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10. UMWELTBERICHT

10.1 Einleitung

10.1.1 Grundlagen

10.1.1.2 Fachliche Grundlagen

Die fachlichen Ziele leiten sich als Erfordernisse aus den vorhandenen landschaftli-chen Werten, den geplanten Eingriffen sowie aus den gesetzlilandschaftli-chen Oberzielen ge-mäß § 1 Abs. 1 BNatSchG ab.

Die Eingriffe in den Landschafts- und Naturhaushalt sind, angelehnt an den Leitfa-den der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit), bewertet worden. Die Erfordernisse, die sich daraus ergeben, sind im Grünordnungsplan berücksichtigt.

Für eine qualifizierte Grünordnung werden in der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Chiemseestraße“ die notwendigen planlichen und textlichen Festsetzungen getroffen.

Der Grünordnungsplan wurde parallel zum Bebauungsplan erarbeitet und inhaltlich in diesen integriert. Die planzeichnerischen und textlichen Festsetzungen werden in die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingearbeitet. Weitere Bestandteile der Begründung sind der Umweltbericht, die Pläne 1 (Bilanzierung des Eingriffs im

6 (BayNatSchG, 2013)

rechtskräftigen Bebauungsplan zur 1. Änderung und Erweiterung) M 1:1.000 und die Pläne 2 und 3 (Bestand, Eingriff) M 1:1.000, die Abhandlung der Eingriffsrege-lung und die Ausgleichsflächenberechnung.

In das Bauleitplanverfahren können zudem andere Umweltprüfarten

(FFH-Verträglichkeitsprüfung, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) integrierte wer-den.

10.1.2 Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung

Das Planungsgebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Traunstorf im Osten der Großen Kreisstadt Traunstein. Es wird von Süden her von der Grabenstätter Straße erschlossen.

An die Planungsfläche grenzt im Westen und Norden eine landwirtschaftliche Nutz-fläche an. Im Westen und Osten befindet sich gewerbliche Bebauung des Gewerbe-gebiets „Chiemseestraße“.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Ge-werbegebiet „Chiemseestraße“ mit integrierter Grünordnung umfasst eine Gesamt-fläche von ca. 6.643 m², also ca. 0,7 ha.

Das Planungsgebiet umfasst die Teilflächen der Flurnummern 921, 921/3, 913/2, 913/4, 913/22, Gemarkung Wolkersdorf.

Auf dem nördlichen Bereich des Planungsgebiets befinden sich derzeit neben land-wirtschaftlich genutzten Bereichen provisorische unversiegelte PKW-Stellplätze und bereits mit Rasenfugenpflaster befestigte Stellplätze der Fa. Pohlig GmbH (Rehate-chnik), deren Betriebsgebäude sich in unmittelbarem Anschluss im Süden befindet.

Zudem befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein Abschnitt der Grabenstätter Straße. Diese Straße wurde mit einer westlich gelegenen Wendeflä-che erweitert. Neben diesem Straßenabschnitt steht ein Mast für die besteh. 110-kV-Bahnstromleitung.

Planungsabsicht der Stadt Traunstein ist, durch die Bebauungsplanaufstellung das vorhandene Gewerbegebiet nach Nordwesten und Norden hin zu ändern und zu erweitern. Dadurch wird die betriebliche Erweiterung der Fa. Pohlig, die sich in un-mittelbarer Nachbarschaft befindet, hinsichtlich dringend benötigter Mitarbeiter-Parkplätze ermöglicht. Mit der Überarbeitung der Flächen innerhalb des Geltungs-bereichs soll die westliche Betriebsfläche neu geordnet werden.

