KONKRETISIERUNG DER STANDORTE UND ALTERNATIVENPRÜFUNG
3.1.1 EINZELBETRACHTUNG POTENTIELLER WINDNUTZUNGSGEBIETE MIT GERINGEREM UND MITTLEREM KONFLIKTPOTENTIAL
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 1: Segelacker Gebietsübersicht
Gebietseinordnung und Beschreibung
Landkreis Rottweil Gemarkung Rötenberg
Größe des
Suchraums 21,6 ha Windhöffigkeit 5,25-5,75 m/s
(bedingte Nutzbarkeit) Netzanbindung Eine Abfrage der Netzanbindung ist notwendig.
Erschließung Eine Erschließung wäre über die westlich verlaufende B294 bzw. über Rötenberg denkbar. Bis zum Aufstellungsort bedarf es ggf. einer Anpas-sung bzw. Verbreiterung der Wege.
Vorbelastungen
-Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich im nördlichen Grenzbereich der VVG Schramberg, im Norden der Gemarkung von Rötenberg und zählt naturräum-lich zum Mittleren Schwarzwald. Derzeit wird es überwiegend durch Wald geprägt.
Lediglich in den östlichen und südlichen Randbereichen umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet Offenlandbereiche, die z. T. als Grünland, z. T. als Ackerland genutzt werden.
Windenergie in der VVG der Stadt Schramberg
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 63 Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien
Ausweisung im Regionalplan
Randl. Schutzbedürftige Bereiche für die Bodenerhaltung und die Land-wirtschaft (Vorrangflur)
rechtliche Rest-riktionen und sonstige Prüfkri-terien
- z. T. Lage im Bereich der erweiterten Vorsorgeabstände zu um-liegenden Siedlungsbereichen;
- Lage in ca. 6 km Entfernung zum Geowissenschaftlichen Ge-meinschaftsobservatorium Schiltach (BFO);
- Westlich bzw. nordöstlich befindet sich ein FFH-Gebiet mit Fle-dermausarten;
- Betroffenheit eines Auerhuhnlebensraums der Kategorie 3 (we-niger problematisch);
- Betroffenheit einer WSG Zone III
Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
Boden Wasser Klima und Luft Artenschutz
Bewertung Positive
Westlich bzw. nordöstlich befinden sich Teilflächen des FFH-Gebiets `Kleinkinzig- und Rotenbachtal´ (7616-341). Zu den Schutzzielen zählen auch die Fledermausarten Großes Mausohr und Wimperfledermaus.
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsver-fahren zu klären
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsver-fahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potenti-ellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich liegen:
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/Kreisstraße/Schienenwegen und Bahnanlagen)
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV) - zivile/militärische Richtfunkstrecken - BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg - Wetterradar
- Radaranlagen zur Flugsicherung - Nachttieffluggebiete
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Bei einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebietes, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt werden um akusti-sche und visuelle Beeinträchtigungen zu vermindern. Im weiteren Verfahren wären insb. die Aspekte des Artenschutzes (v. a. Auerhuhn und Fledermäuse) differenzierter zu untersuchen und zu klären. Auch gilt es zu klären, inwiefern sich eine mögliche Realisierung von WEA zu Störungen des Geowissenschaftlichen Gemeinschaftsobservatorium Schiltach (BFO) führen kann.
Aufgrund der Lage an der Gemeindegrenze bedarf es einer Abstimmung mit den Nachbar-gemeinden.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 64 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 14: Kapfwald/Falkenhöhe/Falken
Gebietsübersicht
Gebietseinordnung und Beschreibung
Landkreis Rottweil Gemarkung Lauterbach und Tennenbronn Größe des
Suchraums 108,7 ha Windhöffigkeit
im Süden 5,25-5,50 m/s; im Norden 5,25-6,00m/s (bedingte bis gute
Nutzbar-Windenergie in der VVG der Stadt Schramberg
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 65 keit)
Netzanbindung Eine Abfrage der Netzanbindung ist notwendig.
Erschließung Eine Erschließung wäre über die westlich verlaufende K5362 denkbar.
Bis zum Aufstellungsort bedarf es ggf. einer Anpassung bzw. Verbreite-rung der Wege.
