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1 Datenbasis und Definitionen

Als Beschäftigte zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, die im Geltungsbereich des bremischen Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen.

Ausgenommen sind nebenamtlich beziehungsweise nebenberuflich tätige Beschäftigte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Senatorinnen und Senatoren.

Für die Darstellung der Personalstruktur wird der Kreis der Beschäftigten weiter eingeschränkt. Nicht gezählt werden Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Praktikantinnen und Praktikanten; diese werden gesondert dargestellt. Des weiteren werden Beschäftigungsverhältnisse, die im Rahmen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch gefördert werden (zum Beispiel ABM, Arbeitsgelegenheiten, Beschäftigungszuschüsse et cetera) sowie kurzfristig Beschäftigte (zum Beispiel Krankheitsvertretungen in den Kindertagesheimen) nicht erfasst. Wie in den anderen Berichten zum Personalcontrolling auch, wird jede Person gleichwertig gezählt, ungeachtet dessen ob Personal teilzeit- oder vollzeit-, befristet oder unbefristet beschäftigt, ob es haushalts- oder drittmittelfinanziert, beurlaubt, in Mutterschutz ist oder ob eine Krankenkasse die Lohnfortzahlung übernommen hat.

Um eine Vergleichbarkeit des aktuellen Berichtsjahres mit den Vorjahren zu gewährleisten, wurde die Zuordnung der Institutionen der öffentlichen Verwaltung zu den jeweiligen Ressorts beziehungsweise Bereichen sowie Ausgliederungsmaßnahmen oder eine Zusammenlegung von Institutionen soweit möglich für die zurückliegenden Jahre bereinigt, so dass die Strukturen innerhalb des LGG-Berichtes in der Zeitreihe miteinander vergleichbar sind.

2 Datenstruktur/-herkunft für die Beschäftigungsstrukturanalyse

Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 LGG sind in jeder Dienststelle Daten zur Erstellung einer Beschäftigungsstrukturanalyse zu erheben, die jährlich fortzuschreiben ist. Die Vorgaben für die Analyse sind der Anlage zu Artikel 1 § 6 LGG zu entnehmen. Für diesen Zweck wurde von der Senatorin für Finanzen ein LGG-Datenerfassungsprogramm entwickelt. Es ist so strukturiert, dass Personalveränderungen sofort erfasst und damit jederzeit ein aktueller Stand der Anteile der Beschäftigten nach Geschlecht in den Personalstrukturen mittels eines integrierten Berichtswesens dargestellt wird.

Diese kontinuierliche Datenerfassung verbessert die Zuverlässigkeit der Daten und ermöglicht vor allem ein zeitnahes Controllingverfahren, das über die Frauenförderung hinaus in den Institutionen der öffentlichen Verwaltung für personalplanerische Zwecke einsetzbar ist. Für die Dienststellen, die mit dem zentralen Datenbanksystem des Personal- und Verwaltungsmanagement PuMa Online ausgestattet sind, wurde das LGG Programm einschließlich eines umfassenden Berichtswesens mittlerweile als Modul in PuMa Online integriert.

Beschäftigungsstrukturanalyse

 Zur Erstellung der Analyse (Anlage zu Artikel 1 § 6 des LGG) werden folgende Daten, jeweils nach Geschlechtern getrennt, erhoben:

 Angaben zum Beschäftigtenbestand in den jeweiligen Personalgruppen nach Besoldungs- und Entlohnungsstufen, Abwesenheit und Beschäftigungsumfang (in der PuMa Online-Anwendung werden diese Angaben aus dem zentralen Abrechnungssystem Kidicap ermittelt),

 Beschäftigte in Leitungsfunktionen,

 Arbeitszeitveränderungen (in der PuMa Online-Anwendung werden diese Angaben aus dem zentralen Abrechnungssystem ermittelt),

 Stellenbesetzungen: Angaben zur bisherigen Besetzung, Ausschreibung, Zahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie Neubesetzung von Stellen, Auszubildende (Bewerbungen und Einstellungen),

 Beförderungen und Höhergruppierungen (in der PuMa Online-Anwendung werden diese Angaben aus dem zentralen Abrechnungssystem ermittelt),

 Teilnahme an behördeninternen und externen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen einschließlich der gestellten und abgelehnte Anträge (ohne Veranstaltungen im Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) der Senatorin für Finanzen und des Landesinstitutes für Schule, die aus zentralen Datenbanken ermittelt und dargestellt werden),

 Entsendungen von Beschäftigten in Gremien,

 Widersprüche von Frauenbeauftragten sowie Klagen von Betroffenen,

 Angaben zu den Frauenbeauftragten und zu den Frauenförderplänen.

