen Olabscheider

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Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Ammersbek

gereinigt und ebenfalls der öffentlichen Schmutzwasserkanalisation zugeführt. Im Bereich des Zuflusses zum Olabscheider wird ein Schieber vorgesehen, so dass im Falle der Nutzung des Waschplatzes die Leitung geöffnet werden kann. Ist der Waschplatz nicht im Einsatz ist der Schieber zu verschließen, wodurch gewährleistet werden kann, dass das gegebenenfalls anfallende Niederschlagswasser nicht der öffentlichen Schmutzwasserkanalisation zugeführt wird. Der Waschplatz ist mit einer Oberiläche aus wasserundurchlässigen lf"'iaterial herzustellen und einzufassen.

Das anfallende Niederschlagswasser der öffentlichen Flächen wird über das yeplante Quergefälle der Erschließungsstraße in die westlich angeordnete Versickerungsmulde eingeleitet und dort zur Versickemng gebracht. Aufgrund des geplanten Längsgefälles der Planstraße werden in der Versickerungsmulde Stauschwellen vorgesehen.

Das anfallende Niederschlagswasser der privaten Flächen wird über eine Versickemngsmulde, die in der nördlich des Hauptgebäudes befindlichen Grünfläche angelegt werden wird, eingeleitet und dort zur Versickerung gebracht.

Telekommunikationseinrichtun en - Telefon Internet

Die Gemeinde Ammersbek ist an das Netz der Telekom sowie an das Netz der Stadtwerke Rateeburg (Breitbandversorgung) angeschlossen.

Versor un mit Elektroener ie

Die Versorgung mit Elektroenergie (Strom) ist sichergestellt.

Versor un mit Gas

Die Versorgung mit Gas ist sichergestellt.

Müllentsor un

Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung wird durch die Abfallwirtschaft Südholstein durchgeführt. Das Plangebiet befindet sich an der 'Dorfstraße', über die die ordnungsgemäße Abfallentsorgung erfolgen kann.

11. Lärmimmissionen

Die i! insätze der Feuerwehr sowie die Übungen und Arbeiten auf dem Grundstück des Feuerwehrgerätehauses werden Lärmemissionen verursachen, die auf die Wohngrund-stücke, die auf der gegenüberiiegenden Straßenseite liegen, einwirken werden.

Zur Ermittlung der Lärmimmissionen wurde eine lärmtechnische Untersuchung durchgeführt.

Diese wurde von dem Büro Wasser- und Verkehrs-Kontor, Neumünster, erarbeitet.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Feuerwehr im Einsatzfall gemäß § 35 StVO ein Sonderrecht zusteht. Das bedeutet, dass die Geräusche des Martinshorns von allen Verkehrsteilnehmern und auch von den Anwohnern, die an den von der Feuerwehr genutzten Straßen wohnen, hingenommen werden müssen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass 'ie Lärmbelastung je Einsatz nur wenige Minuten andauert.

Auszug aus der lärmtechnischen Untersuchung

1. Die Berechnungen zeigen, dass unter der Berücksichtigung der Betriebsvorgänge der Feuerwehr im Beurteilungszeitraum TAG die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1] an allen Immissionsorten der vorhandenen Bebauung um mindestens 17dB(A) unterschritten werden.

Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Ammersbek

2. im Beurteilungszeitraum NACHT werden die Immissionsrichtwerte um mindestens 1 dB(A) unterschritten. Pegelbestimmend am maßgeblichen Immissionsort Dor90. 1 sind die Emissionen der Einsatzfahrzeuge während der Rangierfahrten.

3. Die berechneten Maximalpegel unterschreiten die jeweiligen Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1] um mindestens 23 dB(A) im Beurteilungszeitraum TAG. Im Beurteilungszeitraum NACHT wird eine Unterschreitung des Immissionsrichtwertes um 1 dB(A) festgestellt.

Lärmschutzmaßnahmen

Zur Einhaltung des aktuellen Standes der Technik und zur Einhaltung der zulässigen Immissionsnchtwerie der TA Lärm [1J sind Lärmschutzmaßnahmen baulicher und organisatorischer Art vorzunehmea.

Folgende Lärmschutzmaßnahmen sind erff^rderlich:

1. Das Einschalten des Martinshorns darf nicht auf dem Bethebsgrundstück erfolgen, sondern ist im Bereich des öffentlichen Straßenraumes vorzunehmen.