Vorbelastungen
-Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich im westlichen Grenzbereich der VVG Schramberg auf den Gemarkungen von Lauterbach und Tennenbronn. Es zählt naturräumlich zum Mittleren Schwarzwald. Der nördliche Bereich wird derzeit überwiegend durch Wald geprägt, während der südliche Teilbereich auch durch größere Offenlandbereiche charakterisiert wird, die Grün- bzw. Ackerlandnutzung unterliegen.
Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien Ausweisung im
- z. T. Lage im Bereich der erweiterten Vorsorgeabstände zu um-liegenden Siedlungsbereichen;
- z. T. Lage in < 5 km Entfernung zwei Kulturdenkmalen mit Um-gebungsschutz (Ruine Falkenstein, Ruine Hohenschramberg);
- Lage im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord
- Benachbarung zu FFH-Gebiet mit Fledermausarten;
- z. T Auerhuhnlebensraum Kategorie 3 (weniger problematisch) - z. T. Betroffenheit einer WSG Zone II, überwiegend WSG Zone
III
Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
Boden Wasser Klima und Luft Artenschutz
Bewertung Positive
Westlich bzw. nordöstlich befinden sich Teilflächen des FFH-Gebiets `Mittlerer Schwarzwald bei Hornberg und Schramberg´ (7715-341). Zu den Schutzzielen zählt auch die Fledermaus-art Großes Mausohr.
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsver-fahren zu klären
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsver-fahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potenti-ellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich liegen:
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/Kreisstraße/Schienenwegen und Bahnanlagen)
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV) - zivile/militärische Richtfunkstrecken
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 66 - BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg
- Wetterradar
- Radaranlagen zur Flugsicherung - Nachttieffluggebiete
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Bei einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets sollten die erweiterten Vor-sorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt und eine Flächenre-duktion im Bereich des WSG Zone II vorgenommen werden. Im weiteren Verfahren sind insb.
die Aspekte des Artenschutzes (v.a . Auerhuhn und Fledermäuse) sowie des Denkmalschut-zes differenzierter zu untersuchen und zu klären.
Aufgrund der Lage an der Gemeindegrenze bedarf es einer Abstimmung mit der Nachbarge-meinde.
Windenergie in der VVG der Stadt Schramberg
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 67 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 21: Mooswald
Gebietsübersicht
Gebietseinordnung und Beschreibung
Landkreis Rottweil Gemarkung Tennenbronn
Größe des
Suchraums 3,2 ha Windhöffigkeit 5,25-5,50 m/s
(bedingte Nutzbarkeit) Netzanbindung Eine Abfrage der Netzanbindung ist notwendig.
Erschließung Eine Erschließung wäre über die nördlich verlaufende L108 denkbar. Bis zum Aufstellungsort bedarf es ggf. einer Anpassung bzw. Verbreiterung der Wege
Vorbelastungen
-Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich im Norden der Tennenbronner Gemarkung südlich von Lauterbach und zählt naturräumlich zum Mittleren Schwarzwald. Derzeit unterliegt das potentielle Windnutzungsgebiet forstwirt-schaftlicher Nutzung.
Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien Ausweisung im
Regionalplan
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 68 rechtliche
Rest-riktionen und sonstige Prüfkri-terien
- z. T. Lage im Bereich der erweiterten Vorsorgeabstände zu um-liegenden Siedlungsbereichen;
- z. T. Erholungswald Stufe 2;
- Lage in < 5 km Entfernung zu Kulturdenkmalen mit Umge-bungsschutz (Ruine Falkenstein, Falkensteiner Kapelle, Ruine Hohenschramberg, Ruine Schilteck);
- Lage im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord - Betroffenheit einer WSG Zone III
Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
Boden Wasser Klima und Luft Artenschutz
Bewertung Positive
-Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsver-fahren zu klären
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsver-fahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potenti-ellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich liegen:
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/Kreisstraße/Schienenwegen und Bahnanlagen)
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV) - zivile/militärische Richtfunkstrecken - BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg - Wetterradar
- Radaranlagen zur Flugsicherung - Nachttieffluggebiete
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Bei einer Berücksichtigung der empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegen-den Siedlungsbereichen würde sich die Fläche des potentiellen Windnutzungsgebietes in etwa halbieren. Aufgrund der voraussichtlich lediglich bedingt nutzbaren Windhöffigkeit und der nicht gegebenen Bündelungsmöglichkeit wird von einer Weiterverfolgung des Gebietes abgeraten. Sollte sich jedoch herausstellen, dass es an umsetzbaren Alternativen mangelt, kann auf das potentielle Windnutzungsgebiet zurückgegriffen werden.
