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95.400 Erläuterungen:

Im Dokument Haushaltsplan für die (Seite 82-85)

Die veranschlagten VE aus Vorjahren wurden nicht im vollen Umfang gebunden und ggf. im Rahmen der Deckungsfähigkeit in Anspruch genommen.

892 95 521 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 111.100 516.117

140.700 0

0 0 Belastungen aus VE:

Belastung d.

HH-Jahre

Durch die bis 2013 in Anspruch gen.

VE (EUR)

Durch die 2014 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die 2015 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die 2016 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

1 2 3 4 5 6

2015 2016 2017 2018 2019 ff.

Summen

6.500

6.500

88.900

88.900

95.400

95.400 Erläuterungen:

Zuschüsse an landwirtschaftliche Unternehmen für Maßnahmen im Agrarinvestitionsprogramm aus Modulationsmitteln im Rahmen des Health-Checks.

893 95 521 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland 0 0

0 0

0 0 Erläuterungen:

vorsorglich Leertitel

Nachrichtlich: Summe TGr. 95 2.256.700 748.600

0

0 0

98 Kofinanzierung zum ELER 2007-2013 Übertragbar

* Ausgaben der Titelgruppe dürfen nur geleistet werden bis zu 166,67 v.H. der Isteinnahmen bei Kapitel 09 03 Titel 221 98, Kapitel 09 03 Titel 231 98 und Kapitel 09 03 Titel 331 98.

** Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.

Erläuterungen:

Nationale Kofinanzierung zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) 2007 bis 2013 sowie des Europäischen Fischereifonds (EFF).

Grundlage bilden die VO (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21.06.2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik und VO (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20.09.2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).

Nationale Kofinanzierung für die Maßnahmen:

Schwerpunkt 1 - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft Schwerpunkt 2 - Verbesserung der Umwelt und der Landwirtschaft

Schwerpunkt 3 - Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Ausgaben im Rahmen der nationalen Kofinanzierung zum ELER 2007-2013 werden letztmalig in 2015 gewährt. Das OP 2007­

2013 ist abgeschlossen.

633 98 521 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und 0 0 0

Gemeindeverbände 0 0 0

662 98 521 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen 0 0 0

0 0 0

682 98 521 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 0 0 0

0 0 0

683 98 521 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 4.662.600 3.023.000 0

4.770.511 0 0

Belastungen aus VE:

Belastung d.

HH-Jahre

Durch die bis 2013 in Anspruch gen.

VE (EUR)

Durch die 2014 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die 2015 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die 2016 ausgebrachte VE

1. Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung 4.625.100 2.988.500 0

2. Tiergenetische Ressourcen 37.500 34.500 0

3. Ausgleichszulage 0 0 0

Summe 4.662.600 3.023.000 0

In Einhaltung der bestehenden Vorgaben der EU sind die Bewilligungen nur im Rahmen fünfjähriger Verträge zugelassen. Die Auszahlung der nationalen Kofinanzierung ist durch den ELER nur bis zum 31.12.2015 möglich. Die bereits ab 2011

eingegangenen Verpflichtungen über das Jahr 2015 hinaus sind aus der Kofinanzierung für Strukturförderungen ab 2014 bis 2020 auszuzahlen - veranschlagt bei Kapitel 09 03 Titel 683 93.

noch zu 683 98 Zu 1.

Zuschüsse an landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Unternehmen im Rahmen einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung. Gefördert werden:

A:

Extensive und ressourcenschonende Produktionsverfahren auf Ackerland und bei Dauerkulturen zur nachhaltigen

Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes vereinbar sind.

B:

Einhaltung extensiver Grünlandbewirtschaftungsverfahren, die mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes vereinbar sind und zum Gleichgewicht auf den Märkten beitragen.

C:

Ökologische Anbauverfahren zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen.

Grundlage: RL über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung.

Die Fördermaßnahmen werden in 5-Jahresprogrammen durchgeführt. Die Förderung erfolgt unter Beteiligung der EU auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005. Die EU beteiligt sich mit 80 v.H. an den zuschussfähigen Ausgaben, veranschlagt im Kapitel 09 08 Titel 683 05.

Zu 2.

Zuschüsse an landwirtschaftliche Unternehmen für die Erhaltung und Bestandszunahme gefährdeter Nutztierrassen.

Rechtsgrundlage ist die VO (EG) Nr. 1698/2005 Art. 39/4. Ab dem Haushaltsjahr 2010 wird die Maßnahme im Rahmen des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ gefördert. Die EU beteiligt sich mit bis zu 80 v.H. an den zuschussfähigen Ausgaben veranschlagt bei Kapitel 09 08 Titel 683 64.

Zu 3.

Die Ausgleichszulage wird für Ackerflächen in benachteiligten Gebieten zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile gewährt. Die EU beteiligt sich mit 80 v.H. an den zuschussfähigen Ausgaben, veranschlagt im Kapitel 09 08 Titel 683 06.