2. Die Oberfläche der Fahrgassen des Besucher- und Mitarbeiterparkplatzes sowie der Obungshof und der Vorplatz der Fahrzeughalle sind zur Erfüllung des aktuellen Standes der Technik mindestens in ebenem Betonsteinpflaster mit Fuge < 3 mm herzustellen.

3. So//ten technische Geräte an den Außenfassaden oder auf dem Dach des Gebäudes installiert werden, Z. B. Abluftanlage für die Fahrzeughalle, ist auf eine lärmarme Ausführung zu achten. Erfahrungsgemäß sind die Emissionen von haustechnischen Geräte tagsüber unproblematisch. Im Beurteilungszeitraum NACHT dagegen sind die Emissionen der außen liegenden technischen Anlagen so weit zu beschränken, dass die Einhaltung des Immissionsrichtwertes NACHT mit Berücksichtigung des Betriebes während eines Regeleinsatzes gewährleistet ist. Der Nachweis ist nach Vorlage konkreter Planung im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen.

Weitere abschirmende Lännschutzmaßnahmen als die Gebäudekubatur sind nicht erfordeiiich. Erhebliche Emissionsreserven für einen Betrieb im Beurteilungszeitraum TAG sind vorhanden, so dass ein Vielfaches der berücksichtigten Vorgänge möglich ist. Im Beurteilungszeitraum NACHT sind zwar geringere Emissionsreserven vorhanden.

Insbesondere bei einer abschließenden Objektplanung ist jedoch auf die Abschirmung der

Emissionen des Vorplatzes der Fahrzeughalle zu achten, da ansonsten mit Überschreitungen

des Immissionsrichtwertes NACHT zu rechnen ist.

12. Altlasten und Bodenschutz

Es bestehen keine Anhaltspunkte für ein mögliches Vorkommen von Altlasten im Plangebiet.

Aufgrund der bisherigen Nutzung des Plangebietes als landwirtschaftliche Fläche ist davon auszugeben, dass keine besonderen Maßnahmen zum Bodenschutz erforderlich sind.

13. Denkmalschutz

Im Flächennutzungsplan wird für deia Plangeltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ein Archäologisches Denkmal dargestellt.

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Begründung mit Umweltbericht zum l iebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Ammersbsk

Das 'Archäologische Landesamt' weist auf die Bestimmungen des §15 i8chG hin, die vom Grundstückseigentümer zu beachten sind.

14. Kampfmittel

Gemäß der Anlage zur 'Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel' (Kampfmittelverordnung) vom 07. 05. 2012 gehört die Gemeinde Ammersbek nicht zu den Gemeinden, die durch Bombenabwürfe im 2. Weltkrieg in besonderem Maße betroffen waren. Aus diesem Grund ist ein Vorkommen von Kampfmittein im Plangebiet nicht wahrscheinlich. Eine Untersuchung des Plangebietes in hlinblick auf ein mögliches Vorkommen von Kampfmitteln ist deshalb nicht erforderiich.

15. Auswirkungen der Planung

Durch die Planung wird ein Teilbereich einer landwirtschaftlichen Fläche innerhalb der Ortslage beseitigt. Die Fläche befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Der Antrag zur Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet wurde parallel zur 12. Änderung des FIächennutzungsplanes gestellt. Die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet wurde am 27. 09. 2019 in den Amtlichen Bekanntmachungen des Kreises Stormam verkündet und hat damit am nächsten Werktag nach ihrer Verkündigung Rechtskraft eriangt.

Auf dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses wird eine ausreichend große Anzahl an Stellplätzen angelegt werden. Durch die geplanten Stellplätze, die auf dem Gelände geplant

sind, wird es in der 'Dorfstraße' zu keiner Zunahme des ruhenden Verkehrs kommen.

Wenn die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr zu einem Einsatz fahren, wird es durch die Sirenen zu Lärmbelastungen im Umfeld des Feuerwehrgerätehauses kommen. Da die Einsätze der Feuerwehr unregelmäßig anfallen, lässt sich die Lärmbelastung hinsichtlich der Häufigkeit nicht vorhersagen. Die Dauer der Lärmbelastung ist jedoch sehr gering, da die Einsatzfahrzeuge innerhalb weniger Minuten das Gelände veriassen.