Berichtswesen

Für die jeweiligen Institutionen stellen das LGG-Erfassungsprogramm sowie die PuMa Online-Anwendung umfangreiche Berichte über die vorgenannten Themen zur Beschäftigungsstrukturanalyse zur Verfügung. Die Berichte werden am Beispiel einer fiktiven Dienststelle als Anlagen in den Materialien zur Personalentwicklung, die derzeit überarbeitet werden, veröffentlicht. Für die Dienststellen, die über das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterportal (MiP) der bremischen Verwaltung die Fortbildungsveranstaltungen bei der Senatorin für Finanzen buchen, steht diesbezüglich ein Berichtswesen im Programm zur Verfügung. Zur Erstellung des LGG-Berichtes über den gesamten Geltungsbereich des Gesetzes übersenden die Institutionen jährlich die erfassten Datenbestände der Beschäftigungsstrukturanalysen an die Senatorin für Finanzen. Die Informationen werden in einer Datenbank zusammengefasst und ausgewertet. Der LGG-Bericht gliedert sich in 2 Teile. Neben dem Textteil, der aus einer Gesamtsicht über den gesamten Geltungsbereich des LGG berichtet, werden die umfangreichen Beschäftigungsstrukturanalysen in wesentlichen Personalkennzahlen zusammengefasst und auf Dienststellenebene in einem gesonderten Anlagenband dargestellt. Dies ermöglicht den Leitungen der einzelnen Institutionen, den Personalvertretungen, den Frauenbeauftragten und den Beschäftigten, sich einen Überblick über die Situation in der eigenen Institution sowie über vergleichbare Bereiche zu verschaffen.

Die Beschäftigungsstrukturanalysen mit dem integrierten Berichtswesen sind die zentrale Grundlage für den Frauenförderplan der jeweiligen Dienststelle beziehungsweise Institution der öffentlichen Verwaltung, da diese erste Anhaltspunkte liefern, differenziert an den tatsächlichen Problempunkten anzusetzen und damit realitätsgerechte und erfolgversprechende Frauenfördermaßnahmen zu entwickeln.

Den aktuellen LGG-Bericht finden Sie unter folgender Internetadresse:

http://www.finanzen.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen53.c.1931.de und im Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterportal (MiP) der bremischen Verwaltung unter Personalcontrolling/Jahresberichte.

Einbeziehung der ausgegliederten Einrichtungen in die Berichterstattung

Da die Personalstrukturen in den Institutionen höchst unterschiedlich sind, lassen sich noch nicht alle Details in einheitlichen Personalkennzahlen darstellen. Insbesondere ist dies bei den Entgeltgruppen (und daraus abgeleiteten Laufbahngruppen) der Tarifverträge und in einzelnen Berufsgruppen der Fall. Diese sind im LGG-Bericht unter der Rubrik „nicht zugeordnet“ aufgeführt.

Im Rahmen der beabsichtigten Bereitstellung einer zentralen Datenbank auf einem Web-Server werden diese Strukturen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Einbeziehung der bremischen Gesellschaften, in Übereinstimmung zu bringen sein.

Es konnten bis auf 3 Ausnahmen

 Bremischer Deichverband am linken Weserufer,

 Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde und

 Städtische Sparkasse Bremerhaven,

die keine Beschäftigungsstrukturanalysen durchgeführt haben, alle Personalbestände im Geltungsbereich des Gesetzes in die Berichterstattung einbezogen werden. Jedoch werden noch nicht in allen Institutionen umfassende Statistiken geführt, diese sind:

AOK Bremen/Bremerhaven:

Es wurden bisher keine Statistiken über Stellenbesetzungen geführt.

Bereich Schulen:

Die Daten der Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen des Fortbildungsprogramms im Landesinstitut für Schule werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Für 2008 konnten bereits die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 2. Halbjahres in die Berichterstattung einbezogen werden. Die Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an schulinternen Veranstaltungen, die von den Dozentinnen und Dozenten des das Landesinstitut für Schule (LIS) durchgeführt werden, werden nicht geschlechterbezogen erfasst und lediglich als Gesamtzahlen für die Darstellung von Leistungskennzahlen benannt.

Bremer Landesbank:

Es werden keine Statistiken über Stellenbesetzungen und Arbeitszeitveränderungen geführt.

Die sonstigen Daten werden in hoch aggregierten Angaben und Strukturen zugeliefert, die nur teilweise in unsere Berichtssystematik eingefügt werden können. Die Bremer Landesbank weist darauf hin, dass das LGG auf ihre Anstalt ihrer Auffassung nach keine Anwendung findet und sie die Daten zur Verfügung stellt, ohne hierzu verpflichtet zu sein.

Kreishandwerkerschaft Bremen:

Es werden keine Statistiken über Stellenbesetzungen geführt. Gründe hierfür sind nicht bekannt.

Magistrat Bremerhaven:

Der Magistrat Bremerhaven verwaltet das Personal der Behörden und Wirtschaftsbetriebe zentral beim Personal- und Organisationsamt und verfügt über die Daten, die für die Beschäftigung und Entlohnung des Personals erforderlich sind. Eine Zuordnung des Personals auf die einzelnen Dienststellen und den Eigenbetrieb konnte bisher vom Magistrat noch nicht ermöglicht werden, wird aber nach wie vor angestrebt. Deshalb wird im LGG-Bericht der Bereich des Magistrats mit den dazugehörigen Wirtschaftsbetrieben als eine Einheit dargestellt.

Anlagenband:

In einem gesonderten Anlagenband werden alle Institutionen der öffentlichen Verwaltung im Geltungsbereich des LGG mit wesentlichen Personalkennzahlen und Frauenanteilen für das Berichtsjahr 2010 sowie die Anteile der weiblichen Beschäftigten am Personalbestand in einer Zeitreihe 2008 bis 2010 dargestellt. Hieraus ist auch im Einzelnen ersichtlich, mit welchen Datengrundlagen die unterschiedlichen Institutionen in die Berichterstattung einbezogen worden sind.

IV. Stellungnahme der Zentralstelle für die Verwirklichung