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Teilnahme-voraussetzung

keine

Modulziele Grundlegende Kenntnisse über die Entwicklung und Strukturen des Islam aus religionswissenschaftlicher Perspektive. Überblick über die wichtigsten Aspekte der islamischen Ideengeschichte in historischer und aktueller Perspektive.

Modulstruktur VO Grundlagen der Geschichte des Islams, 4 ECTS, 2 SSt, npi

Leistungs-nachweis

Erfolgreiche Absolvierung der im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfung (npi) (4 ECTS)

Studierende wählen nach Maßgabe des Angebots eines der folgenden Alternativen Pflichtmodule:

RPAR-3.1 Politik und Geschichte – Iran (Alternatives Pflichtmodul)

Modulziele Kenntnisse über die Grundzüge der Geschichte Irans von der Safawiden-Zeit bis in die Gegenwart.

Modulstruktur VO Geschichte Irans von den Safawiden bis zur Gegenwart, 5 ECTS, 2 SSt, npi

Leistungs-nachweis

Erfolgreiche Absolvierung der im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfung (npi) (5 ECTS)

RPAR-3.2 Politik und Geschichte – Türkei (Alternatives Pflichtmodul)

Modulziele Basiskenntnisse von Geschichte und Kulturgeschichte der Republik Türkei, beginnend mit der Europäisierung ab der Mitte des 19. Jhs.

Modulstruktur VO Geschichte der Republik Türkei, 3 ECTS, 2 SSt, npi

VO Vorlesung über ausgewählte Aspekte der modernen Türkei, 3 ECTS, 2 SSt, npi

Leistungs-nachweis

Erfolgreiche Absolvierung der im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfungen (npi) (6 ECTS)

§ 5 Einteilung der Lehrveranstaltungen

(1) Im Rahmen des Erweiterungscurriculums wird folgende nicht-prüfungsimmanente (npi) Lehrveranstaltung abgehalten:

Vorlesungen (VO), npi: Vorlesungen führen die Studierenden didaktisch in die maßgeblichen Bereiche und die Methodologie des Studiums ein. Es ist insbesondere ihre Aufgabe, auf wichtige Tatsachen und Lehrmeinungen im Fachgebiet einzugehen. Vorlesungen bestehen aus Vorträgen eines/einer Lehrenden oder mehrerer Lehrender sowie anderen Präsentationsformen und sollen auch Raum für Diskussion bieten. Die Vorlesung wird mit einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

§ 6 Prüfungsordnung

(1) Leistungsnachweis in Lehrveranstaltungen

Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle gemäß der Satzung der Universität Wien bekannt zu geben.

(2) Prüfungsstoff

Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat vom Umfang her dem vorgegebenen ECTS-Punkteausmaß zu entsprechen. Dies gilt auch für Modulprüfungen.

(3) Erbrachte Prüfungsleistungen sind mit dem angekündigten ECTS-Wert dem entsprechenden Modul zuzuordnen, eine Aufteilung auf mehrere Leistungsnachweise ist unzulässig.

§ 7 Inkrafttreten

(1) Dieses Erweiterungscurriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien mit 1. Oktober 2015 in Kraft.

(2) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 26.06.2017, Nr. 155, Stück 31, treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission K r a m m e r

Anhang

Englische Übersetzung der Modultitel:

Deutsch Englisch

RPAR-1 Ausgewählte Themen der modernen Orientforschung (Pflichtmodul)

RPAR-1 Selected Topics of Modern Oriental Studies (compulsory module)

RPAR-2 Religionswissenschaft (Pflichtmodul) RPAR-2 Religious Studies (compulsory module)

RPAR-3-1 Politik und Geschichte – Iran (Alternatives Pflichtmodul)

RPAR-3-1 Politics and History: Iran (alternative compulsory module) RPAR-3-2 Politik und Geschichte – Türkei

(Alternatives Pflichtmodul)

PRAR-3-2 Politics and History: Turkey (alternative compulsory module)

156. Erweiterungscurriculum „Türkische Geschichte, Literatur- und Kulturgeschichte“

(Version 2017)

Englische Übersetzung: “Turkish History, Literature, and Cultural History”

Der Senat hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2017 das von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 3. April 2017 beschlossene Erweiterungscurriculum „Türkische Geschichte, Literatur- und Kulturgeschichte“ in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1 Studienziele und Qualifikationsprofil

Das Ziel des Erweiterungscurriculums „Türkische Geschichte, Literatur und Kulturgeschichte"

an der Universität Wien ist es, Studierenden, die nicht Orientalistik studieren, Kompetenzen und Fertigkeiten in verschiedenen Bereichen der Turkologie unter Berücksichtigung allgemeiner orientalistischer Basiskenntnisse zu vermitteln. Absolventen und Absolventinnen des Erweiterungscurriculums „Türkische Geschichte, Literatur und Kulturgeschichte" verfügen über wissenschaftlich fundierte Grundkenntnisse der komplexen historischen, kulturellen, und gesellschaftlichen Gegebenheiten der modernen Türkei und des Osmanischen Reiches. Sie sind in der Lage, die einschlägige wissenschaftliche Literatur kritisch zu sichten und für transdisziplinäre Fragestellungen kompetent und selbständig auszuwerten.

