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Entwicklungsmaßnahmen und Darstellungen im FNP

4. Natur und Landschaft

4.4 Entwicklungsmaßnahmen und Darstellungen im FNP

Die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aus dem vom RP Kassel im September 2004 genehmigten Landschaftsplan werden im FNP mit den Mög-lichkeiten des § 5 (2) BauGB dargestellt. Gekennzeichnet sind die gesetzlich geschützten Biotope (einschließlich Alleen), deren Zerstörung oder sonstige erhebliche und nachhalti-ge Beeinträchtigung nachhalti-gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 13 HAGBNatSchG verbo-ten ist. Aus Gründen der Klimavorsorge werden Kaltluft- und Frischluftproduktionsflächen mit Siedlungsbezug sowie Leitbahnen (Auen) als Klimafunktionsflächen erhalten. Für die Umsetzung von Maßnahmen für Natur und Landschaft, u.a. Kompensationsmaßnahmen, kommen insbesondere folgende Bereiche in Frage:

Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft Innerhalb dieser Flächenkategorie (siehe Themenkarte Natur und Landschaft) genießen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege Vorrang vor anderen Nutzungsinte-ressen. Neben innerstädtischen Landschaftsschutzgebieten handelt es sich im Einzelnen um folgende Bereiche:

 Kämmerzeller Fuldaaue (Extensive Grünlandnutzung, Anlage von Grünland, Maßnah-men am Gewässer, Altarm anlegen, Auewaldentwicklung)

 „Im See“ bei Dietershan (Umbau von Acker in Grünland, Entwicklung naturnaher und totholzreicher Waldstrukturen auf Feuchtstandorten – für diesen Bereich wird eine Ausweisung als Naturschutzgebiet empfohlen)

 Flächen am Schulzenberg (Ackerextensivierung, Neuanlage Magerrasen, Waldumbau - Flächen im Kernbereich werden als Naturschutzgebiet vorgeschlagen)

 Zeller Loch (Neuanlage Grünland und Grünlandextensivierung)

 Geisküppel (Grünlandextensivierung, Pflege von Magerrasen – zur Ausweisung als Naturschutzgebiet vorgeschlagen)

 Nonnenröder Teiche (Grünlandextensivierung, Maßnahmen am Gewässer)

 Zahlreiche Bachtäler (v.a. Grünlandextensivierung, Waldumbau auf Feuchtstandort)

 drei Flächen in der innerstädtische Fuldaaue (Extensive Grünlandnutzung, Schutz und Pflege von Brachen, Röhrichten, Großseggenriede, Auwald, Feuchtwiesen, Gewässer) Neben den vorgenannten Schwerpunkträumen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind im FNP die rechtsverbindlich festgelegten Kompensations-maßnahmen als Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.

Flächen für die Landwirtschaft

In der Themenkarte „Natur und Landschaft“ sind Suchräume für Kompensationsmaß-nahmen innerhalb des Agrarraumes dargestellt. Diese Kennzeichnung gibt einen groß-räumigen Überblick über Bereiche, in denen Maßnahmen für Natur und Landschaft sinn-voll und effektiv sind. Vorschläge zu potenziellen Kompensationsflächen aus der agrar-strukturellen Entwicklungsplanung der Stadt Fulda wurden hierbei berücksichtigt, soweit sie naturschutzfachlich geeignet sind und eine Aufwertungsfähigkeit im Sinne des Natur-schutzes besteht. Bei diesen Vorschlägen handelt es sich um Flächen, die aufgrund ihrer geringen Acker- oder Grünlandeignung oder sonstiger Gründe für die Landwirtschaft ver-zichtbar sind.

Die Suchräume untergliedern sich zum einen in solche für überwiegend flächenbezogene Kompensationsmaßnahmen. Hierzu zählen insbesondere die Fuldaaue, vor allem in den Natura 2000-Gebieten, die Bachauen sowie Pufferflächen rund um Schutzgebiete und wertvolle Biotopkomplexe. Diese Bereiche bilden die Kernzonen des Biotopverbunds und sind standörtlich besonders zur Realisierung von Maßnahmen des Naturschutzes geeig-net. Hauptsächlich werden die Umnutzung von Acker in Grünland, die Grünlandextensi-vierung, Maßnahmen an Gewässern sowie Gehölzpflanzungen empfohlen.

