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Evaluierung von Subventionen

Im Dokument Monatsbericht des BMF (Seite 25-28)

Gemäß den Subventionspolitischen Leitlinien sind grundsätzlich alle Subventionen regelmä-ßig in Bezug auf Grad der Zielerreichung so-wie auf Effizienz und Transparenz zu evaluie-ren. Die Subventionen sollen dabei im Sinne eines Subventions controllings immer wieder auf Not-wendigkeit, Zweckmäßigkeit und Effektivität (ein-schließlich externer Effekte) sowie ihre Kohärenz mit den finanzpolitischen, wirtschaftlichen, sozia-len und ökologischen Zielsetzungen der Politik der

November 2019

27. Subventionsbericht der Bundesregierung

Bundesregierung und auch mit Blick auf Optimie-rungspotenziale überprüft werden. Eine regelmä-ßige und wirkungsvolle interne oder externe Er-folgskontrolle zielt insbesondere auch darauf ab, Potenziale für einen gezielten und ökonomisch sinnvollen Subventionsabbau oder eine Optimie-rung beziehungsweise FeinjustieOptimie-rung in der Sub-ventionsausgestaltung zu erschließen.

Im Rahmen einer Erfolgskontrolle ist auch zu prü-fen, ob die Notwendigkeit einer Förderung weiter-hin besteht, sowie ob und in welchem Umfang die betrachtete Maßnahme tatsächlich das gewünschte Ziel erreicht. Voraussetzung hierfür ist, dass bereits bei Einführung von Subventionen die angestrebten Ziele hinreichend konkretisiert und idealerweise mit operationalen Indikatoren unterlegt werden.

Insbesondere die Unterlegung von Maßnahmen mit geeigneten und messbaren Indikatoren ist je-doch oft schwierig. Qualitativ hochwertige Wir-kungsanalysen erfordern zudem Einschätzungen, welche Entwicklung die Märkte beziehungsweise die betrachteten Bereiche ohne den jeweiligen Ein-griff des Staates genommen hätten. Die Generie-rung und Bereitstellung der hierfür benötigten Da-ten ist oftmals nicht möglich oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden möglich. Eine kausale Erfolgskontrolle von Sub-ventionen stößt insoweit auf erhebliche methodi-sche und praktimethodi-sche Umsetzungsschwierigkeiten.

Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 49 der 93 Fi-nanzhilfen intern oder extern evaluiert, was einem Anteil von 52,7 % entspricht. Das Volumen der eva-luierten Finanzhilfen macht  74,6 % des gesam-ten Fördervolumens aus. Dies stellt gegenüber dem 26. Subventionsbericht einen Rückgang von 16 Pro-zentpunkten dar. Mit 29  neuen Finanzhilfen ent-hält der aktuelle Subventionsbericht aber besonders viele Maßnahmen, die erst nach einer Anlaufphase sinnvoll zu evaluieren sind oder die über einen so kurzen Zeitraum laufen, dass eine Evaluierung  – wenn überhaupt – erst nachträglich erfolgen kann.

Die finanziell gewichtigen Finanzhilfen wer-den weitgehend extern evaluiert. Auch hier ist ge-genüber dem vorangegangenen Bericht vor dem Hintergrund der Vielzahl neuer Finanzhilfen ein Rückgang zu verzeichnen. Der Anteil der ex-tern evaluierten Haushaltsmittel ist von  76,6 % auf 63,5 % gesunken.

Von den 105  Steuervergünstigungen im Berichts-zeitraum wurden 45  Steuervergünstigungen (be-ziehungsweise 42,9 %) extern und 6 Steuervergüns-tigungen (beziehungsweise 5,7 %) intern evaluiert.

54 Steuervergünstigungen und damit rund 51,4 % der Steuervergünstigungen wurden bislang noch nicht evaluiert. Das Volumen der bereits evaluier-ten Steuervergünstigungen des Bundes macht ak-tuell rund  82 % des gesamten steuerlichen Sub-ventionsvolumens des Bundes aus. Dies stellt im Vergleich zum vorangegangenen Subventionsbe-richt ein Plus von über 35 Prozentpunkten dar.