Die Ziele des Bebauungsplanes sind:

 städtebauliche Ordnung des geplanten Gewerbegebietes

 Ein- und Durchgrünung des Gebietes durch Bäume und Sträucher

 sinnvolle und flächensparende Erschließung

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10.1.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplä-nen festgelegten Ziele des Umweltschutzes

Zusammenfassende Übersicht der relevanten einschlägigen Fachgesetze:

Ziele nach Fachge-setz, Fach-plan

Berücksichtigung bei Aufstellung des Be-bauungsplanes mit integrierter Grünord-nung

BauGB7 Ausweisung von Gewerbegebietsflächen im direkten Anschluss an bestehende Bebauung und im Anschluss an bestehende Erschließungs-straße. Somit wird dem übergeordneten Grund-satz „Sparsamer Umgang mit Grund und Boden“

entsprochen.

Wasserhaus-haltsrecht Das Schmutzwasser (soziale Abwasser) ist dem bestehenden städtischem Kanalnetz zuzuführen.

Das Niederschlagswasser von den befestigten Flächen muss über eine belebte Bodenschicht gereinigt und versickert werden.

3

Luftreinhal-tung

Immissions-schutzrecht Von dem Gewerbegebiet sind keine besonderen lufthygienischen Auswirkungen zu erwarten.

4 Vermeidung

von Lärm

Immissions-schutzrecht Vom Planungsgebiet selbst gehen keine kriti-schen Emissionen auf Nachbargebäude auf. Die Verkehrszunahme für die Mitarbeiterparkplätze ist als gering zu erachten. Auch von der Nach-barschaft sowie den angrenzenden Straßen ist von keiner über das erlaubte Maß hinausgehen-de Beeinträchtigung zu rechnen.

5 Vermeidung

Abfallrecht Auf den Flächen ist nicht mit Altlasten zu rechnen. Eine zusätzliche bauleitplanerische Be-rücksichtigung ist hier neben den geltenden fachgesetzlichen Regelungen nicht notwendig.

6 Vermeidung

Wasserhaus-haltsrecht Das Schmutzwasser (soziale Abwasser) ist dem bestehenden städtischen Kanalnetz zuzuführen.

Das Niederschlagswasser von den befestigten Flächen muss über eine belebte Bodenschicht gereinigt und versickert werden.

7 Schutz des Landschafts-bilds

Flächennutz-ungsplan Durch die umgebenden Straßen und die im Sü-den und Osten anschließende Gewerbegebiets-fläche ist das Landschaftsbild bereits

beeinträchtigt. Durch die Festsetzung einer Ein-grünung im Nordwesten und Norden wird die Beeinträchtigung durch den Eingriff abgemildert.

10.1.3.1 Ziele der Raumordnung/Regionalplanung

Nach der Gliederung Bayerns in Verwaltungsregionen befindet sich die Große Kreis-stadt Traunstein in der Region 18 – Südostoberbayern. Traunstein liegt auf einer

7 (BauGB, 2013)

Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung. Der Verfahrensbereich ist als allgemeiner ländlicher Raum dargestellt.8

Der Regionalplan der Region 18 gibt folgende Ziele vor:

 In den Mittelbereichen […] Traunstein […] sollen im besonderen Maße die Vo-raussetzungen für eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen geschaffen werden. (G)

 Die Mittelzentren der Region sollen durch den weiteren Ausbau der zentral-örtlichen Ausstattung und durch Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes ge-stärkt werden. […] Insbesondere sollen […] im Mittelzentrum Traunstein die mittelzentralen Einrichtungen weiter ergänzt und das Arbeitsplatzangebot im Dienstleistungsbereich und im Produzierenden Gewerbe erweitert werden.

Dabei soll das Angebot an Ausbildungsplätzen und hochqualifizierten Arbeits-plätzen verbessert werden. (G)

Diese Zielvorgaben berühren und begründen die Planungsinteressen der Stadt Traunstein für den hier in Frage stehenden Raum, die benötigten Gewerbeflächen zu erweitern.