16. Anlagen zur Begründung

. Lärmtechnische Untersuchung - Gewerbelärm, Wasser- und Verkehrs-Kontor, Neumünster, Bearbeitungsstand 22. Oktober 2018, redaktionell überaitieitet am 16. 02. 2021

. Standortanalyse für eine Feuerwehr, erstellt durch das Büro B2K Architekten und Stadtplaner, Schleiweg 10-24106 Kiel, Stand 26.02.2019

Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Ammerefaek

Teil II Umweltbericht mit integrierten Landschaftspflegerischen Fachbeitrag Gesonderter Teil der Begründung mit separatem Inhaltsverzeichnis gem. § 2a Abs. 2 BauGB, erstellt durch:

Büro Freiraum- und Landschaftsplanun^ Matthiesen Schlegel (Landschaftsarchitekten, AllensteinerW i 71, 241 ^1 Altenholz)

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Gemeinde Ammersbek

B-Plan r. 26

für eine Gern sinbedarfs-Fläche für die Feuerwehr im Ortsteil Bünningstedt

Gebietsbezeichnung: nördlich der Dorfstraße zwischen den Haus-Nr. 76 und 90 und südlich der freien Landschaft

Umweltbericht

Bearbeitung:

Freiraum- u. Landschaftsplanung Matthiesen Schlegel

Landschaftsarchitekten

Allensteiner Weg 71 24 161 Altenholz

Aufgestellt:

Altenholz, 01.09.2020

AMMERSBEK: B-PLAN NR. 26- NEUES FEUERWEHRGERÄTEHAUS IN BÜNNINGSTEDT- UMWELTBERICHT

Inhalt

1 Einleitung (Anlass und Umfang der Umweltprilfung)... 1

1. 1 Lage des Plangebietes... 1

1. 2 Kurzdarsteltung des Inhalts und die wichtigsten Planungsziele... 1

1. 3 Relevante Umweltschutzziele und ihre Berücksichtigung in der Planung ... 2

1.3. 1 Rechtliche und planerische Bindungen... 2

1.3.2 Schutzgebiete und -Objekte nach LNatSchG und BNatSchG... 3

1. 3. 3 Entwicklungsziele... 3

2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ...3

2. 1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands ... 3

2. 1. 1 Naturräumliche Gegebenheiten... 3

2. 1.2 Piangebtetsbesciireibung... 3

2.2 Prognose über die Entwicklung des Lmweteustancs ...6

2. 2. 1 Ent^vicklungsprognose des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung... 6

2.2.2 Enhvlcklungsprognose des Um'.veitzustards bei Durchführung der Planung... 5

2. 3 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der erheblichen nachteäiigen Umweltauswjku-ge"... 14

2.4 Pianungsaitemativen... 16

2. 5 Störfallrelevanz (Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bauleitplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind)... 16

2.6 Eingriffsregelung... 16

3 Zusätzliche Angaben... 18

3. 1 Wichtige methodische Merkmale der Umweltprüfung, Schwierigkeiten, Kenntnislücken 18 3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen (auch im Hinblick auf die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen)... 19

3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung... 19

3.4 Referenzliste der für den ! imwelfcericht herangezogenen Quellen... 20

FREIRAUM-UND LANDSCHA=TSPLANUNG IVATTHIESEN . SCHLEGEL

AMMERSBEK; B-PLAM NR. 26- NEUES FEUERWEHRGERÄTEHAUS IN BONNINGSTEDT- UM'/'/ELTBERICHT

1 Einleitung (Anlass und Umfang der Umweltprüfung)

Im Ortsteil Bünningstedt der Gemeinde Ammersbek wird eine neue Fläche für die ört-liche Feuerwehr benötigt. Nach intensiver Auseinandersetzung mit diesem Thema hat sich als geeigneter Standort im gleichen Ortsteil eine landwirtschaftliche Fläche nördlich der Dorfstraße (Landesstraße 225) herauskristallisiert. An dieser Stelle, die dem Betrachter wie eine größere Baulücke erscheint, reicht das landwirtschaftlich genutzte

Gelände bis an die Straße heran.

Die Gemeinde Ammersbek hat im Vorwege zu dieser Bautei4)lanung einige mögliche Grundstücke für die Bünningstedter Feuerwehr betrachtet und bewertet. Ein Verbleib am jetzigen Standort ist aufgrund der dort vorherrschenden Enge, der ungünstigen verkehriichen Anbindung (schlechte Sichtverhältnisse im Bereich der Grundstückszu-fahrt) und der Konflikte mit der benachbarten Wohnnutzung nicht möglich bzw. aus-geschlossen. Das heißt, es existiert keine Alternative zu dem Umzug an einen neuen ausreichend großen Standort.