Zu diesem deutlichen Anstieg des evaluierten Sub-ventionsvolumens auf der Einnahmenseite hat die Etablierung eines regelmäßigen Evaluierungszy-klus von Steuervergünstigungen beigetragen. So hat das BMF zur Umsetzung der erweiterten Sub-ventionspolitischen Leitlinien im März  2017 ein umfassendes Forschungsvorhaben zur Evaluie-rung der größten, bisher noch nicht extern eva-luierten Steuervergünstigungen sowie zu hiermit im engen inhaltlichen Zusammenhang stehen-den Regelungen in Auftrag gegeben. Dabei erga-ben sich Evaluierungsschwerpunkte im Bereich der Energie- und Stromsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Einkommensteuer mit einem breiten Spek-trum an betroffenen Wirtschafts- und Politikbe-reichen (Gewerbliche Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr, Wohnungswesen und Städtebau, Mitar-beiterkapitalbeteiligung). Insgesamt wurden somit weitere 33  Steuervergünstigungen aus Anlage  2 des 26. Subventionsberichts evaluiert. Das Projekt wurde im Oktober 2019 abgeschlossen.

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Analysen und Berichte

27. Subventionsbericht der Bundesregierung

Fazit

Die Subventionspolitik ist Bestandteil der zu-kunftsorientierten Finanzpolitik der Bundesregie-rung. Haushaltspolitische Spielräume werden prio-ritär für wachstumsfördernde, zukunftsgestaltende und den sozialen Zusammenhalt fördernde Maß-nahmen genutzt.

Die Subventionspolitik der Bundesregierung wird zunehmend durch die Klima- und Umweltpoli-tik geprägt, insbesondere im Bereich der direkten Förderung durch Finanzhilfen des Bundes. Neben dem Klimaschutz als ein politisches Kernanliegen liegen weitere aktuelle Förderschwerpunkte in den Bereichen Wohnungsbau, Digitalisierung und Mo-bilität. Durch eine klare inhaltliche Schwerpunkt-setzung in prioritären Bereichen werden mit sub-ventionspolitischen Maßnahmen wichtige Impulse

gegeben, um die Zukunfts- und Innovationsfähig-keit der Wirtschaft zu stärken, Klima- und Umwelt-schutz voranzubringen und sozialen Ausgleich zu fördern.

Das BMF hat mit der Durchführung einer syste-matischen Evaluierung von 33  weiteren Steuer-vergünstigungen seinen Willen unterstrichen, die Subventionspolitischen Leitlinien konsequent um-zusetzen. Im Rahmen eines umfassenden, im Ok-tober 2019 abgeschlossenen Forschungsvorhabens sind überwiegend die größten, bisher noch nicht extern evaluierten Steuervergünstigungen insbe-sondere im Hinblick auf ihre Zielerreichung, Effi-zienz und instrumentelle Eignung sowie erstmals auch auf ihre Nachhaltigkeit evaluiert worden. Das Forschungsprojekt leistet somit einen wirkungs-vollen Beitrag zu einer evidenzbasierten Finanz- und Steuerpolitik.

Grundkonzeption und wesentliche Evaluierungsergebnisse des Forschungsvorhabens sind im 27. Subventionsbericht in Abschnitt 6.4 (Kasten 5) sowie für die betreffenden Steuervergünstigungen in den Subventionskennblättern der Anlage 8 dargestellt. Der Gesamtbericht kann unter

www.bundesfinanzministerium.de eingesehen werden.

Evaluierung von Subventionen

Evaluierungen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen

des Bundes Extern Intern

Keine abgeschlossene Evaluierung Finanzhilfen

Anzahl 33 16 44

in % 35,5 17,2 47,3

Volumen in Mio. € (2019) 6.653 1.163 2.660

in % 63,5 11,1 25,4

Steuervergünstigungen

Anzahl 45 6 54

in % 42,9 5,7 51,4

Volumen in Mio. € (2019) 13.366 106 2.896

in % 81,7 0,6 17,7

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Tabelle 1

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Im Dokument Monatsbericht des BMF (Seite 25-28)