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5 Erhaltungs- und Entwicklungsziele

5.2 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die Lebensstätten von Arten

Generelles Erhaltungsziel ist die Erhaltung der Lebensstätten der Arten in ihrer derzeitigen räumlichen Ausdehnung sowie in ihrem gegenwärtigen Erhaltungszustand.

5.2.1 Hirschkäfer (Lucanus cervus) [1083]

Erhaltungsziele:

Erhaltung der Lebensstätte (8,6 ha) im derzeitigen Erhaltungszustand (Gesamtgebiet C; C: 100 %).

• Erhaltung von Laub(misch)-wäldern in wärmebegünstigten Lagen und ih-ren besonnten Rand- und Saumstruktuih-ren.

• Erhaltung einer nachhaltigen, wertholzorientierten Waldbewirtschaftung mit Förderung lichtliebender Mischbaumarten insb. der Eichen, der Kir-sche und der Birke.

• Erhaltung von sonnenexponierten, abgängigen, teils vorgeschädigten Bäumen mit Saftfluss.

• Erhaltung eines nachhaltigen Angebots an liegendem, morschem Totholz, insb. Stubben, Stammteile und Wurzelstöcke.

• Sicherstellung eines ökologisch angepassten Wildbestandes.

Entwicklungsziele:

• Erhöhung der Eichenanteile an der Baumartenzusammensetzung.

• Erhöhung der Anteile von Eichen mit Saftfluss und des Totholzangebotes, vor allem liegender Stammteile und Stubben.

• Förderung der Lichtexposition von (potentiell) besiedelten Brutstätten und Alteichenbeständen, insbesondere an Außen- und Innensäumen.

5.2.2 Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes) [1092]

Erhaltungsziele:

Erhaltung der Lebensstätte (0,22 ha) im derzeitigen Erhaltungszustand (Gesamtgebiet B; B: 87 %, C: 13 %).

• Erhaltung der vom Dohlenkrebs besiedelten Gewässer bzw. Gewässerab-schnitte, zumindest in ihrer derzeitigen strukturellen Ausprägung und Wasserqualität.

• Erhaltung standortgerechter Gehölzbestände im Uferbereich, insbesonde-re von Erlen und sonstigen Laubbäumen, mit ins Wasser ragendem Wur-zelwerk sowie weiterer strukturbildender Elemente wie z.B. Totholz.

• Erhaltung einer ganzjährigen, für den Dohlenkrebs ausreichenden Was-serführung.

• Erhaltung einer standortgerechten Bewaldung im Umfeld der Gewässer oder von ausreichend breiten, nicht oder nur extensiv genutzten Gewäs-serrandstreifen.

• Erhaltung der Durchgängigkeit innerhalb der Siedlungsstrecken.

• Erhaltung von Wanderbarrieren zwischen Vorkommen von Dohlenkrebsen und gebietsfremden Flusskrebsen, zur Vermeidung der Einschleppung der tödlichen „Krebspest“.

• Erhaltung der fischereilichen Nicht-Bewirtschaftung oder einer angepass-ten fischereilichen Bewirtschaftung der Siedlungsgewässer.

Entwicklungsziele:

• Verbesserung der Lebensraumqualität durch Entfernung standortfremder Gehölze im Bereich des Gewässerrandstreifens und Entwicklung einer standortgerechten Vegetation durch z.B. Pflanzung von Erlen.

• Verbesserung des Schutzes vor Einschleppung der Krebspest durch Op-timierung bestehender Strukturen im Unterlauf des Zieggrabens und Finsterbachs, die eine Funktion als Krebssperre erfüllen.

• Verbesserung des Lebensraumverbundes innerhalb der besiedelten Ge-wässerstrecken sowie durchgängige Anbindung weiterer potentiell geeig-neter Gewässerabschnitte durch Rückbau oder durchgängige Gestaltung vorhandener Wanderbarrieren wie Abstürze, glatte Verrohrungen oder Durchlässe, sofern keine Gefahr besteht, mit fremdländischen Krebsen besiedelte Gewässer in den Unterläufen durchgängig auszubauen.

5.2.3 Groppe (Cottus gobio) [1163]

Erhaltungsziele:

Erhaltung der Lebensstätte (13,0 ha) im derzeitigen Erhaltungszustand (Gesamtgebiet B; B: 100 %).

• Erhaltung naturnaher, strukturreicher, kiesig-steiniger Gewässerabschnitte der Wehra sowie ihrer Zuflüsse.

• Erhaltung einer sehr guten bis guten Wasserqualität (Gewässergüteklasse I und I-II).

