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Entwicklung Haushaltsjahr 2016

Im Dokument 2015 Jahresabschluss der Stadt Fulda (Seite 127-132)

6 Anhang zum Jahresabschluss

Produktbereich 05 Soziale Hilfen

7.4 Entwicklung Haushaltsjahr 2016

Der Haushaltsplan 2016 ist am 11.12.2015 von der Stadtverordnetenversamm-lung beschlossen und von der Kommunalaufsicht am 22.02.2016 auflagenfrei ge-nehmigt worden.

Der Haushaltsplan (Ergebnishaushalt) weist im Haushaltsjahr 2016 einen Über-schuss von 820.650 €aus.

7.5 Risikoberichterstattung

7.5.1 Besondere Geschäftsrisiken

Steuerentwicklung

Die ordentlichen Erträge belaufen sich im Jahr 2015 auf 172.181.538,42 €. Annä-hernd 52,6 % davon (90.488.989,73 €) resultieren aus Steuern und steuerähnli-chen Erträgen. Dabei entfallen 73.430.354,66 € auf die Gewerbesteuer (50.528.048,66 €) und auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

stark von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und dem Konjunkturverlauf be-stimmt werden.

Die Abhängigkeit von nur zwei großen Ertragsquellen und die Ungewissheit über deren Entwicklung stellen erhebliche Risiken für die Stadt Fulda dar.

Die Einflussmöglichkeiten der Stadt auf die Entwicklung der Steuererträge sind stark begrenzt (z. B. Ansiedlung von Gewerbebetrieben). Ein überhöhter Gewer-besteuerhebesatz kann sogar kontraproduktive Auswirkungen nach sich ziehen.

Kommunaler Finanzausgleich

Das Land Hessen hat zum 01.01.2016 eine Neustrukturierung des kommunalen Finanzausgleichs vorgenommen. Die Kommunen werden wohl auch noch in Zu-kunft mit dem Land, aber auch untereinander, um angemessene Anteile am Fi-nanzausgleich ringen.

Für die Stadt kommt es darauf an, auch zukünftig den Sonderstatus und die zent-ralörtlichen Funktionen durch eine angemessen hohe Gewichtung der Einwohner-zahl wiederzufinden.

Beteiligungen

Aufgrund des besonderen Haftungsverhältnisses gegenüber dem städtischen Ei-genbetrieb „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“ wird hier auf die eigenständi-ge Berichterstattung des Eieigenständi-genbetriebes zum Jahresabschluss verwiesen. Die mit-telfristige Finanzplanung bis 2019 des Eigenbetriebes geht von ausgeglichenen Ergebnissen aus.

Bei den Finanzanlagen sind hinsichtlich der Bilanzierung der Mitgliedschaften bei den Zweckverbänden finanzielle Verpflichtungen nicht auszuschließen. Das gilt auch für die Beteiligung der Stadt Fulda an der Standortmarketing GbR.

Sonstige Risiken

Risiken aus derivaten Finanzinstrumenten bestehen nicht.

7.5.2 Chancen, Zielsetzung und Strategien

Stadtentwicklung

Der Handel in der neuen Mitte Fuldas entwickelt sich sehr positiv.

Die Entwicklung der Stadt Fulda im Bereich Wohnen und Bauen stellt sich sehr positiv dar. Die Nachfrage für ein Ansiedeln in Fulda ist ungebrochen groß. Die Stadt Fulda will dem gerecht werden, in dem sie mit vielen neuen Projekten – oft auch in privater Investorenschaft – außerordentlich gute Möglichkeiten des Woh-nens und Bauens anbietet.

In den letzten Jahren sind etliche Sozialwohnungen aus der Bindung gefallen. Um hier Abhilfe zu schaffen sowie regulierend und unterstützend in den Wohnungs-markt einzugreifen, hat die Stadt Fulda eine eigene Richtlinie zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus (Neubau und Modernisierungen) erlassen. Damit sollen zusätzlich zur Sozialen Wohnraumförderung des Landes Hessen finanzielle Anreize geschaffen werden, um mietpreisgebundenen Wohnraum zu fördern.