Zum anderen sind Suchräume für überwiegend flächensparende Kompensationsmaß-nahmen gekennzeichnet. In ihnen werden weniger raumgreifende als vielmehr effiziente lineare und punktuelle Maßnahmen wie Baumgruppen, Wege begleitende Hecken oder Altgrasstreifen dominieren. Zu diesen Räumen zählen die westlichen und östlichen Hang-bereiche des Fuldatals nördlich von Gläserzell, Teile des Schulzenbergs oder der Biotop-komplex Geisküppel/Ronsbachtal.

Innerhalb der dargestellten Suchräume bleibt die landwirtschaftliche Nutzung großräumig beibehalten. Gemäß den Zielsetzungen der agrarstrukturellen Entwicklungsplanung der Stadt Fulda und den Vorgaben des § 15 Abs. 3 BNatSchG werden agrarstrukturelle Be-lange bei der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen für Kompensationsmaß-nahmen berücksichtigt.

Diese richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf aufgrund baubedingter Eingriffe. Gemäß Umweltbericht bereitet der FNP Bauvorhaben mit einem Kompensationsbedarf von insge-samt ca. 49,6 ha vor.

Alle Maßnahmen, die dem Landschaftsplan entsprechen, sind als Ausgleichsmaßnahmen anzuerkennen, soweit sie nicht über sonstige Instrumente, z. B Förderprogramme umge-setzt werden. Auch außerhalb der als Suchräume für Kompensationsflächen dargestellten Bereiche sind Maßnahmen des Naturschutzes möglich, sofern dem keine gravierenden Nutzungsinteressen der Landwirtschaft entgegenstehen.

Wald

Die Waldflächen dienen neben ihrer forstwirtschaftlichen Bedeutung dem Biotopverbund.

Zahlreiche Waldgebiete eignen sich darüber hinaus zur Umsetzung von Ausgleichsmaß-nahmen (z.B. Waldumbau von Kiefern- zu Laubwald am Schulzenberg). Neben der Ent-wicklung und dem Offenhalten von Waldwiesentälchen liegt ein Schwerpunkt im langfris-tigen Umbau nicht standortgerechter Nadelforste in Laubwald. Ökologisch wertvolle Hei-delbeer-Kiefernwälder sind davon ausgenommen. In Auenbereichen sollten die standort-typischen Feucht- und Galeriewälder gefördert werden.

Öffentliche Grünflächen

Den Grünflächen kommen neben ihrer Bedeutung für die Naherholung vorrangig Funktio-nen als innerstädtische Biotopverbundflächen zu. Es handelt sich insbesondere um Park-anlagen, Dauerkleingärten, Sportplätze sowie Friedhöfe die „Verbindungsflächen“ bzw.

Kernzonen des innerstädtischen Biotopverbundes sind. Sofern möglich, sind in diesen Bereichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege wünschenswert.

Umsetzung der Maßnahmen für Natur und Landschaft

Die Darstellungen zum Aufgabenbereich Naturschutz und Landschaftspflege gemäß den

§§ 1, 1a BauGB sind aus dem Landschaftsplan abgeleitet und mit den anderen Belangen des § 1 (6) BauGB abgewogen. Sie dienen der Lenkung von Ausgleichsmaßnahmen sowie als städtischer Handlungsrahmen und Förder- bzw. Vertragskulisse. Dort, wo diese Maß-nahmen landwirtschaftliche Flächen betreffen, ist eine Information und Mitwirkung be-troffener Landwirte vorgesehen. Eine Umsetzung ist über folgende Instrumente möglich:

 Maßnahmen der Stadt und privater Initiativen (z.B. Anlage von Feuchtbiotopen und Obstwiesen auf Initiative der örtlichen Bevölkerung, Pflege öffentlicher Grünflächen);

 Förderprogramme und Vertragsnaturschutz;

 Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft;

 Ausweisung von Schutzgebieten und Etablierung von Pufferzonen um bestehende Schutzgebiete mit Erstellung entsprechender Pflegepläne.

Themenkarte Natur und Landschaft