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Einsatzbereich, Ausgestaltung und Vergünstigungswirkungen der Investitionszulagen

D. ANALYSE DER VERGÜNSTIGUNGSWIRKUNGEN EINZELNER INVESTITIONSFÖRDERNDER MASSNAHMEN

VII. Investitionsprämien

1. Einsatzbereich, Ausgestaltung und Vergünstigungswirkungen der Investitionszulagen

Eine Investitionszulage ist eine Geldleistung des Staates, die ein Investor zur Durchführung einer förderungswürdigen Investition erhält. In Anlehnung an Neumark1 wird die Investitionszulage auch - im Gegensatz zu den Abzügen von der Steuerschuld - als echte Prämie bezeichnet.

Investitionszulagen erfreuen sich in der Wirtschaftspolitik einer zunehmenden Beliebtheit. Gerade auch in der Bundesrepublik werden und wurden Investitions-zulagen zur Verfolgung unterschiedlicher wirtschaftspolitischer Ziele gewährt.

Investitionszulagen wurden zur konjunkturellen Stabilisierung der Beschäftigung in den 70-er und 80-er Jahren eingesetzt.2 Daneben werden mit Hilfe der

In-1 Vgl. Neumark, F., Fiskalpolitische Maßnahmen als Mittel der Konjunkturpolitik, in:

Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung 1968, S. 499.

2 Hier ist§ 4 b des Investitionszulagengesetzes vom 23. Dezember 1974 und 3. Juni 1982 zu erwähnen, vgl. Felix, G., Grundsätzliches und Kritisches zur Beschäftigungsförderungs-zulage 1982 (§ 4 b des InvestitionsBeschäftigungsförderungs-zulagengesetzes neue Fassung), in: Betriebs-Berater 1982, S. 1600ff; Söffing, G., Die Änderung des Investitionszulagengesetzes im Rahmen der

Kon-vestitionszulage regionalpolitische und strukturpolitische Anliegen gefördert.1 Aber auch im Ausland hat man sich zur Durchsetzung wirtschaftspolitischer Ziele der Investitionszulagen bedient. 2

Bei der Ausgestaltung der Investitionszulagen wurden ähnliche Überlegungen angestellt wie bei der der Investitionsprämien. So wird auch hier aus konjunktur-und wachstums- als auch haushaltspolitischen Gründen zwischen einer Brutto-und Nettovariante unterschieden.3 Ein weiteres Ausgestaltungselement ist die Befristung der Investitionszulage. Eine befristete Gewährung kann die kon-junkturstabilisierende Wirksamkeit von Investitionszulagen verbessern.4

Die Höhe der Investitionszulage bemißt sich nach dem Fördersatz und dem för-derungsfähigen Investitionsvolumen. Die Investitionszulage ist vom Investor nicht zurückzuzahlen und auch nicht zu versteuern.5 Ferner wirkt sich die

Inan-junkturmaßnahmen, in: Finanz-Rundschau 1975, S. 129ff.

1 Die Regionalförderung wurde auf der Grundlage der § 1 bis 3 des lnvestitionszulagen-gesetzes und dem§ 19 des Berlinförderungslnvestitionszulagen-gesetzes betrieben, vgl. Zitzmann, G., Gewährung von Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz und nach § 19 des BerlinFG, in:

Der Betrieb 1987, Beilage Nr. 2; derselbe, Die Neuordnung der Regionalzulage nach dem §§

l bis 3 Investitionszulagengesetz, in: Der Betrieb 1986, Beilage Nr. 9. Das Investitions-zulagengesetz wurde im Jahre 1991 geändert und hat heute seinen Förderschwerpunkt im Bereich der neuen Bundesländer, vgl. Hoffmann, B., Das Investitionszulagengesetz 1991 (Teil I und II), in: Der Betrieb 1991, S. 1694ff und S. 1745ff. Stärker strukturpolitisch ausgerichtet ist die Förderung von Forschung und Entwicklung (§ 4 Investitionszulagengesetz) und die der Investitionen im Bereich der Energieerzeugung und -verteilung (§ 4a Investitionszulagenge-setz}, vgl. Röthlingsdörfer, K. Ch./Sprenger, R.-U., Effizienz der indirekten steuerlichen Forschungsförderung, a. a. 0., S. 4lf und 45.

2 Vgl. Leibfritz, W.IMeurer, C., Steuerliche Investitionsförderung im internationalen Vergleich, a. a. 0., S. 93ff

3 Auf die damit verbundenen Problematiken soll nicht näher eingegangen werden, vgl.

Wittmann, F., Zum Wirkungspotential der Investitionszulage, in: Die Betriebswirtschaft 1982, 2, S. 183ff; Städter, A., Investitionszulage dämpfte den Beschäftigungsrückgang, in: lfo-Schnelldienst, Nr. 3, 1985, S. lOf.