10.1.3.2 Potentielle Natürliche Vegetation

Als potentielle natürliche Vegetation im Untersuchungsgebiet tritt der Waldmeis-ter-Tannen-Buchenwald im Komplex mit Waldgersten-Tannen-Buchenwald in Erscheinung.9

Abb. 6: Potentielle Natürliche Vegetation

8 (Regionalplan Region 18) 9 (pnV Bayern, 20)

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10.1.3.3 Bisherige Vorgaben und Ziele des Flächennutzungsplan Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist die Planungsfläche bereits als Gewer-begebiet dargestellt.

10.1.3.4 Schutzgebiete

10.1.3.4.1 Schutzgebiete gemäß Europarecht (Natura 2000)

In direkter Umgebung des Planungsgebietes befinden sich weder Schutzgebiete der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiet), noch der Vogelschutz-Richtlinie (SPA-Gebiet)10.

Aufgrund der Entfernung des geplanten Gewerbegebiets zu den nächstgelegenen Schutzgebieten kann eine Beeinflussung der durch die einzelnen Schutzgebiete ge-schützten Arten, sowie der Wechselwirkung der Schutzgebiete untereinander, aus-geschlossen werden.

Abb. 7: Darstellung der Schutzgebiete nach Europarecht (FINWeb) Rosa: FFH-Gebiet „Oberes Surtal und Urstromtal Höglwörth“

10 (FIN Web, 2020)

Planungsgebiet

10.1.3.4.2 Schutzgebiete gemäß nationalem Recht

Das gesamte Planungsgebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes der Stadt Töging a. Inn.

In direkter Umgebung des Planungsgebietes befinden sich keine weiteren Schutz-gebiete gemäß nationalem Recht.11

Abb. 8: Darstellung der Schutzgebiete nach nationalem Recht (FINWeb); keine Darstellung im Kar-tenausschnitt

11 (FIN Web, 2020)

Planungsgebiet

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10.1.3.4.3 Biotopkartierung Bayern

Im Bereich des Geltungsbereichs befinden sich keine amtlich kartierten Biotope12. Die umliegenden Biotope werden von der Planung nicht berührt.

Abb. 9: Darstellung der amtlich kartierten Biotope und Ökoflächen (FINWeb) Rosa: amtlich kartierte Biotope

Grün: Ökoflächenkataster – A/E-Flächen

12 (FIN Web, 2020)

Planungsgebiet

10.1.3.4.4 Bindung BNatSchG und BayNatSchG Zu den nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen zählen:

1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbe-reiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten BeVerlandungsbe-reiche,

2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nass-wiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,

3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Stand-orte,

4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder,

5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebü-sche,

6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewäs-ser mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.

Im Bereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet

„Chiemseestraße“ mit integrierter Grünordnung sind keine Biotope, die gemäß BNatSchG § 30 bzw. Art. 16 BayNatSchG i. V. m. § 39 BNatSchG unter Schutz ste-hen vorhanden.

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10.1.3.5 Überschwemmungsgebiete

An Hand der Karte des Informationsdienstes Überschwemmungsgefährdete Gebiete LfU (Bild unten) in Bayern ist die Lage und Ausdehnung der Schutzgebiete und dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet im Gebiet Traunstein erkennbar. Daraus ist ersichtlich, dass das Planungsgebiet frei von Restriktionen dieser Art ist.13

Abb. 10: Überschwemmungsgebiete (IÜG – LfU Bayern)

13 (Informationsdienst LfU Bayern - BayernAtlas, 2020)

10.1.3.6 Wassersensibler Bereich

Wassersensible Bereiche sind Standorte, die vom Wasser beeinflusst werden.

Nutzungen können hier beeinträchtigt werden durch

 über die Ufer tretende Flüsse und Bäche,

 zeitweise hohen Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder

 zeitweise hoch anstehendes Grundwasser.

Im Unterschied zu amtlich festgesetzten oder für die Festsetzung vorgesehenen Überschwemmungsgebieten kann bei dieser Fläche nicht angegeben werden, wie wahrscheinlich Überschwemmungen sind. Die Flächen können je nach örtlicher Si-tuation ein kleines oder auch ein extremes Hochwasserereignis abdecken.

