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Erstellung von Jahresabschlüssen/Bilanzierung 90 Punkte

Im Dokument Februar 2021 (Seite 30-38)

zur betriebswirtschaftlichen Klausurarbeit (WTBG 1999)

1. Erstellung von Jahresabschlüssen/Bilanzierung 90 Punkte

Lösung Beispiel 1.1 (Einzelabschluss gem UGB): GmbH & Co KG 20 Punkte

Die Darstellung des Eigenkapitals einer GmbH & Co KG ist gesetzlich in § 221 Abs 5 iVm § 224 Abs 3 iVm § 229 UGB geregelt. Aussagen bzgl Auslegung zur Darstellung des Eigenkapitals einer GmbH & Co KG sind in Stellungnahme AFRAC 18 enthalten.

 Die verpflichtende Bareinlage von je 100 000 € stellt beim Komplementär eine vereinbarte Einlage, bei den vier Kommanditisten eine bedungene Einlage (Pflichteinlage) dar (Rz 7 bzw 12).

Eingeforderte ausstehende Einlagen sind unten den Forderungen gesondert auszuweisen und ent-sprechend zu bezeichnen, nicht eingeforderte Einlagen vom Betrag der bedungenen Einlage offen abzusetzen (Rz 12).

Dementsprechend ergeben sich für die ABC-GmbH & Co KG für das Jahr 2020 folgende Werte:

je Kommanditist

bedungene Einlage 400 000 € = 100 000 €

Bareinlage - 160 000 € = 40 000 €

= 240 000 € = 60 000 € Forderung gg Gesellschaftern (eingeforderte Einlage) davon 120 000 €

Abzug vom Kommanditkapital (nicht eingeforderte Ein-lage)

davon 120 000 €

2019 war der Gesamtbetrag iHv 240 000 € als noch nicht eingeforderte Einlage auszuweisen.

 Die im Firmenbuch eingetragene (hier von der bedungenen Einlage abweichende) Haftsumme iHv 200 000 € (50 000 € je Kommanditist) ist im Anhang anzugeben (Rz 12 und 23).

 Der Jahresverlust 2019 iHv 40 000 € ist gesondert zu erfassen. Im Folgejahr 2020 ist dieser Jahres-verlust aufgrund der unterschiedlich geregelten Pflichten zur Wiederauffüllung getrennt in Kom-plementärkapital (8 000 €) und Kommanditkapital (32 000 €) auszuweisen (Rz 20).

 Die Sacheinlage stellt eine (nicht gebundene) Kapitalrücklage gem § 229 Abs 2 Z 5 UGB dar, die mit dem beizulegenden Wert (§ 202 Abs 1 UGB) iHv 200 000 € anzusetzen ist.

 Eine Gewinnrücklage ist dann auszuweisen, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist (Rz 16); dementsprechend sind 10 % von 85 000 = 8 500 € der Gewinnrücklage zuzuweisen.

Der verbleibende den Gesellschaftern zuzurechnende Gewinn iHv 76 500 € hat jedenfalls bis zur Feststellung des Jahresabschlusses im Eigenkapital zu erfolgen. Im Jahr 2021 werden 41 500 € auf neue Rechnung vorgetragen, der Rest wird auf sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaf-tern umgebucht.

(Punkte: 12)

3 Daraus ergibt sich folgende Darstellung des Eigenkapitals der ABC-GmbH & Co KG:

2020 2019

A. Eigenkapital

I. Komplementärkapital

1. Vereinbarte Einlagen 100 000 100 000

2. Verlustanteil aus Vorjahren -8 000 92 000 0 100 000 II. Kommanditkapital

1. Bedungene Einlagen 400 000 400 000

2. abzgl nicht eingeforderte ausstehende

Einlagen -120 000 -240 000

3. Verlustanteil aus Vorjahren -32 000 248 000 0 160 000

III. (Nicht gebundene) Kapitalrücklagen 200 000 0

IV. Gewinnrücklagen 8 500 0

V. Den Gesellschaftern zuzurechnender

Gewinn / Verlust 76 500 - 40 000

625 000 220 000

(Punkte: 8)

(gesamt: 20)

4 Lösung Beispiel 1.2 (Einzelabschluss gem UGB): Wertpapiere 24 Punkte

Begründung:

A-AG: (Punkte: 2)

Diese Aktien sollen dauerhaft gehalten werden und stellen Wertpapiere des Anlagevermögens dar. Die Bewertung erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip (§ 204 Abs 2 UGB). Aufgrund der Ge-winnmaximierung muss zum 31.12.2019 keine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen.

C-AG: (Punkte: 3)

Die Anleihe der C-AG soll dauerhaft gehalten werden und stellt Wertpapiere des Anlagevermögens dar. Die Bewertung am 31.12.2019 erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip (§ 204 Abs 2 UGB), wobei die Anschaffungskosten die Obergrenze der Bewertung darstellen.

Aufgrund der Notwendigkeit der Veräußerung in 2021 liegt die Fähigkeit zum dauerhaften Halten des Wertpapieres nicht mehr vor, weswegen die Anleihe in das Umlaufvermögen umzugliedern ist (AFRAC 14, Rz 3). Die Bewertung am 31.12.2020 erfolgt folglich nach dem strengen Niederstwertprinzip (§ 207 UGB).

D-GmbH: (Punkte: 1)

Die Anleihe der D-GmbH soll nicht dauerhaft gehalten werden und stellt somit Wertpapiere des Um-laufvermögens dar. Die Bewertung erfolgt nach dem strengen Niederstwertprinzip (§ 207 UGB).

Staatsanleihe F: (Punkte: 2)

Die Staatsanleihe F soll dauerhaft gehalten werden und stellt Wertpapiere des Anlagevermögens dar.

Die Bewertung erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip (§ 204 Abs 2 UGB).

Kursrückgänge, die auf die Verschlechterung der Bonität des Emittenten zurückzuführen sind, bilden einen Indikator für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Dazu zählen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten (AFRAC 14, Rz 10). Demzufolge ist am 31.12.2020 eine Wertminderung zu erfassen.

14.06.2019 Disagio Spe-sen

5

Bewertung: (Punkte: 4)

Anschaf-fungs-

Börsekurs

31.12. Kurswert Buchwert 31.12.

kosten 2019 2020 31.12.2019 31.12.2020 2019 2020 Aktien A-AG 36 480 17,60 19,52 35 200 39 040 36 480 36 480 Anleihe C-AG 49 400 103,00 97,50 51 500 48 750 49 400 48 750 Anleihe D-GmbH 81 600 101,00 99,50 80 800 79 600 80 800 79 600 Staatsanleihe F 83 000 83,00 69,00 83 000 69 000 83 000 69 000

Die Anleihe der C-AG ist nach der Umgliederung in das Umlaufvermögen (strenges Niederstwert-prinzip) mit dem Börsenkurs von 48 750 (31.12.2020) zu erfassen.

Die Anleihe der D-GmbH ist (strenges Niederstwertprinzip) mit dem niedrigeren Börsenkurs von 80 800 (31.12.2019) bzw 79 600 (31.12.2020) zu erfassen.

Die Staatsanleihe F ist aufgrund der voraussichtlich dauerhaften Wertminderung zum 31.12.2020 mit dem beizulegenden Wert von 69 000 zu erfassen.

Buchungssätze:

14.06.2019: (Punkte: 2)

(0) Wertpapiere des Anlagevermögens 168 880

(2) Wertpapiere des Umlaufvermögens 81 600

an (2) Bank 250 480

31.12.2019 (Punkte: 1)

(8) Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 800

an (2) Wertpapiere des Umlaufvermögens (D-GmbH) 800

31.12.2020 (Punkte: 5)

(2) Wertpapiere des Umlaufvermögens (Anleihe C-AG) 49 400

an (0) Wertpapiere des Anlagevermögens (Anleihe C-AG) 49 400 (8) Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens 14 000

an (0) Wertpapiere des Anlagevermögens (Staatsanleihe F) 14 000 (8) Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 1 850

an (2) Wertpapiere des Umlaufvermögens (Anleihen C-AG / D-GmbH) 1 850

(gesamt: 24)

6 Lösung Beispiel 1.3 (Einzelabschluss gem UGB): Verpflichtungen 15 Punkte

Bei der Produktions-AG sind im Jahr 2020 folgende Angaben aufgrund der gegebenen Sachverhalte erforderlich:

1. Produktgarantie: (Punkte: 4)

vertragliches Haftungsverhältnis (mit einem Betrag von 700 000 €), sofern nicht als Garantierück-stellung passiviert

Gemäß § 237 Abs 1 Z 2 UGB sind ua Verpflichtungen aus vertraglichen Haftungsverhältnissen ge-mäß § 199 UGB im Anhang anzugeben, soweit sie nicht auf der Passivseite (dh als Rückstellung, Verbindlichkeit oder passive Rechnungsabgrenzungsposten) auszuweisen sind.

Gemäß § 238 Abs 1 Z 14 UGB ist der Gesamtbetrag der Haftungsverhältnisse aufzugliedern und zu erläutern.

Bekanntgabe, dass keine der Vertriebstöchter bzw Niederlassungen geschlossen oder die

Ge-schäftstätigkeit geändert wird: (Punkte: 2)

Grundsätzlich keine Anhangangabe mangels finanziellen Risikos.

Schließung Niederlassung in Osteuropa: (Punkte: 2)

Rückstellung iHv 300 000 € (eventuell abgezinst) aufgrund von Schadenersatz bei Verletzung der Verhaltensverpflichtung.

2. Ausfallsbürgschaft: (Punkte: 1)

vertragliches Haftungsverhältnis, gegebenenfalls Passivposten sofern Fabriks-GmbH der eigenen Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann.

3. Patronatserklärung hinsichtlich Fabriks-GmbH: (Punkte: 2)

Haftungsverhältnis hinsichtlich der Liquiditätsausstattung als harte Patronatserklärung (aufgrund Vergleichbarkeit mit einer Garantieerklärung oder Bürgschaft), daher Anhangangabe erforderlich.

Patronatserklärung hinsichtlich Factory Ltd: (Punkte: 2)

Passivposten für den Überhang an Verbindlichkeiten iHv 300 000 €, nachdem die Going Concern Prämisse nicht mehr aufrecht zu erhalten ist und der Gläubiger ein Anrecht auf die Tilgung seiner Forderungen hat.

4. Bestellobligo Investition Anlagevermögen: sonstige finanzielle Verpflichtung (Punkte: 2) Gemäß § 237 Abs 1 Z 2 UGB sind sonstige finanzielle Verpflichtungen im Anhang anzugeben, so-weit sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind. Zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen zählen solche, die zum Abfluss von Ressourcen aufgrund von Rechtsgeschäften, Schadenersatzver-pflichtungen etc führen (AFRAC 7, Rz 16).

(gesamt: 15)

7 Lösung Beispiel 1.4 (Einzelabschluss gem UGB): Großhandel und Vertrieb 21 Punkte Hinweis: Wenn die Werte lt Angabe als Bruttowerte (dh inkl USt) interpretiert wurden, so ist dies eben-falls als vollständig richtig zu werten.

Aus Sicht der Großhandels-AG (Verkäufer)

Begründung:1 (Punkte: 3)

 Beide Vertragspartner handeln weiterhin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, somit ist aus Sicht der Großhandels-AG das wirtschaftliche Eigentum übergegangen.

 Bei Verkauf mit Rückgaberecht ist bereits im Zeitpunkt der Auslieferung der volle Umsatzerlös zu realisieren.

 In einem zweiten Schritt ist diese Umsatzerlösrealisierung um die statistisch ermittelte Rück-gabequote (hier: 20 %) zu korrigieren.

Analog ist der Wareneinsatz, der aufgrund der Lieferung an die Vertriebs-GmbH gebucht wurde, anteilig zu korrigieren.