Das Erweiterungscurriculum „Türkische Geschichte, Literatur und Kulturgeschichte" richtet sich besonders an Studierende, die für ihre Ausbildung oder die angestrebte Berufstätigkeit grundlegende turkologische Kompetenzen benötigen.

§ 2 Umfang

Der Arbeitsaufwand für das Erweiterungscurriculum „Türkische Geschichte, Literatur und Kulturgeschichte" beträgt jedenfalls 15 ECTS-Punkte.

§ 3 Registrierungsvoraussetzungen

Das Erweiterungscurriculum „Türkische Geschichte, Literatur und Kulturgeschichte " kann von allen Studierenden der Universität Wien gewählt werden, die nicht Studien der Orientalistik oder das Erweiterungscurriculum „Religion und Politik des Vorderen Orients und Nordafrikas“, betreiben.

§ 4 Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung

Das Erweiterungscurriculum „Türkische Geschichte, Literatur und Kulturgeschichte" besteht aus zwei Modulen; die Auswahl der Lehrveranstaltung erfolgt nach Interesse und nach Maßgabe des Lehrangebots.

EC-TU-1 Türkische Kulturgeschichte im Rahmen der vorderasiatischen Kulturen (Pflichtmodul)

5 ECTS-Punkte Teilnahmevoraussetzung keine

Modulziele Kenntnisse der ökologischen Grundbedingungen und der traditionellen Lebensformen oder der Ausformung und Entwicklung von Religionen in Vorderasien.

Modulstruktur Die Studierenden wählen nach Maßgabe des Angebots

Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 5 ECTS aus der folgenden Liste:

VO Kultur- und Wirtschaftsgeographie des Vorderen Orients

und

Nordafrikas, 5 ECTS, 3 SSt, npi

VO Literaturgeschichte der modernen Türkei, 3 ECTS, 2 SSt, npi VO Einführung in das Studium der Orientalistik, 2 ECTS, 1 SSt, npi

VO Sprachen und Schriften im Vorderen Orient und in Nordafrika, 2 ECTS, 1 SSt, npi

Leistungsnachweis Erfolgreiche Absolvierung der im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfungen (npi) im Ausmaß von 5 ECTS EC-TU-2 Aspekte der türkischen Kultur, Geschichte und

Literatur in Vergangenheit und Gegenwart (Pflichtmodul)

11 ECTS

Teilnahmevoraussetzung keine

Modulziele Kenntnisse über ausgewählte Aspekte der türkischen Kultur aus Vergangenheit und Gegenwart.

Modulstruktur VO Politische Geschichte des osmanisch-türkischen Raumes (bis in die Gegenwart), 4 ECTS, 2 SSt, npi

VO Geistes- und Kulturgeschichte des osmanisch-türkischen Raumes (bis in die Gegenwart), 4 ECTS, 2 SSt, npi

VO Vorlesung über ausgewählte Aspekte der modernen Türkei, 3 ECTS, 2 SSt, npi

Leistungsnachweis Erfolgreiche Absolvierung der im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfungen (npi) im Ausmaß von 11 ECTS

§ 5 Einteilung der Lehrveranstaltungen

Im Rahmen des Erweiterungscurriculums wird folgende nicht-prüfungsimmanente (npi) Lehrveranstaltung abgehalten:

Vorlesungen (VO), npi: Vorlesungen führen die Studierenden didaktisch in die maßgeblichen Bereiche und die Methodologie des Studiums ein. Es ist insbesondere ihre Aufgabe, auf wichtige Tatsachen und Lehrmeinungen im Fachgebiet einzugehen. Vorlesungen bestehen aus Vorträgen eines/einer Lehrenden oder mehrerer Lehrender sowie anderen Präsentationsformen und sollen auch Raum für Diskussion bieten. Die Vorlesung wird mit einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

§ 6 Prüfungsordnung

(1) Leistungsnachweis in Lehrveranstaltungen

Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle gemäß der Satzung der Universität Wien bekannt zu geben.

(2)Prüfungsstoff

Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat vom Umfang her dem vorgegebenen ECTS-Punkteausmaß zu entsprechen. Dies gilt auch für Modulprüfungen.