Es liegt eine Standortalternativenprüfung des Stadtplanungsbüros B2K aus Kiel vor, die

nachvollziehbar die Standortwahl dokumentiert. Auf diese Ausarbeitung wird verwiesen.

Um dieses Vorhaben zu ermöglichen, das heißt, eine dafür benötigte Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen, wurde die 12. Ändemng des F-Planes der Gemeinde Am-mersbek notwendig. Hiermit wird der Umweltbericht zum verbindlichen Bauleitplan in Fomi des B-Planes Nr. 26 vorgelegt. Die Gmudlage bildet der B-Plan-Entwurf vom 21.08.2020.

1. 1 Lage des Plangebietes

Der eng begrenzte Geltungsbereich umfasst lediglich ca. . »,558 ha. Die exakte Gebietsbezeichnung lautet: nördlich der Dorfstraße zwischen den Haus-Nr. 76 und 90 und südlich der freien Landschaft. Es handelt sich dabei um eine an der Dorfstraße, die den Ortsteil Bünningstedt durchquert, gelegene Lücke zwischen den Siedlungsgmndstücken. Westlich und östlich grenzen landwirtschaftliche Hofstelten an.

1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und die wichtigsten Planungsziele

Die 12. Änderung des Ammersbeker F-Planes für diese Gemeinbedarfsfläche ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Zudem ist das überplante Areal zwischenzeiüich aus dem Landschaftsschutzgebiet ^Vnmersbek" (Verordnung vom 09. 04. 1999)

entlassen worden.

Folgende Nutzung sieht der B-Plan Nr. 26 vor:

Fläche für den Gemeinbedarf für die örtliche Feueruvehr (ca. 0,558 ha).

Im Einzelnen ist ein neues Feuerwehrgerätehaus geplant, das nicht nur der Fahrzeug-Unterbringung dient, sondern noch weitere Räumlichkeiten beinhaltet. Zudem sind eine Stellplatzanlage sowie eine Übungsfläche erforderlich

Im rückwärtigen Bereich ist eine Retentions- und Versickerungsfläche für das unbe-lastete Oberflächenwasser konzipiert. Der restliche Teil der Freiflächen soll als natur-nahe Obstwiese mit möglichst alten regionaltypischen Obstsorten den

naturschutz-rechtlichen Ausgleich erbringen.

Weitere und andere Nutzungen sind auf dem Gelände nicht vorgesehen.

FREIRAUM-UND LANDSCHAFTSPLANUNG MATTHIESEN . SCHLEGEL

AMMERSBEK: B-PLWI NR. 26- NEUES FEUERV/EHRGERÄTEHAUS IN BÜNNINGSTEDT - UMWELTBERICHT

Die Erschließung der zukünftigen Gemeinbedarfsfläche erfolgt direkt von der Doristraße aus. An dieser Stelle ist die Dorfstraße übersichtlich, so dass ein Ein- und Ausfahren relativ einfach möglich ist. Die oben beschriebene "Baulücke" innerhalb der straßenbegleitenden Siedlungsgrundstücke wird nicht vollständig als Grundstück für die Bünningstedter Feuerwehr benötigt. Es verbleibt auf der westlichen Seite eine Teilfläche des Ackers, die nicht bebaut wird. Dieses offene Areal soll zukünftig weiterhin

landwirtschaftlich genutzt werden. Die Beibehaltung einer Öffnung in Richtung der nördlichen Ammersbekniederung wird für erforderlich gehalten.

1. 3 Relevante Umweltschutzziele und ihre Berücksichtigung in der Planung 1. 3. 1 Rechtliche und planerische Bindungen

Reaionalplan

Dem Regionalplanfürden Planungsraum l von 1998 ist zu entnehmen, dass dieOrtsteile der Gemeinde Ammersbek von einem regionalen Grünzug umschlossen sind. In diesem Grünzug soll nicht gebaut werden. Das betrifft jedoch nicht die schmale Baulücke nördlich der Dorfstraße ;m OT. Bünningstedt, weil der regionale Grünzug dort nicn'1 ausgewiesen ist. Das nördlich in einer Entfernung von einigen 100 Metern liegende Tal des Gewässers Hunnau bzw. Ammersbek dient vorrangig dem Naturschutz und ist inzwischen bereits als NSG ausgewiesen. Weitere Ausweisungen, die für das Planverfahren relevant sein könnten, finden sich nicht im Regionalplan.