4 Vgl. Oberhauser, A., Möglichkeiten einer effizienteren Gestaltung staatlicher Investi-tionszuschüsse in der Rezession, in: Bohley, P./folkemitt, G. (Hrsg.), Wirtschaftswissenschaft als Grundlage staatlichen Handelns, a. a. 0., S. 96f.

5 Vgl. Vogel, H., Steuergeschenke - Steuervergünstigungen zu rechtfertigen oder ab-zubauen?, in: Steuerberaterjahrbuch 1980/81, S. 59.

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spruchnahme einer Investitionszulage neutral auf den Buchwert der geförderten Investition aus, was Steuemachholwirkungen verhindert.1 Sie verbleibt damit endgültig im geförderten Unternehmen. Steuerliche Determinanten - wie der Grenzsteuersatz, die Steuerbemessungsgrundlage oder die Steuerschuld - haben keinen Einfluß auf die Vergünstigungswirkungen.

Erhält eine investierende Unternehmung eine Investitionszulage in dem Jahr, in dem die Investition vorgenommen wird,2 sind Bar- und Zeitwert gleich. Der Vergünstigungseffekt wird ausschließlich durch die Höhe des Fördersatzes und die des Investitionsvolumens bestimmt.3

(D.23)

Bei einem Fördersatz von einem Prozent und einer Investitionssumme von DM 100.000,- ergibt sich für alle Investoren - auch Verlustunternehmen - ein Sub-ventionsbetrag und gleichzeitig eine Erhöhung des verfügbaren Einkommens um DM 1.000,-.

Betrachtet man die Investitionszulage unter dem Liquiditätsaspekt, zeigt sich der Nachteil dieses Förderinstruments. Der Liquiditätseffekt ist nicht hoch. Wenn der Staat durch die Gewährung einer Investitionszulage hohe Liquiditätsvorteile 1 Eine Kürzung des Buchwertes um den Zulagenbetrag würde zu einer Versteuerung dieser Zuwendung führen. Damit wären die Vergünstigungswirkungen von Investitionszulage und erfolgsneutralem Investitionszuschuß identisch.

2 Der Mittelzufluß kann sich aus verwaltungstechnischen Gründen erheblich verzögern.

Vgl. Haberstock, L., Vergleichende Analyse steuerlicher Maßnahmen zur Beeinflussung der konjunkturellen Entwicklung, in: Reber, G. (Hrsg.), Personal- und Sozialorientierung der BWL, Bd. 2, a. a. 0., S. 73, der davon ausgeht, daß die Investitionszulage in der Regel ein Jahr nach der Anschaffung oder Herstellung der Unternehmung zufließt. O/lenburg, G., Investitionszulagen, -abgaben und derlei mehr, in: Pahlke, J./Seuferle, W. (Hrsg.), Waldemar Koch zum 80. Geburtstag, Bochum 1982, S. 17, hält gar eine Wartezeit bis zur Liquiditäts-wirksamkeit der Investitionszulage von mehr als zwei Jahren für möglich.

3 In der Formel D.23 werden folgende Abkürzungen verwandt:

BZL: Barwert einer Investitionszulage fzi.: Fördersatz einer Investitionszulage IV: förderungsfähiges Investitionsvolumen

in der Investitionsperiode schaffen möchte, muß er sein Förderbudget entspre-chend erhöhen. Eine hohe Zulage ist ein vergleichsweise teueres Instrument.

2. Zusammenfassung

Das Ausmaß der Vergünstigungswirkungen der Investitionszulagen bleibt mit Ausnahme des Investitionsvolumens durch die individuelle Situation des In-vestors weitgehend unbeeinflußt.

Tabelle D.29: Der Einfluß unterschiedlicher Determinanten auf die Vergün-stigungswirkungen (Nettobarwerte) einer Investitionszulage

Entwicklungsrichtung der Vergünstigungswirkun-gen (Nettobarwerte) in Abhängigkeit einer Zu-nahme folgender Determinanten

Grenzsteuersatz wirt- Kalku- Inves- Förder-schaft- la- ti- satz in den im Dis- liehe tions- tions- bzw.

Zah- kontie- Nut- zins- summe -betrag lungs- rungs- zungs- satz

reihen faktor dauer

Investitionszulage unabh. unabh. unabh. unabh. steigt steigt unabh.

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unabhängig