(3) Erbrachte Prüfungsleistungen sind mit dem angekündigten ECTS-Wert dem entsprechenden Modul zuzuordnen, eine Aufteilung auf mehrere Leistungsnachweise ist unzulässig.

§ 7 Inkrafttreten

Dieses Erweiterungscurriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien mit 1. Oktober 2017 in Kraft.

§ 8 Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Erweiterungscurriculum kann ab Wintersemester 2017/18 studiert werden.

(2) Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erweiterungscurriculums dem vor Erlassung dieses Erweiterungscurriculums gültigen Erweiterungscurriculum „Türkische Geschichte, Literatur und Kulturgeschichte“ (MBl. vom 25.06.2012, 36. Stück, Nr. 247) unterstellt waren, sind berechtigt, das zuletzt genannte Erweiterungscurriculum bis zum 30.11.2018 abzuschließen.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission K r a m m e r

Anhang

Englische Übersetzung der Titel der Module:

Deutsch Englisch

EC-TU-1 Türkische Kulturgeschichte im Rahmen der vorderasiatischen Kulturen (Pflichtmodul)

EC-TU-1 Turkish cultural history within the framework of Middle Eastern cultures (compulsory module)

EC-TU-2 Aspekte der türkischen Kultur, Geschichte und Literatur in Vergangenheit und Gegenwart (Pflichtmodul)

EC-TU-2 Aspects of Turkish culture, history, and literature in past and present

(compulsory module)

157. Erweiterungscurriculum „Altorientalische Geschichte und Kultur“ (AOGK) Englische Übersetzung: „Ancient Near Eastern History and Culture“

Der Senat hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2017 das von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 3. April 2017 beschlossene Erweiterungscurriculum „Altorientalische Geschichte und Kultur“ in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1 Studienziele und Qualifikationsprofil

Das Ziel des Erweiterungscurriculums „Altorientalische Geschichte und Kultur“ an der Universität Wien ist es, Studierenden Kompetenzen und Fertigkeiten im Bereich der Geschichte und Kultur des Alten Orients zu vermitteln. Dazu gehört vor allem die Fähigkeit, Grundcharakteristika der altorientalischen Zivilisationen zu benennen und komparativ von anderen vormodernen, insbesondere antiken, Kulturen abgrenzen zu können.

Die Absolventinnen und Absolventen des Erweiterungscurriculums „Altorientalische Geschichte und Kultur“ besitzen fundierte Grundkenntnisse zu den wichtigsten historischen, kulturellen und archäologischen Entwicklungen im Vorderen Orient vor der Ankunft des Islam. Sie verfügen über Kenntnisse, die sie zu eigenständiger Forschung über Fragen der Region im Rahmen ihres Regelstudiums befähigt. Das Erweiterungscurriculum „Altorientalische Geschichte und Kultur“

richtet sich daher insbesondere an Studierende, welche innerhalb ihres historischen,

insbesondere altertumswissenschaftlichen oder theologischen Bachelorstudiums Zusatzqualifikationen im Bereich der Altorientalistik erwerben bzw. den Fokus ihres Studiums komparativ auf ein Nachbargebiet erweitern möchten.

§ 2 Umfang

Der Arbeitsaufwand für das Erweiterungscurriculum „Altorientalische Geschichte und Kultur“

beträgt jedenfalls 15 ECTS-Punkte.

§ 3 Registrierungsvoraussetzungen

Das Erweiterungscurriculum „Altorientalische Geschichte und Kultur“ kann von allen Studierenden der Universität Wien, die nicht das Bachelorstudium „Orientalistik“ betreiben, gewählt werden.

§ 4 Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung

AOGK-1 Geschichte des Vorderen Orients im Altertum (Pflichtmodul)

8 ECTS-Punkte

Teilnahme-voraussetzung

keine

Modulziele Grundlegende Kenntnisse über die Grundzüge der politischen Geschichte des Vorderen Orients im Altertum

Modulstruktur VO Altorientalische Geschichte und Kultur I: die frühen Epochen, 4 ECTS, 2 SSt, npi

VO Altorientalische Geschichte und Kultur II: die späteren Epochen (bis zu den Sassaniden), 4 ECTS, 2 SSt, npi

Leistungs-nachweis

Erfolgreiche Absolvierung aller im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfungen (npi) (8 ECTS)

AOGK-2 Kulturgeschichte und Archäologie des Vorderen Orients im Altertum (Pflichtmodul)

mindestens 7 ECTS-Punkte

Teilnahme-voraussetzung

keine

Modulziele Grundlegende Kenntnisse über Aspekte der Kulturgeschichte und Archäologie des Vorderen Orients im Altertum.

