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Finanzanlagen beim Jahresabschluss

Zahlung von bzw. an den außerkirchlichen

10. Darstellung der Geldanlagen im Rücklagen- und Darlehensfonds 1 Darstellung der Geldanlagen im RDF bei der GKZ

11.4 Finanzanlagen beim Jahresabschluss

Beim Jahresabschluss sind im Rahmen der Inventur die Finanzanlagen auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen (Depotauszug).

Dabei ist der aktuelle Marktwert für die Finanzanlagen zum Stichtag 31.12. zu ermitteln und nachrichtlich aufzuzeigen.

Für die einzelnen Finanzanlagen ist zu prüfen, ob der aktuelle Marktwert über oder unter dem Buchwert der einzelnen Finanzanlagen liegt oder diesem entspricht.

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a) Buchwert ist gleich dem Marktwert (z.B. bei Festgeld) Hier ist nichts zu buchen.

b) Buchwert ist größer als der Marktwert

Es ist zu prüfen, ob es sich um eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung handelt. Von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung ist auszugehen, wenn der Wert der Finanzanlage den Anschaffungspreis während eines erheblichen Teils der voraussichtlichen Verweildauer in der GKZ nicht erreichen wird.

Wenn dies der Fall ist, ist eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Marktwert vorzunehmen. Sollten Mengen bei der Finanzanlage geführt werden, ist die Menge „Null“ bei der Buchung der Abschreibung anzugeben.

Beispiel:

Ein Mischfonds steht mit einem Buchwert von 50.000 €, für die er auch gekauft wurde, im Anlagevermögen. Der Marktwert zum Bilanzstichtag beträgt 45.000

€. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage ist nicht davon auszugehen, dass sich der Wert des Fonds wieder erholen wird. Die Fondsanteile sind deshalb außerplanmäßig um 5.000 € abzuschreiben.

GKZ RDF Buchungs-datum

792500 Außerplanmäßige

Abschreibungen auf Finanzanlagen Kostenstelle

an 097300 Mischfonds (Anlage;

Anlagenbuchungsart: Sonder-AfA) Menge: 0

Kostenstelle

5.000 €

c) Buchwert ist kleiner als der Marktwert

Sollte in der Vergangenheit aufgrund einer dauerhaften Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt sein, ist eine Zuschreibung bis zum Marktwert – maximal aber bis zum Anschaffungspreis - vorzunehmen. Eine Bewertung über den Anschaffungspreis hinaus ist ausgeschlossen (Anschaffungswertprinzip).

Beispiel:

Ein Mischfonds steht mit einem Buchwert von 50.000 € im Anlagevermögen.

Der Marktwert zum Bilanzstichtag beträgt 55.000 €, der Mischfonds wurde für 52.000 € gekauft.

Es ist für die Fondsanteile nun eine Zuschreibung bis zum Anschaffungspreis in Höhe von 2.000 € notwendig, um die außerplanmäßige Abschreibung zu korrigieren.

GKZ RDF Buchungs-datum

097300 Mischfonds (Anlage;

Anlagenbuchungsart: Zuschreibung) Menge: 0

Kostenstelle

an 513000 Erträge aus Zuschr. zu Gegenst. d.

Finanzanlagevermögens Kostenstelle

2.000 €

12-1 12. Zweckgebundene Spenden

12.1 Überblick

Bei zweckgebundenen Spenden handelt es sich um Mittel mit einer speziellen Zweckbindung, die zurückzuzahlen sind, wenn der Zweck nicht erfüllt werden kann bzw. wegfällt. Spenden sind für den jeweiligen Spendenzweck zeitnah zu verbrauchen.

Das bedeutet, dass Spenden für bestimmte Projekte (z.B. Baumaßnahmen, bestimmte Anschaffungen) zu verbrauchen sind, wenn das Projekt zu finanzieren ist. Möglicherweise sind die Spenden dann über mehrere Jahre zunächst zu sammeln und in der Bilanz auf der Passivseite als Sonderposten mit Verbindlichkeitscharakter auszuweisen. Bei Durchführung des Projektes – spätestens zum Jahresabschluss – sind entsprechende Umbuchungen in den Ertrag bzw. in den Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen vorzunehmen.

Bei Spenden zur Finanzierung von laufenden Aufwendungen (z.B. Spende für Kirchenmusik) muss spätestens beim Jahresabschluss geprüft werden, ob die Spenden für Kirchenmusik verbraucht worden sind. Bei Prüfung der Buchungen in der jeweiligen Kostenstelle (z.B. Kirchenmusik) ist bei Vorhandensein von weiteren Erträgen eine bestimmte Reihenfolge der Verwendung der Mittel zu unterstellen.

Beispiel:

Für Kirchenmusik sind im Jahr 01 Spenden in Höhe von 200 € eingegangen.

