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3 Ausstattung und Zustand des Gebiets

3.1 Rechtliche und planerische Grundlagen

3.1.6 Fachplanungen

Nach dem Regionalplan liegen die Bereiche zwischen Giengen a. d. Brenz, Oggenhausen, Herbrechtingen und Heidenheim a. d. Brenz im Verdichtungsbereich der Region. Die Verbin-dungen zwischen Heidenheim a. d. Brenz, Herbrechtingen und Giengen a. d. Brenz werden als Entwicklungsachsen ausgewiesen. Diese ziehen sich randlich entlang einiger Natura 2000-Teilgebiete.

Auf der Raumnutzungskarte sind die Natura 2000-Gebiete noch nicht dargestellt. Von Hei-denheim bis Herbrechtingen zieht sich ein Regionaler Grünzug, welcher teilweise von schutzbedürftigen Bereichen für Landwirtschaft und Bodenschutz sowie für den Abbau ober-flächennaher Rohstoffe unterbrochen wird. Teilweise sind diese, ebenfalls als Regionaler Grünzug dargestellten Flächen als schutzbedürftige Bereiche für die Forstwirtschaft ausge-wiesen. Auch weite Bereiche zwischen Hürben, Hermaringen und Brenz entlang der Flüsse sind als Regionaler Grünzug ausgewiesen, ergänzt von schutzbedürftigen Bereichen für Landwirtschaft und Bodenschutz sowie für Forstwirtschaft. Gleiches gilt für den Abschnitt zwischen Giengen, Hermaringen und Hürben. Östlich von Herbrechtingen finden sich für Siedlung und Gewerbe vorgesehene Flächen (Planung). Eine geplante Eisenbahntrasse zieht sich von Heidenheim über Herbrechtingen und Giengen bis Sontheim (REGIONAL

-VERBAND OSTWÜRTTEMBERG 1998).

Flächennutzungsplan (FNP) Stadt Herbrechtingen

Für das Plangebiet der Stadt Herbrechtingen liegt das Kartenwerk zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (STADT HERBRECHTINGEN 2006) vor.

Im Landschaftsschutzgebiet im Bereich Längenfeld (nördlichen Abschnitt) wird eine Altlast dargestellt, dies gilt auch für den Bereich Stangenhau in Teilgebiet 2. Des Weiteren weist der FNP im südöstlichen Bereich der Abgrenzungen Längenfeld Flächen zur Abwasserentsor-gung aus.

Die Waldbestände Bambenhäule und Stangenhau in Teilgebiet 2 sind zum großen Teil als Erholungswald klassifiziert. Von Osten ragt hier zudem ein Teil des Bodenschutzwaldes in das FFH-Gebiet. Randlich zur Abgrenzung des Gebiets sind einige schützenswerte Klein-biotope ausgewiesen, welche nicht als geschützte Biotope nach § 32 NatSchG klassifiziert sind. Des Weiteren weist der FNP eine bestehende Anlage zur Wasserver- bzw. -entsorgung aus.

Der Süden von Teilgebiet 2 ist als Wasserschutzzone II dargestellt.

Das Eselsburger Tal umfasst in diesem Abschnitt zahlreiche Denkmäler. Im Südwesten fin-den sich Flächen, die als Bannwald und als Erholungswald ausgewiesen sind. In Richtung Anhausen besitzt eine Waldfläche besondere Funktion für Biotop- und Artenschutz. und es finden sich Schonwaldvorkommen. Entlang der Brenz zieht sich ein Streifen Bodenschutz-wald. Vereinzelt weist der FNP schützenswerte Kleinbiotope aus, welche nicht als geschützte Biotope nach § 32 NatSchG erfasst sind.

Im Osten ragt eine als Erddeponie und Altlast ausgewiesene Ver- und Entsorgungsanlage in Teilgebiet 10 (Katzental). Weitere Altlasten finden sich an der östlichen Grenze dieses Abschnitts der Natura 2000-Gebiete sowie an der Brenz.