Modulstruktur Die Studierenden wählen nach Maßgabe des Angebots zwei der

folgenden Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt mindestens 7 ECTS:

VO Mesopotamische Literaturgeschichte, 3 ECTS, 2 SSt, npi VO Mesopotamische Sozial-, Wirtschafts- und Rechtsgeschichte, 5 ECTS, 2 SSt, npi

VO Religionsgeschichte des Vorderen Orients in vorislamischer Zeit, 2 ECTS, 1 SSt, npi

VO Einführung in die Kunst und Archäologie Vorderasiens, 5 ECTS, 2 SSt, npi

Leistungs-nachweis

Erfolgreiche Absolvierung aller im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfungen (npi) im Ausmaß von insgesamt mindestens 7 ECTS

§ 5 Einteilung der Lehrveranstaltungen

Im Rahmen des Erweiterungscurriculums wird folgende nicht-prüfungsimmanente (npi) Lehrveranstaltung abgehalten:

Vorlesungen (VO), npi: Vorlesungen führen die Studierenden didaktisch in die maßgeblichen Bereiche und die Methodologie des Studiums ein. Es ist insbesondere ihre Aufgabe, auf wichtige Tatsachen und Lehrmeinungen im Fachgebiet einzugehen. Vorlesungen bestehen aus Vorträgen eines/einer Lehrenden oder mehrerer Lehrender sowie anderen Präsentationsformen und sollen auch Raum für Diskussion bieten. Die Vorlesung wird mit einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

§ 6 Prüfungsordnung

(1) Leistungsnachweis in Lehrveranstaltungen

Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die erforderlichen Ankündigungen gemäß den Bestimmungen der Satzung vorzunehmen.

(2) Prüfungsstoff

Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat vom Umfang her dem vorgegebenen ECTS-Punkteausmaß zu entsprechen. Dies gilt auch für Modulprüfungen.

(3) Erbrachte Prüfungsleistungen sind mit dem angekündigten ECTS-Wert dem entsprechenden Modul zuzuordnen, eine Aufteilung auf mehrere Leistungsnachweise ist unzulässig.

§ 7 Inkrafttreten

Dieses Erweiterungscurriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien mit 1. Oktober 2017 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission K r a m m e r

Anhang

Englische Übersetzung der Titel der Module:

Deutsch English

AOGK-1 – Geschichte des Vorderen Orients im Altertum (Pflichtmodul)

AOGK-1 – Ancient Near Eastern History (compulsory module)

AOGK-2 – Kulturgeschichte und Archäologie des Vorderen Orients im Altertum

(Pflichtmodul)

AOGK-2 – Ancient Near Eastern Cultural History and Archaeology (compulsory module)

158. Erweiterungscurriculum „Altorientalische Philologie“ (AOP) Englische Übersetzung: „Ancient Near Eastern Philology“

Der Senat hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2017 das von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 3. April 2017 beschlossene Erweiterungscurriculum „Altorientalische Philologie“ in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1 Studienziele und Qualifikationsprofil

Das Ziel des Erweiterungscurriculums „Altorientalische Philologie“ an der Universität Wien ist es, Studierenden Kompetenzen und Fertigkeiten im Bereich der sprachlichen Überlieferung des Alten Orients zu vermitteln. Dazu gehört vor allem die Fähigkeit, Grundkenntnisse der Keilschriftsprachen zu erwerben und einschlägige Quellen kritisch benutzen zu können.

Die Absolventinnen und Absolventen des Erweiterungscurriculums „Altorientalische Philologie“

besitzen fundierte Grundkenntnisse zur schriftlichen Überlieferung aus dem Vorderen Orient vor der Ankunft des Islam. Sie verfügen über Kenntnisse, die sie zum kompetenten Umgang mit einschlägigen Schriftdokumenten befähigen. Das Erweiterungscurriculum „Altorientalische Philologie“ richtet sich daher insbesondere an Studierende, welche innerhalb ihres historischen, insbesondere altertumswissenschaftlichen, oder theologischen Bachelorstudiums Zusatzqualifikationen im Bereich der Altorientalistik erwerben bzw. den Fokus ihres Studiums komparativ auf ein Nachbargebiet erweitern möchten.

§ 2 Umfang

Der Arbeitsaufwand für das Erweiterungscurriculum „Altorientalische Philologie“ beträgt 15 ECTS-Punkte.

§ 3 Registrierungsvoraussetzungen

Das Erweiterungscurriculum „Altorientalische Philologie“ kann von allen Studierenden der Universität Wien, die nicht das Bachelorstudium „Orientalistik“ betreiben, gewählt werden.

§ 4 Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung

AOP 1 Einführung in die altorientalische Philologie