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Familie und Jugend

Im Dokument Strategiebericht 2021 bis 2024 (Seite 100-106)

Rubrik 0,1 Recht und Sicherheit

UG 25 Familie und Jugend

Herausforderungen

In der UG 25 werden Mittel für familien-, kinder- und jugendunterstützende Leistungen budgetiert, der überwiegende Teil davon im Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF).

Die Leistungen des FLAF sind im FLAG 1967 normiert und werden als zweckgebundene Gebarung in der UG 25 abgebildet. Die Höhe der Auszahlungen ist abhängig von der demografischen Entwicklung, die Finanzierung (va. aus Dienstgeberbeiträgen und Anteilen der Einkommen- und Körperschaftsteuer) steht hingegen in engem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung.

• Die familien-, kinder- und jugendunterstützenden Leistungen und Maßnahmen sind allgemein anerkannt und weiterhin sicherzustellen.

• Das Familienbeihilfensystem soll unter den Schwerpunkten Bürgerinnen- und Bürgerfreundlichkeit sowie Verwaltungsvereinfachung weiterentwickelt werden.

• Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist va. aufgrund demografischer und gesellschaftlicher Veränderungen von großer Bedeutung, weswegen weiterhin entsprechende Maßnahmen zu treffen sind (zB. finanzielle Rahmenbedingungen, bedarfsgerechte Kinderbildung und -betreuung).

• Ausschöpfung der dezentralisierten EU-Fördermittel für die Programme Europäisches Solidaritätskorps und Erasmus+: Jugend in Aktion

Wirkungsziele inkl. Gleichstellungsziele

• Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

• Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

• Verringerung von familiären Notlagen, Unterstützung von Familien bei der Krisenbewältigung, Vermeidung innerfamiliärer Konflikte bei Trennung und Scheidung

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024

Auszahlungen gem. BFRG 7.185,8 7.119,8 7.393,8 7.585,1 7.535,5 7.844,0 8.102,4

fix 7.185,8 7.119,8 7.393,8 7.585,1 7.535,5 7.844,0 8.102,4

var 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 50,0 0,0 0,0 0,0

In Mio. € Erfolg Bundesfinanzrahmen

• Schutz von Kindern und Jugendlichen und Förderung ihrer Entwicklung als

eigenständige Persönlichkeiten, um ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen und ihre produktiven und kreativen Potenziale für

gemeinschaftliches und gesellschaftliches Engagement zu nutzen Wichtigste laufende und geplante Maßnahmen und Reformen

• Aktuell werden die 2017 neu eingeführten Maßnahmen (KBG-Konto,

Familienzeitbonus, Partnerschaftsbonus), die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen sollen, wissenschaftlich untersucht. Der Endbericht wird 2021 vorliegen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll weiters durch Maßnahmen wie den verstärkten Einsatz von modernen

Management-Instrumenten (zB. Zertifizierung berufundfamilie), bewusstseinsfördernde Maßnahmen (zB. Netzwerk Unternehmen für Familien) und durch den

flächendeckenden, qualitativen Ausbau eines bedarfsgerechten Kinderbildungs- und -betreuungsangebots sowie einer Ausweitung der professionellen

Ferienbetreuung verbessert werden.

• Ausbau von anonymen und kostenlosen (niederschwelligen) Beratungsleistungen für Familien

• Förderung von Elternbildung, Gewaltprävention, Projekten zur Eltern- und Kinderbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen sowie von Familienmediation, um Konflikten vorzubeugen und den Kinderschutz zu verstärken

• Implementierung von Jugendpolitik als Querschnittsmaterie (va. Umsetzung und Weiterentwicklung der Österreichischen Jugendstrategie, Implementierung der EU-Jugendstrategie und der EU-Programme Europäisches Solidaritätskorps und Erasmus+: Jugend in Aktion) zur Steigerung der Qualität von Jugendmobilität, Beschäftigungsfähigkeit und zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs)

• Im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie wird der Ausbau des Angebots an digitalen Schulbüchern im Rahmen der Schulbuchaktion durch die Implementierung einer Preisstruktur für E-Books Plus forciert. Damit soll allen Schulen in Österreich das Lernen mit digitalen Medien ermöglicht werden. Um die Bereitstellung der notwendigen Schulbücher auch weiter zu gewährleisten, werden die regulären Schulbuchlimits angepasst.

Abweichungen zum vorangegangenen Bundesfinanzrahmengesetz

Die Abweichungen zum vorangegangenen Bundesfinanzrahmen sind durch Mehrbedarfe (zB. Transferleistungen an Sozialversicherungsträger, Freifahrten, Schulbücher),

Maßnahmen iZm. der COVID-19-Pandemie (zB. Verlängerung des Bezugs von

Familienbeihilfe, Familienhärteausgleich) sowie den Wegfall bzw. die Veränderung des erwarteten Überschusses aus der Gebarung des FLAF begründet.

Erforderliche Steuerungs- und Korrekturmaßnahmen zur Einhaltung der Obergrenzen Aufgrund des Schuldenstands des Reservefonds für Familienbeihilfen erfolgt eine analytische Beobachtung und Kontrolle der Finanzierungsströme des FLAF.