Im Nordosten grenzt ein geplantes Wohngebiet an die Gebietsgrenze. Im Nordwesten rei-chen für den Gemeinbedarf vorgesehene Flärei-chen in Teilgebiet 10.

Einige Flächen im Eselsburger Tal sind als Kompensationssuchräume ausgewiesen.

Stadt Giengen a. d. Brenz

Der FNP der Stadt Giengen befindet sich gerade in der Aufstellung. Hierzu liegt eine Ent-wurfsversion vor. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung hat der FNP 1993 (VVG 1993) Rechtsgül-tigkeit.

Im Bereich der Hürbe sind Flächen für die Wasserwirtschaft und Flächen für Forst- und Landwirtschaft ausgewiesen. Zudem findet sich hier die Trinkwasserfassung der Landes-wasserversorgung. Die Flächen zwischen Hohenmemmingen und Hermaringen (Teilgebiet 15) werden teilweise als Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzes dar-gestellt, mit einer Nutzungsausweisung für Landwirtschaft. Gleiches gilt auch für die Teilge-biete 5 bis 8 und Teilgebiet 12. In letzterem finden sich Denkmale.

Die Entwurfsversion des in der Aufstellung befindlichen FNP (VVG 2008) weist das FFH-Gebiet als landwirtschaftlich genutzt aus. Insgesamt sind zahlreiche Altlasten innerhalb der Gebietskulisse zu finden, z. B. östlich von Hermaringen (Teilgebiet 15), nördlich von Giengen (Teilgebiet 7) sowie nördlich der B 492. Ausgewiesene Denkmale finden sich u. a. im Bereich zwischen Giengen und Hermaringen, nördlich von Giengen und nördlich der L 1082. West-lich der L1083 sind einige schützenswerte, nicht nach § 32 NatSchG besonders geschützte Kleinbiotope ausgewiesen.

Sontheim a. d. Brenz

Der FNP der Gemeinde Sontheim wird mit integriertem Landschaftsplan erarbeitet. Er liegt als Entwurfsversion vor (GEMEINDE SONTHEIM A. D.BRENZ 2008).

Die Böden werden als wenig, als stark und als sehr stark beeinträchtigt ausgewiesen. Der Bereich der Brenz ist als Kaltluftabfluss dargestellt. Vereinzelt finden sich in der direkten Umgebung des FFH-Gebietes Altlastenflächen und Denkmale.

Landschaftsplan (LP) Stadt Giengen a. d. Brenz

Der LP der Stadt Giengen befindet sich 2009 in der Aufstellung, es liegt eine Entwurfsversion vor. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung hatte noch der LP 1995 (VVG 1995) Rechtsgültigkeit.

Für Bereiche zwischen Herbrechtingen und Giengen, Flächen nördlich von Giengen sowie zwischen Giengen, Bergenweiler und Hürben weist der rechtskräftige LP (VVG 1995) Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung von Biotopen aus. Umgrenzt werden diese Bereiche häufig von Flächen potentieller Umwandlung. Flächen für den Bodenschutz finden sich ver-einzelt östlich und westlich von Hermaringen sowie südlich von Giengen. Ergiebige Grund-wasservorkommen werden östlich von Giengen und im Bereich um Hermaringen ausgewie-sen.

Die Entwurfsversion des LP (VVG 2008) kennzeichnet einen Großteil der Natura-Flächen mit Magerrasen. Nördlich von Giengen, südlich von Hohenmemmingen sowie zwischen Giengen und Hermaringen finden sich Gehölze mit hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, ohne gesetzlichen Schutzstatus. Die Bodenfunktionenkarte weist zahlreiche Altablagerungen aus. Die Böden der Natura 2000-Gebiete werden überwiegend als sehr wenig beeinträchtigt eingestuft.

ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Das Land Baden-Württemberg plant in den Jahren 2010 bis 2015 im Rahmen von ELER mehrere ökologische Verbesserungsmaßnahmen, insbesondere eine Verbesserung der Ufergehölzsaums entlang der Brenz. Die Maßnahmen entsprechen den Zielen des FFH-Gebietes und sind nachfolgend aufgelistet.

Nr. Fluss-Kilometer Maßnahme

1 2+000 - 6+000 (Sontheim) Bepflanzung des beidseitig vorhandenen 5m breiten Gewässerrandstreifens mit standortgerechten Gehölzen

2 18+350 - 18+700 (Eselsburger Tal) Anlegen eines Altarmes (Gewann Krautgärten) 3 20+550 - 21+550 (Eselsburger Tal) Uferrenaturierung mit Bepflanzung

4 11+500 - 12+700 (Giengen) Uferrenaturierung mit Bepflanzung innerhalb des 5 m breiten Randstreifens (einseitig links)

5 5+740 - 6+000 (Hermaringen) Renaturierung der Brenz oberhalb der Hürbemündung 6 34+590 (Schnaitheimer Mühle) Herstellung der Durchgängigkeit (Raue Rampe)

Gewässerentwicklungskonzept

Die GEWÄSSERDIREKTION NECKAR BEREICH ELLWANGEN erstellte 1999 ein Gewässerentwick-lungskonzept für die Brenz. Die für die Brenzabschnitte innerhalb des Natura 2000-Gebietes benannten Maßnahmen werden in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

Fluss-Kilometer Maßnahme

2+000 - 5+500 Entwickeln der bestehenden Gewässerrandstreifen 3+000 - 3+500

4+500 - 5+000

Wiederherstellen und aktivieren der ursprünglichen Brenzmäander (z.T.

vorhanden)

5+500 - 6+500 Erwerb von beidseitigen Gewässerrandstreifen, Voraussetzung zur Lauf- und Gehölzsaumvegetation

9+200 - 9+800 Entwickeln eines abgestuften Gehölzsaumes

12+300 - 13+700 Gewässerentwicklung bedingt möglich durch Wasserschutzgebiet Zone II 13+500 - 16+000 beidseitiger Erwerb von Gewässerrandstreifen zur Lauf- und

Gehölzsaumentwicklung

18+000 - 18+500 Umgestaltung einschließlich Wiederherstellung von Altarmen entsprechend der Planung der GWD Neckar, Bereich Ellwangen

18+500 - 19+500 Weiterentwicklung des andeutungsweise vorhandenen linken Auwaldes 18+300 - 22+500 Erwerb von beidseitigen Gewässerrandstreifen für freie Laufentwicklung,

einschließlich Entwicklung eines abgestuften Uferwaldes

22+300 - 23+000 Wiederherstellung des z.T. vorhandenen Altarmes der Brenz – gleichzeitig Umgehungsgerinne der Wasserkraftanlage Bindsteinmühle

23+000 - 25+000 Erwerb von beidseitigen Gewässerrandstreifen, Vorraussetzung für freie Laufentwicklung

Naturschutz

- Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Kürnberg im Auftrag der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Stuttgart, 2003, von Hans-Peter Döler

- teilweise überlappt sich das Natura 2000 Gebiet mit der seit 2003 laufenden Naturschutz-konzeption des Regierungspräsidiums Stuttgart, Ref. 56 für den Landkreis HDH

Wald

Forstliche Planungswerke liegen nur für den öffentlichen Wald in Form von periodischen Betriebsplänen (Forsteinrichtungswerke) als Grundlage der Waldbewirtschaftung vor. Aktuell fortgeschriebene Forsteinrichtungswerke berücksichtigen die Inhalte der FFH-Richtlinie im Sinne des Verschlechterungsverbots.

Die Waldbiotopkartierung liegt für den Gesamtwald ffh-konform aufbereitet vor.