• Schutz vor gewässerbaulichen Maßnahmen und Freizeitaktivitäten, die zum Verlust von lebensraumtypischen Strukturen führen, insbesondere Verlust einer strukturreichen Gewässersohle mit Steinen und Totholz.

• Abstimmung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen auf die Ansprüche der Groppe, z. B. Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen im Gewässer außerhalb von Laichzeit und Eientwicklung (Februar bis Mai).

• Erhaltung und ggf. Schaffung bevorzugter Laichhabitate in Form von Höh-len und Gruben unter großen Steinen, Wurzeln und Totholz in unter-schiedlicher Größe.

• Erhaltung der Durchgängigkeit im, von der Groppe besiedelten Gewäs-sersystem, insbesondere der frei fließenden Gewässerstrecken und funk-tionsfähigen, Fischauf- und Abstiegsanlagen im Bereich von Querver-bauungen.

Entwicklungsziele:

• Herstellung der Durchgängigkeit zur Verbindung getrennter Teilpopulatio-nen durch Rückbau bzw. durchgängige Gestaltung der Wanderhindernis-se in der Wehra sowie im Unterlauf ihrer ZuflüsWanderhindernis-se. Mögliche Maßnahmen zur Schaffung der Durchgängigkeit dürfen aber nicht zu Kontakt mit von Signalkrebsen besiedelten Gewässern führen.

• Verbesserung der Lebensraumbedingungen in den Ausleitungsstrecken der Wehra durch Festlegung ökologisch angepasster Mindestwassermen-gen.

5.2.4 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) [1308]

Erhaltungsziele:

Erhaltung der Lebensstätte (1.082 ha) im derzeitigen Erhaltungszustand (Gesamtge-biet C; B: 12 %, C: 88 %).

• Erhaltung des Quartierangebotes in Form von geeigneten Quartierbäu-men in den Aufenthaltsgebieten der Mopsfledermaus sowie in Form ge-eigneter Gebäudequartiere im Umfeld des FFH-Gebiets.

• Erhaltung von zusammenhängenden, unzerschnittenen Lebensraumkom-plexen mit Quartier- und Nahrungshabitaten.

• Erhaltung von Flugkorridoren zwischen den einzelnen Teillebensräumen bzw. zwischen diesem und benachbarten FFH-Gebieten.

• Erhaltung einer gesunden, in ihrer Vitalität und Reproduktion nicht durch Insektizide beeinträchtigten Population.

Entwicklungsziele:

• Entwicklung des Quartierangebotes in den Waldbeständen.

5.2.5 Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) [1321]

Erhaltungsziele:

Erhaltung der Lebensstätte (1.083 ha) im derzeitigen Erhaltungszustand (Gesamtge-biet B; B: 100 %).

• Erhaltung der bekannten Gebäudequartiere.

• Erhaltung der Winterquartiere.

• Erhaltung der Funktion wichtiger Jagdhabitate in Viehställen.

• Erhaltung der Jagdhabitate mit ausreichendem Flächenanteil naturnaher und strukturreicher Wälder.

• Erhaltung der Jagdhabitate in reich strukturierten Offenlandlebensräumen mit einem vielfältigen und kleinteiligen Nutzungsmosaik.

• Erhaltung von zusammenhängenden und unzerschnittenen großflächigen Habitatkomplexen mit Quartier- und Nahrungshabitaten.

• Erhaltung von wichtigen Flugkorridoren zwischen den Quartieren und den Jagdhabitaten.

• Erhaltung einer gesunden, in ihrer Vitalität und Reproduktion nicht durch Insektizide beeinträchtigten Population.

Entwicklungsziele:

• Entwicklung von naturnahen und strukturreichen Waldbeständen mit ei-nem hohen Altholzanteil.

• Entwicklung von Jagdhabitaten in Form von Streuobstwiesen, Hecken und weiteren Feldgehölzen mit hohem Altholzanteil.

• Entwicklung von Leitstrukturen im Bereich (potenziell) wichtiger Flugrou-ten zwischen dem Quartier und den umliegenden Waldbeständen und dem strukturreichen Offenland.

• Reduktion der Zerschneidungswirkungen an Verkehrsträgern.

5.2.6 Großes Mausohr (Myotis myotis) [1324]

Erhaltungsziele:

Erhaltung der Lebensstätte (2.012 ha) im derzeitigen Erhaltungszustand (Gesamtge-biet C; A: 0,04 %, C: 99,96 %).

• Erhaltung von Sommerquartieren in Gebäuden.

• Erhaltung der Winterquartiere.

• Erhaltung des Anteils an Laub(misch)beständen mit wenig ausgeprägter Kraut- und Strauchschicht als Jagdhabitate.

• Erhaltung von Nahrungshabitaten auf Wiesen und Weiden.