Im Straßenbau befindet sich die Ostumfahrung mit dem 2. Bauabschnitt - Kurfürs-tenstraße vor dem Abschluss.

Im Rahmen des Programms „Südliche Innenstadt“ können entlang der Petersber-ger und Dalbergstraße wichtige Stadtentwicklungsprojekte vorangebracht werden.

Auch im Rahmen der „Aktiven Kerne“ können wichtige Projekte verwirklicht wer-den. Das gilt insbesondere für die Aufwertung des Schlossgartens, die Erneuerung von Pflasterbereichen in der Innenstadt und gegenüber der Hauptwache, die Er-neuerung des Ehrenhofes vor dem Stadtschloss und die Neugestaltung der Flo-rengasse mit den neuen Wohnangeboten am früheren Weißensee-Gelände sowie der Entwicklung des LZB-Geländes. Auch das City-Management kann unter deutli-cher Beteiligung der Handels- und Immobilienakteure weiter professionalisiert

Für den Bereich Hinterburg/Langebrückenstraße befindet sich ein neues Stad-tumbaugebiet in der Planungsphase.

Zur Stadtentwicklung gehören auch die Vermarktung von Gewerbeflächen und der Ausbau der Erschließung. Dies geschieht in den Gewerbegebieten Fulda-West, Lehnerz und Eisweiher. Der Westring hilft spürbar auch den Betrieben in Fulda-West. Die Vermarktung soll beschleunigt und zugleich sollen langfristig Perspekti-ven zur Sicherung aller verfügbaren Flächen geschaffen werden.

Mit der Vereinbarung interkommunaler Gewerbegebiete zwischen Petersberg, Künzell, Eichenzell und Fulda haben wir nach langen und mühseligen Verhandlun-gen einen großen Schritt für eine gemeinsame Verantwortung in der Stadtregion auf den Weg gebracht.

Verschuldung

Es ist nach wie vor nachhaltiges Ziel, die Nettoneuverschuldung dauerhaft auf Null zu halten, um die Zinslast zu begrenzen und langfristig – unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung – Handlungsfreiheit zu bewahren. Dazu soll auch die Entschuldung kontinuierlich fortgeführt werden.

7.5.3 Risikosicherung

Alle relevanten Bundes- und Landesvorschriften werden angewandt. Darüber hin-aus existieren bei der Stadt Fulda folgende innerdienstliche Vorschriften zur Risi-kosicherung:

• Besondere Geschäftsanweisung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

• Besondere Geschäftsanweisung zur Abgabe von Feststellungsbescheinigun-gen im Anordnungswesen

• Besondere Geschäftsanweisung über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Forderungen der Stadt Fulda

• Dienstanweisung für Zahlstellen und Handvorschüsse

• Dienstanweisung für die Stadtkasse Fulda

• Dienstvereinbarung über Geldtransporte.

Alle Grundstücksgeschäfte erfordern einen Beschluss durch die städtischen Gremi-en (Magistrat bzw. Haupt- und Finanzausschuss).

Umfang und Inhalt des Rechnungswesens entsprechen der Größe und den beson-deren Anforderungen der Stadt Fulda. Die technische Abwicklung erfolgt mit dem IT-System newsystem kommunal der Firma INFOMA.

Es existiert ein Zentrales Controlling, das als Stabsstelle direkt dem Oberbürger-meister unterstellt ist.

Das städtische Rechnungsprüfungsamt ist in alle Vorgänge der Haushaltswirt-schaft eingebunden. Ihm obliegt auch die Überwachung des Datenschutzes.

Im Rahmen der laufenden Haushaltsüberwachung ist sichergestellt, dass rechtzei-tig auf entsprechende Veränderungen im Einnahmen- und Ausgabenbereich rea-giert werden kann.

Im Dokument 2015 Jahresabschluss der Stadt Fulda (Seite 127-132)