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Finanzielle auswirkungen einer Frühpensionierung

Im Dokument Frühpensionierung planen (Seite 21-24)

Die finanziellen Auswirkungen einer vorzeitigen Pensionierung lassen sich spontan nur schlecht einschätzen. Die effektiven Kosten sind sehr viel-schichtig. Darum überrascht es auch nicht, dass die meisten Menschen sie viel zu tief schätzen. Zum einen muss die Zeit bis zum effektiven Renten-bezug finanziert werden. Zum andern werden die Renten der Sozialversi-cherungen gekürzt. Diese Kürzung bleibt auch nach Erreichen des ordent-lichen Rentenalters bestehen.

Im Folgenden finden Sie einen ersten Überblick über die Kosten der Frühpensionierung. Die Kürzungen respektive Mehraufwendungen wer-den in wer-den folgenwer-den Kapiteln noch detaillierter beschrieben.

info Bei der Berechnung der Kosten einer vorzeitigen Pen- sionierung stellt sich immer auch die Frage, mit wie vielen weiteren Lebensjahren gerechnet werden soll. Logischerweise fallen die Kosten bei einer Lebenserwartung von beispielsweise 75 Jahren viel tiefer aus, als wenn Sie damit rechnen, 95 zu werden. In den Beispielen in diesem Ratgeber wird mit Alter 85 gerechnet; dies entspricht etwa der aktuellen durchschnittlichen Lebenserwartung in der Schweiz.

auswirkungen beim Einkommen

Die finanziell grösste Auswirkung der Frühpensionierung ist der Wegfall des Erwerbseinkommens. Wenn Sie sich mit 60 pensionieren lassen, feh-len Ihnen fünf Jahreseinkommen. Angenommen, Sie verdienen 80 000 Franken pro Jahr, so sind das 400 000 Franken. Dieser Betrag ist aber gar nicht so entscheidend, vielmehr ist es die Höhe der Auslagen.

BrunO C. haT auSGaBEn von total 60 000 Franken pro Jahr (siehe Beispiel auf Seite 13). Er will sich mit 60 pensionieren lassen. Für die fünf Jahre bis zum ordentlichen Rentenalter braucht er ein Vermögen von 300 000 Franken (5 × 60 000).

Bei einer ordentlichen Pensionierung könnte Herr C. seine Auslagen bis 65 weiterhin über den Lohn finanzieren. Geht er früher in den Ruhestand,

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entfällt diese Einnahmequelle und es stellt sich die Frage, welche Finan-zierungsvarianten bestehen. Eine Möglichkeit ist der Vorbezug der AHV-Rente.

auswirkungen bei der 1. Säule, der ahV

Das ordentliche Rentenalter der AHV liegt derzeit bei 65 Jahren für Män-ner und 64 Jahren für Frauen. Möglich ist, die Rente ein oder zwei Jahre früher zu beziehen. Bei einem solchen Vorbezug wird die Rente um 6,8 Prozent pro Jahr gekürzt.

BrunO C. WürDE bei ordentlicher Pensionierung eine AHV- Altersrente von 24 000 Franken pro Jahr erhalten. Wenn er die Rente vorbezieht, erhält er folgende Beträge:

n Bei einem Vorbezug um 1 Jahr Fr. 22 368.–

(Kürzung 6,8 Prozent)

n Bei einem Vorbezug um 2 Jahre Fr. 20 736.–

(Kürzung 13,6 Prozent)

Durch den Vorbezug der Rente um zwei Jahre reduziert sich der Kapitalbedarf von Herrn C. auf 258 528 Franken (300 000 minus 2 × 20 736).

Ein Vorbezug der AHV-Rente reduziert kurzfristig den Finanzbedarf. Es ist jedoch zu beachten, dass die Rentenkürzung über das ordentliche Pen-sionierungsalter hinaus bestehen bleibt. Herr C. erhält lebenslang eine gekürzte Rente von 20 736 Franken statt der ordentlichen Rente von 24 000 Franken. Langfristig wird er also mehr Kapital benötigen, als er durch den vorzeitigen Bezug ausgezahlt erhalten hat. Mehr dazu und auch zur Beitragspflicht von Frührentnern lesen Sie in Kapitel 2 (siehe Seite 55).

