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für den Nationalstaat

Im Dokument Gretchenfrage für den Nationalstaat (Seite 76-81)

TEXT BIRGIT FENZEL

KULTUR & GESELLSCHAFT_Religionssoziologie

Umstrittenes Glaubenssymbol vor allem in der Schule: das Kopftuch muslimischer Mädchen und Frauen. Wird es als Ausdruck individueller Religionsfreiheit wahrgenommen oder als Zeichen von Segregation und traditionellen Geschlechterrollen?

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ebene zusammennimmt, bleiben Mus-lime auf dem Arbeitsmarkt deutlich benachteiligt“, lautet das Fazit des For-schers, das auch Befunde verschiedener nationaler Surveys bestätigen.

SYMBOLISCHE GRENZEN UND KAMPF UM ANERKENNUNG Ob und inwieweit Muslime aufgrund subjektiver Vorurteile oder instrumen-teller Kalkulation diskriminiert werden, lasse sich mit diesen Daten zwar nicht abschließend klären. Die Befunde deu-ten für Koenig aber darauf hin, dass symbolische Grenzziehungen gegen-über dem Islam Ausgangspunkt für die Verfestigung sozialer Ungleichheiten sein könnten.

Wenn wie im Fall des Arbeitsmark-tes Menschen aufgrund ihrer Religi-onszugehörigkeit der Zugang zu Res-sourcen und gesellschaftlichem Status verwehrt wird, passt das jedenfalls so gar nicht zu einer Integrationspolitik, die den Abbau sozialer Ungleichheit und die Verwirklichung sozialer

Ge-rechtigkeit verfolgt. In diesem Kontext erscheinen dann auch die in der Öf-fentlichkeit geführte Kontroverse über die Frage, ob eine Lehrerin in der Schu-le Kopftuch tragen darf, und die Auf-märsche von Pegida-Anhängern bloß als weitere Indikatoren für symbolische Grenzziehungen.

Wie Koenigs Mitarbeiter Marian Burchardt – mit seiner Kollegin Ines Michalowski vom Wissenschaftszent-rum Berlin für Sozialforschung (WZB) hat er jüngst den Sammelband After In-tegration herausgegeben – feststellt, ist dies keineswegs ein rein deutsches Phä-nomen. Die darin veröffentlichten em-pirischen Analysen aus zehn Ländern geben einen detaillierten Überblick über muslimisches Leben in Europa. Dabei wird sehr deutlich, wie eng die Integra-tion der Menschen mit der Anerken-nung ihrer Religion zusammenhängt.

Was es heißt, Muslim in Europa zu sein, sei dabei allerdings wesentlich da-von geprägt, wie einzelne Institutio-nen, Organisationen oder soziale Netz-werke zum Islam beziehungsweise zur ferenzen bei der Jobsuche deutlich

be-nachteiligt. „Es ist tatsächlich augenfäl-lig, dass die am stärksten benachteiligten Gruppen auf den europäischen Arbeits-märkten – also die Nordafrikaner in Frankreich, Türken in Deutschland oder Pakistani in Großbritannien – alle aus islamischen Ursprungsländern stam-men“, sagt Matthias Koenig, der den Ursachen dieses Phänomens mit sei-nem Kollegen Phillip Connor vom Pew Research Center aufgrund von Daten aus dem European Social Survey (ESS) nachgegangen ist.

Seit 2001 liefert diese Studie im Zweijahresrhythmus Einblicke in Ein-stellungen und Verhaltensmuster der Menschen in mehr als 30 Nationen.

Unter dem Strich sieht der Soziologe in seinen Analysen frühere Ergebnisse bestätigt, denen zufolge individuelle sozio demografische Merkmale, die Aus-stattung mit Humankapital und der Migrationshintergrund die Nachteile von Muslimen auf dem Arbeitsmarkt nur teilweise erklären. „Selbst wenn

man alle Variablen auf der Individual- Foto: Reuters

Fotos: Gouvernement du Québec

Religion generell stehen. „Diese Bezie-hungen unterscheiden sich grundle-gend voneinander, und damit hängt der Eindruck, den man gewinnt, nicht nur stark davon ab, welches Land man betrachtet, sondern auch vom Lebens-bereich“, sagt Burchardt.