• Erhaltung der Leitstrukturen in den Flugkorridoren zwischen den Quartie-ren und Jagdhabitaten.

• Erhaltung von unzerschnittenen Korridoren zwischen Winter- und Som-merquartieren, Wochenstuben und Jagdhabitaten.

• Erhaltung einer gesunden, in ihrer Vitalität und Reproduktion nicht durch Insektizide beeinträchtigten Population.

Entwicklungsziele:

• Entwicklung von Laubholzbeständen mit dichtem Kronenschluss und da-mit wenig ausgeprägter Strauch- und Krautschicht.

• Entwicklung von Leitstrukturen zwischen den Quartieren und Jagdhabita-ten.

• Reduktion der Zerschneidungswirkungen an Verkehrsträgern.

5.2.7 Grünes Besenmoos (Dicranum viride) [1381]

Erhaltungsziele:

Erhaltung der Lebensstätte (356 ha) im derzeitigen Erhaltungszustand (Gesamtgebiet B; C: 100 %).

• Erhaltung von Trägerbäumen bis zu ihrem natürlichen Verfall und ihrer unmittelbaren Umgebung.

• Erhaltung von Altholzbeständen bzw. alten Bäumen.

• Erhaltung günstiger Bestandsstrukturen wie mehrschichtige, ungleichaltrig aufgebaute Bestände mit u.a. schiefwüchsigen Bäumen und ihrer natürli-chen Dynamik.

Entwicklungsziele:

• Förderung von Altholzstrukturen im Wald, die der Art dauerhaft dienen (Altholzkonzept).

5.2.8 Rogers Goldhaarmoos (Orthotrichum rogeri) [1387]

Erhaltungsziele:

Erhaltung der Lebensstätte (230 ha) im derzeitigen Erhaltungszustand (Gesamtgebiet A; A: 67 %, C: 33 %).

• Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung an potenziell geeigneten Trä-gerbäumen (insbesondere Esche, Eiche, Ahorn, Salweide, alte Tannen) Da die Art im gesamten Gebiet spontan weitere geeignete Trägerbäume besiedeln könnte, gilt dieses Ziel auf der gesamten Gebietsfläche.

• Erhaltung der aktuell besiedelten Trägerbaume.

• Erhaltung und Förderung eines nachhaltigen Angebots von jungen poten-ziellen Trägergehölzen (insbesondere Sal-Weide, Ahorn, Eiche, Esche), auch in kleinen Gehölzgruppen, am Rand größerer Gehölzgruppen oder am Waldrand.

• Erhaltung aufgelichteter Bestandesstrukturen im Umfeld der aktuellen und potenziellen Vorkommen.

• Zulassen, dass Pioniergehölze wie Holunder, Hasel, Sal-Weide und ande-re an Weg- und Waldrändern erhalten bleiben. Belassen von epiphytenreichen Einzelgehölzen im extensiven Grünland.

Entwicklungsziele:

Weil im Gebiet, in den für die Art mikroklimatisch günstigen Bereichen, aus-reichend geeignete Strukturen und Trägerbäume vorhanden sind, werden keine Entwicklungsziele vorgeschlagen. Neben der Erhaltung dieser Struk-turen, gibt es im Gebiet kein Vorgehen, welches eine weitere Verbesserung des Erhaltungszustands der Art im Gebiet sicherstellen könnte.

5.2.9 Europäischer Dünnfarn (Trichomanes speciosum) [1421]

Erhaltungsziele:

Erhaltung der Lebensstätte (0,86 ha) im derzeitigen Erhaltungszustand (Gesamtgebiet C; C: 100 %).

• Erhaltung der Dünnfarn-Wuchsorte, die sich durch ausreichende Feuchte, Wintermilde und Lichtmangel sowie wenig Konkurrenz durch andere Pflanzen auszeichnen.

• Erhaltung der mikroklimatischen Standortsverhältnisse im Umfeld der Vor-kommen.

• Erhaltung der naturnahen Schluchtwälder im Umfeld der Populationen.

Entwicklungsziele:

Auf die Formulierung von Entwicklungszielen wird verzichtet, da sich neue Le-bensräume für den Dünnfarn nur sehr schwer entwickeln lassen.

5.2.10 Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) [A313]

Erhaltungsziele:

Erhaltung der Lebensstätte (27,3 ha) im derzeitigen Erhaltungszustand (Gesamtgebiet C; C: 100 %).

• Erhaltung und Wiederherstellung von lichten Waldbeständen, insbesonde-re an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauch-schicht und reichlicher KrautStrauch-schicht.

• Erhaltung und Wiederherstellung störungsfreier oder zumindest störungs-armer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15.4.

bis 15.8.

Entwicklungsziele:

• keine