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Ein Inklusions-Projekt im Landkreis Erlangen-Höchstadt

EINFACH MITEINANDER ist ein Projekt.

Für Jugendliche im Landkreis Erlangen-Höchstadt.

Ein Projekt hat immer ein Ziel.

Das Ziel von EINFACH MITEINANDER ist:

Jugendliche mit und ohne Behinderung können etwas zusammen in der Freizeit machen.

Das geht zum Beispiel

ƒ im Verein.

ƒ in einem Jugend-Zentrum

ƒ in einer Gruppe

ƒ oder ... welchen Wunsch hast Du?

Corona ist für alle eine Herausforderung. Es gibt viele Regeln.

Im Moment können deshalb keine Freizeit-Angebote statt-fi nden.

Die Mit-Arbeiter im Projekt kann man aber trotzdem erreichen.

Wir wollen mit euch zusammen los-legen. Sobald es wegen Corona wieder geht.

Bis dahin können wir schon gemeinsam überlegen:

Wo willst du mit-machen?

Das bietet EINFACH MITEINANDER:

Wir suchen gemeinsam nach Angeboten für Deine Freizeit.

Soll Dich jemand auf dem Weg zum Freizeit-Angebot begleiten?

Oder soll jemand beim Angebot mit dabei sein?

Wir fi nden mit Dir zusammen eine Begleit-Person.

Mitmachen bei EINFACH MITEINANDER:

Du willst mehr wissen?

Du willst mit-machen?

Dann melde Dich.

Dann können wir über Deine Freizeit-Wünsche sprechen.

Tobias Fahrmeier Tel.: 09132 – 78 10 188

E-Mail: fahrmeier@lebenshilfe-herzogenaurach.de

Einfach miteinander

Ein Inklusions-Projekt im Landkreis Erlangen-Höchstadt

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Fahrdienst für Menschen mit Behinderung vom Bezirk Mittelfranken Menschen mit Schwer-Behinderung können einen Berechtigungs-Schein für einen Fahrdienst bekommen.

Wenn sie bestimmte Merkzeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis haben.

Dafür stellen Sie einen Antrag für den Fahrdienst beim Bezirk Mittelfranken.

 

Der Fahrdienst ist für Fahrten in der Freizeit.

Damit Sie mitmachen können.

Damit Sie machen können was Sie gut finden.

Damit Sie andere Menschen und Freunde treffen können.

 

Sie können Fahrten zu Kurs-Angeboten zusätzlich beantragen.

Das gilt auch für OBA-Kurse.

Den Antrag gibt es beim Bezirk Mittelfranken.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung.

Melden Sie sich bei unserer Beratung.

 

Beratung der Offenen Hilfen Sie haben Fragen zum Fahrdienst?

Sie haben Fragen zum selbstständigen Wohnen?

Sie haben andere Fragen?

Gerne helfen wir Ihnen weiter.

 

Die Beratung ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung da.

Und für Angehörige von Menschen mit Behinderung.

 

Wir freuen uns auf Sie:

Tobias Fahrmeier Tel.: 09132 / 78 10 188 Linda Völker Tel: 09132 / 78 10 198

E-Mail: beratung@lebenshilfe-herzogenaurach.de

Infos zum Fahrdienst & Beratung

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1. Beratungs-Einsatz bei den Pflegegraden 2,3,4,5 Viele Menschen haben einen Pflege-Grad.

Bei Pflege-Grad 2, 3, 4 oder 5, werden regelmäßig Beratungs-Einsätze gemacht.

Das ist Pflicht.

Alle Menschen mit Pflege-Grad 4 und 5 müssen bis zum 31.3.2021 einen Beratungs-Einsatz durchführen lassen.

Alle Menschen mit Pflege-Grad 2 und 3 müssen bis zum 30.6.2021 einen Beratungs-Einsatz durchführen lassen.

Die Pflege-Kasse bekommt dann einen Nachweis über den Beratungs-Besuch.

Wenn kein Beratungs-Besuch durchgeführt wird, zahlt die Pflegekasse weniger Pflege-Geld.

2. Kinder-Kranken-Tage 2021

Wenn das eigene Kind krank ist, können Eltern Kinder-Kranken-Tage nutzen.

Sie müssen gesetzlich kranken-versichert sein. Und bei einem Unternehmen angestellt sein.

Das Kind muss familien-versichert sein.

Es gilt:

Es darf keine andere Person im Haushalt da sein, die das Kind betreuen kann.

Das Kind darf noch keine 12 Jahre alt sein.

Bei Kindern mit Behinderung gilt die Regelung auch über 12 Jahre hinaus.

Wenn das Kind auf Hilfe angewiesen ist.

Eigentlich bekommt jeder Eltern-Teil pro Kind bis zu 10 Kranken-Tage im Jahr.

Allein-Erziehende bekommen pro Kind bis zu 20 Kranken-Tage im Jahr.

Infos aus der Beratung

Auf Wunsch wird der Beratungs-Einsatz telefonisch durchgeführt.