Außerdem gibt es eine Zuweisung über 800 €.

Es sind 1.000 € Erträge in der Kostenstelle gebucht (200 € Spendenertrag und 800

€ Zuweisungsertrag).

Aufwendungen für Kirchenmusik gab es im Beispiel nur in Höhe von 700 €.

Grundsätzlich sind Spenden zeitnah zu verbrauchen. Deshalb wird unterstellt, dass die Spenden zuerst verbraucht worden sind und erst danach die Zuweisung.

Im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen ist also ein Spendenertrag von 200 € sowie ein Ertrag aus Zuweisungen von 800 € auszuweisen. Dies führt zu einem Überschuss in der Kostenstelle von 300 €, der das Jahresergebnis und damit das Reinvermögen der Kirchengemeinde erhöht. Der Betrag kann unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des Zuweisungsgebers für die Bildung von freien Rücklagen einer solchen zugeführt werden.

Es bleibt festzuhalten, dass Spenden zeitnah zu verwenden sind und zuerst für den jeweiligen Zweck verwendet werden.

Sollten zum Jahresende Spenden noch nicht zweckentsprechend verwendet worden sein, sind sie auf der Passivseite der Bilanz unter der Bilanzposition B VI 1. „Noch nicht verwendete zweckgebundene Spenden“ auszuweisen.

Für zweckgebundene Spenden wird häufig die zinsbringende Anlage der Gelder bis zu ihrer Verwendung vorgenommen. In den meisten Fällen findet eine Geldanlage im RDF statt.

Für die Buchung von noch nicht verwendeten Spenden werden folgende Konten verwendet:

281100 Noch nicht verwendete zweckgebundene Spenden

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281110 Zugang noch nicht verw. zweckgebundene Spenden 281120 Abgang noch nicht verw. zweckgebundene Spenden

Für den Nachweis und die Auswertung des Spendenzwecks werden eine Kostenstelle und eine Investitionsnummer bei der Buchung mitgegeben. So kann nachgewiesen werden, für welche Zwecke Mittel zur Verfügung stehen.

Spenden werden als Ertrag auf folgenden Konten gebucht:

482000 Spenden

482100 Spenden und Kollekten 482200 Freiwilliges Kirchgeld 482900 Sonstige Spenden

Die Investitionsnummer ist dafür gedacht, den Spendenzweck noch nicht verwendeter Spenden nachzuweisen. Es ist möglich, auch die Spendenerträge bei der Buchung mit einer Investitionsnummer zu versehen. Es ist hierbei abzuwägen, ob der hierfür benötigte Zeitaufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Informationsbedarf steht.

Wenn die Spendenerträge ebenfalls mit Investitionsnummer gebucht werden, muss im Rahmen des Jahresabschlusses der Verbrauch dargestellt werden, da ansonsten in den Auswertungen die Erträge über die Jahre kumuliert werden.

Hierfür wird zweizeilig auf dem Spendenertragskonto einmal mit und einmal ohne Investitionsnummer gebucht.

Beispiel:

In Ergänzung zum Beispiel in Kapitel 12.2.1 ist am 31.12.01 der Verbrauch von 1.400 € zu buchen.

Buchungs-datum 31.12.01

482000 Spenden Kostenstelle

Investitionsnummer 1234 30 0001

an 482000 Spenden Kostenstelle

1.400 €

Noch nicht verwendete zweckgebundene Spenden müssen finanzgedeckt sein.

Wenn der Spendenzweck realisiert wird, müssen die finanziellen Mittel für die Finanzierung des Zweckes zur Verfügung stehen.

Sollten Zinsen für noch nicht verwendete Spenden anfallen, so sind diese nicht dem Sonderposten für Spenden zuzuordnen. Die Zinsen stellen einen Ertrag dar und können – bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Bildung von freien Rücklagen - einer freien Rücklage bei der Ergebnisverwendung im Rahmen des Jahresabschlusses zugeführt werden. Die Festlegung, dass Zinsen für zweckgebundene Spenden ebenfalls für den Spendenzweck verwendet werden sollen, ist interner Natur und erhöht nicht die Verpflichtung gegenüber dem Spender.

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Anmerkung zur Übernahme kameraler Rücklagen:

Bei vielen alten kameralen Rücklagen lassen sich zweckgebundene Spenden (externe Zweckbindung) und lediglich intern zweckgebundene Mittel nicht mehr auseinanderrechnen bzw. ist eine mögliche externe Zweckbindung nicht mehr nachzuvollziehen. In diesem Fall können die Rücklagen pragmatisch als „freie Rücklagen“ auf der Passivseite im Reinvermögen dargestellt werden. Dieses Vorgehen entbindet allerdings nicht von der Pflicht, den Spenderwillen zu berücksichtigen.