Nach seinen Beobachtungen wer-den Kontroversen über Burkas oder Ni-qabs immer dort mit besonderer Inten-sität geführt, wo bereits lokale Konflikte – etwa um Moscheebauten oder salafis-tische Aktivitäten – vorliegen. „Offen-sichtlich mobilisieren die Burka-Debat-ten lokale beziehungsweise stadtspezi-fische kollektive Gedächtnisse, in de-nen religionspolitische Konfliktlagen gespeichert sind.“

Auch werde durch diese Kontrover-sen das bloße Zeigen des Gesichts als kulturelle Grundidee in den Vorder-grund gerückt, die dann mit normati-vem Gehalt aufgeladen wird. „Das of-fen gezeigte Gesicht erscheint nun als kulturelle Praxis mit einer starken zivi-lisatorischen Wertung im Sinne des Diktums ‚in unserer Zivilisation zeigt man sein Gesicht‘“, sagt Burchardt.

Einer der Grundzüge dieser Debat-ten besteht für ihn darin, dass sich in ihnen zwei Versionen des Islam im öf-fentlichen Diskurs manifestieren und gegeneinander profilieren: „Das eine ist ein mit Moderne und Demokratie ver-einbarer Islam, dessen Symbol durch-aus das Kopftuch sein kann, und das andere ein zu Segregation, Intoleranz gegenüber Differenz und zu antidemo-kratischen Werten tendierender Islam, dessen Symbol dann eben der Voll-schleier wird“, beschreibt er die beiden Pole in der öffentlichen Wahrnehmung dieser Religion.

Aus Sicht der Göttinger Forscher präsentieren sich die anhaltenden Is-lamkontroversen jedoch als

Indikato-ren eines grundlegenden Wandels in den institutionellen Arrangements von Staat, Nation und Religion. Dass dieser von Land zu Land in Europa unter-schiedlich ausfällt, sehen sie als Resul-tat der spezifischen rechtlichen Rege-lungen, die sich durch die Trennung der weltlichen und der geistlichen Herr-schaft in der Geschichte des National-staates ergeben haben. So sei für den bikonfessionellen deutschsprachigen Raum ein korporatistisches Modell prä-gend geworden, in dem Religion als Be-standteil der öffentlichen Sphäre ver-standen wird und ihre Organisationen sogar mit staatlichen Funktionen be-fugt werden können.

Anerkennungsforderungen religiö-ser Minderheiten richteten sich hier insbesondere auf die Einbeziehung in das System kooperativer Staat-Kirche-Beziehungen. Dagegen habe sich die Französische Republik dem Modell des Laizismus verschrieben, wobei nach dem Prinzip strikter Trennung von Kirche und Staat Religion als reine Pri-vatsache betrachtet wird und jedwede

religiöse Ausdrucksform – ob Kreuz, Kopftuch oder Kippa – im öffentlichen Raum per Gesetz verboten ist.

„Das öffentliche Insistieren auf Re-ligion wird leicht als Verunreinigung des heiligen Kerns der Nation, der repu-blikanischen laïcité wahrgenommen“, meinte Koenig bereits in früheren Arbei-ten. Die Verbannung ins Private bedeu-te jedoch nicht, dass sich der Staat kom-plett aus diesem Bereich heraushalte.

So wurde im Jahr 2003 mit Unter-stützung des damaligen französischen Innenministers Nicolas Sarkozy das Conceil français du culte musulman als zentrale nationale Repräsentation der Muslime in Frankreich gegründet.

In Großbritannien dagegen verlaufe die Inklusion von Muslimen allgemein über das zivilgesellschaftliche Aushandeln von Rechten. Aufgrund der hohen Au-tonomie, die Kommunen beispielswei-se in der Schulpolitik besitzen, werde ein großer Teil der Konflikte auf lokaler Ebene geregelt.

Dass dabei auch die Erinnerungen an religionspolitische Konflikte die ge-KULTUR & GESELLSCHAFT_Religionssoziologie

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Ob Angestellte im öffentlichen Dienst religiöse Symbole tragen dürfen sollen, ist auch in anderen Ländern umstritten.

In Quebec kam es 2013 zu Demonstrationen, nachdem die Provinzregierung Kopftuch, Kippa und Kreuz verbieten wollte.

Nicht nur Kirche, Synagoge und Moschee seien den Menschen in der Provinz Québec heilig, auch religiöse Neutralität und die Gleichheit von Frauen und Männern. Mit diesem Faltblatt unter dem Slogan „ein Quebec für alle“ warb die Provinzregierung für die Idee der Werte-Charta.