UG 30 Bildung

Herausforderungen

• Die gesellschaftliche und wirtschaftliche Dynamik, die fortschreitende Digitalisierung, internationaler Wettbewerb und gesteigerte

Leistungsanforderungen an die einzelnen Bürgerinnen und Bürger erfordern die laufende Weiterentwicklung des Bildungssystems, um bestmögliche Bildungs-, Entwicklungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für die/den Einzelnen sowie im Sinne des Erhalts des Wohlfahrtssystems, der Standortsicherung und des sozialen Zusammenhalts zu gewährleisten.

• Die im internationalen Vergleich relativ hohe Zahl an Risikoschülerinnen und -schülern, die die Grundkompetenzen nicht ausreichend beherrschen, sowie die vergleichsweise geringe Anzahl an Schülerinnen und Schülern in den

Spitzengruppen erfordern qualitative Anstrengungen für beide Zielgruppen, um individuelle Entwicklungschancen zu fördern und Potenziale bedarfsgerecht zu stärken.

• Die Unterschiede hinsichtlich der Kompetenzniveaus, die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und jene ohne Migrationshintergrund bei empirischen Leistungsstudien erreichen, erfordern gezielte Förderanstrengungen, um

erfolgreiche Integration zu ermöglichen. Die Kompensation jener Ungleichheiten muss durch Anstrengungen des Bildungssystems ausgeglichen werden.

• Schulautonome Gestaltungsspielräume und autonome Schwerpunktsetzungen müssen konsequent an den Herausforderungen des einzelnen Schulstandorts ausgerichtet werden, um die Bildungslaufbahnen der Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu fördern. Dies erfordert eine fortlaufende kontinuierliche Umsetzung der neuen Steuerungslogik im österreichischen Schulsystem.

• Die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Schulbetrieb sind dahingehend abzufedern, allen Schülerinnen und Schüler einen positiven Bildungserfolg zu ermöglichen, den bestmöglichen Gesundheitsschutz aller an einem Schulstandort tätigen Personen zu gewährleisten und Eltern keinen finanziellen Mehrbelastungen auszusetzen.

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024

Auszahlungen gem. BFRG 8.821,8 8.931,1 9.262,2 9.825,9 9.838,8 10.112,8 10.258,1

fix 8.821,8 8.931,1 9.262,2 9.825,9 9.838,8 10.112,8 10.258,1

var 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 18,7 2,8 1,7 1,0

In Mio. € Erfolg Bundesfinanzrahmen

Wirkungsziele inkl. Gleichstellungsziele

• Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung

• Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen

• Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung

• Verbesserung der Bedarfsorientierung im Bildungswesen Wichtigste laufende und geplante Maßnahmen und Reformen

• Erweiterung der pädagogischen, personellen und organisatorischen schulautonomen Gestaltungsspielräume und Profilbildung innerhalb des differenzierten österreichischen Schulwesens

• Stärkung der Grundkompetenzen und Kulturtechniken sowie sprachliche Förderung für Schülerinnen und Schüler, welche die Unterrichtssprache nicht ausreichend beherrschen

• Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung in der elementaren Bildungseinrichtung sowie Verbesserung der Bildungsübergänge in Zusammenarbeit mit dem Kindergarten

• Umsetzung des 8 Punkte-Planes für den digitalen Unterricht zur flächendeckenden Ausrollung des digital unterstützten Lehrens und Lernens beginnend mit dem Schuljahr 2020/2021

• Stärkung der Berufsbildung, Fachkräftequalifizierung in den Bereichen MINT und Pflege sowie Weiterentwicklung von Lehre und Matura

• Ausbau der Tagesbetreuung, Bereitstellung von sozialpädagogischem Unterstützungspersonal in Kooperation mit den Ländern gemäß

Bildungsinvestitionsgesetz und Umsetzung des Schulbauprogramms SCHEP 2020

• Etablierung einer Unterstützungsstruktur zur Begabungs- und Exzellenzförderung in Österreich

• Optimierung der inneren Organisationsstruktur der Bildungsdirektionen, sowie Etablierung und Anwendung eines durchgehenden Bildungsmonitorings

und -controllings

• Abfederung der COVID-19-Krise auf die Schule:

Schulveranstaltungsausfallhärtefonds, Gesundheitsschutzmaßnahmen an den Schulen, Bereitstellung digitaler Endgeräte, erweiterte Studienförderung

Abweichungen zum vorangegangenen Bundesfinanzrahmengesetz

Die Beträge des neuen Finanzrahmens orientieren sich weitgehend am alten

Finanzrahmen, wobei sich notwendige Budgetsteigerungen aus dem Schülermehr und den dadurch erforderlichen Ressourcenzuweisungen, Mittel zur Gesundheitsvorsorge an Schulen sowie infolge der Umsetzung des 8 Punkte-Planes für den digitalen Unterricht ergeben.

Im Zusammenhalt mit dem strukturell bedingten hohen Anteil an Personalaufwendungen ist die Untergliederung 30 von der effektiven Entwicklung des Personalaufwandes

weiterhin stark betroffen. Darüber hinaus ist ein sparsamer Mitteleinsatz für

Ermessensausgaben notwendig, um den von der Bundesregierung verfolgten Budgetpfad einhalten zu können.

Erforderliche Steuerungs- und Korrekturmaßnahmen zur Einhaltung der Obergrenzen Der Bundesfinanzrahmen 2021-2024 berücksichtigt alle zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Vorhaben, Prioritäten und Entwicklungen.

Im Dokument Strategiebericht 2021 bis 2024 (Seite 100-106)