An Hand der Karte des Bayern-Viewer (Bild unten) in Bayern ist die Lage

und Ausdehnung des wassersensiblen Bereiches im Stadtgebiet Traunstein erkenn-bar.14

Daraus ist ersichtlich, dass sich das Planungsgebiet nicht im wassersensiblen Bereich befindet.

Abb. 11: Wassersensibler Bereich (BayernAtlas) Hellgrün: wassersensibler Bereich

10.1.3.7 Wasserschutz und Quellenschutz

Wie bereits unter Punkt 10.1.3.4.2 erwähnt, befindet sich das Planungsgebiet in keinem Wasserschutzgebiet.

14 (BayernAtlas, 2020)

Planungsgebiet

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10.1.3.8 Bindung und Vorgaben aus dem Denkmalschutzrecht Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind keine Bau- oder Bodendenkmäler vorhanden.

Abb. 12: Luftbild mit Bodendenkmal (BayernAtlas) Rot: Bodendenkmal

Pink: Baudenkmal

Ca. 600 m nördlich des Planungsgebietes befindet sich folgendes Bodendenkmal:

• D-1-8141-0138: „Verebneter Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung“15 Ferner sind zufällig zutage tretende Bodendenkmäler und Funde gemäß Art. 8 DSchG meldepflichtig an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Un-tere Denkmalschutzbehörde.

Baudenkmäler sind im Planungsgebiet bzw. der näheren Umgebung nicht vorhan-den.

15 (BayernAtlas, 2020)

Planungsgebiet

10.2 Bestandsaufnahme (Basisszenario)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 6.643 m².

Diese Fläche entspricht dem für die Stellplätze und Umfahrten zur Verfügung ste-henden Bereich mit Bepflanzung und interner Ausgleichsfläche sowie den bereits versiegelten PKW-Stellplätze inklusive der Flächen für die Erschließung und einem Teilabschnitt der öffentlichen Erschließungsstraße.

Für diese Flächen wurde die Bestandsaufnahme durchgeführt. Dieser Zustand ist somit die Nullvariante, von der auszugehen ist.

10.2.1 Beschreibung der Umweltmerkmale, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden

10.2.1.1 Schutzgut Arten und Lebensräume, biologische Vielfalt, Arten-schutz (Tiere und Pflanzen)

Erweiterung

Das Planungsgebiet der Erweiterungsfläche des Bebauungsplans Gewerbegebiet

„Chiemseestraße“ mit integrierter Grünordnungsplanung wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich als Acker intensiv genutzt. Teilflächen davon werden bereits vo-rübergehend als Stellplatzflächen in wasserdurchlässiger Bauweise verwendet. Im Erweiterungsbereich mit 4.571 m² soll die Stellplatzfläche der Firma Pohlig GmbH vergrößert werden. Im Norden soll ein Teilbereich der erforderlichen Ausgleichsflä-chen umgesetzt werden.

Änderung

2.072 m² der Planungsfläche liegt im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan zur 1.

Änderung und Erweiterung des Gewerbegebietes „Chiemseestraße“ mit integrierter Grünordnung. Hier befinden bereits versiegelte Stellplatzflächen und eine Aus-gleichsfläche sowie ein Teilbereich der Grabenstätter Straße. Im derzeit rechtskräf-tigen Bebauungsplan sind hier jedoch Grünflächen und Ausgleichsflächen

festgesetzt. Diese werden zugunsten von PKW-Stellplätzen durch die 2. Änderung überplant. Die bereits festgesetzten Ausgleichsflächen werden, bis auf eine Teilflä-che, 1:1 verlagert und der Ausgleich für diese Bereiche ermittelt.

