E. Kapitalmanagement
E.1 Eigenmittel
E.1.1 Management der Eigenmittel
Kapitalmanagementprozesse beinhalten eine Klassifizierung aller Eigenmittelbestandteile hin-sichtlich der Solvency II-Tiering-Vorgaben dahingehend, ob es sich um Basiseigenmittel oder er-gänzende Eigenmittel handelt und wie effektiv verfügbar sie sind. Die Ergebnisse dieser Prozesse werden für den ORSA-Prozess berücksichtigt und fließen auch in den mittelfristigen Kapitalplan ein.
Die Solvency II Bilanz enthält Nachrangdarlehen von der Hannover Rück SE, welche als Tier-2 Basiseigenmittel angerechnet werden.
Das interne Modell der HDI Global Specialty (Specialty Internal Model – SIM) wird zur Bewertung sowohl der quantitativ messbaren individuellen Risiken als auch der Gesamtrisikoposition genutzt.
Die Annahmen und Kalkulationsmethoden zur Bestimmung der Risikotragfähigkeit des Unterneh-mens sind in der Dokumentation des Risikomodells und in regelmäßigen Berichten aufgezeichnet.
Für die Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung und der Mindestkapitalanforderung wird von der HDI Global Specialty ebenfalls das Specialty Internal Model (SIM) angewendet.
E.1.2 Tiering
Die Klassifizierung von Eigenmitteln hinsichtlich ihrer Fähigkeit Verluste auszugleichen, stellt ei-nen zentralen Bestandteil der Eigenkapitalvorschriften nach Solvency II dar. Hierbei werden die einzelnen Bestandteile der Eigenmittel in eine der drei Qualitätsklassen („Tiers“) nach bestimmten Kriterien eingestuft.
Eigenmittelbestandteile des Tier 1 haben das höchste Qualitätsniveau, da sie dauerhaft verfügbar sind. Sie gleichen nachweisbar Verluste aus, sowohl im laufenden Geschäftsbetrieb als auch im Falle einer Liquidation. Tier 2 bezieht sich im Allgemeinen auf Basiseigenmittel und ergänzende Eigenmittel, welche die Fähigkeit besitzen Verluste im Falle einer Liquidation des Unternehmens auszugleichen. Zum Tier 3 gehören die Netto-Steueransprüche und weitere Positionen, sofern sie nicht dem Tier 2 angerechnet werden dürfen.
Im Berichtsjahr hält die HDI Global Specialty keine ergänzenden Eigenmittel, die eine aufsichtli-che Genehmigung erfordern. Eigenmittelbestandteile der Qualitätsklasse 3 liegen zum 31. De-zember 2020 in Höhe von TEUR 2.426 vor.
E.1.3 Basiseigenmittel
Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der verfügbaren Basiseigenmittel:
Zusammensetzung der Basiseigenmittel
Werte in TEUR Gesamt Tier 1
nicht gebun-den
Tier 1
gebunden Tier 2 Tier 3
Gezeichnetes Kapital 121.600 121.600 - - -
Ausgleichsrücklage 62.104 62.104 - - -
Kapitalrücklage 80.282 80.282 - - -
Nachrangige Eigenmittel 83.311 - - 83.311 -
Nettobetrag latente Steuern aktiv 2.426 - - - 2.426
Summe 349.723 263.986 - 83.311 2.426
Den unterschiedlichen Qualitätsklassen liegen rechtliche Begrenzungen bei der Fähigkeit der Verlustabsorption zugrunde. Vor diesem Hintergrund stehen die verfügbaren Basiseigenmittel nicht vollständig zur Bedeckung der Gesamtrisikoposition der HDI Global Specialty zur Verfügung.
Der Anteil der Basiseigenmittel, welcher zur Deckung der Gesamtrisikoposition gemäß SCR und MCR herangezogen werden kann, wird im Folgenden als anrechnungsfähige Eigenmittel be-zeichnet.
Gegenüberstellung der verfügbaren und der anrechnungsfähigen Eigenmittel
Infolge der Vorschriften für die Solvenzkapitalanforderungen (SCR) und die Mindestkapitalanfor-derungen (MCR) und der sich daraus ergebenen Regeln zur Anrechenbarkeit, werden die ver-fügbaren Eigenmittel gekürzt. Als anrechnungsfähige Eigenmittel zum SCR werden maximal 50%
vom SCR für Tier 2 angerechnet. Liegt der Wert im Tier 2 unter der genannten Grenze, so wird der Gesamtwert angerechnet. Zum MCR werden 20 % vom MCR im Tier 2 berücksichtigt.