686 98 521 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 0 0 0

0 0 0

862 98 521 Darlehen an private Unternehmen 0 0 0

0 0 0

883 98 521 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und 0 300.000 0

Gemeindeverbände 324.723 0 0

Erläuterungen:

Gefördert werden Zuschüsse an Gemeinden und Gemeindeverbände bis zu 87,5 % für investive Kosten für

Breitbandbauvorhaben (Leerrohrausbau) und für Machbarkeitsuntersuchungen, des Weiteren für Planungs-, Begleitungs- und Prüfungsleistungen, die der Umsetzung der Vorhaben dienen (gemäß Genehmigung K(2008) 3157 vom 03.07.2008 zum Antrag N115/2008 i.V.m. N368/2009 und VO (EG) 473/2009, dem jeweils geltenden GAK-Rahmenplan und gemäß Genehmigung 32309 (2011/N) DE nebst Änderung (Sache N53/2010) KOM vom 08.06.2011 K(2011)3969 (Bundesrahmenregelung Leerrohre).

892 98 521 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 2.831.400 2.931.000 0

2.456.121 0 0

noch zu 892 98

Belastungen aus VE:

Belastung d.

HH-Jahre

Durch die bis 2013 in Anspruch gen.

VE (EUR)

Durch die 2014 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die 2015 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die 2016 ausgebrachte VE

Die ausgebrachten VE wurden nicht im vollen Umfang gebunden und ggf. im Rahmen der Deckungsfähigkeit in Anspruch genommen.

2014 2015 2016

EUR EUR EUR

1. Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher 1.000.000 404.100 0

Erzeugnisse

2. Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe 1.700.000 2.098.900 0

3. Dorferneuerung/Unternehmensgründung/Entwicklung 0 300.000 0

durch Kooperation und Umnutzung

4. Forstwirtschaftlicher Wegebau 130.900 0 0

5. Nichtproduktive Investitionen/Waldumbau 0 125.000 0

6. Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen 0 0 0

7. Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen 0 0 0

8. Flurbereinigung 0 0 0

9. Zuschüsse zur Verbesserung der Verarbeitung und 500 3.000 0

Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse

10. Landwirtschaftliche Wasserressourcen 0 0 0

Summe 2.831.400 2.931.000 0

Zu 1.

Zuschüsse zur Förderung von Vorhaben zur Marktstrukturverbesserung, Wertschöpfung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Förderung erfolgt aus dem ELER im Rahmen des Entwicklungsprogramms zur Entwicklung des ländlichen Raumes 2007-2013.

Grundlage: VO (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21.06.2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik und VO (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20.09.2005 in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum.

Die EU beteiligt sich mit 80 v.H. Die EU-Kofinanzierung ist im Kapitel 09 08 Titel 892 02 veranschlagt.

Zu 2.

Zuschüsse für Investitionen an landwirtschaftliche Betriebe zur Verbesserung der betrieblichen Effizienz, Erhöhung der Wertschöpfung und Modernisierung. Grundlage der Förderung ist Art. 26 der VO (EG) Nr. 1698/2005 und Art. 53 Förderung investiver Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft. Die EU beteiligt sich mit 80 v.H. an den zuschussfähigen Ausgaben. Die EU-Kofinanzierung ist im Kapitel 09 08 Titel 892 01, 892 03 und TGr. 69 veranschlagt.

Zu 3.

Nationale Kofinanzierung für die Maßnahmen “Dorferneuerung“ (Code 3221) und “Investitionen in die Unternehmensgründung und -entwicklung durch Umnutzung der Bausubstanz“. Die Förderung erfolgt aus dem ELER im Rahmen des

Entwicklungsprogramms zur Entwicklung des ländlichen Raumes (EPLR) 2007-2013. Grundlage der Förderung ist Art. 53 der VO (EG) Nr. 1698/2005. Die EU beteiligt sich mit 75 v.H. an den zuschussfähigen Ausgaben. Die Kofinanzierung ist im Kapitel 09 08 TGr. 69 veranschlagt.

Zu 4.

Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen im Rahmen der Förderung des forstwirtschaftlichen Wegebaus. Gefördert werden Neubau sowie die Befestigung und Grundinstandsetzung forstwirtschaftlicher Wege. Die Förderung erfolgt aus dem ELER im Rahmen des Entwicklungsprogramms zur Entwicklung des ländlichen Raumes (EPLR) 2007-2013. Grundlage der Förderung ist Art. 30 der VO (EG) Nr. 1698/2005. Die EU beteiligt sich mit 75 v.H. an den zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben. Die EU-Kofinanzierung kann ggf. bei Kapitel 09 08 Titel 892 63 in Anspruch genommen werden.

Im Dokument Haushaltsplan für die (Seite 82-85)