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BADEN-WÜRT TEMBERG STIFTUNG JAHRESBERICHT 2016
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016
Zum 31. Dezember 2016 beträgt der handelsrechtliche Erfül-lungsbetrag auf Basis des Sieben-Jahres-Durchschnittszinses EUR 162.274. Die Differenz zu dem auf Basis des Zehn-Jah-res-Durchschnittszinses ermittelten Erfüllungsbetrag in Höhe von EUR 15.214 bleibt ausschüttungsgesperrt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ungewissen Verpflichtungen und erkenn-baren Risiken und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen für Risiken aus Rechtsstreitigkeiten werden auf Basis der von Sachverständigen geschätzten Erfolgsaussichten bewertet. Dabei kommen nach strittigen Sachverhalten differenzierte prozentuale Risikoein-trittswahrscheinlichkeiten zum Ansatz. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Der Satzungszweck wird im Rahmen von einzelnen Projekten und geeigneten Veranstaltungen sowie durch die Vergabe von Stipen-dien verwirklicht. Die Passivierung erfolgt grundsätzlich nach folgender Systematik:
Eine dem Grunde und der Höhe nach bestimmte und verpflichtende Zusage an Leistungsempfänger ist unter dem Posten „Zweck-gebundene Mittel für Projekte“ erfasst. Wenn sich die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH zur Erbringung satzungs-mäßiger Leistungen gegenüber einem Dritten (z.B. Projekt-partner) verpflichtet und diese Leistung hinsichtlich ihrer Höhe ungewiss ist, so sind diese Beträge ebenfalls hierunter erfasst. In geringem Umfang sind Aufwendungen für eigenes Personal enthalten, welche in den jeweiligen Budgetfest-setzungsbeschlüssen pauschaliert angesetzt sind.
Wird eine Leistungszusage unter dem Vorbehalt erteilt, dass zur Leistungserbringung genügend Mittel zur Verfügung stehen müssen, so handelt es sich – soweit diese Mittel zum Abschlussstichtag noch nicht vorhanden sind – um eine Verpflichtung, die erst nach Zugang bzw. Erwirtschaftung der Mittel zu bilanzieren ist. Gleiches gilt für Maßnahmen, die erst in einem späteren Geschäftsjahr zur Ausführung kommen.
Derartige aufschiebend bedingte Verpflichtungen werden im Anhang unter der entsprechenden Position angegeben.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungs-beträgen passiviert.
# 03 / Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1 / Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens nach § 268 Abs. 2 HGB sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind in der Anlage zum Anhang dargestellt.
Die Gesellschaft ist an folgenden Unternehmen beteiligt:
Anteil
Südwestdeutsche Salzwerke AG,
Heilbronn 49 150.732 46.840
Reederei Schwaben GmbH,
Stuttgart 44 5.759 138
* Zahlenangaben betreffen das Geschäftsjahr 2015
2 / Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von TEUR 275 (Vorjahr: TEUR 359) gegen den Gesellschafter.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von TEUR 8.498 (Vorjahr:
TEUR 7.771).
Die ratierlich fällig werdende Forderung aus Körperschaftsteu-erguthaben (§ 37 KStG) beträgt TEUR 862 (Vorjahr: TEUR 1.722).
Vorsteuererstattungsansprüche gemäß § 15a UStG, die ebenfalls ratierlich zahlungswirksam werden, bestehen zum 31. Dezember 2016 in Höhe von TEUR 970 (Vorjahr: TEUR 1.123). Von den sons-tigen Vermögensgegenständen entfallen TEUR 1.141 (Vorjahr:
TEUR 1.824) auf Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Sämtliche übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
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BADEN-WÜRT TEMBERG STIFTUNGJAHRESBERICHT 2016 ANHANG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016
3 / Sondervermögen
Der Posten Sondervermögen betrifft rechtlich unselbständige Stiftungen, die durch die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH gegründet wurden.
Die Sondervermögen werden in einem Nebenbuch mit eigenen Buchungs- und Bilanzkreisen geführt. Die Ergebnisse der einzelnen Sondervermögen werden anteilig zu Gunsten bzw. zu Lasten der jeweiligen Sondervermögen verwendet.
Auf der Aktivseite kommen die Vermögensgegenstände der recht-lich unselbständigen Stiftungen zum Ausweis, soweit diese nicht gesondert geführt werden. Die Sondervermögen auf der Passiv-seite weisen die Anteile der fremden Stifter am Vermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen aus. Die Anteile der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH an den rechtlich unselbstän-digen Stiftungen werden unter den Gewinnrücklagen im Eigenka-pital ausgewiesen.
4 / Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert TEUR 20.159.
Die Kapitalrücklage enthält Gesellschafterzuzahlungen im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
Als zweckgebundene Gewinnrücklagen sind die Anteile der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH an den rechtlich unselbstän-digen Stiftungen ausgewiesen. Die Entwicklung der Anteile der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH an den rechtlich unselbstän-digen Stiftungen stellt sich wie folgt dar:
Anteil BW
Baden-Württemberg 98,1 52.289 1.137 53.426 Zweckgebundene
Gewinnrücklagen 53.341 1.139 54.480
5 / Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen stellungen für strittige Baukosten. Des Weiteren kommen Rück-stellungen für ausstehende Rechnungen, gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen sowie für Verpflichtungen gegenüber Mitarbei-tern zum Ansatz.
6 / Zweckgebundene Mittel für Projekte
Es kommen die noch nicht verbrauchten Beträge für beschlossene und bis zum Ende des Berichtsjahres begonnene Projekte zum Ansatz.
In dem Posten Zweckgebundene Mittel für Projekte sind projekt-bezogene Verpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von TEUR 59.610 (Vorjahr: TEUR 68.106) enthalten.
Die Verpflichtungen aus Zukunftsoffensiven sind formal inner-halb eines Jahres fällig. Bei den laufenden Projekten werden üblicherweise ca. EUR 50 Mio. innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen. Die verbleibenden Projektverpflichtungen haben eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren.
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ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016
7 / Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeiten Gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1-5 Jahre Restlaufzeit > 5 Jahre
31.12.2016
13.742 15.988 2.289 2.246 9.602 9.422 1.851 4.320
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten 422 698 422 698 0 0 0 0
(davon gegenüber
18.395 21.904 6.942 8.162 9.602 9.422 1.851 4.320
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine Bürgschaft des Landes gesichert.
8 / Umsatzerlöse
2016
Verpachtung Werbeflächen 68 64
Projekterträge 10 7
26.120 25.448
Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland realisiert.
Hierin sind periodenfremde Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 187 (Vorjahr: TEUR 207) enthalten.
9 / Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 26.672 (Vorjahr: TEUR 119) enthalten.
Davon entfallen TEUR 25.077 (Vorjahr: TEUR 119) auf die Auflö-sung von Rückstellungen. Hierin enthalten ist ein Ertrag in Höhe von TEUR 25.000 (Vorjahr: TEUR 0) aus der Auflösung einer Rückstellung für die Inanspruchnahme aus Grundstücksaltlasten, der aufgrund seiner Größenordnung im Sinne des § 285 Nr. 31 HGB als außergewöhnlich zu betrachten ist.
10 / Aufwendungen für Altersversorgung
Der Posten “Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver-sorgung“ enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 192 (Vorjahr: TEUR 176).
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