Das geht bis zum 31.3.2021

Der Beratungs-Einsatz wird der Kranken-Versicherung bestätigt.

Von dem Dienst, der den Beratungs-Einsatz gemacht hat.

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Für jeden Eltern-Teil gibt es pro Kind insgesamt bis zu 20 Kranken-Tage.

Für Allein-Erziehende gibt es pro Kind insgesamt bis zu 40 Kranken-Tage.

Eltern dürfen die Tage auch nutzen, wenn sie ihr Kind wegen Corona-Regelungen zu Hause betreuen müssen.

Zum Beispiel:

ƒ weil die Schule oder der Kinder-Garten wegen Corona geschlossen ist.

ƒ Oder die Klasse oder Gruppe wegen Corona geschlossen ist.

ƒ Weil die Präsenz-Pflicht im Unterricht ausgesetzt ist

ƒ Oder der Zugang zum Kinder-Betreuungs-Angebot eingeschränkt ist.

 

Die Regelung gilt rückwirkend ab 5.1.2021.

WICHTIG!

Wenn das Kind krank ist, bekommen Eltern eine Bescheinigung vom Arzt.

Wenn das Kind wegen Corona-Regelungen zu Hause bleiben muss, bekommt man eine Bescheinigung von der Schule oder Kita.

Die Bescheinigung muss an die Kranken-Versicherung geschickt werden.

Die Regelung gilt auch für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Viele Eltern könnten gerade von zu Hause aus arbeiten. Auch sie dürfen das Kinder-Kranken-Geld nutzen.

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Anmeldung

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldebogen auf der letzten Seite bis zum Anmeldeschluss (siehe Anmeldebogen) an. Schicken Sie Ihre unterschriebene Anmeldung bitte an folgende Adresse:

Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt e.V.

Offene Hilfen

Steggasse 12, 91074 Herzogenaurach oh-oba@lebenshilfe-herzogenaurach.de

Wir können aus organisatorischen Gründen spätere Anmeldungen nur noch berücksichtigen, wenn für einzelne Veranstaltungen noch freie Plätze vorhanden sind.

Sind zu viele Teilnehmer/innen für einen Ausflug oder Kurs angemeldet, erstellen wir eine Warteliste. Sind zu wenige Teilnehmer/innen angemeldet, muss die Veranstaltung leider abgesagt werden. Alle Teilnehmer/innen erhalten ca. zwei bis drei Wochen vor Programmbeginn eine Teilnahmebestätigung, auf der alle wichtigen Informationen nochmals vermerkt sind. Nur wenn die Veranstaltung auf der Teilnahmebestätigung von uns benannt ist, sind Sie angemeldet! Es gibt keine gesonderten Absagen.

Bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die eine 1 zu 1-Assistenz benötigen, rechnen wir die Betreuung zum FeD/FZA-Stundensatz ab. Für die OBA-Veranstaltung fallen dann nur noch die Sachkosten an, wie Eintritte, Material- oder Verpflegungskosten.

Bezahlung – Ermäßigung für Mitglieder

Die Rechnung zur Bezahlung der Teilnahmegebühr erhalten Sie voraussichtlich im Oktober 2021. Sollte eine 1 zu 1-Assistenz notwendig sein, erhalten Sie hierfür eine gesonderte Rechnung. Für die OBA-Veranstaltung werden Ihnen in diesem Fall nur die Sachkosten in Rechnung gestellt.

Mitglieder der Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt e.V. erhalten vergünstigte Teilnahme- und Assistenzpreise sowie die kostenlose Vereinszeitschrift „Augenblick Mal!“. Die Beitrittserklärung finden Sie unserer Homepage oder kann Ihnen auf Anfrage zugeschickt werden.

Rücktritt – Absagen – Ausfall von OBA-Veranstaltungen

Bei Absagen eines Ausfluges Ihrerseits später als 3 Werktage vor der Veranstaltung muss der volle Teilnahme-beitrag entrichtet werden, wenn eine Nachbesetzung durch die Offenen Hilfen nicht möglich ist. Es ist nicht möglich selbst eine Ersatzperson zu suchen oder mitzuschicken. Bereits bestellte Eintrittskarten sind ebenfalls zu erstatten, wenn keine Ersatzperson gefunden wird. Bei Kursen kann keine Teilnahmegebühr zurückerstattet werden. Bei Absagen einer Veranstaltung unsererseits schreiben wir die Teil-nahmegebühr gut oder veranlassen eine Rücküberweisung.

Ermäßigungen

Die Offene Behindertenarbeit (OBA) wird u.a. von adidas finanziell unterstützt. Während der Corona-Pandemie finden alle Veranstaltungen mit einer reduzierten Teilnehmerzahl und einem höherem Betreuungsschlüssel statt. Durch den Einsatz von Spendengeldern können wir die dadurch erhöhten Betreuungskosten finanzieren, ohne die Teilnahmegebühren zu erhöhen.

Sollte Ihnen die Teilnahme an einem Angebot aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, können Sie bei uns eine Ermäßigung erfragen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.