• Keine Ergebnisse gefunden

Durchschnittliche Leverage Ratio deutscher Bankengruppen

Abbildung 19 Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme im Oktober 2013, in Prozent

0 1 2 3 4 5 6 7

geschäft, in dessen Rahmen sie eine wichtige Funktion im Angebot lang-fristiger Finanzierung auch für private Haushalte erfüllen. Dies gilt umso mehr, als die Liquiditätskennziffern ohnehin Anreize zu kürzeren Laufzeiten setzen. Sowohl vonseiten der Politik als auch von Regulierern wurde die Problematik der vereinheitlichenden Kennziffer bereits erkannt und auf die Möglichkeit einer Differenzierung nach Geschäftsmodellen hingewiesen (BCBS, 2014; Europäisches Parlament und Europäischer Rat, 2013).

Für die Zukunft der Langfristfinanzierung sind daneben die neuen Liqui-ditätsstandards entscheidend, die auf europäischer Ebene durch die Capital Requirements Regulation (CRR) eingeführt werden (Europäisches Parlament und Europäischer Rat, 2013). Mit der Vorgabe einer einzuhaltenden Min-destliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio – LCR) sollen Kreditinstitute auch bei einem Abfluss von Liquidität, beispielsweise in Form von Sparein-lagen, zahlungsfähig bleiben. Nach den Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht müssen Banken einen Mindestbestand hochliquider Aktiva vorhalten, mit dem sie den in einem Zeitraum von 30 Tagen auftre-tenden kumulierten Nettozahlungsverpflichtungen nach verschiedenen Stress-szenarien nachkommen können (BCBS, 2013, 4). Die Kennzahl wird aus dem Verhältnis zwischen hochliquiden Vermögenswerten und Nettozahlungsmittel-abflüssen innerhalb von 30 Tagen ermittelt:

LCR =Bestand an hochliquiden Aktiva (Liquiditätspuffer)

> 100 Prozent Nettoabflüsse innerhalb der nächsten 30 Tage

Nach Angaben der Deutschen Bundesbank lag die Mindestliquiditäts- quote (LCR) zum 31. Dezember 2012 bei international aktiven deutschen Instituten bei 99,3 Prozent sowie bei den übrigen Instituten im Mittel sogar bei 114,9 Pro zent und damit bei letzteren bereits deutlich über den regulato-risch geforderten 100 Prozent (Deutsche Bundesbank, 2013, 4). Insgesamt wird die LCR die Langfristfinanzierung nur geringfügig beeinflussen, wobei allerdings die Definition der hochliquiden Aktiva die Nachfrage der Banken entscheidend steuern dürfte. Da ungedeckte Bankschuldverschreibungen nicht als hochliquide Aktiva gelten, wird es für Banken zukünftig schwieriger werden, Aktivitäten auf diesem Wege zu refinanzieren. Neben der Mindest-liquiditätsquote (LCR) bestehen derzeit Überlegungen, für die Beurteilung der Liquidität eines Instituts zusätzlich die Kennziffer der strukturellen Liqui ditätsquote (Net Stable Funding Ratio – NSFR) zu verwenden. Diese Kennziffer soll anzeigen, ob auch die mittel- und die langfristige Finanzierung von Finanzinstituten den Stabilitätsanforderungen entsprechen. Sie soll

damit einen potenziellen Ansatz zur Ermittlung des Refinanzierungsrisikos darstellen (BCBS, 2014, 3). Nach dem derzeitigen Planungsstand wird sie aus dem Verhältnis von langfristig stabilen Refinanzierungsquellen zu den mög-lichen Liquiditätsanforderungen errechnet, die sich aus den Refinanzierungen ergeben könnten (BCBS, 2014). Da die in der kurzen Frist auftauchenden Refinanzierungsnotwendigkeiten jederzeit durch Refinanzierungsquellen gedeckt sein sollten, soll dieses Verhältnis stets größer sein als 100 Prozent.

Verfügbarer Betrag stabiler Refinanzierung NSFR =

Erforderlicher Betrag stabiler Refinanzierung > 100 Prozent Ein wichtiger Aspekt der NSFR besteht in den Definitionen der verfüg-baren stabilen Refinanzierung und der benötigten stabilen Refinanzierung.