Windenergie in der VVG der Stadt Schramberg
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 69 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 30: Benzebene/Öhle
Gebietsübersicht
Gebietseinordnung und Beschreibung
Landkreis Rottweil Gemarkung Tennenbronn
Größe des
Suchraums 16,8 ha Windhöffigkeit 5,25-5,50 m/s
(bedingte Nutzbarkeit) Netzanbindung Eine Abfrage der Netzanbindung ist notwendig.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 70 Erschließung Eine Erschließung wäre über die westlich verlaufende K5362 denkbar.
Bis zum Aufstellungsort bedarf es ggf. einer Anpassung bzw. Verbreite-rung der Wege.
Vorbelastungen Angrenzend befinden sich bereits zwei Windenergieanlagen.
Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich im westlichen Grenzbereich der VVG Schramberg auf Tennenbronner Gemarkung. Es zählt naturräumlich zum Mittleren Schwarzwald. Im Norden ist das potentielle Windnutzungsgebiet derzeit überwiegend bewaldet, während der südliche Teilbereich durch Grün- und Acker-land geprägt wird.
Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien Ausweisung im
- zu über 70% Lage im erweiterten Vorsorgeabstand zu den um-liegenden Siedlungsgebieten;
- Lage im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord
Weitere Hinweise - seitens des Denkmalschutzes liegen Hinweise auf Kulturdenk-male im Bereich des potentiellen Windnutzungsgebiets vor (Wäl-le und Mauern aus Lesesteinen; ein gemauerter Schacht).
Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
Boden Wasser Klima und Luft Artenschutz
Bewertung Positive
-Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsver-fahren zu klären
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsver-fahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potenti-ellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich liegen:
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/Kreisstraße/Schienenwegen und Bahnanlagen)
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV) - zivile/militärische Richtfunkstrecken - BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg - Wetterradar
- Radaranlagen zur Flugsicherung - Nachttieffluggebiete
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Nach Anwendung der empfohlenen erweiterten Vorsorgeabständen zu den umliegenden
Windenergie in der VVG der Stadt Schramberg
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 71 Siedlungsgebieten bleiben lediglich sehr kleinflächige Bereich übrig, die darüber hinaus vo-raussichtlich lediglich über eine bedingt nutzbare Windhöffigkeit verfügen. Eine Weiterverfol-gung des potentiellen Windnutzungsgebiets ist daher lediglich im Zusammenhang mit dem südlich angrenzenden bestehenden Vorranggebiet für Windenergeianlagen bzw. in Koopera-tion mit der Nachbargemeinde zu empfehlen.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 72 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 33: Wintereck/Windkapf
Gebietsübersicht
Gebietseinordnung und Beschreibung
Landkreis Rottweil Gemarkung Tennenbronn
Größe des
Suchraums 89,2 ha Windhöffigkeit 5,25-5,75 m/s
(bedingte Nutzbarkeit) Netzanbindung Eine Abfrage der Netzanbindung ist notwendig.
Windenergie in der VVG der Stadt Schramberg
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 73 Erschließung Eine Erschließung wäre über die das potentielle Windnutzungsgebiet
durchlaufende K5530 denkbar. Bis zum Aufstellungsort bedarf es ggf.
einer Anpassung bzw. Verbreiterung der Wege.
Vorbelastungen Im Norden des potentiellen Windnutzungsgebiets bzw. nördlich angren-zend befinden sich bereits bestehende Windenergieanlagen.
Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich südwestlichen Grenzbereich der VVG Schramberg auch Tennenbronner Gemarkung. Es zählt naturräumlich zum Mittleren Schwarzwald. Derzeit wird das Gebiet überwiegend forstwirtschaftlich genutzt. Offenland, in Form von Acker- und Grünland, ist in geringerem Umfang vorhanden.
Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien Ausweisung im
- z. T. Lage im Bereich der erweiterten Vorsorgeabstände zu um-liegenden Siedlungsbereichen;
- Lage im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord
- Benachbarung zu FFH-Gebiet mit Fledermausarten
Weitere Hinweise - seitens des Denkmalschutzes liegen Hinweise auf Kulturdenk-male im Bereich des potentiellen Windnutzungsgebiets vor (ab-gegangene Kapelle St. Martin, die „Hochstraße“, zahlreiche Wäl-le und Mauern aus Lesesteinen, ein ca. 84 m langer StolWäl-len) - direkt an einen im LEP 2002 festgelegten „überregional
bedeut-samen naturnahen Landschaftsraum“ (Gebiet mit schnittlicher Dichte schutzwürdiger Biotope oder überdurch-schnittlichem Vorkommen landesweit gefährdeter Arten)
Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
Boden Wasser Klima und Luft Artenschutz
Bewertung Positive
Nordwestlich befinden sich Teilflächen des FFH-Gebiets `Mittlerer Schwarzwald bei Hornberg und Schramberg´ (7715-341). Zu den Schutzzielen zählt auch die Fledermausart Großes Mausohr.
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsver-fahren zu klären
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsver-fahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potenti-ellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich liegen:
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/Kreisstraße/Schienenwegen und Bahnanlagen)
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV) - zivile/militärische Richtfunkstrecken
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 74 - BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg
- Wetterradar
- Radaranlagen zur Flugsicherung - Nachttieffluggebiete
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Bei einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebietes sollten die erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt werden. Im weite-ren Verfahweite-ren sind insb. mögliche Konflikte mit den Schutzzielen des benachbarten FFH-Gebiet differenzierter zu untersuchen und zu klären.
Aufgrund der Lage an der Gemeindegrenze bedarf es einer Abstimmung mit den Nachbar-gemeinden.
Windenergie in der VVG der Stadt Schramberg
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 75 Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 37: Brogen (Kohlwald/Siehdichfür)
Gebietsübersicht
Gebietseinordnung und Beschreibung
Landkreis Rottweil Gemarkung Tennenbronn
Größe des
Suchraums 28,9 ha Windhöffigkeit 5,25-5,75 m/s
(bedingte Nutzbarkeit) Netzanbindung Eine Abfrage der Netzanbindung ist notwendig.
Erschließung Eine Erschließung wäre über die westlich verlaufende L175 denkbar. Bis zum Aufstellungsort bedarf es ggf. einer Anpassung bzw. Verbreiterung der Wege.
Vorbelastungen
-Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich im südlichen Grenzbereich der VVG Schramberg auf Tennenbronner Gemarkung. Es zählt naturräumlich zum Mittleren Schwarzwald. Das potentielle Windnutzungsgebiet wird derzeit von ei-nem Mosaik aus Wald und Offenland geprägt.
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 76 Raumordnung und weitere Prüf- und Restriktionskriterien
Ausweisung im
- z. T. Lage im Bereich der erweiterten Vorsorgeabstände zu um-liegenden Siedlungsbereichen;
- Lage im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord - Betroffenheit eines WSG Zone III
- Betroffenheit von Böden mit besonderer Bedeutung für die na-türliche Vegetation
- Lage im Einflussbereich einer Fortpflanzungsstätte des Rotmilans
Weitere Hinweise - z. T. Lage innerhalb einem im LEP 2002 festgelegten „überregi-onal bedeutsamen naturnahen Landschaftsraum“ (Gebiet mit überdurchschnittlicher Dichte schutzwürdiger Biotope oder überdurchschnittlichem Vorkommen landesweit gefährdeter Ar-ten)
Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
Boden Wasser Klima und Luft Artenschutz
Bewertung Positive
-Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsver-fahren zu klären
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsver-fahrens sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potenti-ellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in deren Einflussbereich liegen:
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/Kreisstraße/Schienenwegen und Bahnanlagen)
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV) - zivile/militärische Richtfunkstrecken - BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg - Wetterradar
- Radaranlagen zur Flugsicherung - Nachttieffluggebiete
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Bei einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets sollten die erweiterten Vor-sorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt werden. Im weiteren Verfahren sind insb. mögliche Konflikte mit dem Artenschutz (v. a. Rotmilan) differenzierter zu untersuchen und zu klären.
Aufgrund der Lage an der Gemeindegrenze bedarf es einer Abstimmung mit den Nachbar-gemeinden.
Windenergie in der VVG der Stadt Schramberg
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 77