auswirkungen bei der 2. Säule, der Pensionskasse

Auch die Leistungen in der beruflichen Vorsorge werden durch eine vor-zeitige Pensionierung geschmälert. Die effektive Rentenkürzung ist abhän-gig von der Vorsorgelösung Ihres Arbeitgebers. Vielfach sind die Renten bei einer frühzeitigen Pensionierung auf Ihrem persönlichen Vorsorgeaus-weis aufgeführt. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie bei der

1 n n nFrühzeitige Pensionierung: ein überblick

21 einrichtung eine Berechnung verlangen. Als Faustregel können Sie davon

ausgehen, dass Ihre Pensionskassenrente um rund sechs Prozent pro Jahr gekürzt wird.

BrunO C. haT gemäss seinem persönlichen Pensionskassen-ausweis ab 65 Anspruch auf eine Altersrente von 30 000 Franken pro Jahr. Bezieht er seine Rente früher, wird diese pro Jahr Vorbezug um sechs Prozent gekürzt.

n Rente bei einem Bezug mit 64 Fr. 28 200.–

(minus 6 Prozent)

n Rente bei einem Bezug mit 60 Fr. 21 000.–

(minus 30 Prozent)

Wenn Herr C. die Pensionskassenrente schon ab 60 bezieht, reduziert sich sein Kapitalbedarf auf 153 528 Franken (258 528 minus 5 × 21 000).

Auch die vorbezogene Altersrente aus der beruflichen Vorsorge dient zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten bei einer vorzeitigen Pensionie-rung. Dabei gilt jedoch die gleiche Einschränkung wie bei der AHV: Die Kürzung bleibt auch nach der ordentlichen Pensionierung weiter beste-hen. Die 153 528 Franken im Beispiel von Bruno C. reichen denn auch nur, um das Manko bis zum ordentlichen Rentenalter von 65 Jahren zu decken.

Die auswirkungen insgesamt

Um die effektiven Kosten der frühzeitigen Pensionierung bestimmen zu können, muss man auch in den folgenden Jahren die Kürzung der Renten berücksichtigen. Das heisst, ab 65 braucht man mehr Vermögen, um die laufenden Kosten zu decken:

BrunO C. rEChnET auch für die Jahre nach 65 mit Ausgaben von 60 000 Franken pro Jahr. Seine Einnahmen beschränken sich auf die Renten von AHV und Pensionskasse. Den Rest der Kosten muss er aus seinem Vermögen finanzieren. Wie viel Vermögen Herr C.

braucht, um seine Ausgaben bis 85 zu decken, sehen Sie im Kasten auf der nächsten Seite.

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Für eine Pensionierung mit 60 braucht Herr C. also ein zusätzliches Ver-mögen von rund 400 000 Franken. Selbstverständlich reduziert sich dieser Betrag, wenn er später in den Ruhestand geht. Bei einer Pensionierung mit 63 beispielsweise betragen die Mehrkosten noch rund 163 000 Fran-ken. Auch eine gestaffelte Pensionierung reduziert diese Mehrkosten.

Das Beispiel von Bruno C. zeigt deutlich: Die Kosten einer frühzeitigen Pensionierung sind relativ hoch – vor allem, wenn man sich schon fünf Jahre früher aus dem Berufsleben zurückziehen will. Umso wichtiger ist eine rechtzeitige Planung.

kaPitalBedarf von Bruno c.

Bei ordentlicher Pensionierung mit 65 Ausgaben gemäss Budget

Ausgabenüberschuss pro Jahr Fr. 6 000.–

Ausgabenüberschuss bis Alter 85 (20 Jahre) = kapitalbedarf bei ordentlicher Pensionierung mit 65

Fr. 120 000.–

fr. 120 000.–

Bei frühzeitiger Pensionierung mit 60 Ausgaben gemäss Budget

Ausgabenüberschuss pro Jahr Fr. 18 264.–

Ausgabenüberschuss von Alter 65 bis 85 + Kapitalbedarf ab 60 bis zum Rentenalter 65

Fr. 365 280.–

+ Fr. 153 528.–

kapitalbedarf bei vorzeitiger Pensionierung mit 60

Fr. 518 808.–

fr. 518 808.–

Mehrkosten für vorzeitige Pensionierung fr. 398 808.–

Im Dokument Frühpensionierung planen (Seite 21-24)