Foto: dpa – picture alliance

genwärtigen Kontroversen um den Is-lam prägen, zeige der Vergleich soge-nannter staatenloser Nationen wie Katalonien und Quebec, die unter kul-turellem Selbstbehauptungsdruck ste-hen. In einem laufenden Projekt unter-sucht Koenigs Mitarbeiter Burchardt, welchen Einfluss das kollektive Ge-dächtnis der komplexen Beziehungen von Religion und Nation auf die Regu-lierung religiöser Diversität inklusive der Ausdrucksformen des Islam hat.

Während der katalanische Nationa-lismus der Religionsfrage gleichgültig gegenübersteht, kann sich nationale Identität in Quebec paradoxerweise zu-gleich auf ein republikanisches Laizi-tätsmodell und das Erbe des Katholizis-mus berufen. „Im Ergebnis bemüht sich katalanische Politik, Minderheiten ak-tiv in ihr nationales Unabhängigkeits-projekt einzubinden, während die For-men des Umgangs mit religiöser Vielfalt in Quebec deutlich konfliktträchtiger sind“, sagt Marian Burchardt.

Für die gegenwärtige Wandlungs-dynamik dieser verschiedenen Arran-gements, so eine Einsicht der Fellow Group um Koenig, ist die Institutiona-lisierung des Rechts auf gleiche Religi-onsfreiheit von zentraler Bedeutung.

„Gerichte“, so Koenig, „sind zu Arenen religiöser Anerkennungskämpfe gewor-den.“ So gesehen, könne man das neue Urteil der Karlsruher Richter im Kopf-tuchstreit, mit dem sie nicht nur die Religionsfreiheit der Lehrerinnen als schützenswert anerkannten, sondern zugleich der Ungleichbehandlung der Religionen in der Schule eine Absage er-teilten, als weiteren Schritt der rechtli-chen Einbeziehung religiöser Minder-heiten betrachten, wie sie vielfach in Europa zu beobachten sei.

„Im Grunde werden wir Zeugen neuer Politiken von religiöser Anerken-nung, die durch die Inklusion von

Reli-gion als rechtlich geschützter Identitäts-kategorie und damit einhergehenden symbolischen Grenzlinienverschiebun-gen charakterisiert sind“, sagt Koenig.

Insofern geben Gerichtsentscheidungen wie diese auch Aufschluss über eine we-sentliche Dynamik liberaler Demokra-tien, welche sich eben nicht mehr dem kollektivistischen Konstrukt einer mög-lichst homogenen Nation verpflichtet sehen, sondern den Schutz individuel-ler Rechte verfolgen.

„Die Tatsache, dass die nationalspe-zifischen Regulierungen immer öfter zum Gegenstand des Europäischen Ge-richtshofs für Menschenrechte und sei-ner Rechtsprechung in Sachen Religi-onsfreiheit, aber auch der Antidiskrimi-nierungspolitik der EU gemacht wer-den, unterstreicht den transnationalen Charakter gegenwärtiger Religionskon-troversen“, meint Matthias Koenig. Ob-wohl Gerichte als wichtige Motoren der Inklusion religiöser Minderheiten fun-gieren können, bleibt ihre Wirkung aber immer zugleich an öffentliche Re-sonanz und politische Kräfteverhältnis-se gebunden.

Dabei lasse sich Religion genau in demselben Maße, in dem sie zu einem legitimen Vehikel der Identitäts- und Anerkennungspolitik geworden sei, auch für die Neuerfindung nationaler oder europäischer Identitäten verwen-den. Die Einbeziehung des Islam erfolge in einem ständigen Spannungsverhält-nis rechtlicher und politischer Dynami-ken. Auch das Karlsruher Urteil wird da-her keine abschließende Antwort auf die Gretchenfrage gewesen sein.

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AUF DEN PUNKT GEBRACHT

Religion ist in europäischen Einwanderungsgesellschaften zu einem wichtigen Aspekt des Integrationsgeschehens geworden. Dabei werden religiöse Unterschiede vielfach als Barriere wahrgenommen.

Aktuelle Kontroversen um religiöse Diversität sind in den einzelnen Ländern von historischen Pfaden der Nationalstaatsbildung und Erinnerungen an religions-politische Konfliktlagen geprägt.

Gerichtsverfahren auf nationaler wie transnationaler Ebene sind ein wesentlicher Motor der Einbeziehung muslimischer Minderheiten. Wie die Urteile wirken, ist jedoch immer auch von öffentlicher Reaktion und politischen Kräfteverhält -nissen abhängig.

Nicht jedes Kopftuch einer Lehrerin gefährdet gleich den Schulfrieden:

Das Bundesverfassungsgericht hat seine ursprüngliche Meinung revidiert.

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Im Dokument Gretchenfrage für den Nationalstaat (Seite 76-81)