Artenschutzrechtlich bedeutsame Arten sind auf der Eingriffsflächen nicht zu erwar-ten. Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 Nr. 1-4 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach

§ 15 BNatSchG zulässige Eingriffe bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschütz-ten Argeschütz-ten (alle europäischen Vogelargeschütz-ten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie bzw.

Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) können ausgeschlossen werden.

Die Zulässigkeit des Vorhabens ist somit aus artenschutzrechtlicher Sicht gegeben.

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Ackerfläche bzw. ehemalige Ackerfläche Größe 4.046 m²

Abb. 13: Luftbild (BayernAtlas)

Abb. 14: Ackerfläche und ehemalige Ackerfläche im Bereich der Planungsfläche (Foto Jocham + Kell-huber)

Gemäß Leitfaden wird dieser Zustand des Planungsgebietes als Ackerfläche einge-stuft und als Gebiet mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschafts-bild (oberer Wert) erfasst.

10.2.1.2 Schutzgut Boden

Im Bestand handelt es sich um Flächen mit anthropogen überprägtem Boden ohne kulturhistorische Bedeutung.

Aus der Bodenkarte Bayern (M 1 : 200.000) geht hervor, dass im Untersuchungs-gebiet Braunerde und Parabraunerde aus kiesführendem Lehm über Carbonatsand-kies bis -schluffCarbonatsand-kies vorkommen.

Gemäß Leitfaden sind diese Flächen in Liste 1b als Gebiet mit mittlerer Bedeu-tung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erfasst.

10.2.1.3 Schutzgut Wasser

In diesem Bereich ist mit einem intakten hohen Grundwasserflurabstand zu rech-nen. Das Gelände liegt nicht innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsge-bietes. Die Planungsgebietes befindet sich in keinem wassersensiblen Bereich.

Gemäß Leitfaden ist das Schutzgut Wasser in Liste 1b als Gebiet mit mittlerer Be-deutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild erfasst.

10.2.1.4 Schutzgut Klima / Luft

Hier ist davon auszugehen, dass es sich bei diesen Flächen um Flächen ohne klein-klimatisch wirksame Luftaustauschbahnen handelt. Da es sich lediglich um Park-platzflächen handelt, kann nur über die grünordnerische Festsetzung der

Durchgrünung der Stellplatzflächen mit Großbäumen eine wichtige Maßnahme zum Klimaschutz getroffen werden. Ebenso ist die Festsetzung, dass die befestigten Stellplätze wasserdurchlässig ausgeführt werden müssen eine bedeutende Maß-nahme für den Klimaschutz.

Gemäß Leitfaden ist das Schutzgut Klima in Liste 1a als Gebiet mit geringer Be-deutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild erfasst.

10.2.1.5 Schutzgut Landschaftsbild

Das Planungsgebiet befindet sich am Ortsrand von Traunstorf. An die Planungsflä-che grenzt im Nordwesten und Norden eine landwirtschaftliPlanungsflä-che NutzfläPlanungsflä-che. Durch die Grabenstätter Straße im Süden und die im Süden und Osten anschließenden Gewerbegebietsfläche ist das Landschaftsbild bereits beeinträchtigt.

Daher ist gemäß Leitfaden in Liste 1a ein Großteil des Gebietes mit geringer Be-deutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild einzuordnen.

10.2.1.6 Schutzgut Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung Erholung

Auf der Planungsfläche befinden sich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, Gewerbegebietsflächen und eine Erschließungsstraße. Das Gebiet hat somit keinen Wert für die Erholung. Durch die bestehende Bebauung, die Straße und die struk-turarme Agrarlandschaft ist das Gebiet bereits vorbelastet.

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Lärm/ Schadstoffimmissionen

Die umliegenden Straßen sind als Emissionsquelle für Verkehrslärm zu sehen. Auf Teilflächen des Geltungsbereichs befinden sich PKW-Stellplatzflächen. Das Ver-kehrsaufkommen wird sich gegenüber dem jetzigen Verkehr nur dahingehend ver-ändern, dass mehr Mitarbeiter der Fa. Pohlig parken können. Der gewerbliche Lieferverkehr bleibt unverändert.