Buchungssätze + Nebenrechnungen: (Punkte: 9)

Umsatzerlöse Vertriebs-GmbH:

(4) Umsatzerlöse (Erlösschmälerung für Warenretouren) 216 000

an (3) RSt für Retourwaren 216 000

(3) RSt für Retourwaren 190 000

an (5) Handelswareneinsatz 190 000

1 Vgl dazu insbes AFRAC-Stellungnahme 32: Umsatzrealisierung (2018), Rz 81.

8 Aus Sicht der Vertriebs-GmbH (Käufer)

Begründung: (Punkte: 2)

 Der Verkaufserlös der im Dezember 2020 verkauften Waren stellt einen Umsatzerlös mit korres-pondierendem Wareneinsatz dar, da der Vertriebs-GmbH das Preis- und Mengengerüst zum Bilan-zierungszeitpunkt bekannt ist.

Der Handelswarenbestand zum Bilanzstichtag bemisst sich anhand des Einkaufspreises der Ver-triebs-GmbH.

Buchungssätze + Nebenrechnungen: (Punkte: 7)

Barverkäufe: Dezember 2020 bzw 31.12.2020:

(2) Bank 225 336

9 Lösung Beispiel 1.5 (Einzelabschluss gem UGB): Fremdwährung 10 Punkte

Bereits gelieferte Vorräte (Punkte: 6)

02.12.2020:

(1) Rohstoffe (75 000 / 1,36) 55 147,06

an (3) Verbindlichkeiten L+L (Ausland) 55 147,06

Zum 31.12.2020 sind die Vorräte gemäß § 207 UGB einem Niederstwerttest zu unterziehen. Der Wie-derbeschaffungswert der gelieferten Vorräte liegt bei 53 846,15 € (= 140 000 USD / 2 / 1,30), dement-sprechend besteht Abwertungspflicht.

(5) Abschreibung Rohstoffe 1 300,91

an (1) Vorräte 1 300,91

Die korrespondierende Verbindlichkeit ist aufgrund des Höchstwertprinzips gemäß § 211 Abs 1 UGB einem Höchstwerttest zu unterziehen. Der sich ergebende Kursverlust iHv 2 545,25 (= 75 000 / 1,30 = 57 692,31 – 55 147,06) erhöht zwingend den Erfüllungsbetrag der Verbindlichkeit.

(8) Kursverluste 2 545,25

an (3) Verbindlichkeiten L+L (Ausland) 2 545,25

Noch nicht gelieferte Vorräte (Punkte: 4)

Hinsichtlich der noch nicht gelieferten Rohstoffe handelt es sich um ein schwebendes Geschäft mit einem fix vereinbarten Kaufpreis. Da die Vorräte zum Stichtag günstiger beschafft werden könnten (= 75 000 – 70 000 = 5 000 USD / 1,30 = 3 846,15 €), ist aufgrund des Imparitätsprinzips gemäß § 201 Abs 2 Z 4 lit b UGB eine Drohverlustrückstellung zu bilden:

(7) sonstiger Aufwand 3 846,15

an (3) RSt für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 3 846,15

(gesamt: 10)

10

2. Jahresabschlussanalyse 66 Punkte

Lösung Beispiel 2.1: Rechenbeispiel 66 Punkte

Aufgabenstellung 1:

Geldflussrechnung gemäß AFRAC 36 (in T€) (Punkte: 15)

1 Ergebnis vor Steuern 16 415

2 + Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Bereichs

Investiti-onstätigkeit 30 426

3 - Gewinne aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des

Be-reichs Investitionstätigkeit -612

4 -/+

Beteiligungserträge, Erträge aus anderen Wertpapieren und Auslei-hungen des Finanzanlagevermögens sowie sonstige Zinsen und ähnliche Erträge/Zinsen und ähnliche Aufwendungen

7 806 5 Netto-Geldfluss aus dem betrieblichen Ergebnis 54 035 6 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Ford aus L+L sowie anderer

Aktiva -22 507

+ Erhöhung Verbindlichkeiten (außer Bankverb) 6 313

- Senkung PRA -600

Im Dokument Februar 2021 (Seite 30-38)