Die Basiseigenmittel der HDI Global Specialty können aus dem HGB-Eigenkapital hergeleitet werden. Hierbei wird das HGB-Eigenkapital um Ansatz- und Bewertungsunterschiede korrigiert und um latente Steuereffekte zwischen beiden Bilanzierungsvorschriften ergänzt.
Überleitung des HGB-Eigenkapitals auf Solvency II Eigenmittel
Werte in TEUR 2020 2019
Eigenkapital (HGB) 214.452 238.327
Ansatz- und Bewertungsunterschiede Solvency II zu HGB: 51.960 16.696
Schwankungsrückstellung 54.032 34.369
Immaterielle Vermögensgegenstände -4.930 -7.066
Festverzinsliche Wertpapiere und andere Investments -54.159 -59.528 Versicherungstechnische Aktiva und Passiva (inkl. Forderungen und
Ver-bindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft) 62.516 57.959
Nachrangdarlehen -4.776 -2.130
Sonstige nicht-versicherungstechnische Aktiva und Passiva -3.149 -2.544 Latente Steuern auf steuerliche Unterschiede zwischen Solvency II und HGB 2.426 -4.364 Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten (Solvency II) 266.412 255.023
E.1.3.1 Gezeichnetes Kapital
Das eingezahlte Grundkapital bildet die Eigenmittel höchster Qualität, auf die sich gestützt wer-den kann, um Verluste im laufenwer-den Geschäftsbetrieb auszugleichen.
Grundkapital
Werte in TEUR 2020 2019
Verfügbare Eigenmittelbestandteile 349.723 340.485
Anrechnungsfähige Eigenmittelbestandteile SCR 342.464 340.485
Anrechnungsfähige Eigenmittelbestandteile MCR 271.834 265.517
Werte in TEUR 2020 2019
Grundkapital 121.600 121.600
Summe 121.600 121.600
Das Grundkapital der HDI Global Specialty beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 121.600.
Die Aktien sind vollständig eingezahlt. Das Grundkapital ist aufgeteilt in 95.000.000 stimmberech-tigte und dividendenberechstimmberech-tigte, auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt das gleiche Stimmrecht und die gleiche Dividendenberechtigung. Zum Bilanzstichtag werden von dem Unternehmen keine eigenen Aktien gehalten.
Im Berichtszeitraum wurden keine neuen Aktien ausgegeben.
E.1.3.2 Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage nach Solvency II als ein Bestandteil des Tier 1 (nicht gebunden) ist den Basiseigenmittel zugeordnet. Sie besteht im Wesentlichen aus dem Überschuss der Vermögens-werte über die Verbindlichkeiten, bereinigt um das gezeichnete Kapital.
Ausgleichrücklage
Die Ausgleichsrücklage beinhaltet Rücklagen (insbesondere Gewinnrücklagen); sie enthält je-doch auch die Differenzen zwischen der bilanziellen Bewertung gemäß HGB und der Bewertung gemäß der Richtlinie 2009/138/EG.
Zum Bilanzstichtag beträgt die Ausgleichsrücklage TEUR 64.165.
Die Ausgleichsrücklage ist im Berichtszeitraum um TEUR 11.024 gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die unterschiedliche bilanzielle Bewertung in HGB und Solvency II zurückzu-führen.
E.1.3.3 Nachrangige Eigenmittel
Zur Stärkung der Eigenmittel hat die Hannover Rück zwei nachrangige Darlehen in Höhe von TGBP 54.300 und TGBP 16.700 nach Maßgabe der geltenden regulatorischen Vorschriften ge-währt. Die beiden Darlehen sind auf dem Konto der HDI Global Specialty in voller Höhe eingezahlt.
Die Restlaufzeit der Nachrangdarlehen beträgt zum Stichtag 25 und 27 Jahre. Die Zinsbindung zum Zinssatz von 3,2% und 3,5% endet bei beiden Nachrangdarlehen nach 10 Jahren.
Der Rückgang um TEUR 2.152 basiert auf Veränderungen des Wechselkurses und der ökono-mischen Bewertung zu Grunde liegenden Swap Rates.
Werte in TEUR 2020 2019
Ausgleichsrücklage 64.165 53.141
Summe 64.165 53.141
Die HDI Global Specialty hat zum Bilanzstichtag zwei Nachrangdarlehen im Bestand, welche die Kriterien für nachrangige Verbindlichkeiten im Tier 2 unter Solvency II erfüllen.
Nachrangige Eigenmittel
Werte in TEUR 2020 2019
Nachrangdarlehen 83.311 85.463
Summe 83.311 85.463
E.1.3.4 Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage gem. § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB beträgt TEUR 78.221.
Kapitalrücklage
Im Geschäftsjahr wurden Entnahmen i.H. von TEUR 2.061 vorgenommen.
E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung