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5.2 Angrenzende Straßen: BAB4 und Zu- und Abfahrtswege

5.2.1 Ergebnisse 21

Die Simulation ergab folgende aufsummierte Blendintervalle für ein Kalenderjahr. Die Werte beziehen sich dabei auf die PV-Felder 2-3. Das PV-Feld 4 stellt für alle betrachteten Immissionspunkte keine Gefährdung durch Reflexion dar und muss somit nicht berücksichtigt werden. Tabelle 3 stellt die Ergebnisse der von den PV-Feldern ausgehenden Blendminuten dar. Dabei ist die Tabelle in Annual Green Glare und Annual Yellow Glare in Minuten aufgeteilt. PV-Feld 2 wirkt sich mit 3395 Minuten

„Yellow Glare“ auf die Straßen aus und PV-Feld 3 mit 4648 Minuten.

Immissionspunkt Annual Green

Tabelle 3: Blendung (in Minuten) ausgehend von den PV-Feldern

Tabelle 4 verdeutlicht die Blendung aufgteilt in Green Glare und Yellow Glare auf die jeweiligen Untersuchungslinien. Die BAB4 ist potenziell von 8043 Minuten Blendung betroffen während die Abfahrt 1 mit 585 Minuten betroffen ist. Green glare ist vernachlässigbar bei allen Straßen. Abfahrt 1 ist die Autobahnauf- und abfahrt, die südlich der BAB4 liegt und deshalb stärker betroffen ist.

1 Quelle: Auftraggeber

Straßen Annual Green Glare (min)

Annual Yellow Glare (min)

BAB4 10 8043

Abfahrt 1 0 585

Abfahrt 2 0 0

Tabelle 4: Blendung (in Minuten) auf die BAB4 und Abfahrt 1&2

In der Betrachtung des Annual Yellow Glare überschreiten die untersuchten Straßenabschnitte BAB4 und Abfahrt 1 den Grenzwert. Der Grenzwert liegt nach LAI bei 0 Minuten pro Kalenderjahr im Straßenverkehr.

Abbildung 14 verdeutlicht die jährliche potenzielle Blendung ausgehend von PV-Feld 2. Die Blendintervalle können insbesondere von März bis Oktober auftreten zwischen 05:00 und 07:30.

Abbildung 14: Jährlich potenziell auftretende Blendreflexionen (in Min.) ausgehend von PV-Feld 2

Abbildung 15 verdeutlicht die jährliche potenzielle Blendung ausgehend von PV-Feld 3. Die Blendintervalle können insbesondere von März bis Oktober zwischen 05:30 und 07:30 auftreten.

Abbildung 15: Jährlich potenziell auftretende Blendreflexionen (in Min.) ausgehend von PV-Feld 3

6 Auswertung

Aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist folgendes entnehmen:

„Der Höhenunterschied zur Autobahntrasse variiert stark, außerdem befindet sich über weite Strecken eine gegrünte über 5 m hohe Böschung zwischen der Autobahn und dem in diesem Bereich fast niveaugleichen Geltungsbereich.“ [Ebenfalls sieht der Bebauungsplan unter Punkt 5 vor: „Vor Inbetriebnahme der Anlage ist der Straßenbauverwaltung ein aktuelles Blendgutachten vorzulegen, aus welchem u.a. hervorzugehen hat, dass durch den Anlagenbetrieb keine negativen Einflüsse auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs der Bundesautobahn A4 zu befürchten sind.“

[Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Hirschfeld, südlich der A4; vom 24.02.2020; Quelle:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/download/datei/1339548_0/BP+Solarpark+Hirschfeld_02 _2020_Begr%C3%BCndung.pdf; letzter Zugriff: 08.10.2020]

Aufgrund der Ausrichtung der Anlage in südliche Richtung mit einer Modulneigung von ca. 15° ist eine Blendwirkung auf die Autofahrer der parallel verlaufenden Bundesautobahn A4 nach unseren Ergebnissen der Simulationen ohne weitere Maßnahmen nicht auszuschließen. PV-Feld 4 verursacht aufgrund der Position zu der BAB4 keine Blendung. PV-Felder 2 und 3 verursachen Blendreflexionen auf die BAB4 in Fahrtrichtung Nord-Ost.

Der Höhenunterschied wird in der Simulation berücksichtigt. Bewuchs o.Ä. auf der Böschung zwischen der Autobahn und der landwirtschaftlichen Nutzfläche wie es im Bebauungsplan beschrieben ist wird allerdings nicht in der Simulation berücksichtigt.

Wie in Abbildung 16 dargestellt, erstreckt sich der durch PV-Feld 2 und 3 verursachte potenzielle Blendbereich vom Parkplatz bis zum Erdwall. Vor dem Parkplatz kann die PV-Anlage aufgrund der Höhenunterschiede zwischen Fahrbahn und PV-Feld nicht eingesehen werden. Auf Höhe des Erdwalls bzw. kurz davor verschwindet die PV-Anlage aus dem Sichtbereich der Fahrzeugführenden.

Um im betroffenen Bereich eine Gefährdung des Straßenverkehrs auszuschließen sind weitere Maßnahmen notwendig, die im nachfolgenden Kapitel beschrieben werden.

Abbildung 16: Übersicht Auswertung. Orange markiert Bereiche mit potenzieller Blendung; Grün markiert Erdwall; Rot markiert Ende Sichtbereich (Quelle: Google Earth)

7 Sichtschutzmaßnahmen

Um die in Kapitel 6 dargestellten Streckenabschnitte von einer Gefährdung auszuschließen, sind Sichtschutzmaßnahmen nötig. Laut Bebauungsplan ist eine blickdichte Einfriedung der PV-Fläche möglich, wenn es den nötigen Sichtschutzmaßnahmen dient.

Abbildung 17: Lage der Sichtschutzmaßnahmen (gelb markiert) (Quelle: Google Earth)

Es wird daher empfohlen, in den in Abbildung 17 markierten Bereichen eine blickdichte Einfriedung mit einer Höhe von 2,5 m vorzusehen. Dies betrifft die gesamte nördliche, sowie einen Abschnitt der westlichen Seite des PV-Feldes 3. An der westlichen Seite ist ein blickdichter Zaun über eine Gesamtlänge von etwa 100 m, ausgehend vom nordwestlichen Eckpunkt der PV-Fläche, nötig. Im weiteren Verlauf dient hier wiederum ein Erdwall als ausreichender Sichtschutz. Da die PV-Flächen, wie in Abbildung 18 zu sehen, in Blickrichtung abschüssig verlaufen, wird durch diese Maßnahme die Sichtverbindung zwischen den Fahrzeugführenden und der PV-Anlage vollständig unterbrochen.

Abbildung 18: Höhenlinien im Bereich des PV-Feldes 2 und 3. Blauer Pfeil: Blickrichtung ca. 30°

nach rechts (Quelle: Geoportal Sachsenatlas)

Somit kann durch diese Maßnahme eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch Reflexionen des Sonnenlichts an den Modulen der PV-Anlage, insbesondere der PV-Felder 2 und 3, ausgeschlossen werden.

8 Fazit

Abschließend kommt das Fachgutachten zu dem Schluss, dass eine Blendwirkung durch die geplante PV-Freiflächenanlage auf die angrenzenden Straßen (BAB4 sowie zu und Abfahrtswege eines Rastplatzes) bei Einhaltung der geforderten Sichtschutzmaßnahmen ausgeschlossen werden kann.

9 Literaturverzeichnis

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