Bioklima

Hinweise auf eine Änderung des Bioklimas liegen nicht vor.

Strahlung

Hinweise auf eine Belastung durch Strahlung liegen nicht vor.

10.2.1.7 Schutzgut Fläche

Eine Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen kann in Form einer Nachverdichtung im Innenbereich nicht erfolgen, da für eine Parkplatzerweite-rung für den bestehenden Betrieb nur eine Fläche im unmittelbaren Anschluss an das Betriebsgelände in Frage kommt. Jedoch kann eine Verringerung der zusätzli-chen Inanspruchnahme von Fläzusätzli-chen durch den direkten Anschluss des Planungsge-bietes an die bestehende Erschließungsstraße und unmittelbar am Betrieb

nachgewiesen werden. Somit wird dem übergeordneten Grundsatz „Sparsamer Umgang mit Grund und Boden“ entsprochen und Flächen beansprucht, die sich für dieses Vorhaben gut eignen.

10.2.1.8 Kultur- und Sachgüter

Schutzwürdige Kulturgüter sind nach aktuellem Kenntnisstand auf der Fläche nicht vorhanden.

Eine umfangreichere Behandlung der Denkmalpflege bezüglich der Bau- und Bo-dendenkmäler ist dem Punkt 10.1.3.8 des Umweltberichts zu entnehmen.

10.2.1.9 Natura 2000-Gebiete

Im Geltungsbereich und der näheren Umgebung liegen keine Natura 2000-Gebiete.

10.2.1.10 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bewegen sich in einem normalen, üblicherweise anzutreffenden Rahmen. Sie wurden in den Betrachtungen zu den einzelnen Schutzgütern mitberücksichtigt. Erhebliche Auswirkungen auf die Wechselwirkungen sind nicht bekannt bzw. zu erwarten.

10.2.1.11 Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Ab-wässern

Für die Abfallbehandlung und Abfallentsorgung gelten die Vorschriften der Abfall-wirtschaftssatzung Traunstein.

Das Niederschlagswasser von den befestigten Flächen wird über eine belebte Bo-denschicht gereinigt und in den Untergrund versickert.

10.2.1.12 Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastro-phen

Einwirkungen von außen auf das Gebiet

Im Planungsgebiet sowie in dessen näherem Umfeld gibt es keine Störfallbetriebe, so dass hier nicht mit negativen Auswirkungen zu rechnen ist. Aufgrund der im Be-bauungsplan geplanten zulässigen Vorhaben besteht keine besondere oder über-durchschnittliche Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen.

Damit ist auch nicht mit erheblichen Auswirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Ziffer 7 Buchstabe a-d und i BauGB aufgeführten Umweltbelange zu rechnen. Es sind dem-nach keine Anhaltspunkte für Risiken oder potenzielle Gefährdungen erkennbar.

Auswirkungen des Gebiets auf die Umgebung

Von Nutzungen im Planungsgebiet gehen keine Risiken für die Umgebung aus.

Ingenieurgeologische Gefahren

Traunstein befindet sich in keiner Erdbebenzone und somit ist keine zusätzliche Beschleunigung zu berücksichtigen.

Auch ein grundsätzliches Risiko für Felsabbrüche kann aufgrund der Lage des Pla-nungsgebietes in der Ebene ausgeschlossen werden.

Eine Gefahr für Hochwasser und ein damit verbundener Grundwasseranstieg ist ebenfalls nicht anzunehmen.

Gefahr durch Starkregenereignisse

Ein grundsätzliches Risiko für Starkregenereignisse kann nicht ausgeschlossen werden. Mit Sturzfluten ist hier aufgrund der Ebenheit des Planungsgebietes nicht zu rechnen.