Die verfügbare stabile Refinanzierung wird ermittelt aus der Summe aller Passiva, die durch den ASF-Faktor (Available Stable Funding – ASF) ge-wichtet werden. Je langfristiger eine Refinanzierungsquelle ist, desto höher ist der ASF-Faktor. So haben Bestandteile von Kern- und Ergänzungs kapital einen ASF-Faktor von 100 Prozent. Stabile beziehungsweise weniger stabile Einlagen von Privatkunden werden hingegen mit einem Faktor von 90 bezie-hungsweise 80 Prozent gewichtet. Das unbesicherte Großkundengeschäft und Einlagen von Nichtfinanzunternehmen werden nur noch zu 50 Prozent angerechnet. Damit werden kurzfristige Einlagen von Privatkunden wie auch von kleinen und mittleren Unternehmen als stabiler angesehen als Großkun-dentitel mit einer identischen Laufzeit (BCBS, 2014, 3).

Die benötigte stabile Refinanzierung wird anhand der Summe aller Aktivpo-sitionen ermittelt, die jeweils um den RSF-Faktor (Reliable Stable Funding – RSF) gewichtet werden. Dieser Faktor liegt wie der ASF-Faktor zwischen 0 und 100 Prozent und soll zeigen, in welchem Umfang eine bestimmte Ver-mögensposition liquidierbar ist und mit stabilen Mitteln refinanziert werden kann: Je liquider eine Vermögenskategorie, desto geringer ist der RSF-Faktor. Daher werden Wertpapiere mit einer Laufzeit von unter einem Jahr und verfügbare Barmittel mit 0 Prozent gewichtet und Wertpapiere mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit 5 Prozent.

Die NSFR soll verhindern, dass Banken aufgrund einer nicht risikoadjus-tierten Fristentransformation in Liquiditätsprobleme geraten, die ein Ein-greifen des Staates erfordern. Allerdings werden hiermit auch Anreize gesetzt, die ein Hemmnis für die Langfristfinanzierung darstellen. Abbildung 20 zeigt eine grobe Kalkulation dieses Liquiditätsmaßes für alle deutschen Banken.

Demnach erfüllen die deutschen Banken im Durchschnitt bereits heute die

NSFR. Es ist aber wahrscheinlich, dass eine beträchtliche Anzahl der Insti-tute diese Quote gerade noch nicht oder nur knapp erfüllt. Diese InstiInsti-tute müssen dann die Passiv- und die Aktivseite der Bilanz anpassen, um die Vorgaben zu erfüllen. Auf der Passivseite können insbesondere zwei Refinan-zierungsmöglichkeiten die NSFR verbessern: Eigenkapital und Schuld-verschreibungen mit langen Laufzeiten, da diese Refinanzierungen ohne Abschlag in die Bestimmung der NSFR eingehen.

Dies stärkt generell die Langfristfinanzierung, wobei noch dargelegt wird, dass es auch bei gedeckten Schuldverschreibungen künftig schwieriger wird, lange Laufzeiten am Markt zu platzieren. Auf der Aktivseite setzt die NSFR jedoch Anreize, die Kreditlaufzeiten zu verkürzen, da nach bisherigen Vor-stellungen eine notwendige Refinanzierung bei kurzfristigen Krediten entfällt.

Wird also die durchschnittliche Kreditlaufzeit verringert, steigt automatisch der Anteil der Kredite, für die keine Refinanzierung mehr nachgewiesen werden muss.

Generell stellt die Erfüllung dieser Kennziffer vor allem für Banken ohne Privatkundeneinlagen, die sich also beispielsweise über Bankschuldverschrei-bungen refinanzieren, ein Problem dar. Da SchuldverschreiBankschuldverschrei-bungen mit einer kurzen Restlaufzeit von bis zu sechs Monaten nicht in die Berechnungen mit eingehen, werden diese Banken kaum in der Lage sein, die geforderten 100 Prozent zu erfüllen. Schließlich lässt sich mit gedeckten

Schuldverschrei-NSFR: Net Stable Funding Ratio.

Quellen: Deutsche Bundesbank, 2014; eigene Berechnungen

Verbindlichkeiten im Jahr 2013, in Milliarden Euro