Landschaftsrahmen lan

Der Landschaftsrahmenplan aus September 1998 für die Kreise Pinneberg. Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg (Planungsraum l) greift die vorgenannten Dar-Stellungen auf. Der o. g. nördlich des Plangebietes befindliche Talraum ist noch als geplantes NSG ausgewiesen. Das inzwischen schon ausgewiesene LSG ist ebenfalls noch als geplant verzeichnet. Das Gewässer Hunnau bzw. die Ammersbek stellen It.

LRPL eine wichtige regionale Grünverbindung dar. Entlang des vorgenannten Gewäs-sers ist ein Gewässer- und Erholungsschutzstreifen verzeichnet und gleichzeitig bilden Fließgewässer und begleitender Talraum einen Schwerpunktbereich im Schutzgebiets-und BiotopverbSchutzgebiets-undsystem. Diese Ausweisungen reichen jedoch nicht bis in den Plan-geltungsbereich dieses B-Planes hinein. Die Gemeinde Ammersbek gehört darüber hinaus zu einem Gebiet mit einer besonderen Erholungseignung. Unmittelbar östlich des Plangebietes existiert ein Kulturdenkmal. Der neuaufgestellte LRPL für den Planungsraum III (der neu definiert worden ist) von Jan. 2020 greift die vorgenannten Ausweisungen auf; dementsprechend sind die Schutzgebiete (NSG und LSG) als Bestandsgebiete dargestellt. Ergänzend sind eine kulturhistorisch bedeutsame Knicklandschaft sowie im Niederungsbereich außerhalb des Plangebietes der dort vorhandene klimasensitive Boden hervorgehoben.

Flächennutzun s lan und Landschafts lan

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde wurde kürzlich geändert (12. Änderung), nun

ist das betroffene Areal als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen.

Der fortgeschriebene Ammersbeker Landschaftsplan von Nov. 1996 weist im Entwicklungsteil an der entsprechenden Stelle eine neue Siedlungsfläche (hauptsächlich Wohnfunktion) aus, die auf der Ackerfläche an der Dorfstraße zu einem Lückenschluss führen sollte. Darüber hinaus ist eine Eingrünungsmaßnahme entlang des nördlichen Randes der neuen Siedlungsfläche verzeichnet. Das heißt, der örtliche Landschaftsplan hat an dieser Stelle schon vor langer Zeit die Voraussetzungen für eine Siedlungsentwicklung vorbereitet.

FREIRAUM-UND LANDSCKAFTSPLANUNG MATTHIESEN . SCHLEGEL

AMMEFOBEK: B-PUW NR. 26- NEUES FEUERWEHRGERÄTEHAUS IN '. ÜNNINGSTEDT-

UMWELTBERICH-1.3.2 Schutzgebiete und -Objekte nach LNatSchG und BNatSchG

Abgesehen davon, dassdie kleine überplante Fläche bis 20 i 9 noch Bestandteil des LSG

"Ammersbek" war, existieren keine weiteren gesetzlich geschützten Biotop- und Landschaftsstrukturen. Der Vollständigkeit halber w'rd noch einmal auf das nördlich außerhalb des Siedlungsraumes in geringer Entfernung befindliche NSG ^mmersbek-Niederung" hingewiesen, das als Puffer von dem vorgenannten LSG umgeben ist. Das NSG ist ausreichend weit entfernt, so dass eine Bet-offenheit ausgeschlossen werden Kann. Ansonsten kommen gesetziich geschützte Biotope 'Ti Piangeitungsbereic nicht

vor.

1.3.3 Entwicklungsziele

Im Vordergrund steht, dass sich das neue Gebäude »nd die übrigen Einrichtungen der örtlichen Feuerwehr in die Umgebung einfügen und es zu keinen Beeinträchtigungen insbesondere der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung kommt. Auf der südlichen Seite der Dorfstraße im Ammersbeker OT. Bünningstedt befinden sich Grundstücke mit einer typischen Wohnbebauun^ in teilweise kleineren Häusern; diese Wohnnutzung darf

Im Vordergrund steht, dass sich das neue Gebäude »nd die übrigen Einrichtungen der örtlichen Feuerwehr in die Umgebung einfügen und es zu keinen Beeinträchtigungen insbesondere der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung kommt. Auf der südlichen Seite der Dorfstraße im Ammersbeker OT. Bünningstedt befinden sich Grundstücke mit einer typischen Wohnbebauun^ in teilweise kleineren Häusern; diese Wohnnutzung darf