10.2.1.13 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Die energetischen Anforderungen für Neubauten bezüglich Wärme-, Kälte- und Energiebedarf werden über die entsprechenden Fachgesetze geregelt.

Da es sich lediglich um Parkplatzflächen handelt, kann über die Festsetzung keine Maßnahme zur Nutzung erneuerbarer Energien angewandt werden.

10.2.1.14 Erhaltung bestmöglicher Luftqualität

Für die Große Kreisstadt Traunstein liegt kein Luftreinhalteplan vor.

Durch das geplante Vorhaben ist nur von einer sehr geringen Erhöhung der Luftbe-lastung auszugehen.

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Seite 33 von 51 Vorentwurf i. d. F. vom.18.03.2020

10.2.1.15 Zusammenfassende Betrachtung

Die einzelnen 5 Schutzgüter werden wie folgt bewertet:

Einstufung

des Bestandes Arten und

Lebensräume Boden Wasser Klima/Luft Landschaftsbild Gesamtbewertung Ackerfläche Ackerfläche

 Gebiet geringer Bedeutung

(oberer Wert)

anthropogen über-prägter Boden unter Dauerbewuchs

 Gebiet mittlerer Bedeutung (unterer Wert)

Gebiet mit hohem, intaktem Grund-wasserflurabstand

 Gebiet mittlerer Bedeutung (unterer

 Gebiet geringer Bedeutung

(oberer Wert)

Ausgeräumt, struk-turarme Agrarland-schaft

 Gebiet geringer Bedeutung

10.2.2 Entwicklung des Basisszenario bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Erweiterungsfläche des Plangebiets weiterhin als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden und die Änderungsfläche als bestehende Parkplatz-Versiegelung.

Die geringen – mittleren Eingriffe in den Naturhaushalt würden zwar an dieser Stelle nicht stattfinden, würden aber an anderer Stelle erfolgen. Ebenso würde der Eingriff, hervorgerufen durch den tatsächlichen Bestand (bestehende Stellplätze) auf der Änderungsfläche nicht nachbilanziert werden (als Grün- bzw. Ausgleichs-fläche in der rechtskräftigen 1. Änderung festgesetzt).

10.3 Bewertung der Schutzgüter bezüglich des Eingriffes bei Durchführung der Planung

Im Folgenden wird auf die Betrachtung des Eingriffs auf die einzelnen Schutzgüter eingegangen. Die Beurteilung der Schutzgüter bezieht sich auf die durch Bebau-ung betroffenen Flächen der ErweiterBebau-ung und die bestehenden Stellplatzflächen auf den im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsflächen, da nur hier ein Eingriff erfolgt. Somit werden auch die Eingriffsflächen im Änderungsbe-reich des Bebauungsplanes (derzeit versiegelte Stellplatzflächen) nach der Verla-gerung der Ausgleichsflächen 1:1, unter der Annahme, dass hier vor der

Erstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes intensiv genutzte landwirtschaft-liche Fläche war, bilanziert

10.3.1 Schutzgut Arten und Lebensräume, biologische Vielfalt, Artenschutz (Tiere und Pflanzen)

Die bestehenden intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen und vorübergehend als PKW-Parkplatz genutzten unversiegelten Flächen im Erweiterungsbereich ha-ben nur eine geringe Qualität als Leha-bensraum für Pflanzen und Tiere. Im Ände-rungsbereich wurde im Umweltbericht vom 25.04.2013 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes dieser Teilbereich als intensiv genutzte Pferdekoppel mit großen Trittschäden beschrieben.

Die bestehenden intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen und vorübergehend als PKW-Parkplatz genutzten unversiegelten Flächen im Erweiterungsbereich ha-ben nur eine geringe Qualität als Leha-bensraum für Pflanzen und Tiere. Im Ände-rungsbereich wurde im Umweltbericht vom 25.04.2013 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes dieser Teilbereich als intensiv genutzte Pferdekoppel mit großen Trittschäden beschrieben.